Seit Juni 2021 prüfte das Bundeskartellamt, ob Google mit seinem Angebot „Google News Showcase“ Verlage benachteiligt und ähnliche Angebote der Konkurrenz verdrängt. Jetzt hat das Bundeskartellamt das Verfahren beendet, teilte es am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit.
Grundsätzlich darf News Showcase am Markt bleiben, doch der US-Konzern musste dafür einige Zugeständnisse machen. „Google hat auf unsere Bedenken reagiert und wesentliche Anpassungen zum Vorteil der Verlage vorgenommen“, so Kartellamtspräsident Andreas Mundt.
Keine Einbindung in die Google-Suche
Google News Showcase ist ein Nachrichtenangebot, für das der Konzern weltweit Verträge mit Presseverlagen abgeschlossen hat. Die Verlage präsentieren ausgewählte Inhalte in sogenannten Story-Panels, die über die Google-News-App und Google Discover ausgespielt werden. Dafür werden sie von Google bezahlt. Binnen drei Jahren will der Konzern hierfür eine Milliarde Dollar ausgeben. In Deutschland nehmen laut Google 90 Medientitel teil, darunter der Spiegel, die Zeit und die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Anlass für das Verfahren war eine Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media, die dem Axel-Springer-Verlag nahesteht. Strittig war unter anderem, ob Google die Showcase-Inhalte auch in die allgemeine Google-Suche integrieren darf. Das Bundeskartellamt befürchtete, dass Google so seine eigenen Inhalte gegenüber denen von anderen Nachrichtenaggregatoren bevorzugen würde.
Auf Druck des Kartellamtes hat der Konzern von diesem Plan Abstand genommen. Auch sollen die an Showcase teilnehmenden Verlage bei der Reihenfolge der Suchergebnisse nicht bevorzugt werden.
Showcase darf Leistungsschutzrecht nicht behindern
Ursprünglich wollte Google mit Showcase das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse umgehen. Dieses wurde mit der umstrittenen Urheberrechtsrichtlinie EU-weit eingeführt und sieht vor, dass Intermediäre wie Google für das Verlinken auf Inhalte von Nachrichtenmedien Lizenzgebühren an diese zahlen muss.
Wie netzpolitik.org aufdeckte, hatte Google in den Showcase-Verträgen zunächst festgelegt, dass Verlage nur teilnehmen dürfen, wenn sie keine Forderungen nach dem Leistungsschutzrecht stellen. Davon nahm der Konzern auf Druck des Kartellamts Abstand. Google habe klargestellt, so die Behörde, „dass es auch den Showcase-Partnern möglich bleibt, ihr Leistungsschutzrecht im Übrigen kollektiv durch eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen.“
Viele Medien in Deutschland erhalten bereits Zahlungen sowohl aus Google News Showcase als auch aus dem Leistungsschutzrecht. Die von Corint Media vertretenen Verlage jedoch nicht. Die Verwertungsgesellschaft hat vor einigen Monaten die Schiedsstelle des Patent- und Markenamtes eingeschaltet, um den Streit mit Google über die Höhe der Zahlungen nach dem Leistungsschutzrecht beizulegen. Eine Einigung steht noch aus.
Wie weit reicht die Transparenz?
Wie hoch die Beträge sind, die Google an Medien in Deutschland auszahlt, ist nicht öffentlich bekannt. Nach Recherchen von netzpolitik.org fließt bislang mehr Geld via Showcase, wo größere Medien mehr als eine Million Euro pro Jahr erhalten. Googles Leistungsschutzrechtzahlungen liegen deutlich darunter.
2021 prüfte auch die französische Kartellbehörde Googles Rolle auf dem Pressemarkt und griff zu einer drastischen Maßnahme: Der Konzern kassierte ein Bußgeld in Höhe von 500 Millionen Euro wegen Verstößen gegen das Leistungsschutzrecht.
Laut dem Bundeskartellamt muss Google in Deutschland in den kommenden Wochen weitere Maßnahmen umsetzen, um Diskriminierung in der Pressebranche durch Showcase zu verhindern. Insbesondere soll Google über wesentliche Rahmenbedingungen noch deutlicher informieren, etwa über die genaue Funktionsweise und die Teilnahmebedingungen für Verlage.
Recherchen von netzpolitik.org hatten gezeigt, dass Google vereinzelt auch an solche Medien Geld ausschüttet, die durch Falschinformation aufgefallen sind. Es wird daher spannend, ob Google genauere Informationen zu Qualitäts- oder Ausschlusskriterien veröffentlicht. Interessant wird auch, ob Google in diesem Zusammenhang Transparenz über die Höhe der Zahlungen an die Verlage schaffen wird.
0 Ergänzungen
Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.