RechtsradikalismusZollbeamter gibt Adresse von Journalisten an Neonazi weiter

Ein Neonazi fragt einen Zollbeamten in einer Chatgruppe nach der Adresse eines Journalisten, der zu rechtsradikalen Strukturen recherchiert. Der Beamte gibt die Adresse weiter – gerät aber später selbst ins Visier von Ermittlungen.

Ein Zoll-Fahrzeug steht vor Schiffscontainern
Der Zollbeamte entkam knapp einer Vorstrafe – Alle Rechte vorbehalten Zoll

Ein Zollbeamter aus Unterfranken hat seinen Behördenstatus genutzt, um private Daten eines Journalisten einem Neonazi weiterzugeben. Nun erhielt der Beamte einen Strafbefehl und wurde zu 90 Tagessätzen aufgrund der “Verletzung des Dienstgeheimnisses in zwei tatmehrheitlichen Fällen” verurteilt. Er ist weiterhin im Dienst, berichtet der Bayerische Rundfunk (BR).

Der betroffene Journalist Timo Büchner ist Rechtsextremexperte. Er hatte wegen seiner Tätigkeit für die Amadeu Antonio Stiftung, die regelmäßig im Fadenkreuz von Rechtsradikalen steht, nach eigenen Angaben extra seine Adresse wegen „Gefahr für Leben, Gesundheit und persönliche Freiheit“ beim Einwohnermeldeamt sperren lassen.

Aufgeflogen nach Hausdurchsuchung

Büchners Recherchen über Neonazis in Baden-Württemberg für den Störungsmelder von Zeit Online hatten in der Vergangenheit zu einer Hausdurchsuchung bei mehreren Neonazis geführt. Auf einem beschlagnahmten Handy fand die Polizei einen Chat zwischen dem Zollbeamten und dem Neonazi.

Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks (BR) hatte der Rechtsextremist den Zollbeamten in einem Chat von rechten Ultra-Fußballfans nach Informationen über Büchner gefragt. Daraufhin gab der Beamte die Adresse und den aktuellen Wohnort von Büchner an den Neonazi weiter. In einem weiteren Fall hatte der Beamte eine Adresse eines verfeindeten Ultra-Fans herausgesucht und weitergegeben.

Die gegen den Neonazi ermittelnde Polizei nahm nach dem Fund auch Ermittlungen gegen den Zollbeamten auf und durchsuchte dessen Wohnung und Arbeitsplatz in Schweinfurt.

Datenmissbrauch ist kein neues Problem

Der betroffene Journalist ist wütend, das ernsthafte Konsequenzen nun ausblieben. Weil der Strafbefehl nicht mehr als 90 Tagessätze umfasste, ist der Zollbeamte nicht vorbestraft. „Das Urteil ist ein Skandal, ein handfester Justizskandal“, sagte der Journalist gegenüber dem BR.

Der Bayerische Journalistenverband (BJV) fordert unterdessen bessere Sicherheitsmaßnahmen. „Gewaltbereite Rechtsextreme bedrohen regelmäßig Journalisten, die über deren Szene recherchieren“, sagte BJV-Geschäftsführer Dennis Amour dem BR auf Anfrage.

Rechtswidrige Zugriffe auf Datenbanken bei Sicherheitsbehörden sind ein bekanntes Problem. Auch die Weitergabe von Informationen aus dem Polizei- und Sicherheitsapparat an Rechtsradikale sind kein Einzelfall, wie alleine die Vorkommnisse aus Zwickau, Greifswald, Berlin, Leipzig und Frankfurt zeigen.

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15 Ergänzungen

  1. Das der Beamte keine ernstzunehmenden Konsequenzen zu erwarten hat war klar und wird sich auch nicht ändern. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus und Beamte werden sich immer gegenseitig vor dem Pöbel schützen.

    Was wir an dieser Stelle dringend besprechen sollten ist jedoch wie viele Daten wir widerstandslos den Behörden überlassen und an welchen Stellen es vielleicht sinnvoller wäre die Auskunft zu verweigern. Wohnanschriften z.B. gehen den Staat meiner Ansicht nach nichts an, solange eine Postanschrift vorliegt über die rechtliche Dokumente zugestellt werden können. Im Impressum von Webseiten kann man schließlich auch die Anschrift einer Kanzlei statt der eigenen Wohnanschrift veröffentlichen.

    1. „Das der Beamte keine ernstzunehmenden Konsequenzen zu erwarten hat war klar und wird sich auch nicht ändern. Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus und Beamte werden sich immer gegenseitig vor dem Pöbel schützen.“

      Richter:innen sind keine Beamten. Dass Richter:innen und Rechte Ultra-Fans vom Zoll eine einheitliche Gruppe sind und „sich immer gegenseitig vor dem Pöbel schützen“ ist nur noch abwegig. Im Übrigen waren es Beamte (der StA), die den Vorgang überhaupt angeklagt haben.

      „Was wir an dieser Stelle dringend besprechen sollten ist jedoch wie viele Daten wir widerstandslos den Behörden überlassen und an welchen Stellen es vielleicht sinnvoller wäre die Auskunft zu verweigern.“

      Das bringt gar nichts, weil die Polizei das Melderegister abfragt. Im Text steht doch sogar, dass der Journalist eine Meldesperre hatte…

      1. Ohne das obige Post zu bewerten, vermute ich auch eher Kontekte, Cliquenbildung, und gelegentlich Vorgaben (Politik), Haltung, Corpsgeist als Knackpunkte auf der einen Seite, Abfragen von Registern unabhängig von Vorgängen, am Besten ohne Logging, auf der anderen. Ein Red Flag kann da automatisch hochgehen, warum „irgendwer“ eine Person mit Sperre überhaupt abrufen kann, dazu noch zu welchem Vorgang? Eine Abteilung zum Verfolgen von, was einem so einfällt, kann man ja bauen, aber eben mehr so mit „Extreme Ermittling“ oder „Sechs-Augen-Prinzip“ o.ä., das darf nicht flächendeckend möglich sein. Nun wird man in der Praxis auf einer anderen Stelle anrufen, wenn man sehr findig ist, d.h. Ermittlungstätigkeit lahmlegen, wäre keine so gute Antwort, Prozesse müssten schon neu gedacht werden. Hoffnung ist Mau, weil schon Melderegisterabfragen aus der Wirtschaft Tor und Tür geöffnet werden. Wir treffen da die falschen Konsequenzen, und dann wollen wir Auswandern noch teurer machen. Also nehme ich an, dass es das Dampftopfprinzip wird?

  2. Kompetenz, Sanktionen, Entschädigungen…

    Gestorben in Relevanz, bzw. vor Eintreten solcher.

  3. Da ist doch a) anzunehmen, dass der Beamte nicht vollständig die Freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik vertritt, wenn er b) sich freundschaftlich an ultrarechten Chatgruppen beteiligt und c) private Daten von Personen an Chatteilnehmer herausgibt. Wo d) anzunehmen ist, dass die Empfängerinnen der Daten diese ausschließlich nutzen werden, um die Person zu bedrohen, körperliche Gewalt gegen sie auszuüben oder sie zu töten. Jedenfalls muss der Beamte dies voraussetzen.
    2fache und ! wiederholte Beteiligung und Vorbereitung einer schwersten Straftat sollte hier den Strafrahmen und die Konsequenzen setzen. Alles andere bringt Staatsanwaltschaft und Gericht in den Ruch ebensolches Handeln fördern zu wollen.

  4. Dagegen sehe ich nur ein Mittel, nämlich Einschränkung und Protokollierung von Datenabfragen.
    Das heißt: Jeder Beamte und jede Beamtin bekommt nur Zugriff auf Daten, die für die dienstliche Aufgabe benötigt werden. Jede Abfrage muss begründet und samt Grund protokolliert werden. Wenn als Ausnahme Daten außerhalb der eigenen Erlaubnis benötigt werden, braucht der Zugriff eine Genehmigung. Die könnte von Kollegen stammen (Vier-Augen-Prinzip) oder in gravierenden Fällen von Vorgesetzten.
    Ja, das macht viel Arbeit. Zuerst bei der Einrichtung der Datenbanken, da ja die Zugriffsrechte pro Feld oder Bereich bestimmbar sein und bestimmt werden müssen. Auch die laufende Pflege und Verwaltung der Zugriffsrechte macht Arbeit. Aber es lohnt sich.
    All‘ dies wird Datenmissbrauch aus persönlichen und/oder politischen Motiven nicht völlig verhindern können. Aber es erhöht die Schwelle dramatisch, und es erleichtert im Nachhinein den Beweis von Missbrauch.

    1. Weiter könnte man gehen:
      – Verbindung mit Vorgang / Akte / Kategorien.
      – Stiller Alarm, im Sinne einer Prüfung durch Dritte Stelle, die eskalieren kann.
      – 24/7 Hotline und Support.

    2. „Dagegen sehe ich nur ein Mittel, nämlich Einschränkung und Protokollierung von Datenabfragen.
      Das heißt: Jeder Beamte und jede Beamtin bekommt nur Zugriff auf Daten, die für die dienstliche Aufgabe benötigt werden. Jede Abfrage muss begründet und samt Grund protokolliert werden.“

      Das alles passiert doch längst.

      1. Etwas präziser bitte:
        – Welches „alles“?
        – Wo wie wann? Irgendwie irgendwo ein bischen? Einschränkungen, Kreis der Berechtigten, Bundesländer, Bundesgesetze, usw. usf.?

        Ein Teil ist sicherlich hier oder dort z.T. implementiert bzw. geplant, das war auch schon in der Presse. Tatsächlich geht es aber um den Rahmen. Immerhin flog der Polizist öffentlich wegen Chatprotokollen auf, nicht wegen „Ermittlungen“ in der Presselandschaft.

  5. Und wer es wagt, Rechtsextremismus bei den Behörden an zu prangern, wird postwendend rausgeworfen. Auch ohne Rechtsgrundlage oder Beweise:
    Erfolg für Meinungsfreiheit: Entzug des Lehrauftrags von Bahar Aslan durch Polizeihochschule war vorschnell und rechtswidrig
    https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-erfolg-bahar-aslan

    Laut OVG Münster hat das Düsseldorfer Polizeipräsidium ausgerechnet eine Hinweisgeberin suspendiert, gegenüber anderen Kommissaranwärtern aus den Chatgruppen jedoch keine Maßnahmen ergriffen.
    https://www.migazin.de/2021/03/29/rassistische-whatsapp-chats-nrw-polizei/

    1. „Und wer es wagt, Rechtsextremismus bei den Behörden an zu prangern, wird postwendend rausgeworfen. Auch ohne Rechtsgrundlage oder Beweise:
      Erfolg für Meinungsfreiheit: Entzug des Lehrauftrags von Bahar Aslan durch Polizeihochschule war vorschnell und rechtswidrig
      https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-erfolg-bahar-aslan

      Moment mal: Ich denke, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus? Wieso haben die Richter:innen denn dann diese Entscheidung der Polizei schon im Eilverfahren aufgehoben und so deutlich kritisiert?

      1. Es gibt beide Sorten Fälle. Ich maße mir keine Quantifizierung an, vermute auch eher das Problem bei Cliquenbildung, vor allem wo eine Wahl und „besonderer Einfluss“ durch Vorgesetzte besteht, erst recht wo „Einfluss“ auf „Corpsgeist“ stößt, sowie auch bei auf Kurs gebügelten Stellen, z.B. wo Politik Einfluss hat, dann bei „Gesinnung“ bzw. Grundeinstellung. Zzgl. Beziehungen von bzw. nach Außen allgemein. Das sind nun mal Risikobereiche, selbst wenn ansonsten alles perfekt geregelt ist. Es ist auch kein Geheimnis, dass bestimmte Standorte aus wunderlichen Gründen, eine besondere richterliche Kompetenz z.B. beim Urheberrecht in der einen Richtung aufweisen, andere vielleicht in der anderen. Auch kein Geheimnis, dass es z.B. Diskriminierung und Blinde Flecken immer noch mal vorkommen, sowie das Grundproblem, dass sich mit Gewalt und Kriminalität Beschäftigende, immer drohen, haltungsmäßig nach Rechts zu driften, der Natur der Sache gemäß – ohne Prozent bzw. Promilleangaben. Ich sage auch nicht, dass in Deutschland nichts geschieht.

        Ansonsten bzgl. des Zitats: Die Richter/innen ja. Aber ich gehe ja erst mal zur Polizei, wenn ich keinen Anwalt habe (und selbst dann hoffe ich, dass es nicht schon am Vornamen scheitert o.ä.).

  6. Ein weiteres Beispiel für den , von den Innenministern heftig bestrittenen, rechtsradikalen Sumpf bei allen Sicherheitsbehördern. Aber immer fängt der Fisch am Kopf an zu stinken und die Innnenminister von Ländern und Bund sind alle dem eher rechten Spektrum zuzuordnen. Daher ist nicht anzunehmen, daß sich die Situation in Zukunft ändert. Wer verteidigt eigentlich die bürgerlichen Freiheiten, die uns das Grundgesetz garantieren will?

  7. Moment, das ist doch nicht etwa der selbe Zoll, der jetzt die ganzen persönlichen Daten von Transpersonen via Selbstbestimmungsgesetz dank faeserscher Intervention erhalten, überprüfen und dann „vertrauensvoll“ löschen soll? Was kann da schon schief gehen…

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