Niederlage für KicklMenschenrechtsgericht verteidigt Anonymität im Netz

Der österreichische Rechtspopulist Herbert Kickl verlangte von der Zeitung „Der Standard“ die Daten von User:innen, von denen er sich im Forum der Zeitung beleidigt sah. Deren Preisgabe hält der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für eine Verletzung der Meinungsfreiheit, wie er nun urteilte.

Herbert Kickl
Fühlte sich von pseudonymen Postern beleidigt: Der ultrarechte Ösi-Politiker Herbert Kickl – Alle Rechte vorbehalten European Union

Ein Verfahren am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sollte klären, ob die österreichische Zeitung Der Standard die Identität von User:innen ihres Forums preisgeben muss, wenn diese vermeintlich diffamierende Kommentare gepostet haben. Geklagt hatten der österreichische Rechtspopulist Herbert Kickl, inzwischen Parteichef der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ), sowie frühere Parteigenossen.

Auf ihre Klagen hin hatte der Oberste Gerichtshof in Österreich 2014 angeordnete, die Daten der fraglichen User:innen herauszugeben. Am heutigen Dienstag urteilte der EGMR, das österreichische Gericht habe damit Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, in dem das Recht auf freie Meinungsäußerung festgeschrieben ist. Die Verpflichtung zur Offenlegung der Daten könne eine „abschreckende Wirkung“ auf die Beteiligung an der Debatte haben, warnt der EGMR in seiner Pressemitteilung zum Urteil.

Auch wenn die Menschenrechtskonvention kein absolutes Recht auf Anonymität im Netz vorsehe, sei diese doch „seit langem ein Mittel zur Vermeidung von Repressalien oder unerwünschter Aufmerksamkeit“. Deshalb sei sie geeignet, den freien Fluss von Meinungen, Ideen und Informationen zu fördern, insbesondere auch im Internet, stellt der EGMR fest.

Wütende Worte zu Korruption und Nazi-Nähe

Geklagt hatten Kickl und seine Freiheitlichen wegen drei Postings im Forum des Standard, die im Jahr 2012 unter Artikeln erschienen waren. Ein Artikel mit dem Titel „Gebrüder Scheuch gehen gegen Foren-User vor“ behandelt rechtliche Schritte des prominenten FPÖ-Bruderpaares Uwe und Kurt Scheuch gegen angeblich diffamierende Postings unter Artikeln der Kleinen Zeitung. Unter dem Bericht im Standard gab es wütende Reaktionen, eine User mit dem Alias „Tango Korrupti2013“ schrieb: “Korrupte Polit-Arschlöcher vergessen, wir nicht[.] Wahltag ist Zahltag!!!!!”. Uwe Scheuch ist nach Korruptionsvorwürfen aus seiner Zeit als stellvertretender Landeshauptmann Kärntens inzwischen vierfach verurteilt.

Ein anderer Kommentator im Standard-Forum schrieb im Zusammenhang mit den Freiheitlichen von einer „dauernden Nazi-wiederbelebung“ [sic]. Die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung stellte diesbezüglich fest, dass die FPÖ, die 1955 als Sammelbecken für Alt-Nazis gegründet wurde, nicht (mehr) als rechtsextrem im traditionellen Sinne wahrgenommen werden wolle, aber auch „kein Interesse [habe], sich klar nach rechtsaußen abzugrenzen und aus der Grauzone wegzubewegen“.

Kommentare gehen nicht als Hassbotschaft durch

Für Ärger der Freiheitlichen sorgte außerdem ein Post unter einem Interview mit Kickl, damals Generalsekretär der FPÖ. Dieser Kommentar spricht von einem „Sägen an der Verfassung“ und behauptet, wäre dieses konsequent unter Strafe gestellt, dann wäre Kickl „einer der größten verbrecher der 2ten republik …” [sic]. Kickl habe daraufhin vom Standard die Herausgabe von Namen, Adressen und E-Mail-Adressen der betreffenden User:in verlangt, um wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung gegen die Person klagen zu können.

Das Menschenrechtsgericht betont, die betreffenden Kommentare seien zwar beleidigend und respektlos, aber weder als Hassbotschaften noch als Aufruf zur Gewalt zu betrachten. Die österreichischen Gerichte seien in dem Fall daran gescheitert, die Interessen der Kläger mit jenen der beklagten Zeitung abzuwägen, die Identität ihrer User:innen zu schützen. Das Gericht schloss sich zwar nicht der Argumentation des Standard an, dass die Herausgabe der Daten eine Verletzung des Redeaktionsgeheimnisses darstelle, da die Poster:innen nicht als journalistische Quellen betrachtet werden können.

Dennoch gebe es eine Verbindung zwischen Artikeln und Postings auf der Webseite. Die Aufgabe des Standard als Zeitung sei es, die offene Debatte und die Verbreitung von Ideen zu Themen allgemeinen Interesses zu befördern – dies sei von der Pressefreiheit gedeckt.

1 Ergänzungen

  1. Leider bleiben Urteile des EGMR meistens völlig wirkungslos. Eine Schande für die Europäischen Institutionen.

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