Transparenzbericht mailbox.orgDie Hälfte der Auskunftsersuchen von Behörden war wieder rechtswidrig

Ein immer größerer Anteil der Auskunftsersuchen deutscher und ausländischer Strafverfolgungsbehörden an den E-Mail-Provider mailbox.org ist fehlerhaft und wurde daher nicht beantwortet. Das liegt unter anderem an fehlender Verschlüsselung und einer ausstehenden gesetzlichen Neuregelung.

Zwei Lego-Polizisten umringen einen Lego-Behördenmitarbeiter, der ängstlich schaut.
Immer mehr rechtswidrige Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden erreichen Mail-Provider. – Vereinfachte Pixabay Lizenz www_slon_pics

In seinem Transparenzbericht für das Jahr 2020 beklagt der E-Mailanbieter mailbox.org einen Anstieg rechtswidriger Auskunftsanfragen von Behörden. Von 85 Anfragen seien 43 fehlerhaft gewesen, daraufhin habe man keine Informationen herausgegeben. Von diesen 43 fehlerhaften Ersuchen seien nur 20 im Anschluss noch einmal korrekt gestellt worden. Somit seien 27,1 Prozent aller Anfragen endgültig abgewiesen worden. 2019 lag der Anteil noch bei 12,7 Prozent. Insgesamt stieg die Zahl der Anfragen im Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr um fünf Anfragen an.

In einer Pressemitteilung berichtet Peer Heinlein, Geschäftsführer von mailbox.org, dass ein Großteil der abgewiesenen Auskunftsersuchen „schlichtweg auf Basis falscher Rechtsnormen“ gestellt worden seien. In den vergangenen zwei Jahren habe sich die Rechtslage verändert und solle auch 2021 nochmal angepasst werden. Die Behörden haben sich Heinlein zufolge nicht auf die neue Situation eingestellt oder ignorieren diese.

Immer wieder müssten auch Anfragen abgewiesen werden, die über unverschlüsselte E-Mails an den Anbieter herangetragen werden. Die Verschlüsselung der Mails ist gesetzlich vorgeschrieben, sofern die Anfrage nicht über Fax gestellt wird.

Hauptsächlich Bestandsdatenabfragen von deutschen Strafverfolgungsbehörden

79 der 85 Anfragen stammten dem Bericht zufolge aus Deutschland, vier aus dem EU-Ausland und zwei von Nicht-EU-Behörden. Alle Anfragen seien von Strafverfolgungsbehörden gestellt worden. Keine Anfragen gab es im vergangenen Jahr vom Zoll oder von Geheimdiensten.

In 80 Fällen handelte es sich bei der erfragten Auskunft um Bestandsdatenabfragen, also zum Beispiel Name, Anschrift oder Geburtsdatum der Inhaber:innen des Postfachs oder Details zum Vertrag mit dem Anbieter. In vier Fällen ging es den Behörden um eine Beschlagnahmung des Postfachs und in einem Fall um Verkehrsdatenabfragen. Hierbei können die Behörden zum Beispiel IP-Adressen beim Login und beim Senden von Mails erfragen; außerdem Informationen über die Kontakte, mit denen die Inhaber:innen der überwachten Postfächer kommunizieren.

Telekommunikationsüberwachung im Telemediengesetz nicht vorgesehen

Anfragen zur Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gab es 2020 nicht. Bei dieser Überwachung wird der Inhalt des Mailverkehrs ausgeleitet. Sie stellt deshalb einen gravierenderen Grundrechtseingriff dar als die Abfrage von Bestands- oder Verkehrsdaten.

Im Transparenzbericht für das Jahr 2019 hatte mailbox.org klargestellt, dass sie derartige Anfragen im Augenblick ohnehin ausnahmslos ablehnen würden. Grund ist eine höchstrichterliche Entscheidung: Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs bescheinigte Googles Mailanbieter Gmail im Sommer 2019, kein Telekommunikationsdienst zu sein und damit nicht dem Telekommunikationsgesetz zu unterliegen. Stattdessen seien reine E-Mail-Dienste Telemedienanbieter und fallen daher unter das Telemediengesetz, das keine Möglichkeit zur TKÜ vorsieht.

Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte die europäische Rechtsprechung Anfang 2020. Solange es diesbezüglich keine gesetzliche Neuregelung gebe, sieht sich mailbox.org ebenfalls als Telemedienanbieter und lehnt TKÜ-Anfragen grundsätzlich ab.

2 Ergänzungen

  1. „… oder ignorieren diese.“ ist auch in anderen Bereichen wie z.B. Verkehr der Normalfall. Seit Jahrzehnten.

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