Freischreiber, der Berufsverband freier Journalistinnen und Journalisten, kritisiert den Referentenentwurf: Rechtsunsicherheit für freie Journalisten. Das Fazit ist:
Unser Fazit: Wir sehen keinerlei Vorteil durch das vorgeschlagene Gesetz und befürchten, dass die unklaren Formulierungen freien Journalisten in Zukunft viel Ärger machen werden.
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) sieht „erheblichen Nachbesserungsbedarf“: Entwurf völlig unzureichend.
Eine Gefährdung der Pressefreiheit werde der DJV nicht unterstützen. „Der vorgelegte Gesetzesentwurf sei nicht einmal geeignet, die von den Verlagen mit dem Leistungsschutzrecht angestrebten Ziele zu erreichen, ohne die journalistische Arbeit in den eigenen Häusern zu behindern“
Ansonsten schließt sich der DJV der DJU an und fordert mehr Anteile am Erlös eines Leistungsschutzrechts für UrheberTM, damit kann man sicher einige Bedenken ausräumen.
Einen möglichen Hack für das Leistungsschutzrecht hat Magnus Manske in einer ersten Alpha-Version für den Browser Chrome veröffentlicht:
Das dräuende Leistungsschutzgeld kann das Verlinken von kommerziellen Publikationen unter Strafe stellen. Reiner Link-Text, wie z.B. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Viel-Kritik-an-Entwurf-fuer-Leistungsschutzrecht-1618764.html, ist aber wohl noch erlaubt, zumindest bis uns allen der Mund endgültig verboten wird. Die Google Chrome-Erweiterung de-LSG (runterladen und auf die „Extensions“-Seite werfen) kann solche „Link-Texte“ erkennen und durch einen „richtigen“ Link ersetzen. Für manche Seiten (z.B. heise.de) wird automatisch eine „Schlagzeilen-Vorschau“ erstellt. Dieser Vorgang findet nur im eigenen Browser statt, fällt also nicht unter das LSG-Debakel. Nachrichten-Portale, Blogs, etc. können auf diese Weise Links angeben, ohne sich strafbar zu machen.
Dennis Morhardt hat für den SPD-nahen Verein D64 ein kleines WordPress-PLugin geschrieben, was Links auf diverse Verlagsseiten erst mal auf einer kleinen Zwischenschaltseite mit LSR-Warnhinweis leitet.
„Ansonsten schließt sich der DJV der DJU an und fordert mehr Anteile am Erlös eines Leistungsschutzrechts für UrheberTM, damit kann man sicher einige Bedenken ausräumen.“
Tendenziöser, platter und populistischer kann man’s wirklich nicht mehr formulieren!
@Heike Rost: Mir fallen da sicher noch tendenziösere, plattere und populistischere Formulierungen ein.
… da bin ich mir völlig sicher. #EOD
EOD? Was ein Glück, sonst hätten Sie ja noch Argumente liefern müssen, wie?
Vielleicht lesen Sie der Einfachkeit halber beim DJV nach:
http://www.djv.de/Leistungsschutzrecht.3080.0.html
und
http://www.djv.de/fileadmin/DJV/Infothek_NEU/UrhR-Korb-3-Fragebogen%20Auszug.pdf
Macht möglicherweise Mühe, wird normalerweise Recherche genannt, ist öffentlich verfügbar (Suchmaschinen sind Ihr Freund) – und ist meilenweit von den hanebüchenen Unterstellungen der Sorte „damit kann man sicherlich Bedenken ausräumen“ entfernt.
(Insofern übrigens sehr schade, dass die Pressemitteilung von dju/ver.di die rechtlichen und politischen Probleme des Referentenentwurfs völlig außen vor lässt. Von ernsthaften Schäden für den Journalismus an sich ganz zu schweigen.)
DJV? Sind das nicht die Naiven, die echt glaub, durch Unterstützung des LSR besser gestellt zu werden. Denen sollten Sie mal was von Ihrer Recherche erzählen. Hätten die sie richtig betrieben, hätten Sie sich nicht so weit aus dem Fenster gelehnt.
1. wird die Form und der Nutzen von solch sprechenden URLs völlig falsch eingeschätzt
2. darf ich an den Hackerparapgarphen erinnern, der das Inverkehrbringen von solch einem Tool wie von Margnus Manske unter Strafe stellt.
Es ist alles Wahnsinn und der Wahnsinn hat Methode….
Ja, schön, wir Nerds können uns irgendwie um Wahnsinn herumhacken.
Ist ja nett und ne tolle Fingerübung, hilft aber in der Sache nicht weiter.
Damit akzeptiert man den Irrsinn doch nur, vermeidet ihn aber irgendwie in seinem Alltag.
Das ist nicht besser als sich ein alternativen DNS zu suchen, um #zensursula nicht ausgesetzt zu sein.
Mag sein, daß solche Maßnahmen helfen, zu illustrieren, was „da draußen“ los ist, ändert aber nichts.
Klar kann ich mir ein spaßiges VPN einrichten und meinen Netzverkehr sonstwo lang routen und verschlüsseln und la-di-da, aber was soll das?
Zum einen: nur wenige (ja, ich weiß, immer mehr) können das, es ist also Sankt Florian und die Ahnungslosen rasen ins Abmahnkreuzfeuer.
Zum anderen: ich will so was nicht machen müssen. Das ist Mist. Das ist einer Gesellschaft, wie ich sie mir wünsche, unwürdig.
Insofern: als kurzfristiges Hilfsmittel, um Aufmerksamkeit für die Absurdität des Ganzen zu schaffen, OK, aber als echte Lösung? Keinesfalls.
Seh ich genau so. Vorauseilender Gehorsam bringt nichts, man muss die Leute den Wahnsinn erkennen lassen.
Die meisten Medien sind ja auch auf Twitter, G+ und FB unterwegs und spamen dort ihre Infos. Was ist wenn man von dort heraus einen Screenshoot macht und den für seinen Blog verwendet?
Irgendein Abmahnanwalt wird sich die Hände reiben, weil du seinen dritten Porsche mit-finanzierst.
Das ist ja die Frage, wenn sich die Medien mit solchen Informationen auf solchen „Informationstauschbörsen“ rumtreiben, ob dies dann immer noch gilt.
Ich zahl‘ immer noch den von Klaus Ernst ab!!1!
Oder verstehe ich die Mainstreammedien da falsch?
Kostenlos, wenn Sie den Blog privat betreiben.
Die Definition „Private“ trifft hier nicht zu. Die nicht gewerbliche Nutzung ist frei, aber gewerblich handelt jeder der einen direkten oder indirekten Geld-werten Vorteil für sich hat oder einen direkten Geldwerten Nachteil für seinen direkten Konkurrenten verursacht.
Lieber Markus Beckedahl,
so ganz kann der DJV ja nicht gegen das Leistungsschutzrecht sein, wenn er eine gesetzliche Festschreibung einer konkreten Beteiligungshöhe (statt einer Angemessenheitsklausel) fordert.
Die Freischreiber haben aus eigenem Beschluss nie mit den Verlagen über das Leistungsschutzrecht verhandelt und folglich nie etwas gefordert. Deswegen stehen sie gegenüber dem DJV jetzt ziemich nackt da. Der DJV hat im Verbund mit Verdi etwas Greifbares für die Kolleginnen und Kollegen heraus geholt (Geld!), die Freischreiber hingegen nicht. Beruhigend für alle Journalistinnen und Journalisten ist aber, dass DJV und Verdi nie nur für ihre eigenen Mitglieder verhandelt haben, sondern für alle anderen Mitglieder des Berufsstandes gleich mit. DJV und Verdi ist zu verdanken, dass die Beteiligungsklausel zugunsten der Journalisten mit im Gesetzentwurf steht. Das wird bares Geld wert sein. Hätten die Kolleginnen und Kollegen sich nur auf Freischreiber verlassen, stünde dieser Satz sicher nicht mit im Entwurf. Erfolgreiche Interessenvertretung setzt eben kontinuierlichen, sachkundigen, zeitintensiven Einsatz voraus. Die Freischreiber haben mal ein paar Briefe geschrieben und waren auch mal zum Kaffee da, haben ansonsten aber ein ziemlich dünnes Brett gebohrt. Entsprechend wenig haben sie erreicht.
Magnus Manske stellt die Verwertung, die geplant ist, völlig verzerrt dar. So wird es schlicht nicht kommen. In meinem Blog steht, was in Wirklichkeit passieren sollte und wahrscheinlich auch geschehen wird: goo.gl/rQyg7
Alles Gute und viele Grüße
Christoph Keese
„In meinem Blog steht, was in Wirklichkeit passieren sollte und wahrscheinlich auch geschehen wird“
Das mag vielleicht das Wunschdenken sein, es ist aber rein spekulativ und mir (als Anwalt) reicht das aber nicht. Es muss sich aus dem Gesetz ergeben, was maximal passieren kann (und das ist momentan völlig unüberschaubar).
Wie bewerten Sie in diesem Zusammenhang die Leistungsschutzrechte, die heute schon im Gesetz stehen und viel weiter gehen, zB §85 ganz ohne Legaldefinition des Tonträgerherstellers oder mit zwei weiteren Nutzungsarten (Vervielfältigung, Verbreitung)? Haben diese Rechte für Sie auch unkalkulierbare Folgen?
Das ist inhaltlich immerhin ein wenig bestimmter, als das, was beim LSR für Verlage stattfinden soll (und nur weil es eine schlechte Regelung gibt, braucht man nicht eine parallel gelagerte Zweite schaffen).
Und ja, ich halte den gesamten Bereich der verwandten Schutzrechte für einen Irrweg (wie auch das Recht des Datenbankherstellers, dessen Abschaffung in der EU zu Recht in der Diskussion ist). Das gewünschte rechtspolitische Ziel wurde – so weit ich sehe – in keinem Fall erreicht.
Das Urheberrecht sollte kreatives Schaffen schützen und nicht eine Investition in ein Produkt. Das ist eine kaufmännische Entscheidung, die funktionieren kann (aber nicht muss) und das ist das originäre kaufmännische Risiko desjenigen, der die Investition tätigt (oder es halt bleiben lässt). Den Schutz des Inhaltes selber kann sich zB der Verlag vom Urheber einräumen lassen und dann daraus vorgehen. Wenn der Inhalt nicht unter Verstoß gegen geltendes Recht benutzt wird, dann ist nicht einzusehen, dass der Verlag besser gestellt ist, als der Kreativschaffende (und jetzt bitte nicht mit dem unsinnigen „Argument“ von Beweisproblemen kommen; die Beweislast trifft jeden, der sich streitet oder streiten muss [zumal das LSR für PV (wider der Behauptung einiger Politiker) keine Beweislastregel trifft]).
In meinem Blog steht, was in Wirklichkeit passieren sollte und wahrscheinlich auch geschehen wird:
Was sowohl auf Ihrem Blog als auch anderswo bereits kleinteilig begründet zurückgewiesen wurde. Auf keins der Argumente sind Sie bisher eingangen bzw. haben Sie die Blendernummer Dietrich „das ist aus dem Zusammenhang gerissen“ von Klaedens versucht. Das überzeugt niemanden!
Ich habe nahezu jeden Kommentar unter meinem Beitrag beantwortet. Weiß nicht, was Sie mit der Behauptung meinen, ich sei auf keines der Argumente eingegangen.
Is klar. Den Wahrheitsgehalt Ihrer Aussage kann jeder ja leicht selbs überprüfen. Aber zur Demonstration können Sie ja gleich noch mal hier anworten: welche Gründe sprechen denn für ein LSR?
Kommt nix mehr dazu? Was eine Überraschung.
Wieviel „Geld!“ ist es denn, was die vorgestrigen Pressefunktionäre da „rausgeholt“ haben? So etwas wie die Schulbuchvergütung, bei der ich immer lachen muss, wenn die VG Wort sich für die Mithilfe an deutscher Erziehungskultur bedankt?
„DJV und Verdi ist zu verdanken, dass die Beteiligungsklausel zugunsten der Journalisten mit im Gesetzentwurf steht.“
An dieser Stelle sei Adrian Schneider mit seinem Kommentar bei telemedicus.de zitiert:
„§ 87h regelt schließlich, dass die Urheber der Presseerzeugnisse an den Einnahmen der Verlage „angemessen beteiligt” werden müssen. Was genau „angemessen” ist, lässt der Gesetzesentwurf offen. Sollte das Presse-Leistungsschutzrecht verabschiedet werden, wird an dieser Stelle wahrscheinlich die nächsten Jahre heftig gestritten werden.“
Das Wort „wahrscheinlich“ kann man dabei getrost streichen.
Dieser Streit nennt sich Tarifautonomie.
„Dieser Streit nennt sich Tarifautonomie.“
Leider nicht, richtig müsste es heißen:
„Dieser Streit nennt sich Interesses-Vertretung zu lasten der Rechtssicherheit.“
a) “Dieser Streit nennt sich Tarifautonomie.
Leider nicht, richtig müsste es heißen:
Dieser Streit nennt sich Interesses-Vertretung zu lasten der Rechtssicherheit.”
Leider nicht, vermutlich müsste es heißen:
Streit einer Interessen-Vertretung zur Erwirtschaftung der Eigenansprüche auf Kosten von Rechtssicherheit und Bildungsmöglichkeiten in Abhängigkeit vom finanziellen Status.
b) Anmerkung zu:
„scanlines
Erstellt am 19. Juni 2012 um 11:23 | Permanent-Link
Ja, schön, wir Nerds können uns irgendwie um Wahnsinn herumhacken.“
Pass bitte auf mit solchen Formulierungen. Wir befinden uns in einem öffentlichen Raum…wo viele, viele Menschen mitlesen. Auch Anonymisierungsdienste sind rückverfolgbar. ;)
c) Frage
Was passiert, wenn Rechner eingezogen werden und sich durch einen Tiefenscan Daten auf dem Rechner hochladen lassen, die
durch die Internetnutzung unbemerkt eingefangen wurden? Ich habe das mal gemacht und bin überrascht über die Anzahl und Art der „verborgenen“ Daten. Es wurde nichts runtergeladen und runter bekomme ich diese Speicherungen natürlich auch nicht, weil jeder erneute Scan das Zeug wieder hoch holt. Mmh…Hilft da wirklich nur eine neue Festplatte?
Christoph Keese erzählt zum wiederholten Mal nur den Teil der Geschichte, der in sein Weltbild passt. Wie das damals beim Kaffee im Presseclub des Springerhochhauses tatsächlich war, kann man hier nachlesen:
http://www.freischreiber.de/home/warum-die-freischreiber-nicht-%C3%BCber-das-leistungsschutzrecht-verhandeln
Und noch ein Satz an die Kollegen der Gewerktschaft, mit denen wir nicht immer einer Meinung sind, aber deren Verhandlungsmacht wir durchaus anerkennen:
„Hüte Dich vor den Griechen, wenn sie Geschenke bringen“, und hüte Dich vor den Verlagsvertretern, wenn sie die Gewerkschaften loben.