Memes, Remixe oder einfach nur Links auf andere Webseiten: Stimmen am kommenden Mittwoch, dem 20. Juni, im Rechtsausschuss des EU-Parlaments genügend Abgeordnete für die Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht, dann verändern sie grundlegende Elemente der Netzkultur, mit zahlreichen Auswirkungen. Letzte Woche sah es noch nach einer „haarscharfen Mehrheit“ für die umstrittenen Regeln aus, sagte die Abgeordnete Julia Reda (Piraten/Grüne) voraus. Melden sich in den nächsten Tagen aber ausreichend viele Bürger bei ihren Parlamentariern, könnten einige von ihnen durchaus ihre Meinung ändern. Der Abstimmung im Rechtsausschuss folgt noch eine Abstimmung im Plenum. Aber in der Regel folgt die Mehrheit der Parlamentarier dem Abstimmungsvotum des federführenden Ausschusses. Und wenn das EU-Parlament für Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht votiert, dann wären beide schlechten Ideen in den Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission gesetzt.
Die Regeln sind Teil der EU-Urheberrechtsreform, die der Ex-Digitalkommissar Günther Oettinger auf den Weg gebracht hat. Sie sollen die Vergütung von urheberrechtlich geschütztem Material ans Internet-Zeitalter anpassen und sicherstellen, dass kommerzielle Produzenten einen Teil des Kuchens abbekommen, den derzeit vor allem große Plattformen wie Google oder Facebook unter sich aufteilen. Doch anstatt an den fragwürdigen Geschäftsmodellen der Überwachungskonzerne zu rütteln, droht die EU, diese Plattformen zu noch mehr Überwachung und Zensur ihrer Nutzer zu verpflichten.
Ohne Lizenz wird gelöscht
So verlangt der Vorschlag des parlamentarischen Verhandlungsführers Axel Voss (CDU) von Plattformbetreibern, mit Rechteinhabern „faire und angemessene Lizenzvereinbarungen“ abzuschließen. Fehlt ein solcher Vertrag, sollen „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ sicherstellen, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht erreichbar ist. Zudem nimmt der Gesetzentwurf die Plattformen vom Providerprivileg aus und macht sie für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer haftbar. Bislang mussten sie beanstandete Inhalte erst dann löschen, wenn sie darauf aufmerksam gemacht wurden („notice-and-takedown-Verfahren“).
Angesichts der Fülle an Material, die Nutzer vor allem auf große Plattformen hochladen, läuft diese Regelung auf eine automatisierte Kontrolle aller nutzergenerierten Inhalte hinaus. Hat der Betreiber keine Lizenz erworben oder der Upload-Filter das betreffende Material falsch eingestuft, dann wird es einfach ausgesiebt. Eine solche Infrastruktur hätte massivere Auswirkungen auf unsere Meinungsfreiheit als das vielfach kritisierte deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Reda spricht daher von „Zensurmaschinen“. Jeder einzelne Upload, jede einzelne Meinungsäußerung von Nutzern großer Plattformen würde durchleuchtet und auf mögliche Urheberrechtsverletzungen abgeklopft werden. Zwar sieht der Vorschlag von Voss einige Ausnahmen vor, etwa für die nicht-kommerzielle Online-Enzyklopädie Wikipedia. Doch sind die Regeln sonst so schwammig gehalten, dass höchstwahrscheinlich auch kleinere Plattformen genötigt wären, entweder selbst solche Zensurdatenbanken aufzubauen oder die Technik von marktbeherrschenden Konzernen wie Google einzukaufen.
Breiter Widerstand gegen Upload-Filter
Allein steht die deutsche Abgeordnete mit ihrer Kritik nicht da. Vor der wegweisenden Abstimmung appellierten etwa Internet-Größen wie der WWW-Erfinder Tim Berners-Lee oder der Wikipedia-Gründer Jimmy Wales an noch unentschlossene Parlamentarier, das offene Netz zu erhalten. Upload-Filter würden das Internet von einer offenen Plattform in ein Werkzeug für „automatisierte Überwachung und Nutzerkontrolle“ verwandeln, schreiben die über 70 Unterzeichner in einem offenen Brief, den die Electronic Frontier Foundation (EFF) letzte Woche veröffentlicht hat.
Es war nicht die erste Aufforderung, von dieser Idee abzurücken: Der UN-Sonderberichterstatter für die Meinungsfreiheit, David Kaye, legte vor wenigen Tagen einen ausführlichen Report vor, in dem er die negativen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit betonte. Zuvor wandte sich ein breites Bündnis aus deutschen Verbraucherschützern, Wirtschaftsverbänden, Bürgerrechtsorganisationen und der digitalen Zivilgesellschaft mit der eindringlichen Warnung an die EU, die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz nicht zu gefährden. Mittlerweile lehnt sogar die deutsche Bundesregierung Upload-Filter als „unverhältnismäßig“ ab, konnte sich zuletzt im EU-Ministerrat aber mit ihrer Position nicht durchsetzen.
Leistungsschutzrecht ein „realitätsfernes Quatschgesetz“
Ähnlich sieht es beim gleichermaßen umstrittenen Leistungsschutzrecht aus. Dieser von der Verlegerlobby ins Spiel gebrachte Mechanismus soll unter anderem Aggregatoren wie Google News oder soziale Netzwerke wie Facebook dazu verpflichten, Abgaben für Textschnipsel an die Verlagsbranche abzuführen. Funktioniert hat das zwar weder in Deutschland noch in Spanien, die in der Vergangenheit mit einschlägigen Gesetzen vorgeprescht sind. Nun soll aber eine europaweite Regelung Geld in die Kassen der Verlage spülen, so das Argument der Presselobby, die bislang die Digitalisierung verschlafen hat und verzweifelt nach einem tragfähigen Geschäftsmodell sucht.
Mit dem Leistungsschutzrecht hofft die Branche, es nun endlich gefunden zu haben – ohne Rücksicht auf Wissensproduktion, Meinungsfreiheit oder das offene Internet. „Das Leistungsschutzrecht ist ein realitätsfernes Quatschgesetz“, zeichnete jüngst Sascha Lobo auf Spiegel Online den Werdegang des „Axel-Springer-Gesetzes“ nach. Gelingt es vor der bevorstehenden JURI-Abstimmung nicht, genügend EU-Abgeordnete umzustimmen, dann wäre es wohl nicht mehr weiter möglich, selbst solche kurzen Textauszüge oder Zitate weiterzuverwenden, ohne Lizenzabgaben zu entrichten.
Entsprechend breit ist auch hier der Widerstand, ob aus der Zivilgesellschaft oder von Industrieverbänden abseits der Verlage. „Ein europäisches Leistungsschutzrecht wird Innovation behindern, die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche erschweren und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden“, sagte etwa Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft eco. Und eine vom Rechtsausschuss höchstselbst in Auftrag gegebene Studie empfiehlt, die Idee des EU-Leistungsschutzrechts für Presseverleger nicht weiterzuverfolgen.
Ruf im EU-Parlament an!
Noch ist es nicht zu spät. Viele EU-Abgeordnete reagieren auf Druck von Außen – umso wichtiger, dass sie auch Stimmen aus der Zivilgesellschaft vernehmen und nicht nur von finanzstarken Lobbyorganisationen. Gleich drei Plattformen bieten eine einfache Möglichkeit, wacklige Parlamentarier per E-Mail oder noch besser, kostenlos per Telefon, zu kontaktieren. Wie das erbitterte Ringen – und letztlich der Erfolg – um die europäischen Regeln zur Netzneutralität gezeigt haben, lohnt sich der Einsatz.
Wie immer gilt: Höflich bleiben und argumentieren! Eine selbst formulierte Mail und vor allem ein eigenständiger Betreff sind viel wirkungsvoller als eine vorformulierte Mail, die schnell im Spamordner landet.
Anrufe sind auf jeden Fall am wirksamsten!
Trotzdem möchte vielleicht manch eine_r möchte lieber mailen. Adressen findet man unter http://www.europarl.europa.eu/committees/de/juri/members.html
Axel Voss selbst ist wahrscheinlich nicht mehr umzustimmen. Aber wenn auch er Gegenwind bekommt, wird er sich vielleicht etwas weniger anstrengen mit der Durchsetzung der Vorschläge.
Wer keine Zeit hat für einen Anruf, kann gerne folgenden Text als Muster für die eigene Mail verwenden:
Sehr geehrte_r ______,
ich bin EU-Bürger_in aus Deutschland und melde mich heute bei Ihnen, weil ich mir große Sorgen mache wegen der geplanten Reform des EU-Urheberrechts, genauer gesagt wegen Art. 11 und Art. 13 des Reformentwurfs.
Zunächst zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage:
Dieses Recht gibt es in Deutschland seit 2013. Es hätte längst evaluiert werden sollen, doch das ist nicht geschehen. Trotzdem wissen wir, dass es den Verlagen nichts eingebracht hat außer hohen Gerichtskosten.
Dieser Fehler steckt im System. Denn ein Leistungsschutzrecht begründet keine Zahlungspflicht, sondern ist ein Verbotsrecht. Es gibt den Verlagen die Möglichkeit, die Nutzung ihrer Inhalte zu verbieten. Geld kriegen sie nur, wenn jemand ihnen ihre Inhalte abkauft. Und dazu kann nicht einmal Google gezwungen werden, wie die Kartellkammer des Landgerichts Berlin zuletzt bestätigt hat. Nach dem Willen der VG Media, die in Deutschland einige Verlage vertritt, soll nach Erlass des Leistungsschutzrechts ein Nutzungsverbot mit einer Nutzungspflicht verbunden werden, um Google und — wahrscheinlich — Facebook zur Zahlung zu zwingen. Das ist grotesk!
Würde es nur nichts nützen, wäre das Leistungsschutzrecht schon schlimm genug. Aber es wird vor allem großen Schaden anrichten. Kleine Verlage sind auf Suchmaschinen, News-Aggregatoren und Social Media angewiesen, damit man ihre Inhalte findet. Das nun geplante Leistungsschutzrecht soll aber unverzichtbar sein, sodass auch kleine Angebote die Nutzung ihrer Inhalte nicht mehr kostenlos erlauben können. Wenn das Gesetz wird, werden die Angebote kleiner Verlage in Suchmaschinen, Aggregatoren und Social Media nicht mehr mit Textausschnitten angezeigt werden. Sie werden weniger sichtbar. Statt der viel beschworenen Medienvielfalt nützt das also vor allem den großen Verlagen.
Anders als teilweise behauptet, würde das Leistungsschutzrecht auch nicht gegen Fake News helfen. Denn diese wären weiterhin mit Textausschnitten in Social Media vertreten, anders als seriöse Inhalte, die blockiert werden müssten. Das Leistungsschutzrecht würde dieses Problem also noch verschärfen.
Ich bitte Sie daher, diesen Vorschlag abzulehnen.
Fast noch schlimmer ist die geplante Regelung für Upload-Filter:
Gesellschaft lebt von Kultur, von ihrer Schaffung und von ihrem Austausch. Und damit meine ich nicht nur Friedrich Schiller und Gustav Mahler, sondern ich meine auch und gerade Popkultur, die unsere Gesellschaft prägt und die uns eine gemeinsame Basis für unsere Kommunikation gibt. Zitate aus bekannten Liedern oder berühmten Filmen machen unsere Sprache reicher und lebendiger.
Dank Digitalisierung und Internet kann ein solcher Austausch nicht mehr nur durch Sprache erfolgen, sondern auch durch andere Medien. Bilder, Töne, oder sogar kurze Videos können eine Reaktion oft besser ausdrücken als Tausend Worte. Und diese Art der Kommunikation soll nun unmöglich gemacht werden. Die Plattformen, auf denen wir uns austauschen, sollen bei jedem Upload einer Datei prüfen, ob sie urheberrechtlich geschützte Inhalte enthält. Ist das der Fall, so darf der/die Inhaber_in des Urheberrechts die volle Kontrolle über diese Datei ausüben, z.B. den Upload verbieten.
Eine solche Regelung legt die Rechtsdurchsetzung einseitig in die Hände der Plattformen. Sie werden zu Handlangern der Rechteindustrie gemacht, weil sonst hohe Strafen drohen. Die Zensurgefahr ist hoch. Google verwendet bereits Upload-Filter auf seiner Video-Plattform YouTube. Dort werden regelmäßig angebliche Copyright-Verstöße dazu eingesetzt, unliebsame Inhalte zu sperren. So hat beispielsweise die Church of Scientology schon mehrfach kritische Videos mit der Behauptung entfernen lassen, sie würden gegen ihr Urheberrecht verstoßen.
Die Sperrung von Inhalten geschieht automatisiert. Ein Algorithmus kann aber nicht erkennen, ob ein Inhalt von den Schranken des Urheberrechts gedeckt ist. Im Mai 2016 hat sich das Bundesverfassungsgericht für ein „Recht auf Remix“ ausgesprochen, als es im Urteil „Metall auf Metall“ das Sampling von Musik erlaubte. Die Verpflichtung zur Verwendung von Upload-Filtern würde dieses Recht technisch ausschließen. Alles würde im Zweifel erst einmal blockiert. Remixer_innen oder Verwender von Memes müssten erst anschließend versuchen, eine Freischaltung zu erwirken. Dabei sollte es umgekehrt sein. Rechteinhaber sollten, wie alle anderen auch, ihre Rechte vor Gericht durchsetzen müssen, wo eine Abwägung der verschiedenen Interessen möglich ist.
Diese Ausweitung seiner Konsequenzen geht über den Zweck des Urheberrechts weit hinaus. Das Urheberrecht wurde eingeführt, damit Kulturschaffende von ihrer Arbeit leben können und Anreize zur Schaffung weiterer Werke haben. Es dient letztlich der Allgemeinheit. Es ist ein Handel zwischen Urheber_innen und Gesellschaft, der darauf abzielt, die Gesellschaft um Kultur zu bereichern. Wenn durch das Urheberrecht Handlungen unterbunden werden, die niemandem schaden, wird dieser Handel einseitig zugunsten der Rechteindustrie verschoben, einer Rechteindustrie, die nicht gerade dafür bekannt ist, die Urheber_innen angemessen an ihren Einnahmen zu beteiligen. Vielmehr sollen hier zulasten der Zivilgesellschaft die Interessen der Aktionäre von Time Warner, Universal, Sony Music und Walt Disney geschützt werden.
Ich bitte Sie daher, auch diesen Artikel aus dem Reformvorschlag zu streichen.
Freundliche Grüße
Und hier auf Englisch:
Dear____
I am an EU citizen and I am writing to you today to express my deep concerns about articles 11 and 13 of the EU copyright reform bill.
Ancillary right for publishers:
German publishers have had such a right since summer 2013. The German government should have evaluated it by now, but has refused to do so. Regardless of that, it is common knowledge that this right has earned the publishers nothing. On the contrary, trying to enforce it has cost them a lot of money.
This result is built into the concept. An ancillary right — like copyright — does not require anyone to pay money. Instead, it is an exclusionary right. It gives the publishers the power to prevent others from using their content. They will only be paid if someone wants to buy their content. Which has not happened. And a German antitrust court has already ruled that not even Google can be forced to buy the publisher’s content from them. If the German publishers pushing for this right get their will, a rule that forbids search engines to use content would have to be combined with a rule that forces them to use it. Which is grotesque!
If it only failed to do what it’s supposed to, the ancillary right would be bad enough. But it will also do a lot of harm. Small publishers rely on search engines, news aggregators and social media to distribute their content. Under the current bill, they would not be allowed to license their rights for free. If that becomes law, the content of small publishers will not longer be listed with snippets in search engines, aggregators and social media. They will become much less visible. Instead of media plurality we will have a handful of big publishers reaping the benefit.
Some people claim, the ancillary right will protect us from fake news. It will not. Fake news will still be listed with snippets while serious content will be listed without them. The ancillary right would thus enhance the fake news problem instead of solving it.
I therefore urge you to vote against this provision.
Upload-Filters:
Our society lives on the creation and exchange of culture. Not just “high culture” like Shakespeare and Bach, but popular culture, which reflects and influences our society and which gives us a common basis for our communication. Quotes from famous songs or movies enrich our language and can become a shorthand for cultural phenomena.
Thanks to digitalisation and the Internet, this exchange is no longer contingent on verbal speech alone, but we can use other media. Images, sound, even short videos can often convey a reaction better than a thousand words. Art. 13 endangers this kind of communication. The platforms we use to exchange our opinions would be required to check every upload for copyrighted content. If it contains any, the copyright owner gets control over the file; they could, for example, block the upload entirely.
Such a provision would make platforms responsible for the enforcement of private rights. They would become the rights industry’s servants because otherwise, they would be severely punished. This poses a high danger of censorship. Google is already using a content ID system on its YouTube platform. The number of fake copyright claims used to block unwanted content are legend. The Church of Scientology has used this mechanism multiple times to have videos removed that criticised its practices.
Content blocking is an automated process. An algorithm, however, cannot decide whether content is covered by one of the exceptions to copyright, for example whether it is satire. An automated system would technically circumvent all copyright exceptions. It would be “block first, ask questions later” when it should be the other way round. Like everyone else, owners of copyright should have to make their claims in a court of law where it is possible to balance differing interests.
This broadening of its consequences goes far beyond what copyright was intended for. It is meant to give creators the means to make living selling their culture and to give them the incentive to create more. It is meant to serve the public. It is a trade between creators and society which is supposed to enrich the public domain. If actions that do not harm anyone are prevented in the name of copyright, this trade becomes unbalanced in favour of the rights industry – which is not known for giving creators a fair share anyway. Art. 13 would protect the interests of Time Warner, Universal, Sony Music and the Walt Disney Company on the back of a lively, vibrant, communicative society.
I therefore urge you to reject this proposal as well.
Kind regards
Hier noch mein Science Slam zum Thema Leistungsschutzrecht, der seit einigen Tagen online ist:
https://zkm.de/de/media/video/science-slam-marion-goller-leistungsschutzrecht-fuer-presseverlage
Na ENDLICH bringt ihr diese Meldung jetzt auch.
Das ist aber schon viel zu spät. Warum habt ihr so lange gepennt?
Nur noch zwei Tage, ob das reicht, um Parlamentarier noch auf dem letzten Drücker umzustimmen? Jetzt dürfte es extrem eng werden.
Politische Aktionen wie der SOPA-Blackout kann man jetzt eigentlich auch praktisch vergessen.
Wenn dieser Mist durchkommt, wäre das eine absolute Katastrophe, die Relevanz für Netzpolitik ist extrem hoch. Ich bin schwer enttäuscht, dass ihr so ewig mit der Meldung getrödelt habt.
Wir berichten das seit Monaten und rufen schon sehr lange dazu auf, aktiv zu werden, siehe:
https://netzpolitik.org/tag/upload-filter/
Hoppla. OK, ich nehm’s zurück.
Ich hab Netzpolitik.org nicht täglich auf meinen Radar.
Dass die Abstimmung schon am 20. Juni kommt, das wusste ich bis vor ein paar Tagen selber nicht.
ein wenig Off-topic (Randnotiz):
Ich suche das Problem auch mal von der anderen Seite zu betrachten: Der menschenverursachte Klimawandel zerstört gerade die Grundlage dieser (neuen) Mega-Konzerne des 3. Jahrtausends: Wissen, Daten, Vergangenheit, etc. Wieviel zahlten die Staaten, so zusammen gerechnet, um dagegen zu halten? In Deutschland bauen und reparieren sie Autobahnen – die nur 10 Jahre halten. Und wer hat das Geld, auch die modernen Technologien der letzten Jahre zusammengetragen – und eventuell mehr Interessen daran, da8 d14 W4l7 n1c4t untergeht? Project Gaia 2030?! Sonst „Danke für den Fisch“, oder so. Die ein oder andere Enteignung sollte drin sein – der Umwelt zu Liebe. Doch wer sind, bei genauerer Suche, vielleicht Verbündete – bis zu einem gewissen Grad: Wähle deine Freunde mit Bedacht, von einem gewissen Standpunkt aus und Kriege machen Große niemanden.
Ich meine nicht Kompromisse einzugehen – sondern welcher letzte Weg kann ein Stück weit gegangen werden – und wer blockiert ihn. Wer suchet der findet – der Spruch ist ja so -90er! :)
„Well I want you to unthink the unthinkable.“
-Peter Capaldi aus der BBC-Serie „The Thick of it“ (2007)
Ich habe gemischte Gefuehle dazu, sehe also auch moegliche Vorteile (fuer Otto-Normalos) neben den im Artikel beschriebenen und anderen Nachteilen.
Nur zwei Beispiele, die meiner Ansicht nach Vorteile darstellen:
– User, die oertlich relativ nah beieinander leben, koennten sich animiert fuehlen, sich wieder vermehrt persoentlich zu treffen und auszutauschen. Uebers Web wird sich hauptsaechlich verabredet, und die Inhalte werden dann persoenlich geteilt. (I love sharing.)
– Nur durch eine Notlage wird Kreativitaet ausreichend befluegelt. Jeder ist per se zur Kreativitaet faehig, das ist Teil der ‚Human Condition‘ und man findet das in mehr oder weniger starken Auspraegungen auch in Flora und Fauna. Es wird also ganz wunderbare Gegenbewegungen und frueher oder spaeter auch Alternativen geben. Ich sehe schon Warnstreiks der User vor mir, die mehrheitlich und zeitlich synchronisiert fuer z.B. 3 Tage komplett auf das Internet verzichten und sich ersatzweise der Kreide-Strassenmalerei in Bild und Text widmen. Auch koennte das Frustpotential so gross sein, dass endlich auf breiter Front das aktuell bestehende und die Demokratie betreffend sehr rueckstaendige Establishement rund um CDU/SPD/FDP, Konzerne, Thinktanks (Bilderberg etc.) und Lobbyorganisationen aufgebrochen wird.
Was ich im Artikel vermisse, ist – wenigstens in kurzer Darstellung – eine Beschreibung wahrscheinlicher psychologischer Effekte den Endanwender (Foren, Blogs, eigene kleine Webseiten) betreffend. Wie gross wird z.B. der Faktor ‚Hemmung‘ sein, je nach ‚Plattform‘ und User-Persoenlichkeit, etwas zu veroeffentlichen? Wie erhoeht sich das Frustpotential, wenn Uploads (die je nach Internetbandbreite und Content etliche Stunden in Anspruch nehmen koennen) nicht angenommen werden? Welche (psychologischen) Abwehrmechanismen werden vornehmlich befluegelt werden?
Ich sehe die nach Loesungen suchenden rauchenden Koepfe schon regelrecht vor mir:
Wie ausschliessen, dass selbst erstellte ‚Dinge‘ nicht unerlaubt/ausversehen von was weiss ich wem in die ‚Sperrdatenbanken‘ injiziert werden und wie koennten sowas wieder rueckgaengig gemacht werden?
Wie sicher sein, dass das vermeintlich selbst erstellte ‚Etwas‘ nicht doch schon jemand anders produziert und hat schuetzen lassen?
Werde ich womoeglich verklagt oder auf entsprechenden Plattformen gesperrt? Denn eine Plattform die sehr viele der Uploads wieder loeschen muss, was auf diversen Ebenen ressourcenintensiv ist, wird sich etwas einfallen lassen muessen, um den Overhead auf ein ertraegliches Mass zu reduzieren. Zu diesen Ressourcen gehoeren mindestens vom User eingehende und diverse interne Datenstroeme, und die an die ggf. externe Pruef-Datenbank ausgehende Internetdatenstroeme oder halt die intern verortete notwendige Hardware, um eine eigene Datenbank zu betreiben, welche aber auch befuellt und gepflegt werden muss. User die also relativ viel Uploads produzieren, die wieder geloescht werden, bekommen vielleicht eine Uploadsperre oder vergleichbar.
Ich tendiere dazu, Artikel 13 abzulehnen, bin aber nicht wirklich sicher dazu.
Sowohl die Tweet als auch die E-Mailfunktion auf https://saveyourinternet.eu/de/ sind nicht aktiv und können nicht ausgelöst werden.
Also, extern, nüchtern und neutral gelesen, klingt das was Helga Trübel in der TAZ sagt, wesentlich glaubhafter als die kruden Digital Lobby Verbiegungen dieses Artikels oder einer Julia Reda.
https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5513899/
Gegenfrage: Wer definiert, ob eine Verwendung eines Links „privat“ ist? Solange dafür in DE keine saubere, für juristische Laien einfach zu beachtende Definiton da ist, muss ich solche Gesetze wie das LSR schon aus rein egoistischem Selbstschutz ablehnen.
Hey liebe Netzpolitiker,
danke für eure Infos und Begleitung zu diesem Thema.
Ich habe vorhin eine E-Mail an Frau Kaufmann geschickt und diese auch gleich mal veröffentlicht.
https://blog.tombeta.de/2018/meine-e-mail-ans-eu-parlament-wegen-urheberrechtsreform/
Ich bin schon sehr gespannt was morgen passiert.
Die Schreiberlinge auf Netzpolitik glauben tatsächlich, es gebe so etwas wie einen Diskurs, den man mit Eurobütteln führen könne. Sie wähnen sich tatsächlich in einer Art Demokratie, einem demokratischen europäischen Transformationsprozess in eine bessere Zukunft.
Aufwachen werden sie einem totalitären Überwachungs-, Konzern- und Finanzmolloch, der, einmal errichtet, ihre eigenen Lebensgrundlagen zerstören wird.
Begreift es doch bitte endlich: Die EU ist ein Elitenprojekt. Von Eliten – für Eliten. IHR gehört explizit und definitiv NICHT dazu.
Warum ist das so schwer zu verstehen? Ausnahmslos aALLES geht in Richtung Zentralisierung und Kontrolle von Macht.
Warum dieser vollkommen unangebrachte, versöhnliche Harmoniekurs mit einer außer Rand und Band geratenen Oligarchie, die nichts mehr verabscheut als Demokratie?
Nehmt endlich den Kampf an, sonst werdet ihr als Treppenwitz in die Geschichte eingehen.
Diskurs hältst du für überflüssig, aber den Kampf soll man annehmen?
Ist das die diplomatische Umschreibung für „Vom bequemen Sofa rufe ich zum bewaffneten Widerstand auf, Hauptsache ich habe einen Grund selbst nichts tun zu müssen“?
Ich meine nur, ACTA hat man mit diesem „Diskurs“ verhindern können.