Memes, Remixe oder einfach nur Links auf andere Webseiten: Stimmen am kommenden Mittwoch, dem 20. Juni, im Rechtsausschuss des EU-Parlaments genügend Abgeordnete für die Upload-Filter und das Leistungsschutzrecht, dann verändern sie grundlegende Elemente der Netzkultur, mit zahlreichen Auswirkungen. Letzte Woche sah es noch nach einer „haarscharfen Mehrheit“ für die umstrittenen Regeln aus, sagte die Abgeordnete Julia Reda (Piraten/Grüne) voraus. Melden sich in den nächsten Tagen aber ausreichend viele Bürger bei ihren Parlamentariern, könnten einige von ihnen durchaus ihre Meinung ändern. Der Abstimmung im Rechtsausschuss folgt noch eine Abstimmung im Plenum. Aber in der Regel folgt die Mehrheit der Parlamentarier dem Abstimmungsvotum des federführenden Ausschusses. Und wenn das EU-Parlament für Uploadfilter und das Leistungsschutzrecht votiert, dann wären beide schlechten Ideen in den Trilogverhandlungen mit Rat und Kommission gesetzt.
Die Regeln sind Teil der EU-Urheberrechtsreform, die der Ex-Digitalkommissar Günther Oettinger auf den Weg gebracht hat. Sie sollen die Vergütung von urheberrechtlich geschütztem Material ans Internet-Zeitalter anpassen und sicherstellen, dass kommerzielle Produzenten einen Teil des Kuchens abbekommen, den derzeit vor allem große Plattformen wie Google oder Facebook unter sich aufteilen. Doch anstatt an den fragwürdigen Geschäftsmodellen der Überwachungskonzerne zu rütteln, droht die EU, diese Plattformen zu noch mehr Überwachung und Zensur ihrer Nutzer zu verpflichten.
Ohne Lizenz wird gelöscht
So verlangt der Vorschlag des parlamentarischen Verhandlungsführers Axel Voss (CDU) von Plattformbetreibern, mit Rechteinhabern „faire und angemessene Lizenzvereinbarungen“ abzuschließen. Fehlt ein solcher Vertrag, sollen „angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen“ sicherstellen, dass urheberrechtlich geschütztes Material nicht erreichbar ist. Zudem nimmt der Gesetzentwurf die Plattformen vom Providerprivileg aus und macht sie für Urheberrechtsverstöße ihrer Nutzer haftbar. Bislang mussten sie beanstandete Inhalte erst dann löschen, wenn sie darauf aufmerksam gemacht wurden („notice-and-takedown-Verfahren“).
Angesichts der Fülle an Material, die Nutzer vor allem auf große Plattformen hochladen, läuft diese Regelung auf eine automatisierte Kontrolle aller nutzergenerierten Inhalte hinaus. Hat der Betreiber keine Lizenz erworben oder der Upload-Filter das betreffende Material falsch eingestuft, dann wird es einfach ausgesiebt. Eine solche Infrastruktur hätte massivere Auswirkungen auf unsere Meinungsfreiheit als das vielfach kritisierte deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz.
Reda spricht daher von „Zensurmaschinen“. Jeder einzelne Upload, jede einzelne Meinungsäußerung von Nutzern großer Plattformen würde durchleuchtet und auf mögliche Urheberrechtsverletzungen abgeklopft werden. Zwar sieht der Vorschlag von Voss einige Ausnahmen vor, etwa für die nicht-kommerzielle Online-Enzyklopädie Wikipedia. Doch sind die Regeln sonst so schwammig gehalten, dass höchstwahrscheinlich auch kleinere Plattformen genötigt wären, entweder selbst solche Zensurdatenbanken aufzubauen oder die Technik von marktbeherrschenden Konzernen wie Google einzukaufen.
Breiter Widerstand gegen Upload-Filter
Allein steht die deutsche Abgeordnete mit ihrer Kritik nicht da. Vor der wegweisenden Abstimmung appellierten etwa Internet-Größen wie der WWW-Erfinder Tim Berners-Lee oder der Wikipedia-Gründer Jimmy Wales an noch unentschlossene Parlamentarier, das offene Netz zu erhalten. Upload-Filter würden das Internet von einer offenen Plattform in ein Werkzeug für „automatisierte Überwachung und Nutzerkontrolle“ verwandeln, schreiben die über 70 Unterzeichner in einem offenen Brief, den die Electronic Frontier Foundation (EFF) letzte Woche veröffentlicht hat.

Es war nicht die erste Aufforderung, von dieser Idee abzurücken: Der UN-Sonderberichterstatter für die Meinungsfreiheit, David Kaye, legte vor wenigen Tagen einen ausführlichen Report vor, in dem er die negativen Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit betonte. Zuvor wandte sich ein breites Bündnis aus deutschen Verbraucherschützern, Wirtschaftsverbänden, Bürgerrechtsorganisationen und der digitalen Zivilgesellschaft mit der eindringlichen Warnung an die EU, die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz nicht zu gefährden. Mittlerweile lehnt sogar die deutsche Bundesregierung Upload-Filter als „unverhältnismäßig“ ab, konnte sich zuletzt im EU-Ministerrat aber mit ihrer Position nicht durchsetzen.
Leistungsschutzrecht ein „realitätsfernes Quatschgesetz“
Ähnlich sieht es beim gleichermaßen umstrittenen Leistungsschutzrecht aus. Dieser von der Verlegerlobby ins Spiel gebrachte Mechanismus soll unter anderem Aggregatoren wie Google News oder soziale Netzwerke wie Facebook dazu verpflichten, Abgaben für Textschnipsel an die Verlagsbranche abzuführen. Funktioniert hat das zwar weder in Deutschland noch in Spanien, die in der Vergangenheit mit einschlägigen Gesetzen vorgeprescht sind. Nun soll aber eine europaweite Regelung Geld in die Kassen der Verlage spülen, so das Argument der Presselobby, die bislang die Digitalisierung verschlafen hat und verzweifelt nach einem tragfähigen Geschäftsmodell sucht.
Mit dem Leistungsschutzrecht hofft die Branche, es nun endlich gefunden zu haben – ohne Rücksicht auf Wissensproduktion, Meinungsfreiheit oder das offene Internet. „Das Leistungsschutzrecht ist ein realitätsfernes Quatschgesetz“, zeichnete jüngst Sascha Lobo auf Spiegel Online den Werdegang des „Axel-Springer-Gesetzes“ nach. Gelingt es vor der bevorstehenden JURI-Abstimmung nicht, genügend EU-Abgeordnete umzustimmen, dann wäre es wohl nicht mehr weiter möglich, selbst solche kurzen Textauszüge oder Zitate weiterzuverwenden, ohne Lizenzabgaben zu entrichten.
Entsprechend breit ist auch hier der Widerstand, ob aus der Zivilgesellschaft oder von Industrieverbänden abseits der Verlage. „Ein europäisches Leistungsschutzrecht wird Innovation behindern, die Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche erschweren und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden“, sagte etwa Oliver Süme vom Verband der Internetwirtschaft eco. Und eine vom Rechtsausschuss höchstselbst in Auftrag gegebene Studie empfiehlt, die Idee des EU-Leistungsschutzrechts für Presseverleger nicht weiterzuverfolgen.
Ruf im EU-Parlament an!
Noch ist es nicht zu spät. Viele EU-Abgeordnete reagieren auf Druck von Außen – umso wichtiger, dass sie auch Stimmen aus der Zivilgesellschaft vernehmen und nicht nur von finanzstarken Lobbyorganisationen. Gleich drei Plattformen bieten eine einfache Möglichkeit, wacklige Parlamentarier per E‑Mail oder noch besser, kostenlos per Telefon, zu kontaktieren. Wie das erbitterte Ringen – und letztlich der Erfolg – um die europäischen Regeln zur Netzneutralität gezeigt haben, lohnt sich der Einsatz.
Wie immer gilt: Höflich bleiben und argumentieren! Eine selbst formulierte Mail und vor allem ein eigenständiger Betreff sind viel wirkungsvoller als eine vorformulierte Mail, die schnell im Spamordner landet.
