In Europa sind seit dem Jahreswechsel die Werke von Urheber:innen gemeinfrei, die im Jahr 1950 gestorben sind. Denn 70 Jahre nach dem Tod gehen sie in die Public Domain über und sind von da an frei nutzbar und können bearbeitet und veröffentlicht werden.
Das bedeutet etwa, dass die Wikipedia die Werke nutzen darf oder Bücher in Archivprojekte aufgenommen werden können. Auch Museen nutzen die Möglichkeit: Das Frankfurter Städel stellt seit 1. Januar beispielsweise die Werke des Malers Max Beckmann zur Verfügung.
Einer der bekanntesten Autoren aus der Liste dürfte George Orwell mit seinen Dystopien „Animal Farm“ und „1984“ sein. Ein weiterer bekannter Autor ist George Bernard Shaw. Ebenfalls im Jahr 1950 verstorben ist der Komponist Kurt Weill. Von ihm stammt unter anderem die Musik zur Dreigroschenoper. Leider bedeutet das im Falle von Weill noch nicht, dass Aufführungen seiner Werke nun alle frei verfügbar wären. Denn beispielsweise können Aufnahmen von Orchestern, die seine Musik nach seinem Tod aufgeführt haben, weiterhin geschützt sein, je nachdem, wann und wo die Aufnahme entstanden ist. Diese Schutzfristen wurden in der EU erst vor wenigen Jahren ebenfalls auf siebzig Jahre verlängert.
Urheberrecht: überall anders
Mit Ablauf des Jahres 2020 dürfte auch endlich der Streit um die Werke von Heinrich Mann erledigt sein. Der S.-Fischer-Verlag hatte gegen gutenberg.org auf Unterlassung geklagt, da dort Werke des Schriftstellers veröffentlicht wurden. Nach US-Urheberrecht war das zulässig, nach deutschem jedoch nicht. Das führt dazu, dass gutenberg.org deutsche IP-Adressen blockiert.
In anderen Ländern gelten andere Fristen. In den USA erlischt 2021 das Copyright für Werke aus dem Jahr 1925 – unabhängig vom Todeszeitpunkt der Autor:innen, darunter „Der Prozess“ von Franz Kafka oder „The Great Gatsby“ von F. Scott Fitzgerald.
Doch selbst wenn das eigentliche Werk in die Public Domain übergegangen ist, kann es Einschränkungen geben. So sind Übersetzungen literarischer Werke in der Regel selbst urheberrechtlich geschützt.
