Zwei Tage nach Grokster bietet Stefan Krempl bei Telepolis einen guten Überblick, was jetzt wie entschieden wurde: Grokster und das Gedankenverbrechen
Das Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA zu Tauschbörsen lässt viele Fragen offen und könnte ungeahnte Nebenwirkungen auch in Europa entfalten.
Ein Technologiehersteller, der Nutzer zum Rechtsbruch verleitet, handelt selbst illegal und muss für die Folgen der Anwendung seiner Erfindung gerade stehen. Das ist die Quintessenz des „Grokster-Urteils“ des Supreme Court in Washington. Der Richtspruch ist äußerst umstritten: Technische Innovationen sind nicht bedroht, auch wenn sie als Nebeneffekt Urheberrechtsverletzungen ermöglichen, glauben die einen. Skeptiker fürchten dagegen, dass sich angesichts der letztlich auch die Hintergedanken eines Entwicklers abstellenden Begründung ein rechtliches Minenfeld inklusive einer neuen Klageflut gegen Technologieanbieter und Nutzer öffnet.
Das Grokster-Special auf netzpolitik.org:
Grokster verfahren verloren – P2P jetzt illegal in den USA?
Grokster Special Teil 2
Grokster Special Teil 1
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