Snowden-EnthüllungenMenschenrechtsgerichtshof schränkt Massenüberwachung der Geheimdienste ein

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat heute die britische geheimdienstliche Massenüberwachung als Verstoß gegen Menschenrechte gebrandmarkt. Mit dem Urteil der Großen Kammer kommen neue Anforderungen auf die Gesetzgeber aller europäischen Staaten zu, die solche Massenüberwachung betreiben. Auch der Schutz von Journalisten muss sich verbessern. Ein Kommentar.

Genug vom Spaß, jetzt haetten wir gern unsere Privatsphaere zurueck
Jetzt ist es aber mal gut. Wir hätten dann gern unsere Privatsphäre zurück. CC-BY-NC-ND 2.0 mompl

Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hat heute sein Urteil zur geheimdienstlichen Massenüberwachung bekanntgegeben. Da ich einer der Beschwerdeführer in diesem Fall war, kann ich nicht objektiv über die Entscheidung schreiben. Einen Kommentar aber muss ich loswerden.

Zunächst das heutige Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs in aller Kürze: Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) sowie Artikel 10 (Menschenrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung) wurden beide durch die Massenüberwachung der britischen Geheimdienste verletzt. Die Richter legten wegen des Verstoßes gegen die Menschenrechte und um dem Missbrauch der Datenhalden entgegenzuwirken neue Anforderungen fest, die künftig für alle Staaten gelten, die der Konvention beigetreten sind.

Das massenhafte Abgreifen von Kommunikationsdaten geschieht innerhalb und teilweise auch außerhalb Großbritanniens an den Glasfaserkabeln. Dass dieser Zugriff durch den Geheimdienst GCHQ stattfindet und die Daten auch massenhaft ausgewertet werden, ist vom britischen Intelligence and Security Committee (ISC) eingeräumt worden und wird auch von der britischen Regierung nicht mehr bestritten. In den Snowden-Papieren befand sich der mittlerweile auch nicht mehr bestrittene Nachweis, dass vom GCHQ eine Operation namens Tempora durchgeführt wurde, bei der riesige Datenmengen abgeschnorchelt und durchsucht wurden.

Die Massenüberwachung der Kommunikation an sich bleibt nach dem Urteil prinzipiell weiterhin möglich. Wie schon im ersten Urteil wird sie eben nur beschränkt und eingehegt. Das kann die Beschwerdeführer zwar nur enttäuschen, aber nicht wirklich überraschen. Vielleicht war dafür die Zeit (noch) nicht reif.

Die Begründung des Gerichts

Die erste der Beschwerden (unter dem Motto „Privacy not Prism“) wurde bereits am 29. September 2013 eingereicht und später mit weiteren Verfahren zusammengelegt. Diese breit angelegten Beschwerden liefen also über sieben Jahre.

Es ging darin nicht nur um die breite Überwachung von Kommunikation an sich, sondern auch um die Kontrolle und Aufsicht dieser Praxis und um die Weitergabe von Daten an weitere Geheimdienste. Denn die teilweise nicht öffentlich verfügbaren Regeln, nach denen britische Geheimdienststellen Datensätze aus der Massenüberwachung an Partnergeheimdienste ohne eine richterliche Prüfung weitergeben, oder gar die fehlenden Vorschriften zur Kontrolle und zur Verwendung der Selektoren waren ebenfalls bemängelt worden. Hierzu finden sich in dem Urteil erhebliche neue Anforderungen, die künftig zu erfüllen sind.

Die Begründung in den Worten des Gerichts (in Absatz 425), warum die britische Massenüberwachung gegen den Artikel 8 der Menschenrechtskonvention verstößt:

[…] the Court recalls that there is considerable potential for bulk interception to be abused in a manner adversely affecting the rights of individuals to respect for private life […] Therefore, in a State governed by the rule of law […] section 8(4) regime […] did not contain sufficient „end-to-end“ safeguards to provide adequate and effective guarantees against arbitrariness and the risk of abuse. In particular, it has identified the following fundamental deficiencies in the regime: the absence of independent authorisation, the failure to include the categories of selectors in the application for a warrant, and the failure to subject selectors linked to an individual to prior internal authorisation […] These weaknesses concerned not only the interception of the contents of communications but also the interception of related communications data […].

Der Schutz der Millionen Betroffenen gegen Missbrauch der Daten ist also nicht ausreichend, es existiert keine unabhängige Institution zur Autorisierung der Überwachung und es mangelt dabei auch an einer sinnvollen Kategorisierung bei den Selektoren. Das gilt sowohl für Inhaltsdaten als auch für die Metadaten der Kommunikation.

Wichtige Verbesserungen eingefordert

Die erste Anforderung, die mit dem Urteil der Großen Kammer des Gerichtshofs nun allen Staaten der Konvention auferlegt wurde, betrifft die unabhängige Autorisierung der Massenüberwachung: Ein Richter oder eine andere unabhängige Stelle soll eine aussagekräftige und präzise Ermächtigung erteilen, die einen „Ende-zu-Ende“-Schutz („end-to-end“ safeguards) enthält. Der „Ende-zu-Ende“-Schutz bezieht sich auf die verschiedenen Stufen der Datenerfassung und -auswertung, die vom Gericht unterschieden werden. In allen diesen Stufen müssen also künftig Sicherungen gegen Missbrauch vorgesehen werden, beginnend von der ersten Datensammlung über den Einsatz der Selektoren bis zum Speichern in den Datenhalden.

Für Großbritannien wird diese Neuanforderung eine Gesetzesänderung nötig machen, da die Ermächtigung zur Massenüberwachung bisher der Außenminister erteilt. Da der Minister schon keine unabhängige Institution ist, wird der britische Gesetzgeber tätig werden müssen. Aber auch der neue „Ende-zu-Ende“-Schutz in allen Stufen wird allen Staaten, die Massenüberwachung betreiben, zu denken geben müssen – inklusive Deutschland. Das BND-Gesetz muss also auch abgeklopft werden.

Neu ist zudem eine weitere Anforderung, die auch für die Kategorien der Selektoren eine unabhängige Autorisierung vorschreibt. Es kann in Zukunft keine Allgemeinplätze mehr geben, die faktisch der Art der Selektoren keine Grenzen setzen: Einfach nur „nationale Sicherheit“ dranschreiben, wird künftig nicht mehr ausreichen. Die Selektoren sind deswegen von besonderer Bedeutung, weil sie letztlich darüber entscheiden, welche Inhalte aus den massenhaften Daten technisch ausgewählt und dann von Analysten wahrgenommen, gelesen oder angehört werden.

Beide Neuerungen bedeuten eine erhebliche Verbesserung für die Menschenrechte von mehr als 820 Millionen Europäern, da solche höchstrichterlichen Anforderungen von allen 47 Staaten des Europarats umzusetzen ist.

Neben den beiden wichtigen Verbesserungen – aus Sicht der von Massenüberwachung Betroffenen – gegenüber dem ersten Urteil des Gerichts vom September 2018 betonen die Richter der Großen Kammer die Wichtigkeit des Schutzes von Journalisten. Auch hier muss künftig eine unabhängige Prüfung stattfinden, bevor auf journalistische Quellen zugegriffen werden darf. In seiner Pressemitteilung fasst das Gericht zusammen:

The Court also found that the bulk interception regime had breached Article 10, as it had not contained sufficient protections for confidential journalistic material.

Der Schutz von Journalisten muss also künftig besser berücksichtigt werden.

Viele Jahre lang schlicht illegal

Die juristische Aufarbeitung der Veröffentlichungen aus den Snowden-Papieren kommt mit dem heutigen Urteil in gewisser Weise zu einem Ende. Zwar laufen weitere innerbritische IPT-Verfahren (Investigatory Powers Tribunal), aber keine höchstrichterlichen Verfahren in Europa mehr. In den Vereinigten Staaten wurde die Rechtswidrigkeit der geheimdienstlichen Massenüberwachung von US-Amerikanern im Jahr sieben nach Snowden bereits gerichtlich festgestellt. In Europa haben wir durch den Menschenrechtsgerichtshof nun die unzweifelhafte Feststellung, dass die vormals geheimen britischen Operationen des massenhaften Abgriffs von Kommunikationsdaten nach menschenrechtlichen Standards viele Jahre lang schlicht illegal waren.

Das sollte man erstmal sacken lassen.

Aber ignorieren kann man leider auch nicht: Die Aufmerksamkeit für die Machenschaften der Geheimen ist über die Jahre merklich abgeebbt oder von anderen politischen Problemen überlagert. Dass die Geheimdienste der Five Eyes und weiterer Staaten weiterhin massenweise Daten horten, auswerten und in ihnen schürfen, ist zwar vielen bekannt, aber oftmals kein drängendes Ärgernis mehr.

Das britische GCHQ und die US-amerikanische NSA und mit ihnen weitere Geheimdienste haben seit dem elften September 2001 eine Vielzahl an Überwachungsprogrammen gestartet, sind mit Hunderten Millionen aus dem Säckel der Steuerzahler in den jeweiligen Ländern ausgestattet worden und nutzen die technologische Revolution, die in die Hosentaschen, Büros und Wohnungen der Menschen einzog, auf ihre Weise. Snowden hat uns seltene Einblicke in diese Programme gewährt und Verfahren wie das mit dem heutigen Urteil beendete erst möglich gemacht.

Aber auch im Rahmen der Schriftsätze und bei den beiden Anhörungen des Gerichtshofs haben die Vertreter der britischen Regierung über die Durchführung der technisierten Massenüberwachung mit sehr wenigen Ausnahmen nur eingeräumt, was nicht mehr abzustreiten war. Wie genau die automatisierten Filterprozesse, die in nahezu Echtzeit über die riesigen Datenmassen laufen, in der Praxis funktionieren, liegt noch immer nur teilweise offen.

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strasbourg
Das Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strasbourg. - CC-BY 2.0 Mathieu Nivelles

Der Massenüberwachung weiterhin die Stirn bieten

Mehr als zweihundert Seiten Text umfasst die Entscheidung, denn rechtlich und technisch ist die Materie komplex. Auch wenn der Schriftsatz mit Sicherheit in den kommenden Tagen noch sehr detailliert analysiert wird, so steht eines fest: Die Massenüberwachung wird mit dem Urteil nicht beendet.

In der Parallelwelt der Geheimdienste, in der eigene Regeln gelten und in der trotz zahlreicher Skandale der politische Schutzschirm noch immer recht sicher war, wird das Urteil dennoch nicht nur Freude hervorrufen. Daran zu rütteln, dass die riesigen Behörden jeden Tag Millionen Datenhäppchen einsammeln und auswerten, dürfte nicht nur in Großbritannien und nicht nur unter Geheimdienstlern aufmerksam verfolgt werden. Denn gegen die Massenüberwachung als solche anzukämpfen, muss auch jene interessieren, die sonst noch an die Datentöpfe wollen: Das sind neben den Geheimen nämlich auch Strafverfolgungsbehörden in den Ländern, in denen die Menschenrechtskonvention gilt. Wenn das Gericht nun also schärfere Regeln vorschreibt, müssen sich alle daran messen lassen.

Es lohnt sich, der Massenüberwachung auch weiterhin die Stirn zu bieten – rechtlich, technisch und politisch. Ein paar mehr Leute vom Schlag eines Snowden könnten wir da übrigens ganz gut gebrauchen.

23 Ergänzungen

  1. Ein starkes Urteil! Aber wird es real Folgen haben? Ich glaube nicht mehr daran. Die Politik weiß aus Erfahrung, dass die Kernkompetenz hoher Gerichte im Wesentlichen im Bedrucken von Papier besteht. Das gilt insbesondere für den EGMR.

    Meine Prognose: Hier und dort werden einige Formulierungen in bestehenden Gesetzen geändert, und danach bleibt alles beim Alten. Geheimdienste bleiben ein rechtsfreier Raum. Wirksam kontrollieren kann man den Sumpf sowieso schon längst nicht mehr.

  2. umm auch wenn das ein netter Erfolg ist, ich kann nicht ganz sehen wie dieses Urteil großartig Positiv ist.
    So wie ich das lese ist ja Massenüberwachung legal solange sichergestellt ist, dass die geklauten Daten geschützt werden… und auch wenn die Übewachung durch Selektoren abgeschwächt wird kann das noch immer mehrere Millionen Menschen betreffen die überhaupt nichts getan haben…

    Wie genau sah die Klage am Gericht aus? Wurde die Massenüberwachung selbst beanstandet oder wie sie durchgeführt wird?

  3. Verzeiht meinen Zweckpessimissmus, aber die Überschrift „Menschenrechtsgerichtshof schränkt Massenüberwachung der Geheimdienste ein“ stimmt nicht. Der Gerichtshof stellt fest, das man die Massenüberwachung anders regeln muß, aber die Überwachungsbefürworter werden weitere Gründe finden, warum das nötig ist.

    Unlängst: „Die Frauenorganisation der CDU will mit Hilfe der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung die Verfasser rechtswidriger Hasskommentare ermitteln. Das geht aus einem vierseitigen Vorstandsbeschluss (PDF) hervor, den die Frauen-Union am Dienstag veröffentlichte. Zur Begründung heißt es: „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Ohne Identifikation der Täter ist keine Strafverfolgung möglich.“ Ebenfalls sollte geprüft werden, „ob im Fall von Hass und Hetze im Netz ein Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden auch ohne Strafantragmöglich sein soll“.“

    Golem, 11mai

    1. Ich denke, mit Zweckpessimismus kommen wir nicht weiter. Eher damit, auf die Einhaltung der neuen Anforderungen zu pochen und Massenüberwachung weiter als gefährliche Ausnahme zu verstehen und grade nicht als normal.

      1. Das wir mit Zweckpessimismus nicht weiter kommen, ist mir schon auch klar. Und ich bewundere Euren lagen Atem die Klagen zu führen und iE jedesmal zu gewinnen.

        Trotzdem brauchen wir in dieser Realität einen Komplettwechsel der Mentalität: Überwachung gut, Massenüberwachung Sehr Gut. Und rein über Gerichtsverfahren wird das nicht funktionieren.

        1. Ich hab nie geglaubt und auch nie gesagt, dass rein über Gerichtsverfahren was zu bewegen wär. Aber bei solchen höchstrichterlichen Verfahren kommt eben nicht nur das Urteil rum, sondern auch Informationen, die von den Regierungen rausgegeben werden müssen, technische Details, praktische Abläufe, geheimdienstinterne Regeln, Inhalte von Anordnungen, neue Abwehr- und Argumentationslinien, technische Vorhaben usw. Das halte ich über die Urteile selbst hinaus für politisch nützlich und wichtig, auch für die gesellschaftlichen Diskussionen.

  4. Es ist heute ein Vergnügen, Edward Snowdens twitter Seite zu lesen. Ein ganz fettes Danke schön dafür an Constanze Kurz, – mich macht das glücklich!
    Und P.S.: gibt’s ein copy-right auf diesen herrlichen Plakat-Satz im hier zugeordneten Bild:
    „You’ve had Your fun. Now we want our privacy back!“ ?
    Damit könnte man sich ja praktisch ununterbrochen vor den Bundestag/Bundesrat stellen…
    : )

    1. Ich bin voll auf der Seite von Snowden und auch auf der Seite der Beschwerdeführer:innen in diesen Prozess. Ja, die Geheimdienstler werden nach und nach in Ihre Schranken gewiesen, das dauert leider viel zu lang. Nun denn,die „ich habe nichts-zu-verbergen-Fraktion“ in der Gesellschaft wird ggf. auch ein wenig über dieses Urteil nachdenken und vielleicht werden bei der Bundestagswahl nun „Nicht-Überwachungs-Parteien“ gewählt.
      Nur etwas anders, was ich mehr als sagen wir mal dialektich finde. Warum benutzt einer wie Snowden immer noch Twitter. Wäre Snowden nicht der „Influencer“ für Mastodon (twitterähnlich). Denn zur Erinnerung, Twitter ist eines der überwachungskapitalistischen Unternehmen, die mit dem Abschnorcheln von Daten, Geld verdienen und bei Bedarf an US-Geheimdienste die Daten rausrücken müssen.

  5. Hallo Constanze!
    Vielen Dank fuer Deinen Einsatz und vielen Dank fuer den Artikel! Du schreibst, das kommt 800m Europaeern zu Gute. Da es sich um Menschenrechte handelt, hoffe ich, dass das 7mrd Weltbewohnern zu Gute kommt. Darin sehe ich auch einen massiven Unterschied zu den Amerikanern, die zwischen Amerikanern und Nicht-Menschen unterscheiden.

    Liebe Gruesse,

    Oliver

  6. Da Gerichte sich immer im Rahmen einer Rechtsordnung, bereits verfassten Gesetzen usw. bewegen, kann man von keinem Gericht erwarten, dass es Überwachungsprogramme komplett verbieten, sofern sie mindestens einen Hauch von Legitimität aufweisen (Begründung, Verhältnismäßigkeit, demokratisches Gesetzgebungsverfahren usw.). Es geht halt um, wie Constanze richtig sagt, „beschränken und eingehegen“. Und es geht, wie Constanze auch richtig sagt, alle Möglichkeiten der Rechtsordnung zu nutzen, die man hat und alle Mittel und Möglichkeiten zu nutzen, um an weitere Informationen zu kommen, was der Aufklärung und der „Self Defense“ dient. Man hätte noch die abweichenden Richtermeinungen anführen können, wie im Guardian-Artikel: „One of the partially dissenting judges, Paulo Pinto de Albuquerque said the ruling had opened the gates for an electronic “Big Brother” in Europe. Four other judges also partially dissented from the majority opinion, disagreeing with the finding that the regime for sharing sensitive digital intelligence with foreign governments was not illegal. Three of the dissenting judges quoted from George Orwell’s Nineteen Eighty-Four: “There was of course no way of knowing whether you were being watched at any given moment.” Was den relativen Wert des Urteils und die Grenzen der Gerichte andeutet.

    1. Ich habe die Mindermeinung von Albuquerque auch mit großer Freude gelesen. Mein Plan bleibt, dass diese Meinung zur Mehrheitsmeinung wird. :}

  7. Auch von mir vielen Dank an Constanze und alle die geholfen haben.

    Die Frage ist, was sind die Konsequenzen? Das Treiben der Geheimdienste war illegal. Bestenfalls wird nun etwas vom Gesetzgeber für die Zukunft geändert. Doch eigentlich müssten die Verantwortlichen sanktioniert, z.B. gefeuert werden oder zurück treten.

    Ist da irgendwas zu erwarten?

    1. Einige Gesetzgeber müssen nun in Europa tätig werden, auch bei neuen Gesetzen sind die Regeln nun zu beachten. Wichtig ist aber, dass wir alle einen Blick auf die Umsetzung des Urteils haben. Ich werde das jedenfalls tun.

  8. Auch von meiner Seite große Anerkennung und vielen Dank für den langen Atem und die Energie für diese Arbeit! Der absolte Großteil in meinem beruflichen und privaten Umfeld würde das ganze Themengebiet nur mit einem Achselzucken quittieren – dabei ist es für alle so wichtig. Das Problem ist dass der Eingriff in die privaten Details über viele Jahre schleichend ganz langsam Stück für Stück mehr und mehr passiert. Wehret den Anfängen ist da ganz passend und man steht einer gesichtslosen Maschinerie gegenüber. Deshalb – Danke Constanze für die Arbeit und die Kommunikation darüber nach außen!

  9. Für sowas brauchen die Five Eyes die Daten:

    „Fehlinformationen, Sexfallen, gezielte Rufschädigung: Die Methoden, mit denen der britische Geheimdienst die Kommunikation im Internet manipulieren will, sind nicht zimperlich. Auch Unverdächtige sind im Visier der Agenten. ….“

    Einfach mal lesen, weinen über Rechtsstaat und Demokratie, und dann weiter glauben, was unsere transatlatisch dominierten Medien über die Zielpersonen der Five Eyes so alltäglich verkünden lassen.

    https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/britischer-geheimdienst-gchq-plant-rufmord-im-netz-12819527.html

    1. Na na, die Onlinedurchsuchung passiert doch nur bei Tätern. Wie soll solches dabei passieren können?

      Scherz. Auch in DEU wird die Schergenebene für den Übergang ins manifestierte Regime benötigt. Das ist der effizienteste Weg, Kritiker frühzeitig aus dem Diskurs zu werfen – mit KI sogar noch früher, als die Kritiker sich selbst als welche erkannt haben!

  10. Hm, also wenn der EGMR Snowden recht gibt, dann könnte die EU Snowden ja doch noch Asyl gewähren und vor Auslieferung an die USA schützen. Jetzt nur mal so rein theoretisch weitergedacht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.