Störerhaftung im Bundesrat: WLAN-Betreiber sollen weniger haften, aber „vor unbefugter Nutzung durch Dritte“ schützen

Bild: Florian Boyd. Original: Flickr. Lizenz: CC BY-SA 2.0.
Bild: Florian Boyd. Lizenz: CC BY-SA 2.0.

Der Bundestag wird aufgefordert, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken. Das hat der Bundesrat heute beschlossen. Damit soll die Störerhaftung gemildert werden, nach Ansicht
des Digitale Gesellschaft e. V. aber mit gefährlichen Nebenwirkungen.

Der Deutsche Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung einen Entschließungs-Antrag der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Saarland angenommen. Darin heißt es:

Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob und wie durch Änderungen der bisherigen Gesetzeslage

  1. das Potenzial vorhandener WLAN-Netze stärker nutzbar gemacht werden kann,
  2. das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber beschränkt werden kann, z. B. indem die Haftungsbeschränkung für Access-Provider gemäß § 8 TMG auf andere WLAN-Betreiber erstreckt wird,
  3. die Schutzmaßnahmen, die die Betreiber von WLAN-Netzen zur Vermeidung ihrer Verantwortlichkeit für unbefugte Nutzung durch Dritte zu ergreifen haben, zwecks Erhöhung der Rechtssicherheit unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskriterien so konkretisiert werden können, dass die Betreiber bei Erüllung dieser Anforderungen ihre WLANs ohne Haftungs- und Abmahnungsrisiken betreiben können.

Das ist gut gemeint, ist aber nicht automatisch gut. Der Digitale Gesellschaft e. V. bezeichnet den Entwurf als „inakzeptabel“:

“Die Bundesländer fordern eine Sicherungspflicht gegen unbefugte Nutzung und sagen, dass sie die Identifizierbarkeit der Nutzer zur Voraussetzung machen wollen”, so die stellvertretende Vorsitzende des Vereins Digitale Gesellschaft. “Für uns ist klar: wer anderen einen Zugang zum Internet gibt, soll unter keinen Umständen für das haften müssen, was dieser auf der Leitung macht – niemand, ob Telekom, Cafébetreiber oder Privatperson sollte sich die Kommunikation anderer Menschen angucken müssen.” Dies entspreche auch der europarechtlich maßgeblichen E-Commerce-Richtlinie, auf die die Haftungsprivilegierung für Internetzugangsanbieter zurückgeht.

Der Digitale Gesellschaft e. V. hatte einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, der diese Probleme nicht hat und auch von der Linkspartei begrüßt wird.

Update: Auch Patrick Breyer kritisiert den Antrag:

Mit einer Legalisierung offener WLAN-Internetzugänge hat dieser Beschluss nichts zu tun. Er fordert vor den Betreibern weiterhin “Schutzmaßnahmen [gegen] unbefugte Nutzung”, obwohl es bei öffentlichen Netzen keine unbefugten Nutzer gibt! Die Nutzung von WLAN-Internetzugängen muss wegen der nie auszuschließenden Gefahr eines Missbrauchs ebensowenig nachvollziehbar sein wie die Nutzung einer Telefonzelle oder die Nutzung eines Copyshops. In all diesen Fällen sind gezielte Ermittlungen erst dann vorzunehmen, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt.

3 Ergänzungen

  1. Naja, man sollte es nicht so betonen, dass es von den LInken begrüßt wird, denn dann hat ein Gesetzentwurf, egal ob gut oder schlecht, kaum noch eine Chance. Die Linkspartei ist doch das Feindbild Nr.1 in der Politik.

  2. Ich habe auch die Bundesrats-Drucksache durchgelesen, konnte aber an keiner Stelle finden, daß der Bundesrat eine „Identifizierbarkeit der Nutzer“ zur Voraussetzung machen sollen. Im Gegenteil ist in Punkt 3 nur allgemein von Schutzmaßnahmen „unter Einbeziehung von Zumutbarkeitskriterien“ die Rede. Das könnte ja m.E. auch ein Splash-Screen mit dem Hinweis sein, über den WLAN-Zugang keinen Mist zu bauen.

    Könnt Ihr noch einmal darlegen, wo Ihr das mit der Identifizierbarkeit herhabt?

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