KennzeichenscannerAuto-Vorratsdatenspeicherung in Brandenburg war illegal

Ein Autofahrer klagte, weil die Polizei Brandenburg sein Kennzeichen regelmäßig erfasste und speicherte. Die Speicherpraxis ist seit Juli 2021 beendet. Doch dass er nun Recht bekam, ist ein wichtiges Zeichen für die Pläne des brandenburgischen Innenministers.

Autobahn mit Bäumen und Schild zur Abfahrt Joachimsthal
Ein typisches Bild auf der A 11. CC-BY-NC 2.0 European Roads

Die Autobahn 11 verläuft hauptsächlich durch Brandenburg. Wer die 110 Kilometer lange Strecke zurücklegt, fährt vorbei an Bernau, Finowfurt, Gramzow – und zwei Kennzeichenscannern der Brandenburger Polizei. Bis zum Juli 2021 speicherte die Ermittlungsbehörde die Daten vorbeifahrender Fahrzeuge, dagegen klagte das Piratenpartei-Mitglied Marko Tittel. Er bekam nun vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) Recht.

Dass sein Nummernschild und sein Fahrzeug fotografiert und gespeichert wurden, war unrechtmäßig, so das Gericht in seinem rechtskräftigen Beschluss vom 22. Juli (offiziell und anonymisiert). Für die Aufzeichnungspraxis gab es keine Rechtsgrundlage.

Tittel begrüßt die Grundsatzentscheidung: „Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem jede Bewegung erfasst und gegen mich verwendet werden kann“, sagt er in einer Pressemitteilung. Eine wahllose Vorratsdatenspeicherung von Autofahrten setze die Fahrer:innen „einem ständigen Überwachungsdruck aus, aber auch dem Risiko eines falschen Verdachts oder missbräuchlicher Nachverfolgung der persönlichen Lebensführung durch Unbefugte“.

Lange Geschichte der Kennzeichen-Scanner

Der Streit um die Kennzeichenerfassung in Brandenburg hat eine lange Geschichte: Schon im Jahr 2009 rasterte die Brandenburger Polizei 545 Mal den Fahrzeugverkehr, ein Jahr später waren es bereits 2.479 Mal. 2013 veröffentlichten wir die Standorte einiger stationärer brandenburgischer Kennzeichen-Erfassungssysteme (KESY), die Piratenpartei führte später weitere Standorte auf einer Karte zusammen.

Schon damals war bekannt, dass die Kennzeichenscanner sowohl einen Fahndungsmodus als auch einen Aufzeichnungsmodus haben. Bei einer Fahndung gleichen die Geräte die erfassten Fahrzeuge mit Daten über gesuchte Nummernschilder ab – alle anderen Aufnahmen werden gelöscht. Im Aufzeichnungsmodus jedoch speichern die Ermittlungsbehörden alle erfassten Kennzeichen auf Vorrat, zusammen mit Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung und Ort der Erfassung.

Bundesweite Rechtsgrundlage für Kennzeichen-Rasterung

Dass diese Funktion in Brandenburg zum Einsatz kam, verdeutlichte der Fall der vermissten Rebecca Reusch im Jahr 2019. Die Ermittler:innen aus Berlin teilten mit, dass das vom Verdächtigen genutzte Fahrzeug am Tag von Rebeccas Verschwinden auf einer Brandenburger Autobahn festgestellt wurde. Damit war klar: Die Polizei Brandenburg muss diese Daten in einer Auto-Vorratsdatenspeicherung gesammelt haben.

Von 2017 bis 2019 sammelte die Polizei Brandenburg 40 Millionen Fotos von Fahrzeugen in einer Datenbank. Bürgerrechtler:innen und Jurist:innen kritisierten die Auto-Vorratsdatenspeicherung, innerhalb des Brandenburgischen Innenministeriums gab es Streit. Ein hoher Beamter, der die Speicherpraxis kritisierte, wurde versetzt.

Mitte 2021 stoppte Brandenburg die Speicherung. Denn durch eine Verschärfung der Strafprozessordnung schuf die Große Koalition zwar eine bundesweite Grundlage für eine Auto-Fahndung, eine Speicherung der Nummernschilder war darin jedoch nicht erlaubt – zur Enttäuschung mancher Bundesländer.

Innenminister hält an Kennzeichenspeicherung fest

Der Betrieb der KESY-Anlagen im Aufzeichnungsmodus sei „als gewichtiger Grundrechtseingriff zu qualifizieren“, schreibt das Landgericht jetzt in seinem Beschluss. Besonders, da die Daten ohne besondere zeitliche Begrenzung vorgehalten wurden: „Hierdurch konnte über Jahre, ohne transparente Begrenzungen durch den demokratisch legitimierten Gesetzgeber, das Bewegungsverhalten von Kraftfahrzeugen – und damit in der Regel der Fahrzeughalter – weiter Teile der Bevölkerung, die auf der betreffenden Brandenburger Autobahn verkehrten, akkurat nachvollzogen werden.“

Besonders kritisiert das Gericht, dass die Speicherung nicht allgemein bekannt war. Obwohl die Grundrechtseingriffe viele Menschen, vor allem in Brandenburg, betrafen „und ihnen somit gesamtgesellschaftliche Bedeutung“ zukam, seien sie für die Menschen nicht erkennbar gewesen.

Trotz aller Bedenken fordert der Brandenburgische Innenminister Stübgen (CDU) ein neues Landesgesetz, das die Auto-Vorratsdatenspeicherung wieder erlaubt. Seiner Auffassung nach sei es „verfassungsrechtlich machbar“, Kennzeichenerfassung zur Gefahrenabwehr – nicht zur Strafverfolgung – „bei schweren und schwersten Straftaten“ wie Mord, Kindesentführung oder Terrorgefahr durchzuführen. Zuvor hatte Stübgen vor allem mit der Bekämpfung krimineller Banden und Rauschgiftschmuggel argumentiert.

Ob eine breite landesrechtliche Regelung Erfolg haben könnte, ist fraglich. Verfassungsgerichte hatten wiederholt enge Grenzen für eine Kennzeichenerfassung gezogen. Unter anderem stellte das Bundesverfassungsgericht 2008 fest: „Die automatisierte Erfassung von Kraftfahrzeugkennzeichen darf nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden.“ Eine gesamte Autobahn über Jahre hinweg zu erfassen, das dürfte damit nicht vereinbar sein.

Das sieht auch der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piraten) so, der sich seit Jahren gegen Kennzeichenscanner engagiert. „Wen wir wann privat aufsuchen, geht in Abwesenheit jeglichen Verdachts niemanden etwas an. Wir haben ein Recht auf datenfreie Fahrt und Freiheit von Generalverdacht, das wir verteidigen müssen“, so Breyer gegenüber netzpolitik.org

In Brandenburg regiert die CDU gemeinsam mit SPD und Grünen, die Koalitionspartner sind skeptisch bezüglich der Pläne des Innenministers. So forderte die sozialdemokratische Innenpolitikerin Inka Gossmann-Reetz im Januar eine „Abwägung der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die dauerhafte Aufzeichnung und Speicherung von Daten gegenüber von Ermittlungserfolgen der Polizei“.

Die Grünen lehnten Stübgens Pläne ab: „Eine Regelung, die effektiv einer Vorratsdatenspeicherung des gesamten Autoverkehrs in einem bestimmten Bereich gleichkommt, ist für mich mit einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht vereinbar“, so Marie Schäffer gegenüber netzpolitik.org. Die innenpolitische Sprecherin der Grünenfraktion erklärt, dass die Befürworter der Aufzeichnungen bisher einen Nachweis für seinen „erheblichen Nutzen“ schuldig geblieben sind. „Die Gefahren durch den Grundrechtseingriff einer verdachtsunabhängigen Speicherung für Alle, die in Brandenburg Auto fahren, sind hingegen konkret und wurden gerichtlich bestätigt. Eine Wiedereinführung dieses zweifelhaften Instruments lehnen wir von Bündnis 90/Die Grünen daher ab.“

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12 Ergänzungen

  1. Von allem abgesehen, sehe ich vor allem keinen Mehrwert für die Behörden, wenn über eine derartige Sammlung verfügt wird.

    Das die Polizei Ermittlungsmethoden braucht, steht außer Zweifel. Allerdings ist die Kluft zwischen der Polizei die die tagtägliche Arbeit macht und dem was sie braucht, und jenen die bestimmen wie sie zu machen ist, dem Innenministerium eklatant.

    Wie eklatant die Kluft ist zeigt alleine die Registrierungspflicht für SIM-Karten. Mit dem Gesetzt wurde die Polizei regelrecht entwaffnet. Statt Dienstwagen und Dienstwaffe, Pferd und Lasso, das hätte bei weitem weniger schaden angerichtet.

    Dahingehend die Bitte an die Politik, last die Polizei die Arbeit machen, und lasst zu frieden mit euren Ideen, die wenig bringen und oft genug mehr schaden als sie nützen.

    1. Glaubst du wirklich die Ideen werden alleine in den Innenminsterien geboren? Die Führungsebene der Polizeien wird nicht hinter den Berg halten wenn sie gefragt wird was es brauch um Delikt XY einfacher (mit weniger Personal) aufzuklären.

    2. Kannst du das mit der SIM-Karten_Registrierung der der „Entwaffnung“ genauer erklären? Wie wurde daraus ein Nachteil für die Polizei?

      1. An MRT, 9. August 2022 um 13:12 Uhr
        Die Polizei hat sehr genau gewusst wer hinter einer Rufnummer steckt, das führte dazu das sich Frau und Herr Gauner in einer falschen Sicherheit glaubten. Dieser Umstand hat die Ermittlung erheblich erleichtert.

        Heute werden diese Fehler nicht mehr gemacht, das führt dazu das die Verbrecher dahingehend wenig Fehler begehen, und somit die Ermittlungen behindert werden.

        An Titus von Unhold, 9. August 2022 um 12:07 Uhr
        Die meisten derartigen Ideen stammen aus dem politischen Umfeld, wobei zum politischen Umfeld durchaus auch Gewerkschaften zu nennen sind. Die wenigsten Ideen sind hilfreich.

        Was will man ernsthaft mit den Autonummern von einer Autobahn, selbst mit der besten Software und Indizierung zwischen den Datensätzen sind diese Information nahezu Wert und Nutzlos.

        Das taugt bestenfalls für diverse Sokos, Krimis und Tatorte in Film und Fernsehen.

        Letztendlich – mit jedem Gesetzt werden Gauner erzogen, das sie dahingehend keine Fehler machen und weichen auf andere Kanäle aus. Je enger das Korsett geschnürt wird, desto schwieriger wird es für die Ermittler. Bei der geforderten Chart-Kontrolle könnte das dazu führen das das ganze vollständig aus den Rudern läuft und die Ermittler gar keine Instrument mehr haben, ermitteln zu können.

  2. Wir sollten mal darüber nachdenken ob eine Pflicht zum öffentlich sichtbaren anbringen von Kennzeichen überhaupt grundrechtskonform oder notwendig ist. Fahrradfahrer und Fußgänger müssen schließlich auch keine Kennzeichen tragen und bei konkretem Bedarf kann die Polizei immer noch individuelle Fahrer anhalten und nach den Papieren fragen. (Selbst diese müssen von Radfahrern und Fußgängern nicht mitgeführt werden.)

    1. Kfz sind Hochrisiko-Geräte mit enormem Ressourcenverbrauch, deren Betrieb im öffentlichen Raum nur durch Einschränkungen überhaupt erlaubt werden kann. Dazu gehören detaillierte Zulassungsvorschriften, unabhängige technische Überwachung, Fahrverbot ausser bei Vorliegen einer explizit für die Fahrzeugart erteilen Fahrerlaubnis und eben auch Registrierung und Kennzeichnung.

      Trifft alles für Fahrräder und Fußgänger nicht zu.

      Heute weiss man es übrigens besser und würde Kfz nicht mehr ohne Auflagen analog zur Luftfahrt in den öffentlichen Raum bekommen.

  3. Fahrt einfach mal rüber nach Belgien. Da werden anpr Kameras mittlerweile mehr oder weniger flächendeckend eingesetzt…

  4. Hallo evtl. kann mir das ja einer beantworten.

    „Auto-Vorratsdatenspeicherung in Brandenburg war illegal“
    „Für die Aufzeichnungspraxis gab es keine Rechtsgrundlage.“
    Irgendwer muss das ja mal inizialisiert und die Gelder frei gegeben haben. Gibt es irgendwelche konsequenzen für die Person oder konnten die einfach mal machen, weil es nicht explizit verboten war ?
    Kommt mir vor, dass die Polizei einfach sagt „upsi“ und das Thema ist damit beendet.

    1. Da die Staatsanwaltschaft gegenüber demselben Innenministerium weisungsgebunden ist, welches die Polizei nicht aufgehalten hat beim „upsi“-machen, es sogar noch aktiv befördert hat, kannst Du dir wahrscheinlich selbst ausrechnen, ob da noch für jemanden Konsequenzen folgen, oder: Die Antwort könnte Teile der Bevölkerung beunruhigen.

      So geht nämlich Rechtsstaat à la „Deutsches Beamtentum“.

    2. „Irgendwer muss das ja mal inizialisiert und die Gelder frei gegeben haben.“
      Klick mal auf den Tag Kesy.
      Gehe runter auf den ersten Eintrag und lese. Alles. Incl. Updates.
      Bitte nicht erschrecken, wen Du da möglicherweise zur Verantwortung ziehen möchtest.

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