Hass auf XUS-Gericht weist Klage von Elon Musk ab

X Corp. hat das Center for Countering Digital Hate verklagt. Die gemeinnützige Organisation hatte Hassrede und fehlende Moderation auf X kritisiert. Ein US-Gericht hat die Klage nun abgewiesen – und dafür klare Worte gefunden.

Elon Musk mit aufgestützten Ellenbogen, sein Kopf ruht auf seinen verschränkten Händen. Er schaut nachdenklich nach rechts. Dort ist drei Mal das Logo der X Corp. zu sehen.
Elon Musk hat vor Gericht das Nachsehen. CC-BY 2.0 Musk: Daniel Oberhaus (2018), Montage: netzpolitik.org

Hassrede und Desinformation haben auf X (vormals Twitter) deutlich zugenommen – insbesondere seit der Übernahme der sozialen Plattform durch Elon Musk vor knapp eineinhalb Jahren. Das bestätigen zahlreiche Studien wie jene des Center for Countering Digital Hate (CCDH).

Im Juni vergangenen Jahres hatte die gemeinnützige Organisation eine Studie über Hassrede auf der Plattform X (ehemals Twitter) veröffentlicht. Demnach ergreife X keine Maßnahmen gegen einen Großteil der verifizierten Konten, die in dem sozialen Netzwerk Hass verbreiteten. Einen weiteren Bericht, der zu ähnlichen Ergebnissen kam, veröffentlichte das CCDH im vergangenen November.

Die Kritik passte dem damals noch recht neuen Besitzer des Kurznachrichtendienstes, Elon Musk, nicht. X Corp., die Muttergesellschaft des Social-Media-Konzerns X, reichte im Juli vergangenen Jahres eine Klage gegen das CCDH ein, die ein US-Bundesgericht am vergangenen Montag abwies.

Vor der Klage hatte das CCDH einen Brief von X Corp. erhalten. Darin beschuldigt das Unternehmen die Organisation, „eine Reihe beunruhigender und unbegründeter Behauptungen aufzustellen“, mit dem Ziel, X „im Allgemeinen und seinem digitalen Werbegeschäft im Besonderen“ zu schaden. Die Untersuchungen des CCDH seien „falsch, irreführend oder beides“. Laut Klageschrift habe sich das CCDH zudem mittels Scraping unrechtmäßig Zugang zu den Daten der Plattform verschafft, um diese dann selektiv auszuwerten. Weil das CCDH so ein falsches Bild von X gezeichnet habe, seien X Corp. Werbeeinnahmen in Höhe von „mindestens zehn Millionen US-Dollar“ entgangen.

Hassrede und fehlende Moderation

Imran Ahmed, Geschäftsführer bei CCDH, kritisierte im August vergangenen Jahres, X Corp. wolle „den Boten erschießen“, statt sich darum zu bemühen, dass weniger Hass und Desinformationen auf ihrer Plattform erscheinen. Außerdem wertete er Musks Vorgehen als Versuch, begründete Kritik und unabhängige Forschung zum Schweigen zu bringen. Das CCDH habe allerdings nicht die Absicht, ihre Untersuchungen zu stoppen. „Wir tun nicht mehr, als der Plattform einen Spiegel vorzuhalten und sie aufzufordern, darüber nachzudenken, ob ihnen gefällt, was sie darin sehen, oder nicht“, sagte Ahmed im Vorfeld des Urteils gegenüber dem US-amerikanischen Nachrichtensender CNN.

Das CCDH hatte etliche „Hass-Tweets“ von Nutzer:innen gemeldet, deren Profile über einen blauen Haken verfügen. In 99 von 100 Fällen habe das Unternehmen daraufhin nicht reagiert. Vielmehr gebe X Tweets, die von entsprechenden Accounts stammen, sogar noch eine höhere Reichweite als den Inhalten anderer Konten. Nutzer:innen mit einem blauen Haken gelten als verifiziert. Seit Musks Übernahme des Kurznachrichtendienstes lassen sich die Haken allerdings auch käuflich erwerben.

In dem am Montag gefällten Urteil gibt der zuständige US-Bezirksrichter, Charles Breyer, dem Antrag der CCDH statt, die Klage abzuweisen. Aus Breyers Sicht gehe es X Corp. offenkundig darum, “die Beklagten für ihre Äußerungen zu bestrafen” und „andere abzuschrecken, die eine solche Kritik üben möchten“. X Corp. habe aus Sicht des Richters nicht nachweisen können, wie die Untersuchung des CCDH dem Unternehmen finanziellen Schaden beigefügt haben soll. Über den eigenen Dienst kündigte das Unternehmen an, gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einlegen zu wollen.

Immer mehr Hass auf X

Seitdem Elon Musk im Oktober 2022 die Plattform übernommen hat, häufen sich dort rechtsradikale und hassgeprägte Äußerungen. Viele suspendierte Accounts, die regelmäßig fremden- oder frauenfeindliche Dinge gepostet hatte, ließ Musk wieder zu – darunter das Konto des misogynen Kickboxers Andrew Tate, des Holocaust-Leugners Nick Fuentes, des österreichischen Identitären Martin Sellner sowie das Profil der Identitären Bewegung selbst. Andere Konten, wie jenes des Berliner Datenanalysten Travis Brown, der den wachsenden Hass auf der Plattform erforscht, sperrte er hingegen.

Im vergangenen November verklagte X auch die gemeinnützige Organisation Media Matters. Sie war in einer Studie zu dem Schluss gekommen, dass X Anzeigen großer kommerzieller Marken neben rechtsradikalen Beiträgen geschaltet hatte. Viele Werbeunternehmen setzten daraufhin ihre Zusammenarbeit mit X aus. Musk warf Media Matters vor, „in böswilliger Absicht“ gehandelt und den Algorithmus des sozialen Netzwerks manipuliert zu haben.

5 Ergänzungen

  1. Dass ich auf netzpolitik.org einmal einen Artikel lesen würde der die ausgesprochen regierungsnahe Organisation CCDH und deren Fernseh-Pundit Imran Ahmed ohne irgendein kritisches Wort beschreibt, hätte ich nicht erwartet. Wer auch nur im Ansatz verfolgt hat wie sich diese Truppe (die auch keine NGO im Wortsinn ist) beim Online Safety Bill verhalten hat, der muss das wenigstens einordnen.

    Enttäuschend, dass offenbar niemand hier recherchiert hat. Gibt es keine Form der qualitativen Kontrolle, wenn neue Leute hier Artikel schreiben?

    1. Mag sein. Nur geh es hier um ein Thema und um Berichtserstattung dazu. Es geht nicht darum die Welt zu erklären. Ob jemand zu CCDH recheriert hat oder nicht kann ich dem Artikel nicht entnehmen. Ich halte den Artikel für journalistisch korrekt.

      Ein korrekter Kommentar wäre allerdings gewesen: „ich hätte mir gewünscht, dass der Artikel mehr auf die Rolle des CCDH bei der Online Safety Bill eingeht“. Schreib einen Artikel dazu.

      Ein wenig Respekt wäre meiner Meinung nach angemessen, wenn da jemand für kein oder wenig Geld für uns solche Dinge aufschreibt. In diesem Sinn „Dank an Lea Binsfeld und auch an NP; gute Arbeit“

      1. Der Artikel weist eine eindeutige Belastungstendenz gegen die Plattform X auf, das erkennt wohl jeder.
        Zudem zeigt sich der Artikel oberflächlich recherchiert und lässt inhaltlich wenig belastbare Fakten erkennen. Die Links, mit denen eine seriöse Quelle suggeriert und Fakten geschaffen werden sollen, führen wiederum nur zu selbst recherchierten ‚Artikeln‘ bzw. externen Partner-Portalen ohne jeglichen journalistischen Hintergrund.
        Letztendlich ist es schade, denn für das Lesen habe ich Zeit vergeudet, die ich anders hätte einsetzen können.

        1. Belastungstendenz? Der Artikel beschreibt die Klage und deren Ablehnung und erklärt die Standpunkte u.A des CCDH. Natürlich belastet eine solche Klage X. Hätte man das also nicht beschreiben dürfen? Das allerdings wäre nicht objektiv.

          Was die seriösen Quellen angeht: Die etwa Zeit ist keine seriöse Quelle? Wo bitte steht in dem Artikel irgend etwas, was man als nicht seriös bezeichnen müsste?

          Es wäre vielleicht besser einen Rant-Versuch einmal zu begründen. Sonst sehe ich die Zeitverschwendung ehr in solchen Kommentaren.

          (Note to self: könnn wir bitte über Inhalte sprechen?)

          1. @hubert >> Letztendlich ist es schade, denn für das Lesen ( deiner Anmerkung :) habe ich Zeit vergeudet, die ich anders hätte einsetzen können.

            Tu ne quaesieris (scire nefas) quem mihi, quem tibi finem di dederint, HUBERT , nec Babylonios
            temptaris numeros. >> Frage nicht (denn eine Antwort ist unmöglich), welches Ende die Götter mir, welches sie dir, HUBERT, zugedacht haben, und versuche dich nicht an babylonischen Berechnungen!

            Carpe diem !

            @joachim >> (Note to self: könnn wir bitte über Inhalte sprechen?)

            Gern doch: Judge’s stern rebuke of Elon Musk’s X gives researchers fresh hope
            https://edition.cnn.com/2024/03/26/tech/judges-stern-rebuke-of-elon-musks-x-gives-researchers-fresh-hope/index.html

            @Lea und NP.org
            In diesem Sinne kann ich mich dem „Dank an Lea Binsfeld und auch an NP; gute Arbeit“
            vorbehaltlos anschliessen.

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