Lesenswert ist der Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung zur Innenminister-Konferenz zur Terrorismusbekämpfung und die Einführung einer neuen Anti-Terror-Datei: Der Präventionsstaat.
Das neue Gefahrenrecht verlangt daher nicht mehr, wie es die Strafprozessordnung bislang tat, einen konkreten Tatverdacht als Eingriffsschwelle; es lässt vielmehr die bloße Möglichkeit genügen, dass der Betroffene sich verdächtig machen könnte. Die rechtsstaatlichen Regularien gelten dem neuen Gefahrenrecht als hinderliche Förmlichkeiten. Bei der Gefahrenvorbeugung ist daher schon heute den Sicherheitsbehörden mehr erlaubt, als ihnen bei der Strafverfolgung je erlaubt war. Präventive Logik ist expansiv: Wer vorbeugen will, weiß nie genug! Und so verwandelt sich der Rechtsstaat, Gesetz für Gesetz, in einen Präventionsstaat.
Das erinnert mich ziemlich an ein Zitat aus einem Theaterstück über das dritte Reich „Heutzutage reichts ja schon wenn einer im Verdacht steht verdächtig zu sein“ (sinngemäß). Hoffen wir, dass wir an dieser Entwicklung noch etwas ändern können.
Daran wird sich so schnell nichts ändern. Der Zug ist (mangels lautem und anhaltenden Protest) abgefahren und wird an Geschwindigkeit noch zulegen. Mittelfristig wird eine Zweiklassengesellschaft entstehen: diejenigen die es als gegeben hinnehmen, die es erstaunlicher Weise nicht wissen, und die mangels Möglichkeiten ohnehin nichts daran ändern können – und diejenigen (wie die meisten hier) die Kenntnisse und die nötige „kriminelle“ Energie besitzen, ihre Spuren zu verwischen oder gar nicht erst entstehen zu lassen.
Meine Freiheit ist mir zu viel wert, um sie allein von meinem Staat verteidigen zu lassen!