Dies ist ein Gastbeitrag von Daniel Leisegang. Er ist Redakteur bei Blätter für deutsche und internationale Politik. Der Text erschien auf Englisch in dem Gemeinschaftsprojekt „Desinformation und Demokratie“ des Zeitschriftennetzwerks Eurozine. Alle weiteren Texte des Projekts sind dort ebenfalls in englischer Sprache zu finden.
Die Ausschreitungen in der Universitätsstadt Charlottesville im August dieses Jahres haben die US-amerikanische Öffentlichkeit aufgeschreckt und eine Debatte über das Wirken rechtsextremer Bewegungen im Internet ausgelöst. Im Zentrum stand dabei die Frage, wo die Grenzen der Redefreiheit verlaufen.
Nur wenige Tage nach den Naziaufmärschen kündigte der Massenhoster GoDaddy dem Portal „The Daily Stormer“, die bis dato mit über 300.000 registrierten Nutzern vermutlich größte Neonazi-Website der USA, den Vertrag. Wiederholt hatten sich Autoren der Seite in herabwürdigender Weise über eine Frau geäußert, die bei den Ausschreitungen ums Leben gekommen war. Die 32-Jährige starb, als ein mutmaßlicher Rechtsextremist mit einem Auto in eine Gruppe von Gegendemonstranten raste. Als die Seitenbetreiber daraufhin auf Google-Server ausweichen wollten, lehnte der Suchmaschinenkonzern dies ab. Das Portal tauchte daraufhin vorübergehend unter einer russischen Domain im Netz auf.
Dass die Wahl der Seitenbetreiber ausgerechnet auf Russland fiel, ist beileibe kein Zufall. Seit Jahren werben rechtsextreme Gruppierungen zunehmend im Internet um neue Sympathisanten. Dabei nutzen sie nur allzu gerne die Dienstleistungen russischer Hoster und Netzwerkanbieter. Zum einen unterliegen sie in Russland vergleichsweise wenigen Beschränkungen hinsichtlich rassistischer, antisemitischer und anderer menschenfeindlicher Äußerungen. Zum anderen sind sie damit dem Zugriff und der Strafverfolgung durch die Behörden ihrer Heimatstaaten weitgehend entzogen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass sich mit der virtuellen Auswanderung auch das politische Wirken der Rechtsextremen ebenfalls nur auf die russische Sphäre beschränken würde – im Gegenteil: Weil dort eine Zensur ihrer Inhalte unterbleibt, können Neonazis ihre Propaganda 1 sogar noch ungehinderter verbreiten als anderswo. Die Internetnutzer merken in der Regel nicht, in welchem Land die Server stehen, deren Inhalte sie abrufen.
Gerade westliche Demokratien stehen damit vor gewaltigen Herausforderungen: Auf der einen Seite gibt das Internet rechtsextremen Bewegungen überaus mächtige Propagandainstrumente zur Hand. Mit vergleichsweise geringem Aufwand können sie in sozialen Netzwerken, auf Webseiten und in Chats ein weltweites Publikum erreichen. Auf der anderen Seite erschwert es das globale, nahezu grenzenlose Internet, dass die Nationalstaaten mit ihren buchstäblich begrenzten rechtsstaatlichen Mitteln gegen diese Hetze vorgehen können.
Virtuelle Hetze
Besonders anschaulich lässt sich dies am Beispiel Deutschlands zeigen. Hier hat sich die Zahl der Verfahren wegen Volksverhetzung und Verleumdung in den vergangenen Jahren vervielfacht. Wurden 2014 noch 2.670 Fälle von Volksverhetzung (gemäß Paragraph 130 StGB) in Deutschland polizeilich erfasst, waren es zwei Jahre später bereits 6.514 Fälle – und damit mehr als doppelt so viele.2
Verantwortlich dafür sind maßgeblich zwei Gründe: Zum einen findet rechtsradikale Propaganda inzwischen vor allem bei Facebook, Twitter und Co. statt. Dort veröffentlichte Äußerungen werden von sensibilisierten Nutzern inzwischen häufiger zur Anzeige gebracht. Auf der anderen Seite hat sich der politische Ton seit Beginn der sogenannten Flüchtlingskrise dramatisch verschärft: „Geh sterben, du schwule Sau.“ „Merkel sollte gesteinigt werden.“ „Man sollte die ganze Brut vergasen.“ – Beleidigungen, Bedrohungen und Hetze wie diese finden sich in den sozialen Netzwerken heute allerorten.3
Rasant zugenommen hat die Zahl der fremdenfeindlichen, rassistischen und anti-europäischen Anfeindungen auf dem Höhepunkt der globalen „Flüchtlingskrise“ im Sommer 2015. Gleichzeitig stiegen die Umfragewerte der rechtspopulistischen AfD steil an – auf bis zu 20 Prozent. Die Bundesregierung suchte daher händeringend nach Mitteln, mit denen sich die Hetze im Netz eindämmen lässt.
Im Herbst 2015 rief Bundesjustizminister Heiko Maas eine Task Force ins Leben, der Vertreter von Facebook, Google und Twitter sowie zahlreicher Nichtregierungsorganisationen angehörten. Gemeinsam erarbeiteten sie Empfehlungen für den Umgang mit Hassbotschaften im Netz. Diese blieben jedoch weitgehend wirkungslos: Laut einer Erhebung von jugendschutz.net (PDF) von Anfang dieses Jahres löschte YouTube damals zwar immerhin rund 90 Prozent der von Nutzern gemeldeten Inhalte, Facebook allerdings nur 39 Prozent und Twitter gerade einmal ein Prozent.
Per Gesetz gegen Hatespeech und Fake-News
Im Juni 2017 verabschiedete der Bundestag das von der Regierungskoalition eingebrachte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Dieser Schritt ist auch das Eingeständnis, dass die freiwillige Selbstkontrolle der sozialen Netzwerke endgültig gescheitert ist. Das NetzDG soll die Betreiber sozialer Netzwerke zwingen, sogenannte Fake News und Hassrede umgehend zu löschen.4 Auf diese Weise will Maas die Meinungsfreiheit aller schützen, „denn heute werden […] durch Verunglimpfungen und Drohungen im Netz Menschen mundtot gemacht und so ihrer Meinungsfreiheit durch die Straftaten anderer beraubt“.
Wird den Netzwerkbetreibern ein „offensichtlich rechtswidriger“ Inhalt gemeldet, haben sie 24 Stunden Zeit, diesen zu löschen. Bei Inhalten, die nicht eindeutig rechtswidrig sind, räumt das Gesetz eine Frist von sieben Tagen ein.5 Nur in Ausnahmefällen darf diese Frist überschritten werden. Bei systematischen Verstößen droht den verantwortlichen Mitarbeitern ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro; die Unternehmen können – wenn auch eher theoretisch – mit bis zu 50 Millionen Euro belangt werden.
Damit die Nutzer vermeintlich illegale Inhalte melden können, müssen die Netzwerkbetreiber ein geregeltes Meldesystem einrichten. Jedes soziale Netzwerk mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern muss zudem den Behörden einen festen Ansprechpartner zur Rechtsdurchsetzung und für Auskunftsersuchen benennen. Ein Novum, das der „Gesichtslosigkeit“ von Facebook und Co. ein Ende bereitet.
Volksverhetzung: Lehren aus der Nazizeit
Dass die Politik energisch gegen Fake News und Hassrede im Netz vorgeht, ist zunächst einmal zu begrüßen. Denn in der Bundesrepublik sind die Grenzen der Redefreiheit deutlich enger gefasst als in den USA. Vereinfacht gesagt gilt in den Vereinigten Staaten Redefreiheit, die das Recht zur Verbreitung von Lügen einschließt, in Deutschland hingegen Meinungsfreiheit. Sie umfasst nicht jene Aussagen, die als Volksverhetzung (§ 130 StGB) oder als Verleumdung (§ 187 StGB) einzustufen sind.
Der Verleumdung macht sich schuldig, „wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist“. Im Falle einer Verurteilung droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Volksverhetzung nach Paragraph 130 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) betreibt jemand, der den öffentlichen Frieden stört, indem er zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet. Darunter fällt auch die öffentliche Billigung, Verharmlosung oder Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords an den europäischen Juden. Bei Verstoß droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.6
Seinen Ursprung hat der Paragraph 130 StGB in seiner heutigen Form im 6. Strafrechtsänderungsgesetz von 1960. Die Regierung Konrad Adenauers reagierte damals mit der Neufassung des Straftatbestands auf eine Serie antisemitischer Straftaten, darunter mehrere Brandanschläge auf Synagogen. In den folgenden Jahrzehnten ist der Paragraph immer wieder geändert und verschärft worden. 1994 wurde mit dem Verbrechensbekämpfungsgesetz schließlich das „einfache“ Leugnen des Holocausts – also ohne eine ausdrückliche Identifizierung mit der NS-Ideologie – als Volksverhetzung unter Strafe gestellt.7
Die Einschränkung der Meinungsfreiheit
Durch die Strafdrohung gemäß Paragraph 130 StGB soll bereits im Vorfeld verhindert werden, dass ein Meinungsklima entsteht, in dem bestimmte Menschengruppen aggressiv ausgegrenzt und sie möglicherweise auch zu Opfern physischer Gewaltanwendung werden könnten.8
Den Staatsanwälten und Richtern obliegt damit die verantwortungsvolle Aufgabe, im Einzelfall das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gegen die Wahrung des öffentlichen Friedens abzuwägen. Doch vor ebendiesem Hintergrund ist zu befürchten, dass das NetzDG mehr Schaden denn Nutzen anrichtet.
So kritisieren insbesondere Bürgerrechtler und Netzaktivisten, dass das NetzDG das Grundrecht auf Meinungsfreiheit einschränke statt es zu schützen. Der Grund: Üblicherweise beurteilen Staatsanwaltschaften oder Gerichte, ob bestimmte Äußerungen als Volksverhetzung oder als Verleumdung zu werten sind. Laut NetzDG entscheiden jedoch nun die Mitarbeiter der sozialen Netzwerke selbst darüber. Die Bundesregierung macht damit die börsennotierten Unternehmen, die bereits Partei in dem Verfahren sind, zu Richtern und Meinungspolizisten gleichermaßen.
Die Konzerne stehen damit – allein von der Fülle der Entscheidungen, die sie treffen sollen – vor einer Herkulesaufgabe: Laut einer Schätzung des Bundesjustizministeriums gehen bei den sozialen Netzwerken jährlich mehr als 500.000 Beschwerden unter anderem wegen Hasskriminalität ein. Dies entspricht etwa der Anzahl an Straftaten, die jedes Jahr in ganz Berlin erfasst werden.
Ob diese Inhalte gelöscht werden, entscheiden bei Facebook keine Juristen, sondern in der Regel „Content-Moderatoren“. In Deutschland sind dafür rund 700 Mitarbeiter der Bertelsmann-Tochter Arvato zuständig – für einen Stundenlohn, der etwas über 8,84 Euro Mindestlohn liegt. Wie am Fließband entscheiden sie darüber, welche Posts – die von der Darstellung nackter Körperteile bis zu sadistischen Gewaltvideos reichen – aus dem Newsfeed der Nutzer entfernt werden oder nicht. Als Grundlage dienten den Moderatoren dabei bislang vor allem Facebooks „Gemeinschaftsstandards“ – ein geheimer Katalog, der mehrere hundert Löschregeln umfasst.
Fortan muss Facebook nun auch das Strafgesetzbuch heranziehen. Die Folgen liegen auf der Hand: Um Kosten und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, dürften die Moderatoren gemeldete Kommentare im Zweifelsfall eher löschen. Grund dafür sind die drakonischen Bußgelder, die wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der verantwortlichen Mitarbeiter hängen. Eine gewissenhafte Prüfung nach Strafbarkeitskriterien ist damit ausgeschlossen.9 Da die die allermeisten Nutzer den Aufwand einer Klage scheuen dürften, entstünde so eine willkürliche Löschkultur durch private Internetdiensteanbieter, die im Widerspruch zur in Artikel 5 GG garantierten Meinungsfreiheit steht.
Die Überlastung der Justiz
Vergeblich forderte aus diesem Grund ein breites Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen und Bürgerrechtsorganisationen vor der Entscheidung des Bundestages, Facebook und ähnliche Unternehmen „nicht mit der staatlichen Aufgabe zu betrauen, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen“. Deren Durchsetzung dürfe allerdings auch „nicht an einer mangelnden Ausstattung der Justiz scheitern“.
Gerade hier lauert jedoch das nächste Problem: Denn die Justiz in Deutschland ist schon jetzt massiv überlastet. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes fehlen bundesweit rund 2.000 Richter und Staatsanwälte insbesondere im Bereich der Strafjustiz. Zudem gibt es noch immer keine Staatsanwaltschaft mit dem Zuständigkeitsschwerpunkt digitale Hasskriminalität.10 Es wird also vermutlich noch viel Zeit und Geld erforderlich sein, um die Justiz für den Kampf gegen Hassrede ausreichend zu rüsten.
Doch selbst wenn der Rechtsstaat eines Tages über ausreichend Ressourcen verfügt, um die Flut an Meldungen bewältigen zu können, ist damit nicht gesichert, dass Hassrede tatsächlich auch aus dem Netz verschwindet. Denn auch Richtern und Staatsanwälten fällt die Entscheidung schwer, was genau nach Paragraph 130 StGB strafbar ist. Sie müssen sorgfältig untersuchen, „in welchem Kontext solche Äußerungen stehen und sie im Lichte der Meinungsfreiheit, die auch drastische, zugespitzte und polemische Äußerungen schützt, interpretieren“, erklärt der Berliner Anwalt Ali B. Norouzi.
Die kontextuelle Auslegung ist auch der Grund, warum viele Verfahren wegen Paragraph 130 StGB unterbleiben oder eingestellt werden – etwa im Fall Lutz Bachmanns, den Gründer der islamfeindlichen und rechtspopulistischen Pegida-Bewegung. Nach den sexuellen Übergriffen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht 2015/16 unter anderem durch zahlreiche Flüchtlinge verkaufte Bachmann T-Shirts mit der Aufschrift „Rapefugees not welcome“. Der sächsische Grünen-Politiker Jürgen Kasek zeigte ihn daraufhin wegen Volksverhetzung an: Bachmann stelle Flüchtlinge pauschal als Vergewaltiger dar und heize so die fremdenfeindliche Stimmung an, begründete Kasek seinen Schritt. Die Staatsanwaltschaft Leipzig folgte dieser Ansicht nicht, sondern interpretierte Bachmanns Satz allgemeiner: Flüchtlinge, die vergewaltigen, sind nicht willkommen. Daher sah die Staatsanwaltschaft auch keinen Anfangsverdacht der Volksverhetzung.
Noch schwieriger ist die Ahndung von Volksverhetzung, wenn diese im Ausland erfolgen – allerdings aus anderen Gründen. So können Vergehen, die gemäß Paragraph 130 StGB außerhalb Deutschlands begangen werden – gleich ob von deutschen oder nichtdeutschen Staatsangehörigen –, wie eine Inlandsstraftat verfolgt werden. Bedingung ist auch hier, dass sie den öffentlichen Frieden in Deutschland beeinträchtigen und die Menschenwürde von bundesdeutschen Bürgern verletzen. Dabei genügt es bereits, dass ein strafbarer Inhalt über das Internet von Deutschland aus abrufbar ist (Vgl. BGH 1 StR 184/00 – Urteil vom 12.12.2000).
Damit es jedoch zu einer Verurteilung kommt, muss die betreffende Äußerung dem Angeklagten zweifelsfrei zugeordnet und nachgewiesen werden. Dies fällt relativ leicht, wenn der Täter seine Aussagen in der Öffentlichkeit und damit vor Zeugen tätigt. Im Internet lässt sich allerdings nicht ohne weiteres belegen, ob eine bestimmte Person auch tatsächlich der Urheber einer Äußerung ist – erst recht, wenn die Betreiber der sozialen Netzwerke deutschen Strafverfolgungsbehörden die Zusammenarbeit verweigern.11
VK.com: Flucht ins russische Reich
Auch aus diesem Grund wandert der offene und organisierte Rechtsextremismus zunehmend ins sogenannte Runet ab – vor allem zu VK.com, berichtet der Sächsische Verfassungsschutz (PDF). Das mehrsprachige soziale Netzwerk aus Russland ist zur neuen Heimat rechtsextremer Gruppierungen geworden, die aus Facebook verdrängt wurden und sich dort nun mit anderen rechten Bewegungen aus anderen Ländern verbünden.
VK.com kommt wie ein Facebook-Klon daher und wurde im Oktober 2006 von den Brüdern Pawel und Nikolai Durow unter dem Namen „vKontakte“ gegründet. Es hat über 400 Millionen russischsprachige Nutzer,12 ist die populärste Website Russlands und die fünftgrößte Website weltweit. Knapp 70 Prozent der Zugriffe kommen aus dem russischen Raum; aber auch in Deutschland hat sich das Netzwerk etabliert, wenn auch in weitaus kleinerem Maßstab: Etwa zwei Prozent der Zugriffe erfolgen von hier, das entspricht rund 14 Millionen Visits im Jahr.
Nazis, Antisemiten und Rassisten können auf VK.com ungehindert den Holocaust leugnen, die Opfer der Shoah verhöhnen, nicht-weiße Menschen sowie Jüdinnen und Juden beleidigen – auch für deutsches Publikum.13 Zwar verfügt auch VK.com über Nutzungsbestimmungen, die unter anderem das Veröffentlichen rassistischer Inhalte verbieten. Doch nur in den seltensten Fällen werden Einträge gelöscht. So ist in Deutschland etwa die politische Verwendung des Hakenkreuzes verboten. Auf VK.com können Nazis derartige Symbole hingegen verwenden, eine Zensur müssen sie nicht befürchten. All dies findet zudem in aller Öffentlichkeit statt: Die meisten VK-Seiten sind – anders als bei Facebook – auch von außerhalb des Netzwerks direkt abrufbar, ohne dass sich die Nutzer registrieren und anmelden müssen.
Anonymous.Kollektiv: Von Facebook zu VK.com
Auch die einst größte deutsche Facebook-Hetzseite im deutschsprachigen Internet, Anonymous.Kollektiv, wanderte im Frühjahr 2016 nach Russland aus. Die Seite hat nichts mit dem Hacker-Kollektiv Anonymous zu, das sich vor allem gegen Zensur und gegen Überwachung einsetzt. Dieses hatte sich wiederholt von der Hetzseite distanziert. Mehr als zwei Millionen Fans hatte die Hetzseite auf Facebook.14 (Zum Vergleich: CDU und SPD kommen zusammen gerade einmal auf 300.000 Fans / Stand: September 2017) Neben allerlei Verschwörungstheorien und russischer Propaganda betrieb Anonymous.Kollektiv auf Facebook vor allem rassistische Hetze gegen Flüchtlinge. Diese wurden beispielsweise als „notgeile, pädokriminelle Migranten-Rotte“ oder „menschlicher Müll“ bezeichnet. Zudem wurden Videofilme verlinkt, die den Holocaust verharmlosen.
Betreiber der Seite war mutmaßlich der Erfurter Mario Rönsch. Über ihn ist nicht allzu viel bekannt: Bis mindestens 2014 soll Rönsch Mitglied der AfD gewesen sein. Er ist mehrfach vorbestraft – unter anderem wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung. In der Vergangenheit präsentierte sich Rönsch gerne mit Jürgen Elsässer, einer Galionsfigur der neurechten Szene und Chefredakteur des „Compact“-Magazins. Dessen rechtspopulistische und verschwörungstheoretische Inhalte wurden auch auf der Anonymous.Kollektiv-Seite beworben. Nachdem die Facebook-Seite von Anonymous.Kollektiv im Mai 2016 aufgrund zahlreicher Beschwerden schließlich gesperrt wurde, zog die Seite zu VK.com um.
Die Inhalte der neuen Seite stammen vor allem von der Website anonymousnews.ru, die offenkundig ebenfalls Rönsch gehört. Bis Anfang 2017 betrieb Rönsch außerdem Migrantenschreck.ru, einen Online-Shop für Waffen. In dessen Angebot fand sich unter anderem die Handfeuerwaffe MS55, mit deren „Mündungsenergie“ jeder „Asylforderer“ niedergestreckt werden könne. Der Staatsschutz tat sich schwer, den Shop zu schließen: Dessen Daten lagerten auf einem russischen Server, und die Waffen wurden von Ungarn aus vertrieben, wo sie nicht verboten sind. Erst als die deutschen Behörden direkt gegen die deutschen Kunden Rönschs vorging, machte dieser seinen Shop dicht.
Inzwischen ist Mario Rönsch untergetaucht. Seine VK-Seite hat zwar nur 50.000 Fans, spielt in der rechtsextremen und rechtspopulistischen Community auf VK.com aber nach wie vor eine wichtige Rolle. Neben Anonymous.Kollektiv und dem Magazin „Compact“ ist auf VK.com zudem die „Identitäre Bewegung“, die AfD, der Kopp-Verlag, das Portal „PI-News“, Lutz Bachmann und die von ihm gegründete „Pegida“-Organisation, zahlreiche rechte Kameradschaften sowie mehrere Pro-Hitler-Gruppen aktiv.15
In der Hand des Kremls
VK.com könnte ebenso wie Facebook gezielt gegen rassistische und antisemitische Hetze vorgehen – säße an seinen Schalthebeln nicht der Kreml. Er hatte sich das soziale Netzwerk bereits vor Jahren angeeignet. Wie es genau dazu kam, ist nicht bekannt. Fest steht nur, dass Vkontakte-Gründer Pawel Durow ins Visier und unter den wachsenden Druck des Putin-Regimes geriet. Im April 2014 zog er sich von seinem Posten als Geschäftsführer von Vkontakte zurück. „Nun geht die vollständige Kontrolle über Vkontakte an Igor Setschin and Alischer Usmanow“, schrieb Durow damals auf seinem VK-Profil.
Die beiden Männer sind keine Unbekannten, ganz im Gegenteil: Alischer Usmanow ist ein in Usbekistan geborener, russischer Oligarch und größter Anteilseigner an der Investmentgruppe Mail.ru. Die Gruppe hatte bereits 2010 erste Anteile an Vkontakte gekauft, seit 2014 ist sie alleiniger Besitzer des Netzwerks.16 Igor Setschin ist Vorstandsvorsitzender des Ölkonzerns Rosneft und gilt gleich nach Putin als zweitmächtigster Mann Russlands. Wie Usmanow zählt auch er zu den wichtigsten Beratern Wladimir Putins.
Daher geht auch Roman Dobrochotow, Chefredakteur des kremlkritischen Online-Portals „The Insider“, davon aus, dass der russische Inlandsgeheimdienst FSB vollen Zugriff auf die Infrastruktur und die Inhalte des Netzwerks hat. Die russische Regierung habe allerdings wenig Interesse, die rechtsextreme Hetze zu sanktionieren, glaubt Dobrochotow. Stattdessen hätten putinkritische Nachrichten Vorrang.
Der Kampf der transglobalen weiße Klasse
Den Rechtsextremen dürfte die Ignoranz des Kreml entgegenkommen. So können sie weiterhin ungehindert rassistische und antisemitische Inhalte auf VK.com posten, Einzelpersonen beleidigen und Fake News verbreiten. Gesetze, wie der Paragraph 130 StGB, erweisen sich damit allerdings als stumpfe Waffe. Auch das NetzDG wird das Problem von Hassrede und Fake News nicht lösen, sondern vielmehr in andere Teile des Internets verdrängen. Denn rechtsextreme Bewegungen verstummen nach ihrer Verbannung aus Facebook keinesfalls, sondern passen ihre Propagandastrategie den äußeren Umständen an.
VK.com nutzen deutsche Rechtsextreme zunehmend als Radikalisierungsnetzwerk – das eine Sogwirkung bis tief in die rechtspopulistische und rechtsextreme Szene auch anderer Länder entfaltet, schreibt Jugendschutz.net in einer Studie (PDF). Parallel dazu werben die Rechten auch auf Facebook weiter für ihr Anliegen. Um einer Zensur zu entgehen, verwenden sie Chiffren, Zahlencodes und Karikaturen. Weg vom Westen, weg von der Lügenpresse und weg vom „Jewbook“ (Facebook-Gründer Mark Zuckerberg ist jüdischen Glaubens), lautet ihre Devise, mit der sie Sympathisanten bei Facebook ausmachen und dann auf VK.com locken. Im russischen Netzwerk werden die eintreffenden „Volksgenossen“ dann in die rechtsextrem organisierten Gruppen eingebunden.
Die deutschen Behörden können diesem Treiben nur mehr oder weniger zuschauen. Ihnen sind die Hände gebunden, da sie von VK.com keine Nutzerdaten erhalten. Wenn überhaupt, dann kann die hiesige Polizei nur einzelne Straftaten ahnden – sofern sie die Identität der Urheber rechtswidriger Nachrichten ausmachen kann. Dies gelingt jedoch nur selten.
Es sind indes keineswegs nur Rechtsextreme aus Deutschland, die sich bei VK.com versammeln. Auch aus den USA strömen die Rechten in das soziale Netzwerk: White Supremacists, Mitglieder der AltRight-Bewegung und Neonazis. Denn auch in den Vereinigten Staaten agieren rechte Bewegungen zunehmend im Internet. Noch in den frühen 2000er Jahren hielten etwa die Anhänger des Klu-Klux-Clans landesweit jedes Jahr dutzende Vernetzungstreffen ab. Inzwischen findet derartige Zusammenkünfte nur noch selten statt. Stattdessen haben sich die Vernetzungsaktivitäten weitgehend ins Netz verschoben. Der Nazi-Aufmarsch in Charlottesville sollte aus diesem Grund auch den sichtbaren Beweis erbringen, dass die Bewegung nicht nur virtuell, sondern auch auf der Straße existiert.
Der Soziologe Jessie Daniels, der zu Cyber-Rassismus forscht, warnt daher auch bereits vor der Herausbildung einer transnationalen weißen Klasse: Im World Wide Web können Rechtsextreme aller Länder nicht nur mit geringem Aufwand für ihre Zwecke werben, sondern sich obendrein mit Gleichgesinnten auf der ganzen Welt vernetzen.
Die fatalen Folgen dieser Entwicklung veranschaulichte im Juni 2015 auf brutale Weise der US-Amerikaner Dylann Roof, als er neun Afroamerikaner während einer Bibelstunde in einer Kirche in Charleston, South Carolina, erschoss. Soweit bekannt ist, pflegte Roof zuvor keinerlei Kontakte zu rechtsradikalen Bewegungen in seiner Umgebung. Stattdessen hatte er sich nach eigenen Angaben im Internet radikalisiert, als er nach „black on White crime“ googelte. Eine Suche, die sein Leben grundlegend veränderte, wie Roof in seinem „Manifest“ betont: „I have never been the same since that day.“
Auf Anhieb wurde Roof auf der Webseite des „Council of Conservative Citizens” fündig. Das Council propagiert die Idee der weißen Vorherrschaft und sieht Schwarze als eine „zurückgebliebene Spezies der Menschheit“. Aber auch die Inhalte des Webportals des „Daily Stormer“ las und kommentierte Roof vor seiner Tat offenbar regelmäßig.17
Umzug ins Darknet
Um aber die gefährliche Hetze und die transnationale Vernetzung der Rechtsextremisten zu stoppen, braucht es – neben zivilgesellschaftlichem Engagement und offenem Widerspruch – vor allem auch eines: die Kooperation der privaten Hosting-Provider sowie der nationalstaatlichen Regulierungsbehörden.
Das zeigt gerade die weitere Suche des „Daily Stormers“ nach einer neuen digitalen Heimat. Denn nach den Ausschreitungen in Charlottesville firmierte das Portal nur für kurze Zeit unter einer russischen Domain. Bereits nach wenigen Stunden verweigerte die in Moskau ansässige Aufsichtsbehörde Roskomnadsor die Registrierung der Seite – der öffentliche Druck war offenbar zu groß geworden.
Damit aber hatte der „Daily Stormer“ schließlich keine andere Wahl: Die Seite zog ins Darknet um. Dieses bietet Nutzern zwar Anonymität und Schutz vor Zensur, allerdings werden gehostete Inhalte in diesem Teil des Internets auch nicht ohne weiteres gefunden: Suchmaschinen wie Google verlinken dorthin nicht; Zugang erhält man zudem nur mit speziellen Zusatzprogrammen. Rechtsextreme Hetze, die buchstäblich vor aller Welt zu Gewalt aufruft oder diese legitimiert, ist damit zumindest erheblich erschwert.
Fußnoten
1 Propaganda bezeichnet die zielgerichteten Versuche, politische Meinungen und öffentliche Sichtweisen zu formen, Erkenntnisse zu manipulieren und das Verhalten in eine von den Herrschenden erwünschte Richtung zu steuern. Hate speech bezeichnet hingegen sprachliche Ausdrucksweisen von Hass mit dem Ziel der Herabsetzung und Verunglimpfung bestimmter Personen oder Personengruppen. Vgl. Was ist Propaganda?, www.bpb.de, 1.10.2011 sowie Jörg Meibauer (Hg.), Hassrede/Hate Speech: Interdisziplinäre Beiträge zu einer aktuellen Diskussion, Gießen 2013, http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2013/9251/pdf/HassredeMeibauer_2013.pdf.
2 Vgl. Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik 2017.
3 Die Hetze gegen MigrantInnen geht dabei häufig auch mit Gewalt einher. Allein 2015 zählten die Behörden tausende Angriffe und Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte. Vgl. Anschläge auf Asylunterkünfte haben sich 2015 vervierfacht, www.spiegel.de, 9.12.2015.
4 „Hasskriminalität erfüllt in der Regel strafrechtliche Tatbestände wie üble Nachrede, Verleumdung oder Volksverhetzung. Erfasst werden auch falsche Nachrichten („Fake News“), soweit sie objektiv den Tatbestand einer oder mehrerer der in § 1 Absatz 3 genannten Strafrechtsnormen erfüllen, etwa die Störung des öffentlichen Friedens durch Vortäuschen von Straftaten.“ Vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, S. 11. Paragraph 1 Absatz 3 definiert rechtswidrige Inhalte (im Sinne des Absatzes 1), „die den Tatbestand der §§ 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), 89a (Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), 91 (Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat), 100a (Landesverräterische Fälschung), 111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten), 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten), 129 bis 129b (Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung), 130 (Volksverhetzung), 131 (Gewaltdarstellung), 140 (Belohnung und Billigung von Straftaten), 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen), 184b (Verbreitung pornographischer Schriften) in Verbindung mit 184d (Zugänglichmachen pornographischer Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien; Abruf kinder- und jugendpornographischer Inhalte mittels Telemedien), 185 bis 187 (Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung), 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen), 241 (Bedrohung) oder 269 (Fälschung beweiserheblicher Daten) des Strafgesetzbuchs erfüllen und nicht gerechtfertigt sind. Vgl. Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG), Bundesgesetzblatt, 7.9.2017.
5 Die Entscheidung über nicht offensichtlich rechtswidrige Inhalte können die Netzwerkbetreiber auch an eine Art freiwillige Selbstkontrolle abgeben. Eine solche „anerkannte Einrichtung der regulierten Selbstregulierung“ muss staatlich zugelassen und vom Bundesamt für Justiz überwacht werden. Gegründet, ausgestattet und betrieben wird sie jedoch von den Unternehmen. Vgl. Löschorgie droht: Bundestag beschließt Netzwerkdurchsetzungsgesetz, www.heise.de, 30.6.2017.
6 Vgl. Bundesgesetzblatt 2011, Teil I, Nr. 11, ausgegeben am 21. März 2011, S. 418.
7 Zuvor richtete sich „Volksverhetzung“ vor allem auf den Kampf sozialistischer Bestrebungen und das Anreizen „verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewalttätigkeiten gegeneinander“ unter Strafe gestellt. Vgl. dazu: Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, „Volksverhetzung“, 1.10.2009, www.bundestag.de.
8 Am 13. April 1994 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Leugnung des Holocaust nicht unter das Grundrecht der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG fällt. Bei der Holocaustleugnung handele es sich um eine „unwahre Tatsachenbehauptung“, die somit nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitrage. Daraufhin wurde Paragraph 130 StGB im Oktober 1994 um Absatz 3 ergänzt. Der darin verwendete Begriff des Völkermords bezieht sich vor allem auf die Holocaustleugnung, da Paragraph 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuchs den Holocaust als Völkermord definiert. Vgl. BVerfGE 90, 241, 1 BvR 23/94, Absatz Nr. 40.
9 Die Störung des öffentlichen Friedens muss nicht tatsächlich eintreten. Als potentielles Gefährdungsdelikt stellt Paragraph 130 StGB bereits eine Handlung unter Strafe, die geeignet ist, eine Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen.
10 Auch der Sonderbeauftragte der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, kritisierte das NetzDG scharf. Vgl. www.heise.de, 9.6.2017.
11 Zum Begriff der Hasskriminalität vgl. Fragen zur polizeilichen Lagebilderstellung von Anschlägen gegen Flüchtlingsunterkünfte, BT-Drs. 18/7000, Antwort zu Frage Nr. 22 Buchst. b, Seite 17.
12 Eine Äußerung kann mittels der IP-Adresse zu ihrem Sprecher zurückverfolgt werden. Allerdings können zu dem Computer, dem die IP-Adresse gehört, mehrere Personen Zugang haben. Für eine Verurteilung ist es aber erforderlich, den konkreten Täter benennen zu können. Auch können Konten in sozialen Netzwerken „gehackt“ werden. Derartige (Schutz-)Behauptungen der Angeklagten müssen die Staatsanwaltschaften nachweisbar entkräften. Nur wenn ihnen dies gelingt, kann es zu einer Verurteilung kommen.
13 Die Zahl der Facebook-Konten lag 2016 in Russland demgegenüber bei gerade einmal rund 21 Millionen. Vgl. Kevin Limonier, Silicon Moskau, in: „Le Monde diplomatique“, 8/2017, S. 1.
14 Schätzungen zufolge gibt es in VK.vom rund 2.000 nationalistische Gruppen; in den größten drei sind 17.000 Mitglieder registriert. Vgl. Sarah Kaufman, Sorry, Everyone: The “Miss Hitler” Pageant Has Been Canceled, www.vocativ.com, 20.10.2014 sowie: Olga Khazan, American Neo-Nazis Are on Russia’s Facebook, www.theatlantic.com, 20.5.2016.
15 Rönsch hat eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, dass er weder Admin noch Betreiber der Seite sei. Allerdings gibt es mehrere Zeugenaussagen, die das Gegenteil behaupten. Und bei Facebook hat sich Rönsch wohl selbst verplappert.
16 Vgl. u.a. www.vk.com/id345862506, www.vk.com/afd_rus, www.vk.com/koppverlag, www.vk.com/pinewsnet sowie: Sorry, Everyone: The “Miss Hitler” Pageant Has Been Canceled, www.vocativ.com, 20.10.2014.
17 Vgl. Keegan Hankes, Dylann Roof May Have Been A Regular Commenter At Neo-Nazi Website The Daily Stormer, www.splcenter.org, 21.6.2015.
Von diesem propagandistischen Geseier kann man höchstens die ersten zwei oder drei Absätze lesen, dann hat man eine ziemlich genaue Vorstellung zum Autoren. Dieser Haß, mit Schaum vor dem Mund ausgespuckt, ist typisch für Verlierer, die ihre eigenen Fehler nicht erkennen oder zugeben wollen. Das erinnert wirklich an eine ausgesprochen dunkle Zeit deutscher Geschichte.
Der Grundgedanke des Internets sind nicht Zensur oder Verbot, selbst das Treiben der Staaten gehört nicht in das Internet. Es ist völlig daneben, wenn jemand allen Ernstes behauptet, Russland wäre im Internet weniger zensiert. Das Gegenteil trifft zu. Es ist auch falsch, dass Facebook oder Twitter Medien wären, die vor Haß und Falschnachrichten geradezu überquellen. Richtig ist allerdings, dass die Nutzer der sogenannten sozialen Medien meist keine geistig besonders hochstehende Personen sein werden. Die Kritik ließe sich beliebig fortsetzen. Wie oben geschrieben, nach zwei oder drei Absätzen schüttelt man sich vor Lachen über den Propagandisten.
DER STÜRMER war auch teil der deutschen medien mit schlimmen folgen die Millionen von menschen das leben kostete
rassisten müssen gestoppt werden
„Dieser Haß, mit Schaum vor dem Mund ausgespuckt“
Das ist ihre eigene, verschrobene Vorstellung. Das zeigt, wie objektiv Sie bei der Betrachtung des Journalisten vorgehen.
„Der Grundgedanke des Internets sind nicht Zensur oder Verbot“
Ich finde schon, dass man Unwahrheiten, vor allem wenn sie zur Verbreitung von Rassismus geeignet sind, zensieren darf.
„Es ist völlig daneben, wenn jemand allen Ernstes behauptet, Russland wäre im Internet weniger zensiert.“
Hat nie jemand behauptet – und hätten Sie den Artikel zu Ende gelesen, hätten Sie erkannt, dass auch von der russischen Seite kein nationalistischer Abschaum zugelassen wird.
„Es ist auch falsch, dass Facebook oder Twitter Medien wären, die vor Haß und Falschnachrichten geradezu überquellen“
Ach nein? Haben Sie sich mal bei entsprechenden Medien umgesehen? Sie sind der perfekte Brutherd für Hass und Rassismus.
„Richtig ist allerdings, dass die Nutzer der sogenannten sozialen Medien meist keine geistig besonders hochstehende Personen sein werden“
Das ist ein unhaltbares Vorurteil. Sehr viele geistig hochbegabte Menschen nutzen Facebook zum Austausch. Politiker*Innen (AH GENDERIDEOLOGIE OMGG) verbreiten ihre Botschaften, auch politische Aktivist*Innen, zu denen nunmal auch die Unterstützer*Innen der Rechtsradikalen zählen. Damit sind sie auch nur ein Bestandteil des alltäglichen Lebens im einundzwanzigsten Jahrhundert.
„Wie oben geschrieben, nach zwei oder drei Absätzen schüttelt man sich vor Lachen über den Propagandisten.“
Es ist sehr offensichtlich, dass hier kein „Propagandist“ tätig war. Nur jemand, der im Zeichen des liberalen Zeitgeists steht. Dass er Ihren Ansprüchen nicht gerecht wird, einem offensichtlichen Sympathisanten von Rechtsradikalen, ist für mich da eher begrüßenswert.
Etwas differenzierter wird es dann aber doch noch. Vielleicht einfach mal den ganzen Text lesen, bevor Du ihn derart platt kommentierst und Dich (ausgerechnet) über Internetnutzer mokierst, die „keine geistig besonders hochstehende Personen“ seien?
@J.Lunt Ja genau, es gibt immer nur Rechte Gewalt, Rechte Hetzer und rechtsgerichtete Hassrede. Alles was von ideologie-versiffter Linker TERROR-Ecke kommt, ist immer automatisch heilig, immer unschuldig, immer gerechtfertigt und Linke Gewalt ist immer Gut. Werf doch den ersten Stein und Brandsatz!
Und bewerb dich im Kahane-Maas-Zensur-Ministerium für Wahrheitsliebe, Meinungshygiene und Volk$$chutz! Da darfste so richtig wie die Axt im Walde….
Amancian Syndjenshmaith
„..so richtig wie die Axt im Walde….“
Das sagt der Richtige,der eine so feine Feder führt. :-)
Interessanter Artikel.
Nur eine Sache: Man könnte schon wissen, dass der Mindestlohn in Deutschland seit 1.1.2017 8,84€ beträgt.
VK.com ist so 2012, ich dachte die hängen jetzt alle auf GAB rum. Aber ich vermute mal GAB ist zu US amerikanisch, das lässt sich nicht so gut für anti-russische Hetze einsetzen.
Normaler „Wes Brot ich ess“ Artikel.
Stimmt, außer das die bisherige Logik unter Trump nicht mehr funktioniert. Da zeigt sich, wer ein solides moralisches Fundament hat jenseits von Geld und Ruhm.
Warum nicht eine Firewall um Deutschland ziehen die verhindert das Webseiten wie VK.com von Deutschland aus erreicht werden können ?
Damit könnte der Staat durchsetzen das sich auch KV.com an die deutschen Gesetze halten muß, oder es aussperren ! Auch Konzerne wie Google, Facebook oder Amazon könnte man auf diese Art zwingen in Deutschland Steuern zu zahlen.
Man darf allerdings nicht vergessen das es auch in Deutschland ultraliberale Gruppen gibt die solche Netzsperren – selbst im Kampf gegen Kinderpornographie – ablehnen.
Geht nicht, denn dann könnten unsere Politiker ja die Internet-Zensur in China nicht mehr kritisieren! :D
https://www.heise.de/newsticker/meldung/CSU-und-FDP-kritisieren-Internet-Zensur-in-China-192961.html
Der Artikel folgt der simplen Vorgabe Rechts ist böse, Links ist gut. Das Problem dabei ist nur, daß einfach die Vorgabe nicht stimmt. Damit auch nicht der Artikel. Hätte auch der Ralf Stegner so schreiben können…..
„Um Kosten und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden, dürften die Moderatoren gemeldete Kommentare im Zweifelsfall eher löschen.“
Die Foren- und Betreiberhaftung gab es schon lange vor dem Gesetz.
„Grund dafür sind die drakonischen Bußgelder, die wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der verantwortlichen Mitarbeiter hängen.“
Wo im Gesetz steht, dass Bußgelder für das Nicht-Löschen verhängt werden? Das ist doch eine Lüge. Bußgelder stehen nur darauf, dass die im Gesetz geforderte Transparenz nicht eingehalten wird, die Mitarbeiter nicht geschult wurden, die Mitarbeiter keine Beratungsangebote bekamen, kein Bevollmächtigter ernannt wurde usw.
„Da die Nutzer in der Regel keine Begründung erhalten“
Das neue Gesetz schreibt den Anbietern genau das jetzt vor. Sie müssen über Ausgang und Grund ihrer Entscheidung den Beschwerdeführer Auskunft erteilen.
1. Anders als noch der vorangegangene Gesetzentwurf sieht das NetzDG vor, dass Beschwerdeführer und Nutzer über die Löschung informiert werden und eine Begründung erhalten sollen. An dieser Stelle ist der Artikel tatsächlich nicht auf dem aktuellen Stand. (§ 3, Abs. 2, Nr. 5)
2. Das Nichtlöschen von Beiträgen selbst ist in der Tat nicht direkt unter Strafe gestellt. Das wäre ja auch noch schöner! Dies beträfe ja dann die zu treffenden Einzelentscheidungen.
Allerdings – und das ist mehr als ausreichend, um den Druck auch auf die MitarbeiterInnen zu erhöhen – wird u.a. bereits die nicht rechtzeitige Beseitigung von „organisatorischen Unzulänglichkeiten“ (was auch immer damit genau gemeint ist) potentiell mit Bußgeldern geahndet. (§4)
Hinzu kommt, dass das NetzDG keinen Mechanismus verankert, mit dem sich von fälschlichen Löschungen betroffene Personen effektiv wehren können. Obendrein gibt es keine Sanktionen für die Unternehmen, wenn diese zu viel löschen.
Die Zielrichtung ist damit eindeutig: Der Betrieb soll aufs Löschen ausgerichtet sein; alles, was dem entgegensteht, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, weil es tendenziell auf ein systematisches Versäumnis des Unternehmens hinweist. WelcheR MitarbeiterIn wird da zögern, die Taste „Löschen“ zu drücken?
Es wird auf jeden Fall spannend, wie Paragraph 4 in der Praxis angewandt wird. Ausreichend viel Spielraum lässt er. Und das ist gar nicht sinnvoll.
???
3 Die Hetze gegen MigrantInnen geht dabei häufig auch mit Gewalt einher. Allein 2015 zählten die Behörden tausende Angriffe und Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte. Vgl. Anschläge auf Asylunterkünfte haben sich 2015 vervierfacht, http://www.spiegel.de, 9.12.2015.
Als Profi sollte man wissen, dass alles was politisch Motiviert gilt sehr schnell von Beamten als Rechts eingestuft wird. Selbst wenn jemand auf dem Klo ein Zeichen hinterläßt. Auch Ausländerkriminalität untereinander wird zum Teil als fremdenfeindlicher Übergrief gewertet usw. Damit wird diese Statistik sehr schön aufgeblasen damit an gewisse Stiftungen im Kampf gegen Rechts Gelder fließen. Auch braucht der Verfasssungsschutz eine Darseinsberechtigung. Bei Zweifel meiner Aussage könnt ihr gerne das Innenministerium per Mail oder sogar über Twitter anfragen. Mir wurde dabei sehr offen gesagt, wenn etwas unklar ist aus welcher Ecke es kommt, wird es sehr oft als Rechts eingestuft. Der Beamte muß etwas eintragen. Pflichtfeld in der Datenbank
„Mir wurde dabei sehr offen gesagt, wenn etwas unklar ist aus welcher Ecke es kommt, wird es sehr oft als Rechts eingestuft.“
Haben Sie Beweise für Ihre Aussagen betreff des Innenministeriums?
Vom „Hören sagen“,ist Gerüchteküche,Wichtigtuerei,gepaart mit vorsätzlich Vorurteile schüren wollen.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus, viele rechtsgerichtete Taten wurden gar nicht erfasst,bzw. als rechtsgerichtete Taten eingestuft,viele Tote als Opfer von Rechts wurden gar nicht als Opfer der Rechten eingeordnet,sogar die NSU Anschläge wurden nicht als „politisch rechts motivierte Taten“ eingestuft.
So langsam revidieren Behörden ihre Fehler der bisherigen Einordnung,dass scheint bei Ihnen und Ihrer Gerüchteküche nicht durchgedrungen zu sein,oder was man vermuten kann,Sie möchten aus niederen Instinkten bewusst falsche Fakten verbreiten um Ihre Ressentiments auszudünsten.
„Mir wurde dabei sehr offen gesagt, wenn etwas unklar ist aus welcher Ecke es kommt, wird es sehr oft als Rechts eingestuft.“
Haben Sie Beweise für Ihre Aussagen betreff des Innenministeriums?
@Weder-Links-noch-Rechts
Vom „Hören sagen“,ist Gerüchteküche,Wichtigtuerei,gepaart mit vorsätzlich Vorurteile schüren wollen.
Umgekehrt wird ein Schuh daraus, viele rechtsgerichtete Taten wurden gar nicht erfasst,bzw. als rechtsgerichtete Taten eingestuft,viele Tote als Opfer von Rechts wurden gar nicht als Opfer der Rechten eingeordnet,sogar die NSU Anschläge wurden nicht als „politisch rechts motivierte Taten“ eingestuft.
So langsam revidieren Behörden ihre Fehler der bisherigen Einordnung,dass scheint bei Ihnen und Ihrer Gerüchteküche nicht durchgedrungen zu sein,oder was man vermuten kann,Sie möchten aus niederen Instinkten bewusst falsche Fakten verbreiten um Ihre Ressentiments auszudünsten.
Doppelposting,bitte eimal streichen,danke sehr
Vielleicht versucht man andere Meinungen einfach mal auszuhalten, auch wenn sie rechts, links, unappetitlich, rassistisch, fake, hass oder was auch immer sind.
Das alles muß man ja auch nicht mögen, aber es ist eben auch nicht verboten.
Für das, was verboten ist, haben wir Staatsanwälte und Richter und wenn wir die auch noch vernünftig ausstatten ist die Sache erledigt.
Aber nein der werden lieber absurde Gesetzte geschmiedet, zum denunzieren aufgerufen und vieles schlimme mehr.
In meinem Kopf ist der Grundgedanke der Demokratie, mit allen reden, und allen zuhören und dann sehen was man draus machen kann.
Wer nicht für uns ist, ist gegen uns, führt leider in genau die falsche Richtung
Und diese ewige Nazikeule kann ich auch nicht mehr hören, lesen, ertragen.
Wieso hat die NPD eigentlich nie nenneswert Stimmen bekommen wenn das halbe Land doch von rechtsextremen Nazis verseucht ist?
Danke. Sehr guter Kommentar. Demokratie lebt von der Diskussion, auch wenn einem die Meinung nicht gefällt. Danach sucht man nach einem Konsens oder Kompromiss. Aber diese vergiftetet Kultur im Land ist unerträglich!
@Tilo
„Und diese ewige Nazikeule kann ich auch nicht mehr hören, lesen, ertragen.“
Offensichtlich können manche Menschen die verbale Nazikeule nicht mehr ertragen,das Nazis aber mit eine Keule herumlaufen und andere Menschen bedrohen und verletzen ist für diese Menschen nichts Unerträgliches.
„Wieso hat die NPD eigentlich nie nenneswert Stimmen bekommen wenn das halbe Land doch von rechtsextremen Nazis verseucht ist?“
Zur Information:
Landtagswahl 1968 Baden Würtemberg NPD 9,8%.
Wenn das für Sie nicht nennenswert ist…..
Deutschland 2017:AFD Politik macht die NPD obsolet.
Vor kurzem hat man sich hier noch über die Zensur in Russland beschwert
https://netzpolitik.org/2017/russland-putin-satire-als-extremistisches-material-auf-verbotsliste/
Auf der Liste sind explizit rechte Inhalte (die z.T. nicht mal hier verboten sind). Aber es ist schlimm zu sehen, dass man heute nach Russland ausweichen muss, wenn man eine andere Meinung hat, als die die hier zugelassen ist.
„Das bedeutet allerdings nicht, dass sich mit der virtuellen Auswanderung auch das politische Wirken der Rechtsextremen ebenfalls nur auf die russische Sphäre beschränken würde – im Gegenteil: Weil dort eine Zensur ihrer Inhalte unterbleibt, können Neonazis ihre Propaganda 1 sogar noch ungehinderter verbreiten als anderswo.“
Die Fußnote suggeriert es gäbe dafür einen Beweis oder Erklärung, dass „ihre Inhalte“ in Russland nicht zensiert werden. Aber stattdessen gibt es dann nur eine Erklärung für das Wort Propaganda. Die sehr gut die aktuelle Situation und die vielen Artikel über „FakeNews“ erklären: Wir erleben gerade „die zielgerichteten Versuche, politische Meinungen und öffentliche Sichtweisen zu formen, Erkenntnisse zu manipulieren und das Verhalten in eine von den Herrschenden erwünschte Richtung zu steuern. “
Ich fühle mich nicht durch russische Propaganda bedroht, sondern vor diesen permanenten Wiederholung sie würde uns bedrohen. Das ist für mich Propaganda.
Aber so ähnlich klingt auch ein Afd’ler wenn man mit ihm oder ihr über Menschen aus Moslemischen Staaten spricht. Dann ist auch jeder Moslem ein Terrorist und für Journalisten ist Russland ein Hort der Einflussnahme auf den deutschen Bürger. Obwohl komischerweise selbst Deutschland mehr Geld für einen Propagandasender ausgibt, als das riesige Russland für seinen, von den USA ganz zu schweigen. Deren „ThinkTanks“ sind Milliardenkonzerne.
Nur weil in Russland andere Politik gemacht wird, macht es nicht zum Ort der bösen Diktatur. Und Oligarchen gibt es auch bei uns und den Einfluss auf die Politik erleben wir nicht minder als die Menschen in Russland.
Ich finde diesen Gastbeitrag unangemessen für netzpolitik.org.
1. Er hantiert mit jugendschutz.net-Zahlen in der NetzDG-Debatte – diese wurden von Befürwortern verwendet, aber von Gegnern zerlegt.
2. Seit wann ist der Verfassungsschutz eine seriöse Quelle? Dann auch noch der sächsische?
3. Der Teil zum „Darknet“ ist so allgemein und negativ, dass er aus dem Fernsehen stammen könnte.
4. Die Nazis-im-Internet-Debatte der Neunziger fehlt komplett, es gab jahrelange Auseinandersetzungen um Stormfront und co. Kennt der Autor die? Falls ja, warum erwähnt er sie dann nicht?
Zuletzt eine Stil-Frage: Wo ist der Link zum englischen Orignal?