Die kanadische Regierung plant ein Gesetz gegen „schädliche Inhalte“ im Internet. Digitale Bürgerrechtsorganisationen wie die Electronic Frontier Foundation (EFF) haben nun scharfe Kritik an dem Vorhaben geäußert. Daphne Keller, Platform Regulation Director am Stanford Cyber Policy Center bezeichnete es als eine „Sammlung der schlechtesten Ideen aus der Welt“. Der kanadische Jura-Professor Michael Geist nannte die Menge an Regulierung „schwindelerregend“, die Regierung behandele die freie Meinungsäußerung als eine Gefahr, die eingeschränkt werden solle.
Die in einem Paper der kanadischen Regierung umrissenen Ideen enthalten laut der EFF sehr weit gefasste Kategorien für „schädliche Inhalte“, die ausdrücklich auch Meinungsäußerungen einschließen, die zwar legal sind, aber potenziell verletzend oder beleidigend sein können. Darüber hinaus gibt es, hier hat man sich offenbar am deutschen NetzDG orientiert, eine sehr kurze 24-Stunden-Frist für die Löschung von Inhalten. Laut EFF ist das viel zu kurz für eine angemessene Berücksichtigung und Bewertung von Kontext und Nuancen der Meinungsäußerung.
Kurze Fristen, weite Definitionen
Der Vorschlag enthält zwar keine Pflicht zur Einführung technischer Filter, erlaubt diese aber ausdrücklich. Hier befürchtet die EFF, dass die von der Gesetzgebung eingeschlossenen Unternehmen auf Filter setzen werden, um die Vorgaben des Gesetzes leisten zu können.
Strafen für Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz können bis zu 3 Prozent der Bruttoeinnahmen der Anbieter oder bis zu 10 Millionen Dollar angesetzt werden. Die Vorschläge sehen auch Sperrung von Websites und Plattformen vor, die zu oft gegen Anforderungen des Vorschlags verstoßen. Hier könnten kanadische Internetserviceprovider zur Zensur verpflichtet werden.
Ähnlich wie auch im deutschen NetzDG sollen die Unternehmen zur Meldung potenziell schädlicher Inhalte und der Nutzer:innen, die sie eingestellt haben, an Strafverfolgungs- und nationale Sicherheitsbehörden verpflichtet werden. Zudem sollen die Unternehmen im Rahmen des Vorhabens zu einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet werden. In Deutschland wehren sich Google und Facebook nun gerichtlich gegen die Weiterleitung von Daten an das Bundeskriminalamt (BKA).
Inspiriert von umstrittenen Gesetzen
Das geplante Vorhaben sei inspiriert von der Gesetzgebung anderer Länder, habe dabei aber die Kritik an diesen ignoriert, schreibt die EFF in einem Blogbeitrag. So griffen die Verpflichtungen zur Überwachung der Inhalte laut EFF Vorschläge aus Indien und dem Vereinigten Königreich auf, die von der Zivilgesellschaft stark kritisiert wurden, unter anderem von drei UN-Berichterstattern.
Der kanadische Vorschlag ziele darauf ab, die schlimmsten Aspekte des deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes („NetzDG“) zu importieren. Hierzu zählt die EFF einerseits, dass private Unternehmen mit der Überwachung des Internets beauftragt würden und gleichzeitig die kurzen Löschfristen, die laut der Bürgerrechtsorganisation „jede Hoffnung auf eine ausgewogene rechtliche Analyse“ ausschließe. Darüber hinaus weise der kanadische Vorschlag auch eine auffällige Ähnlichkeit mit dem französischen Gesetz gegen Hassreden auf, das als verfassungswidrig eingestuft wurde.
Das NetzDG als „Exportschlager“
Kritiker:innen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hatten schon früh gewarnt, dass das deutsche Gesetz als Blaupause oder als Argument für eine Einschränkung des Internets in anderen Staaten genutzt werden könne. In Singapur argumentierte die dortige autoritäre Regierung mit dem NetzDG, um ein Fake-News-Gesetz einzuführen, mit dem die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden kann. Die Türkei führte ein striktes „Hassrede“-Gesetz ein, das der Regierung in Sachen Zensur und Kontrolle des Internets weitere Möglichkeiten an die Hand gibt. Auch in anderen Ländern wie Weißrussland und Malaysia wurden Teile des NetzDG kopiert, so dass das Gesetz zum zweifelhaften „Exportschlager“ Deutschlands wurde.
Das NetzDG war eine gewaltige Eselei, die nur in der Groko unter Merkels „Alles-Egal-Hauptsache-Konsens“-Leitspruch möglich war. Damit hat man eine Vorlage geleistet, die von Autokraten auf der ganzen Welt inzwischen dankend angenommen wird, um das Internet zu einem Kontrollraum umzubauen – nichts darf mehr ohne Kenntnis der Autorität geschehen.
Und man wird in Zukunft wohl auch dazu übergehen mit ähnlich idiotischen Begründungen wie beim NetzDG und hier gerade in Kanada („schädlicher Inhalt!!!“) gegen Verschlüsselung an sich vorzugehen. Wetten dass?!?