Zu viel, zu lange, zu wenig kontrolliert – EuGH stutzt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten zusammen

Weite Teile des geplanten Fluggastdaten-Abkommens zwischen der EU und Kanada sind nicht mit den Grundrechten vereinbar. Das hat heute der Europäische Gerichtshof erklärt. Die anlasslose Datenübermittlung kann zwar zulässig sein, muss aber nachgebessert werden.

– CC0 Andrew Branch

Das geplante Abkommen der EU mit Kanada über die Übermittlung von Fluggastdaten darf in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden, hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden. Die systematische Übermittlung, Speicherung und Verwendung sämtlicher Fluggastdaten ist zwar im Wesentlichen zulässig, doch mehrere Bestimmungen des Abkommens genügen EU-Grundrechten nicht.

Die EU-Kommission hat 2014 ein Abkommen mit Kanada zur Übermittlung von personenbezogenen Daten aller Flugpassagiere unterzeichnet. Das EU-Parlament hat diesen Vertrag dem obersten Gerichtshof vorgelegt, um zu prüfen, ob er mit europäischen Grundrechten vereinbar ist. In seiner Antwort stellt der Gerichtshof klar:

Die PNR-Daten können zusammen betrachtet u.a. einen gesamten Reiseverlauf, Reisegewohnheiten, Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen sowie Informationen über die finanzielle Situation der Fluggäste, ihre Ernährungsgewohnheiten oder ihren Gesundheitszustand offenbaren und sogar sensible Daten über die Fluggäste liefern.

Diese Daten sollen vor Landung der Fluggäste in Kanada durch automatisierte Verfahren analysiert werden. Hierdurch könnten weitere Informationen über das Privatleben der Reisenden erlangt werden, so das Gericht. Schließlich macht die geplante Speicherdauer bis zu fünf Jahren Informationen über das Privatleben der Fluggäste für einen besonders langen Zeitraum verfügbar.

Verarbeitung sensibler Daten grundrechtswidrig

Die Speicherung und Verwendung der Daten greift in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten ein. Diese Eingriffe seien zwar zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen der Bekämpfung terroristischer Straftaten und grenzübergreifender schwerer Kriminalität gerechtfertigt, mehrere Bestimmungen des Abkommens sind jedoch nicht auf das absolut Notwendige beschränkt und enthalten keine klaren und präzisen Regeln.

Was alles in Fluggastdaten gespeichert wird. - CC-BY-NC-SA 2.0 Telstar Logistik. Montage: netzpolitik.org

Das geplante Abkommen erlaubt, dass sensible Daten übermittelt werden dürfen. Dazu gehören sämtliche Informationen, aus denen „die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit“ hervorgehen oder die die „Gesundheit oder Sexualleben einer Person“ betreffen. Das oberste Gericht stellt fest, dass die Speicherung und Verarbeitung solcher Daten nicht mit den Grundrechten vereinbar ist.

Keine Daten von Unbescholtenen nach Abreise

Daten von unbescholtenen Fluggästen, die Kanada weder bei Ankunft noch Abreise als gefährlich identifiziert hat, dürfen zudem nach der Abreise nicht weiter gespeichert werden.

Weiterhin fordert das Gericht eine Beschränkung der Datennutzung zum Abgleich mit Datenbanken im Zusammenhang mit Terror oder Schwerkriminalität. Auch müsse die Weitergabe von Daten beschränkt und die Kontrolle zur Einhaltung der Regeln durch eine unabhängige Kontrollstelle gesichert werden. Wegen der Mängel gelangt der Gerichtshof zu dem Schluss, dass das geplante Abkommen in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden darf.

Auswirkungen auch auf andere Fluggast-Abkommen

Alexander Sander von der Digitalen Gesellschaft kämpft seit Jahren gegen die Vorratsdatenspeicherung von Reisebewegungen. Er geht davon aus, dass das Gutachten auch alle anderen ähnlichen Abkommen betrifft:

Das bedeutet nicht nur das Aus für das Fluggastdatenabkommen mit Kanada. Auch die entsprechenden Übereinkommen der EU mit den USA und Australien sowie die EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung müssen nun aufgehoben werden. Gleiches gilt für die gerade erst Anfang Juni in Kraft getretene deutsche Umsetzung dieser Richtlinie.

Auch Joe McNamee vom Dachverband europäischer digitaler Bürgerrechtsorganisationen EDRi sieht im Gutachten des Gerichts ein Signal für andere, ähnliche Gesetze und Abkommen:

Die rücksichtslose Vorratsdatenspeicherung und die Profilerstellung haben keinen Platz in einer demokratischen, rechtsstaatlichen Gesellschaft. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten müssen nun alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um endlich alle illegalen Vorratsdatengesetze und -praktiken aufzugeben.

Der Bundestagsabgeordnete Jan Korte von der Linken fordert in Folge des Urteils die Aufhebung des Fluggastdatengesetzes, das die Große Koalition im April beschlossen hatte. Jetzt räche sich, dass die Große Koalition in Sachen Vorratsdatenspeicherungen und Verhältnismäßigkeit von Überwachungsgesetzen völlig beratungsresistent sei: „Wer sich von einschlägigen Urteilen nicht von seiner verfassungs- und grundrechtswidrigen Linie abbringen lässt, betreibt vieles, aber sicher keine seriöse Politik.“ Die nächste Bundesregierung müsse eine Kehrtwende in der Innen- und Sicherheitspolitik einleiten. Statt immer neuer Überwachungsgesetze fordert Korte „eine grundrechtskonforme Sicherheitspolitik, die sich der Stärkung der Freiheits- und Bürgerrechte verpflichtet fühlt“.

Update:
Das Innenministerium prüft nun die Auswirkungen des Gutachtens auf weitere Abkommen, berichtet der Deutschlandfunk:

Zu möglichen Auswirkungen gebe es noch keine abschließende Erkenntnis, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Berlin. Der Europäische Gerichtshof habe vorwiegend Defizite auf kanadischer Seite bemängelt, die systematische Speicherung und Übermittlung von Fluggastdaten aber grundsätzlich für zulässig erklärt. Geprüft werden müsse nun auch, ob die Entscheidung Folgen für vergleichbare Vereinbarungen etwa mit den USA habe.

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1 Ergänzungen

  1. „Wir Canadier möchten wissen, wann wer wo sich einen Schnupfen in der EU eingefangen hat, die medizinischen Akten eines jeden Flugpassagiers sind für die innere Sicherheit Canadas extremst wichtig, damit der canadische Schnupfen nicht mit dem europäischen kontaminiert wird!“

    Schnupfen, ja, ich woll’t halt nicht Scrotum-/Vulvajucken hinschreiben.

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