Public Domain Day: Diese Werke sind seit Neujahr gemeinfrei

Mit Beginn des neuen Jahres sind Werke von allen Künstlern ohne urheberrechtlichen Schutz nutzbar, die 1948 oder früher gestorben sind. Dazu zählen etwa der Dadaist Kurt Schwitters und der „Tango aller Tangos“. Davon profitieren die Wikipedia, E-Book-Freunde und alle, die Kunstwerke frei nutzen wollen.

Ausschnitt aus dem Bild „Camicie rosse“ von Umberto Coromaldi, das ab heute in Europa gemeinfrei ist. CC public domain Umberto Coromaldi

Reporter Egon Erwin Kisch, Dadaist Kurt Schwitters und Komiker Karl Valentin – ihre Werke sind seit dem Jahreswechsel für alle frei und ohne urheberrechtlichen Schutz verfügbar. Denn mit Beginn des neuen Jahres wurden alle Werke von Urhebern in Europa gemeinfrei, die 1948 gestorben sind. Der sogenannte „Public Domain Day“ wird jedes Jahr am 1. Januar gefeiert – in den USA das erste Mal seit 20 Jahren.

Das deutsche und europäische Urheberrecht geht über den Tod eines Urhebers hinaus. Die sogenannte Regelschutzfrist schützt Werke für 70 Jahre nach dem Todestag des Urhebers. Erst danach dürfen sie ohne Genehmigung verwendet oder veröffentlicht werden.

Das bedeutet: Schulen können Theaterstücke in der Originalversion ohne Genehmigung aufführen, Künstler dürfen Bilder und Aufnahmen verändern, remixen oder anderweitig für eigene Werke nutzen, Online-Bibliotheken wie das Project Gutenberg oder das Internet Archive können kostenfreie E-Books aus gemeinfreien literarischen Texten anbieten.

Zudem profitiert die Wikipedia: Dort haben hunderte Artikel neues Anschauungsmaterial in Form abgelichteter Kunstwerke oder Fotografien erhalten, deren freie Nutzung bis vor kurzem nicht möglich war. Das bereichert das Online-Lexikon ungemein. „Viel Freude beim Hochladen, Stöbern und Nutzen der neuen gemeinfreien Schätze“ heißt es passenderweise im Wikipedia:Kurier.

Diese Werke sind nun gemeinfrei

Unter den Urhebern, deren Werke nun in Europa gemeinfrei sind, befinden sich bekannte Schriftsteller, Künstler und Komponisten. Auflistungen gibt es bei der deutschen und englischen Wikipedia. Hier eine kleine Auswahl:

In diesem Jahr werden sämtliche Texte des „rasenden Reporters“ Egon Erwin Kisch gemeinfrei, der wie kein anderer das journalistische Genre der Reportage prägte. Ebenfalls frei nutzbar sind die Lieder und Filme des Komikers Karl Valentin und die Schriften Alfred Kerrs, einem der einflussreichsten Theaterkritiker der Weimarer Republik. Mit der urheberrechtlichen Abmahnung von Webseiten, die Zitate von Karl Valentin verbreiten, ist nun Schluss. (Jedoch bleibt der Urheberschutz für jene 25 Werke bestehen, an denen Liesl Karlstadts Mitarbeit dokumentiert ist.) Aus dem Bereich der Exilliteratur sind die Romane und Biographien von Emil Ludwig gemeinfrei.

Einige der Künstler wurden von den Nationalsozialisten für ihre Arbeiten verfolgt. Durch die Aufhebung des Urheberrechtsschutzes könnten ihre Werke künftig eine größere Verbreitung finden. Neben Kerr und Ludwig zählt dazu auch der Dadaist Kurt Schwitters, dessen Gedichte und Bilder jetzt gemeinfrei sind. Dazu kommen die Werke einer weiteren Vertreterin des Dadaismus: Emmy Hennings. Das Beitragsbild dieses Artikels stammt von dem italienischen Maler Umberto Coromaldi.

Aus dem musikalischen Bereich sind die Operetten von Franz Lehár und die Opern des italienischen Komponisten Umberto Giordano zu nennen. Frei verfügbar ist der „Tango aller Tangos“ La Cumparsita des Uruguayers Gerardo Mato Rodríguez, da auch in Uruguay nach 70 Jahren das Urheberrecht erlischt.

USA: Werke von 1923 gemeinfrei

Zum ersten Mal seit 20 Jahren wird auch in den USA wieder der „Public Domain Day“ gefeiert. Auf Druck der Unterhaltungsindustrie hatte der Kongress 1998 den Urheberrechtsschutz von 75 auf 95 Jahre verlängert, mit dem „Micky-Maus-Schutzgesetz“. Seitdem wurden keine Werke mehr in die Gemeinfreiheit erlassen. Anders als zuvor erwartet, hielt sich die Branche diesmal mit Forderungen nach einer Verlängerung der Schutzfrist zurück.

Mit dem Jahreswechsel sind in den USA nun alle Werke gemeinfrei, die vor 1924 erschienen sind. Anders als in Deutschland ist in den USA nicht das Todesjahr des Urhebers für die Schutzfrist entscheidend, sondern das Veröffentlichungsdatum. Das führt dazu, dass der Krimi „Mord auf dem Golfplatz“ von Agatha Christi in Deutschland noch bis 2047 urheberrechtlich geschützt ist, während er in den USA seit dem 1. Januar gemeinfrei ist.

Ebenfalls gemeinfrei sind Klassiker wie der Monumentalfilm „Die Zehn Gebote“, Komödien von und mit Charlie Chaplin und der Song „Charleston“, der den gleichnamigen Swing-Tanz berühmt machte. Die Duke Universität führt in einer Liste zudem Werke von Winston Churchill, Robert Frost und Aldous Huxley auf.

Einschränkung durch Bundesgerichtshof

Bei aller Freude bleibt ein Wermutstropfen: Durch ein Gerichtsurteil ist die Nutzung einiger gemeinfreier Werke aktuell nur mit Einschränkungen möglich. Mitte Dezember entschied der Bundesgerichtshof, dass Museen ein Fotoverbot in ihren Räumlichkeiten durchsetzen können. Demnach dürfen Besucher nicht einfach ein Foto von einem gemeinfreien Kunstwerk machen und veröffentlichen, wenn das Museum dies nicht wünscht. Von Museen in Auftrag gegebene Fotos eines Werkes sind sogar für 50 Jahre urheberrechtlich geschützt. Das Urteil hat deshalb auch massive Einschränkungen für digitale Netzkultur zur Folge, weil auch gemeinfreie Werke nicht bedenkenlos benützt werden können, solange nicht klar ist, wie und von wem sie digitalisiert worden sind.

Diese Einschränkungen könnten jedoch durch die EU-Urheberrechtsreform wieder aufgehoben werden, die derzeit zwischen den EU-Institutionen verhandelt wird. Der aktuelle Verhandlungsstand sieht vor, dass es keinen Schutz für bloße Reproduktionen von gemeinfreien Werken geben soll. Damit wäre die jüngste BGH-Entscheidung hinfällig.

Korrektur: In einer früheren Artikelversion wurde nicht erwähnt, dass einige Werke von Karl Valentin weiterhin nicht gemeinfrei sind. Der Artikel wurde dahingehend aktualisiert.

7 Ergänzungen

  1. Die Ursonate von Kurt Schwitters sollte man mal gehört haben. Hier ein Auzug: https://youtube.com/watch?v=6X7E2i0KMqM

    Ggf. wäre noch der Hinweis im Text angebracht, dass verlegte Tonaufnahmen einem anderen Schutz als die „Originalwerke“ unterliegen, der es verhindert, dass z. B. Aufnahmen von Schwitters Urso ate remixt werden können. Entspr. Ausführungen oben zu remixen können missverständlich sein.

  2. Das Problem ist doch folgendes: Das Urheberrecht läuft so lange, dass die meisten Werke längst vergessen sind, und die wenigen Kopien von Filmrollen zum Beispiel schon vergammelt sind. Nur das, was Geld brachte, bleibt erhalten, das meiste ist vergessen und verrottet.

    Gerade die Kultur der heutigen Zeit ist gefährdet. Unsere Datenträger sind nicht gerade langlebig, und die Technik ist in stetem Wandel. Versetzt euch mal in die Lage eines Archäologen in der fernen Zukunft, der eine CD oder Diskette findet…

    1. „Nur das, was Geld brachte, bleibt erhalten, das meiste ist vergessen und verrottet.“

      Du weißt schon, dass es Bibliotheken und Archive gibt? Die digitalisieren den Kram massenweise, und zwar lange bevor das Urheberrecht abgelaufen ist. Zum einen, weil sie Sonderrechte haben. Zum anderen, weil einen langen Atem haben und genau wissen, wie man die Zeiten überdauert.

      „Unsere Datenträger sind nicht gerade langlebig, und die Technik ist in stetem Wandel.“

      Für wichtige historische Dokumente gibt es die Mikrofilm-Fässer.

      Alle anderen nutzen alten Trick, die Daten von den alten auf die neuen Geräte zu kopieren. Das funktioniert so gut, gerade weil die Technik im Wandel ist: Ich kaufe mir jetzt eine Festplatte. In drei Jahren kaufe ich mir für das gleiche Geld eine neue, die dann aber doppelt so groß ist. In großen Rechenzentren läuft das letztendlich genauso. Neue Hardware wird immer schneller, sodass sie spätestens nach 30 Jahren die alte Hardware emulieren kann. Oder man emuliert nur die Betriebssysteme, dann läuft der alte Kram bereits nach 5-10 Jahren auf den neuen Systemen.

      Die Archäologen der Zukunft werden vielleicht sehr viel zu programmieren haben. Aber sie werden keinen Mangel an Daten und Kulturgütern erleiden.

      „Gerade die Kultur der heutigen Zeit ist gefährdet.“

      Wirklich? Wie erklärst du dir dann die zahlreichen „Backups“ auf großen Festplatten, die immer wieder kursieren? Dann gibt es Organisationen wie archive.org, die nicht nur das alte und neue Web scrapen, sondern ebenfalls containerweise Disketten, CD/DVDs, Papierstapel etc. einlesen. Nicht zu vergessen die riesigen Archive des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

      Das Urheberrecht kann den Bibliotheken und Archiven am A… vorbei gehen. Sie machen trotzdem ihre Arbeit. Zum Glück! Im schlimmsten Fall halten sie den Kram so lange zurück, bis sie keine Sorge um Rechteinhaber mehr haben müssen. In den meisten Fällen ist das aber gar nicht nötig. Und auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk löscht ja nicht, sie depublizieren nur.

      Unser 5x verschärftes Urheberrecht sorgt lediglich dafür, dass Kultur unsichtbar wird. Aber sie ist trotzdem da. Es bedarf nur einer einzigen links-grün-versifften Legislaturperiode, ein paar Ausnahmeregelungen und Deckelung von Strafzahlungen, und die Archive werden schlagartig wieder das Licht der Öffentlichkeit genießen.

      1. > > „Nur das, was Geld brachte, bleibt erhalten, das meiste ist vergessen und verrottet.“

        > Du weißt schon, dass es Bibliotheken und Archive gibt? Die digitalisieren den Kram massenweise, und zwar lange bevor das Urheberrecht abgelaufen ist.

        Und trotzdem sind z.B. massenhaft Episoden von „Doctor Who“ verschollen, insbesondere viele aus den 70ern (also nicht gerade vorkriegs-Filme), weil es damals üblich und billiger war gebrauchte Datenträger neu zu bespielen statt neue zu kaufen und die alten Kulturschätze zu archivieren.
        Teilweise haben wir es Urheberrechtsverletzungen zu verdanken, dass es heute noch manche Episode doch noch gibt.

        Heute schlage ich die Hände über dem Kopf zusammen wie eine öffentlich rechtliche Anstalt (BBC) aus Kostengründen so ihre eigene Kunst vernichten konnte. Keine Ahnung was Magnetbänder in den 70ern gekostet haben, aber war es das wert?

        Kurzum: Ich glaube es lohnt sich schon Dinge vorm Vergessen zu retten und auch redundant zu retten und sich nicht auf irgendwelche Archive zu verlassen (auch wenn es natürlich prima ist, dass es sie gibt).
        Und was ist denn mit all den „Sachen“ die jeder von uns so produziert und die auf unseren Festplatten schlummern, aber nie das Licht der Öffentlichkeit erblickten? Ich habe Tage und Stunden Audio-Aufzeichnungen, ich habe viele Seiten Quellcode und/oder andere Texte und ich habe so manches gemalt/gezeichnet/konstruiert, was nie meine Computer verlassen hat.
        Aber wenn wir mal berühmt und tot sein sollten, dann freuen sich die Leute was sie noch alles an „unvollendeten Werken“ finden. Die sind aber alle nicht archiviert :D

  3. Alles schön und gut, aber an dieser Stelle möchte ich mal was Grundsätzliches bemerken:
    Der Abschnitt: „Einschränkung durch Bundesgerichtshof“ beginnt mit dem Satz: „Bei aller Freude bleibt ein Wermutstropfen:“
    Leider werden die Begriffe „Wermut“ und „Wehmut“ von vielen Journalisten häufig verwechselt!
    Wermutstropfen vergieße ich nicht, so besoffen bin ich SEHR selten! Ich gieße sie aus der Flasche ins Glas und genieße sie dann Schlückchenweise.
    Aber wenn ich mal sehr traurig bin, kann es vorkommen, dass ich mal eine Träne vergieße. Das wäre dann aber ein Wehmutstropfen.

    1. Es heißt Wermutstropfen, so wie ich geschrieben habe. „Weder mit dem Mut, sich zu wehren, noch mit Wehmut hat besagter Tropfen zu tun, sondern er geht auf die Bitterstoffe im Wermut zurück“, heißt es dazu auf korrekturen.de.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.