GrundsatzentscheidungGEMA klagt erfolgreich gegen OpenAI

Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Liedtexte zum Training ihrer Modelle verwenden? Das Landgericht München gibt in dieser Grundsatzfrage Musiklizenzenverwalter GEMA recht. OpenAI habe mit ChatGPT gegen Urheberrecht verstoßen und soll nun Schadensersatz zahlen.

Ein Richterhammer und ein Smartphone liegen auf einer Holzoberfläche. Das Smartphone zeigt das Logo der Gema und von OpenAI, dazwischen steht ein "versus".
Ein großer Gewinn für die GEMA – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

Fast ein Jahr hatte das Verfahren vor dem Landgericht München gedauert. Am Dienstag gab das Gericht dann der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) recht. Die GEMA verwaltet die Lizenzrechte zu den Werken vieler tausend Musiker*innen und hatte gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI geklagt. Das Gericht urteilte, OpenAI dürfe urheberrechtlich geschützte Songtexte nicht ohne eine entsprechende Lizenz verwenden. Außerdem verurteilte es OpenAI zu Schadensersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits im November 2024 hatte die GEMA eine Klage gegen den US-amerikanischen Technologiekonzern eingereicht. Der Vorwurf: OpenAI benutze gesichert GEMA-Werke, um seine KI zu trainieren, zum Beispiel „In der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Streitgegenstand war die Frage, ob ChatGPT diese memorisiert und dann auf Anfrage reproduziert oder nur aus ihnen lernt und sehr ähnliche Texte neu produziert.

Das Gericht schloss sich der ersteren Position und damit der GEMA an. Prof. Silke von Lewinski, Wissenschaftliche Referentin am Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, sieht darin ein Urteil von „grundlegender Bedeutung für alle Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst, Fotografie oder jegliche andere Werke, die für Generative KI benutzt werden“.

KI-Unternehmen sollen für geschützte Werke zahlen

Es ist allerdings zu erwarten, dass OpenAI das Urteil nicht auf sich beruhen lassen wird. Auch eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof wäre wohl möglich. OpenAI beharrt darauf, dass ChatGPT die Songtexte durch eine „sequenziell-analytische, iterativ-probabilistische Synthese“ selbst neu erstellt hätte und diese keineswegs einfach kopiert seien.

Die Klage gegen OpenAI ist nicht die einzige der GEMA gegen einen KI-Anbieter. Im Januar 2025 reichte der Verein zusätzlich Klage gegen Suno AI ein, eine Plattform, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz Musik generiert. Suno AI erstelle Lieder, die von der GEMA geschützten Werken wie „Cheri Cheri Lady“ oder „Daddy Cool“ zum verwechseln ähnlich seien, so der Vorwurf der GEMA. Eine Anhörung hat bis jetzt noch nicht stattgefunden.

Die GEMA verfolgt mit den Klagen das Ziel, ein Lizenzmodell durchzusetzen. Wer seine KI-Modelle mit einem bestehenden Lied trainieren will, soll dafür zahlen. Ein entsprechendes Lizenz-Modell für generative KI hatte die GEMA im vergangenen Jahr eingeführt. „Die Songs unserer Mitglieder sind nicht der kostenlose Rohstoff für die Geschäftsmodelle der Anbieter generativer KI-Systeme“ sagt GEMA-CEO Tobias Holzmüller in einem Statement auf der Website. „Wer diese Songs verwenden möchte, muss eine Lizenz erwerben und die Urheberinnen und Urheber fair vergüten.“

Noch 162.008 Euro für digitale Freiheitsrechte.

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5 Ergänzungen

  1. Realitätsfremdes Urteil. Was ist denn eig. wenn ich mich von der Musik anderer insperieren lasse? In jeder Musikschule lernt man mit der Musik anderer und selbst wenn nicht, so kommt uns Musik überall unter und beeinflusst uns und unsere zukünftigen Entscheidungen.

    So richtig durchsetzen kann man halt auch nicht. Freue mich schon auf die ganzen Bands, die meinen „Hey, diese Bassline habe ich erfunden!!!!!!! Ihre KI hat eindeutig mit meiner Musik trainiert“.

    Sonst kennt man solche GEMA-Urteile aus Hamburg, weshalb Sony dort omnipräsent ist.

    1. Zumindest in diesem Verfahren geht es nicht um ähnliche Melodien, sondern um ein Sprachmodell, dass offenbar urheberrechtlich geschützte Liedtexte auf einfache Anfrage perfekt oder weitgehend reproduziert, wie ich der Berichterstattung entnehme. Diese Inhalte sind also im Computersystem gespeichert, sei es auch in der etwas ungewohnten Form eines trainierten Sprachmodells, und durch Nutzer abrufbar.

      (Rechtswidrig wären solche Antworten eines kommerziellen Dienstes übrigens auch dann, wenn sie nicht von einem Computer erzeugt, sondern von Hand durch Menschen aus ihrer Erinnerung an diese Liedtexte eingegeben würden.)

    2. Naja, meine Begeisterung bei dem Club hält sich bisweilen in gewissen Grenzen, doch Training mit urheberrechtlich geschützten Werken? Das sind im Kern enzyklopädieartige Systeme, eher nicht irgendwas mit Inspiration. Die Antwortmechanismen sind auf Massenabfragen ausgerichtet, also geradezu beliebig weite Skalierung, die Systeme sind einerseit nicht auf Konsolidierung von Wissen trimmbar, andererseits nicht in der Lage dazu, systematisch etwas neues zu erfinden, gegebenenfalls unter Abgrenzung Alten.

      D.h. wir haben keine einzelne Person, dir ein paar handgekritzelte Notenblätter verteilt, sondern eine millionenfach skalierende Antwortmaschine. Das kannibalisiert die Trainingvorbilder bzgl. jeglichen Monetarisierungspotentials. In jeder Musikschule übrigens, werden entsprechende Gebühren entrichtet. Wir haben damals unsere Übungsbücher mit Geld bezahlt.

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