Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat eine Studie „Polizei und Diskriminierung“ veröffentlicht. Darin werden sowohl Diskriminierung durch die Polizei als auch Diskriminierung innerhalb der Polizei untersucht. Ein Ergebnis der Studie ist, dass Diskriminierung in nahezu allen Bereichen des polizeilichen Handelns auftreten kann, es aber Schwerpunkte und Gruppen gibt, die stärker betroffen sind.
Eine der größten Problemfelder sind Polizeikontrollen, wo laut der Studie (PDF) bestimmte Gruppen zum Beispiel durch Racial Profiling, also anhand rassistischer Auswahlkriterien, dem sogenannten Overpolicing ausgesetzt sind. Das heißt, dass sie stärker in den Fokus polizeilicher Maßnahmen geraten als andere. Hierzu zählt die Studie insbesondere junge, männliche Personen mit Migrationshintergrund, aber auch generell Muslim:innen und People of Color. Auch Menschen mit zugeschriebenem niedrigen „sozialen Status“ gerieten öfter in den Fokus; Auswahlkriterium sei hier oftmals die Kleidung.
Die Diskriminierung könne sich zudem nicht nur in der Auswahl der kontrollierten Personen, sondern auch in der Intensität der Kontrollen und im Umgang mit den kontrollierten Personen zeigen.
Neben dem Overpolicing gibt es auch das Phänomen der Underprotection, worunter verstanden wird, dass Personen oder Gruppen mit bestimmten Diskriminierungsmerkmalen weniger geschützt werden als andere. Hier spielen laut der Studie „Alter, Milieuzugehörigkeit und rassistische Zuschreibungen eine Rolle“.
Unzureichende Hilfe
Auch bei der Aufnahme von Strafanzeigen kommt es zu Diskriminierung. „Bei der Anzeigenerstattung können Bürger*innen aufgrund ihres sozialen Status, ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, einer Behinderung oder ihrer Lese- und Schreibkompetenz diskriminiert werden“, stellt die Studie fest. „Frauen, insbesondere solche mit Migrationshintergrund oder in prekären Situationen wie Sexarbeiter*innen, wird von der Polizei häufig misstraut“. Sie erfahren laut der Studie mitunter Victim Blaming – so nennt man es, wenn Betroffenen die Verantwortung für etwas zugeschoben wird, das ihnen angetan wurde. Außerdem werde ihnen von der Polizei unzureichend geholfen.
Bei polizeilichen Ermittlungen gibt es durch Diskriminierungen oftmals eine Täter-Opfer-Umkehr. Hier verweist die Studie unter anderem auf den Anschlag von Hanau oder die NSU-Ermittlungen, wo lange von „Dönermorden“ die Rede war und die Ermittlungen in die falsche Richtung liefen, anstatt rassistische, neonazistische Strukturen in den Fokus zu nehmen.
Stereotype und Stigmatisierung
Diskriminierungsrisiken sieht die Studie auch beim Umgang der Polizei mit Protesten: „Gefahrenprognosen können aufgrund stereotyper Annahmen je nach Protestgruppe unterschiedlich ausfallen, was zu selektiven Festnahmen oder übermäßiger Gewaltanwendung führen kann. Meist basiert die Unterscheidung auf der (zugeschriebenen) politischen Ausrichtung der Gruppen.“
Auch polizeiliche Datenbanken und sogenannte Künstlicher Intelligenz geben Anlass zu Sorge. Die Nutzung von Datenbanken bergen der Studie zufolge Risiken der Diskriminierung – insbesondere durch die Überrepräsentation bestimmter Gruppen und stereotypisierende Markierungen. Zudem könnten diskriminierende Muster reproduziert und verstärkt werden. Als ein Beispiel nennt die Studie die „antiziganistische Diskriminierung, bei der Sinti*zze und Rom*nja in Datenbanken und Lagebildern mit bestimmten Kriminalitätsformen in Verbindung gebracht werden.“
Bei der Kriminalprävention sieht die Studie wiederum Risiken der Underprotection, beispielsweise für Menschen mit Migrationshintergrund. Gleichzeitig kann es bei der Präventionsarbeit der Polizei zu Stigmatisierung von Gruppen kommen, die in dieser Arbeit gegenüber den Bürger:innen als potentielle Täter:innen beschrieben werden.
Diskriminierung auch innerhalb der Polizei
Auch innerhalb der Polizei gibt es Diskriminierung. Hier nennt die Studie vor allem Frauen, trans* Personen und Menschen mit Migrationshintergrund als Betroffene. Recht gut erforscht seien Ausschlussmechanismen gegenüber Frauen, die schlechtere Beförderungschancen hätten und teilweise sexuelle Belästigung erfahren würden. Diskriminierungen stellt die Studie aber auch gegenüber homosexuellen Beamten:innen, gegenüber Älteren und chronisch Kranken, sowie gegenüber als politisch links wahrgenommenen Kolleg:innen fest.
Auch bei Pressearbeit und in den sozialen Medien seien Diskriminierungen zu beobachten. Die Polizei sei oft keine neutrale Beobachterin, sondern Akteurin, was die Perspektive beeinflusse. „In dynamischen Situationen wie bei Protesten können schnelle, ungenaue Meldungen zu Falschdarstellungen und Stigmatisierungen führen. Eine emotionale Aufladung von Inhalten in sozialen Medien kann zudem Ängste schüren und Stereotype verstärken“, heißt es weiter.
Als Problem wird auch die sogenannte Cop Culture genannt, deren informelle Wertvorstellungen zur institutionellen Diskriminierung beitragen würden.
Weniger strenge Regeln für den Staat
Grundsätzlich seien Diskriminierungen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten. „Staatliches Handeln von Behörden und Hoheitsträger*innen, wie etwa Handlungen der Polizei gegenüber Bürger*innen, fällt allerdings nicht in den Anwendungsbereich des AGG“, stellt die Studie fest. Damit gelten für den Staat weniger strenge Vorgaben als für diskriminierendes Handeln von Staatsbürger*innen untereinander, kritisiert die Studie. Lediglich im Land Berlin gäbe es ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG), auf dass sich Bürger:innen auch gegenüber dem Staat berufen könnten.
Die Studie empfiehlt zudem, dass die Polizei internationale Entscheidungen, insbesondere des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und der UN-Menschenrechtsausschüsse stärker berücksichtigen solle.
Das empfiehlt die Studie
In den Empfehlungen der Kurzfassung der Studie (PDF) heißt es, dass es sich bei der polizeilichen Diskriminierung um ein komplexes Problem handele, das kontinuierliche Aufmerksamkeit und konkrete Maßnahmen erfordere.
Daraus ergibt sich ein umfangreicher Empfehlungskatalog, den wir hier in Gänze zitieren:
- Umfassende Reformen organisationaler Strukturen und Prozesse in der Polizei zur Prävention diskriminierender Praktiken, zum Beispiel Anpassung von Dienstvorschriften und Einsatzplanung, die Festlegung von Erfassungskategorien polizeilicher Datenbanken und Vorgangsbearbeitungssysteme oder von Standards für die Kommunikation mit Menschen, die sich an die Polizei wenden.
- Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für Polizist*innen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Antidiskriminierungsforschung, um Vorurteile zu erkennen und abzubauen.
- Implementierung von Kontroll- und Bewertungssystemen zur kontinuierlichen Überprüfung polizeilichen Handelns. Eine Umsetzung kann durch unabhängige Kontrollinstanzen erfolgen.
- Opfer von Diskriminierung sollten mehr Beschwerdemöglichkeiten bekommen und besser unterstützt werden.
- Unabhängige Polizeibeschwerde- und Ombudsstellen sollten mit ausreichenden Ermittlungskompetenzen und Ressourcen ausgestattet werden.
- Ausbau der Kooperation zwischen Polizei und zivilgesellschaftlichen Organisationen.
- Intensivierung der Forschung zu institutionellen und strukturellen Formen der Diskriminierung in der Polizei, Schließung der bestehenden Forschungslücken und stärkere Berücksichtigung intersektionaler Perspektiven in Forschung und Praxis.
- Überarbeitung diskriminierend wirkender gesetzlicher Regelungen: Auch Reformen des gesetzlichen Rahmens, etwa in Bezug auf anlassunabhängige Personenkontrollen, den Einsatz von Bodycams oder von Predictive Policing, können helfen, Diskriminierung vorzubeugen.
Es ist fraglich, inwiefern solche Empfehlungen beispielsweise bei der schwarz-roten Regierung verfangen. So hatte sich etwa die CDU im Jahr 2020 vor dem Hintergrund der Debatte um Rassismus bei der Polizei dagegen ausgesprochen, „Misstrauen“ gegen Beamt:innen zu schüren; stattdessen brauche es Vertrauen. Hinzu kommen Berichte über mangelnde Fehlerkultur bei der Polizei.
Bei der Vorstellung der Studie zu Polizei und Diskriminierung sagte Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung: Wer das ändern will, braucht den Mut zur Verbesserung und muss Diskriminierungen klar benennen
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Polizisten:::innen sind einfache Menschen mit geringer Bildung und Bildungsdefiziten (z.B. mangelnde Lesekompetenz), landläufig als Mob bezeichnet (durch Beschluss des AG Remscheid bestätigt). Dazu werden sie noch falsch ausgebildet. Polizisten::innen glauben, dass Fußgänger nicht Straßenverkehr sind. Sie glauben, dass Gehweg nicht Straße ist. Also bildungsmäßig sehr einfache Leute (Sie verstehen nicht einmal die Begriffe Fahrbahn und Straße.). .
Was aktuell als diskriminierend und rassistisch angesehen wird, sind in Wahrheit dumpfe psychologische Reflexe, die nicht durch Bildung oder fachliche Qualitäten kultiviert sind (psychologisches Allgemeinwissen). Sie arbeiten in simpler Umgangssprache. Voraussetzung für Verbesserungen sind: Qualifiziertes Personal für die bessere Personalauswahl, mit Bildung und entsprechendem bildungsmäßigen Familienhintergrund (Schule ist Ausbildung), qualifizierte Referenten, die nicht aus dem Polizeimob kommen (sonst Weitereichung der Defizite, siehe Anfang). Verbesserung der Unternehmenskultur. Mehr nötige kritische Distanz zu Polizei und deren Mitteilungen in eigenen Angelegenheiten und eigenen Interessen bei Medien und Politik (Stichworte: Medien- und Quellenkompetenz). Vermeintliche Tatsachen, Behauptungen, sind lediglich organisierte Meinungshoheit (Täter-Opfer-Umkehr, eigene Opferdarstellung). Und die Polizisten:::innen lachen sich kringelig, mit Häme und Gehässigkeit. Wir sind keine Bildungs- und Wissensgesellschaft. Polizisten:::innen sind Teil der Gesellschaft.
Am weitesten überall verbreitet ist die Freude an der Schädigung anderer (Mobbing gehört dazu). Mit wenig Aufwand hat man schnelle Erfolge zur eigenen Lustbefriedigung durch Schadenfreude. Das wird aber nur wirksam durch Mitläufer und Unterstützer, schwache Persönlichkeiten, die sich dann selber stark und wichtig fühlen, selber einmal Erfolge haben. Ohne Mitläufer und Unterstützer funktioniert das nicht. Das sind dumpfe psychologische Reflexe, die nicht durch Bildung kultiviert sind. (Bildung, Intelligenz, Wissen, Lernen und die Persönlichkeit werden in Kindheit und Jugend in der Familie geprägt. Schule ist Ausbildung.)
Beschäftigte von Verwaltung und Polizei sind Teil der Gesellschaft. Sie machen es, weil sie es können, ohne die Folgen dafür tragen zu müssen. Es ist falsches Lernen an falsche Erfolgen. Sie sind darin geschult, Bürger:::innen zu beleidigen und zu provozieren, um sich dann als Opfer von vermeintlichen Beleidigungen, Tätlichkeiten und Verletzungen darzustellen. Dazu haben sie den behördlichen Support, und die öffentliche, politische und mediale Unterstützung durch ihre organisierte Meinungshoheit. Es geht immer um die Meinungshoheit, nie um sachliche Darstellungen von Sachverhalten. Dagegen vorgehen ist nur wirksam, wo die Beschäftigten keine Verbindung zu haben. Etwa Kommunalaufsichten, Verbände, Ministerien oder Mitglieder von Ratsausschüssen. „Fremde Leute“ sind wirksamer als die Beschwerde bei „Kollegen…innen. Wir sind keine Bildungs- und Wissensgesellschaft.
Also, Ihre Meinung zu Polizisten ist aber sehr voreingenommen. Die alle als beschränkt zu bezeichnen, finde ich schon fast als beleidigend zu nennen. Glauben Sie das wirklich? Die Polizisten in meinem Bekanntenkreis sind genauso wie alle anderen auch: Mal so, mal so. Weder besonders blöd noch besonders intellektuell. Ich weiß nicht, wie Sie zu einer solchen Auffassung kommen können. Selbst wenn Sie persönlich schlechte Erfahrungen gemacht haben, können Sie das doch nicht auf die Allgemeinheit übertragen.
Sehr geehrter Herr Schöffel,
das ist der übliche aggressive und beleidigende Pawlowsche Reflex mit Diffamierungen, Relativierungen und Falschbehauptungen bei Beschreibung und Öffentlichmachung von Fehlverhalten und Kritik. Die übliche aggressive Abwehrreaktion. Wie bei der Täter-Opfer-Umkehr.
Ich beschreibe fundiert, sachlich und fachlich Sachverhalte die durchgehend sind, eigentlich ausnahmslos. Ich habe den bildungsmäßigen und fachlichen Hintergrund um Situationen richtig beurteilen zu können. Meine Aussagen werden von Fachleuten in Wissenschaft und Forschung bestätigt, wie auch der Artikel zeigt. Ihr Beitrag entspricht dem von den Polizeigewerkschaften, mit keinerlei eigener Kritikfähigkeit und mangelnder Selbstreflexion, und reflexhafter aggressiver Abwehreaktion
Meine Aussagen entsprechen voll den üblichen verbreiteten Sachverhalten. Wovon ich nur einen Teil dargestellt habe, weil es sonst zu umfänglich geworden wäre.
An die Redaktion: Wirkt jetzt jetzt etwas uncool, daß Freigeist mich beleidigen darf, aber ich darf mich weder wehren noch rechtfertigen (siehe Leserbrief unten, schon zweimal versucht einzustellen). Man ahnt, wer Freigeist bei Ihnen sein könnte.
Leserbrief: Was sind Sie denn für einer? Eine kleine Kritik und schon wird scharf geschossen? Wo bitte sehr in meinen sechs Zeilen bin ich denn aggressiv? Wo bitte sehr habe ich jeman-den beleidigt? Wo habe ich denn eine Falschbehauptung getätigt? Wo zeigt sich denn in meinen paar Sätzen, daß ich keinerlei eigene Kritikfähigkeit hätte? Woraus schließen Sie denn bitte auf mangelnde Selbstreflexion? Und wo bittesehr ist eine reflexhafte, aggres-sive Abwehrreaktionn zu entnehmen? Und all das wollen Sie aus acht Sätzen entnom-menhaben? Das einzige, was ich angemerkt habe, ist, daß Sie Ihre Erfahrungen wohl etwas zu voreilig auf die Gesamtheit übertragen. Das ist alles. Und da reagieren Sie mit so einer Schimpfkanonade? Etwas empfindlich?
Sehr geehrter Herr Schöffel,
lassen Sie sich Ihre und meine Post von fundierten Psychologen:::innen erklären.
„Ihre Meinung … ist aber sehr voreingenommen“, „Ich denke mir das so“, ist Falschbehauptung und Relativierung, abwertend.
„als beleidigend zu nennen“ ist eine Beleidigung und Verleumdung. Darstellung von Sachverhalten und Kritik ist keine Beleidigung.
So führt man keine inhaltlichen Diskussionen. Das ist aggressives Gepolter. Nicht verwunderlich bei jemandem mit Polizisten:::innen-Umfeld.
Ich habe sachlich und fachlich fundiert die Verhältnisse dargestellt. Wie schon gesagt, werden meine(!) Ausführungen von Fachleuten(!) wie z. B. Raphael Behr, „Polizeiprofessor“, Beschluss eines Amtsgerichtes und die Fachleute der Untersuchung, siehe Artikel, bestätigt.
Herr Schöffel,
wollen Sie so eine Polizei? Ich nicht. Dann polemisieren Sie nicht gegen Kritiker, sondern setzen Sie sich für eine bessere Polizei ein. Einen Teil des Weges dazu habe ich bereits skizziert. Über solche Unterstützer wie Ihnen freuen sich Polizisten:::innen, und lachen sich kringelig vor Häme und Schadenfreude. Die nehmen ihnen die Arbeit ab. Nur Mitläufer und Unterstützer, so wie Sie, machen Fehlverhalten möglich. Wenn Fehlverhalten öffentlich mehr geächtet würde, gäbe es weniger Fehlverhalten.
Ich habe Achtung und Respekt vor Persönlichkeit, Wissen und fachlichen Kompetenzen, nicht vor Amt und Uniform.
Ich würde sogar sagen, dass das OP schon beleidigend zu nennen sein könnte. Es könnte sich auch um einen Versuch des Röstens handeln.
Wenn man meint zu lesen, die Verwendung von Amtssprache werde offenbar als „besonders dumm“ dargestellt, „Polizisten“ wüssten die Basics ihrere eigenen Domäne Nr. 1 nicht (Straßenverkehr), sieht man vielleicht einen „interessanten Ansatz“.
Ansonsten naja, vermutlich schlechte Einzelerfahrungen. Andererseits Einzelfälle? Ich erinnere da irgendwas…
In Situationen, in denen „die Polizei“ zum Helfen da ist, habe ich die immer als sehr geschult und kompetent wahrgenommen. In der Regel nehmen die gerade sich selbst und gegebenenfalls besondere Klugheit zurück, um systematisch sinnvoll vorzugehen. Das kann ich in dem Post nicht erkennen – vielleicht fehlt die Bühnenperformance auf der visuellen Seite?
Dazu auch passend
https://www.radiohamburg.de/aktuelles/hamburg/Polizeigewerkschaft-verlangt-Konsequenzen-aus-Hamburger-Messerangriff-id1368615.html
Das Verhalten und Gepolter von Trump ist mir vertraut. Man erlebt es ständig bei Beschäftigten von Polizei und Verwaltungen. Jeder und Jede macht seine eigenen Regeln, und stellt sich anschließen als arme bedauernswerte Opfer dar. Medien, Politik und die Masse unterstützen dies, gefüttert von eigenen interessengeleiteten Darstellungen der Beschäftigten von Polizei und Verwaltung (Stichwort: Medienkompetenz, wem nützt es, welche Absichten und welche Interessen. „Redaktioneller Hinweis: die Angaben lassen sich nicht unabhängig prüfen. Sie stammen nur aus einer interessengeleiteten, unterstützenden Quelle.“)
Das Verhalten von Beschäftigten hat auch Ähnlichkeiten zu Clan-Verhalten.
(Stichwort Abiturziel: Abstraktionsvermögen, allgemeine Regeln erkennen. Übertragung, Bekanntes auf Neues übertragen.)
Wir sind keine aufgeklärte, demokratische und rechtsstaatliche Bildungs- und Wissensgesellschaft. Das sind geisteswissenschaftliche Wunschvorstellungen. Trump zeigt, wie das von der Realität weggefegt werden kann, weggefegt wird. Die dumpfe Masse ist stärker.