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Grundsatzentscheidung: GEMA klagt erfolgreich gegen OpenAI
Ein großer Gewinn für die GEMA Grundsatzentscheidung: GEMA klagt erfolgreich gegen OpenAI Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Liedtexte zum Training ihrer Modelle verwenden? Das Landgericht München gibt in dieser Grundsatzfrage Musiklizenzenverwalter GEMA recht. OpenAI habe mit ChatGPT gegen Urheberrecht verstoßen und soll nun Schadensersatz zahlen.