AuskunftsrechteZyklus-Apps verstoßen gegen Datenschutzrichtlinien

Nutzer:innen von Zyklus-Apps sollen auf einfachem Weg erfahren, wie ihre Daten verarbeitet werden. So fordert es die Datenschutzgrundverordnung. Ein Test der Stiftung Warentest und des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigen, dass das Gegenteil der Fall ist.

Roter Samt
Schwangerschaftsdaten sind für Werbetreibende besonders lukrativ. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com MontyLov

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat untersucht, wie Anbieter von Zyklus-Apps mit dem Auskunftsrecht nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umgehen. Es gibt Betroffenen das Recht, Informationen darüber zu bekommen, welche Daten über sie gespeichert sind und wie sie verarbeitet werden.

In Zusammenarbeit mit der Stiftung Warentest stellte der vzbv fest, dass viele Anbieter gegen das Auskunftsrecht verstoßen. Die Rechte der Betroffenen werden oft nicht klar benannt. Der Verband fordert, dass die Anbieter die einzelnen Schritte ihrer Datenverarbeitung verständlich und eindeutig formulieren.

Stiftung Warentest suchte die am häufigsten heruntergeladenen Zyklus-Apps aus dem Google Play Store heraus. Daraufhin formulierte der vzbv im Namen von drei Nutzer:innen drei verschiedene Auskunftsersuchen. Der Verband verglich die Antworten der Zyklus-App-Anbieter mit den gesetzlichen Anforderungen.

Keine eindeutige Auskunft

Sie erfragten, ob die Apps Daten verarbeiten und um welche Daten es sich dabei handelt. Ebenso wollte der vzbv wissen, an wen sie sich mit datenschutzrelevanten Fragen wenden können.

Es reagierten 31 von 36 Anbietern auf die Auskunftsersuchen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist. Von diesen 31 Anbietern gaben zehn keine eindeutige Auskunft über die Datenverarbeitung. Weiter bemängelt der vzbv, dass nur ein Anbieter in allen drei Auskünften die Verarbeitungszwecke zufriedenstellend erläuterte. Die restlichen Zyklus-App-Anbieter formulierten die Antworten vage oder unvollständig.

Stiftung Warentest stellte ebenfalls eine offene Anfrage zur Datenverarbeitung an die Anbieter. Die Stiftung erhielt im Vergleich zu den simulierten drei Nutzer:innen eine inhaltlich umfangreiche und eindeutige Antwort.

Einfache Worte sollen helfen

Der Verband fordert, dass sich die App-Anbieter streng an Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung halten sollen. Sie sollen in einfachen Worten erklären, ob sie Daten verarbeiten und welche Daten sie nutzen. Weiter möchte der Verband, dass auch formlos und umgangssprachlich formulierte Anfragen uneingeschränkt beantwortet werden. Dabei sollen die Apps die vollständigen Rechte der Betroffenen nennen.

Zyklus-Apps sind digitale Gesundheitsangebote. Mit Hilfe der Apps können Nutzer:innen sensible Gesundheitsdaten dokumentieren. Mit diesen Informationen können unter anderem fruchtbare Tage identifiziert werden, die beispielsweise bei der Verhütung oder beim Kinderwunsch unterstützen können.

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2 Ergänzungen

  1. > Nutzer:innen von Zyklus-Apps sollen …

    Also Nutzer und Nutzerinnen.
    Ist das falsch, oder gibt es männliche Nutzer die einen Zyklus haben?
    Bitte das mal ehrlich erklären.

    1. Es gibt trans*-Personen, die einen Zyklus haben. Deswegen Nutzer:innen, was ja nicht nur männlich und weiblich meint.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.