Informationsfreiheit vor GerichtKeine Dokumente zur Aufrüstung der Polizeien mit Panzern

Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz landete vor Gericht, weil das Innenministerium eine Herausgabe zu Informationen über Polizeipanzer verweigerte. Das sei geheim, es könne die öffentliche Sicherheit gefährden, wenn das rauskäme. Das Ministerium ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen – und erklärte dem Richter dann, man habe die erfragten Informationen gar nicht.

Gesamtgewicht von fast 17 Tonnen: Das Panzerfahrzeug Survivor R der Berliner Polizei. CC-BY 2.0 Jannis Hutt

Die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat Mitte Februar in einem mündlichen Gerichtstermin über eine Streitigkeit in Sachen Informationsfreiheit verhandelt, weil die Bundesregierung Dokumente über Polizeipanzer nicht herausgeben wollte. Beklagte war das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), das als wenig transparent gilt, was die Herausgabe von Papieren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) angeht. Über die Aufrüstung der Polizeien mit Panzern wollte das Innenministerium wegen einer aus seiner Sicht drohenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nichts rausrücken.

Ein Antrag nach dem IFG war Ursache des Streits und landete vor Gericht: Der Kläger hatte nach Informationen zu polizeilichen Begleitfahrzeugen, insbesondere zum „Survivor R“ gefragt, einem gepanzerten Begleitwagen des Wasserwerfers 10 (WaWe 10). Der Bund hat 65 solche WaWe 10 beschafft.

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Hamburg: Bei den Demonstrationen gegen G20 kamen Wasserwerfer der Polizei zum Einsatz. - CC-BY 2.0 Andreas Kollmorgen

Im Amtsdeutsch wird der Polizeipanzer auch als „Sonderwagen“ oder „Sonderschutzfahrzeug“ bei den Wasserwerferstaffeln bezeichnet. Die Fahrzeuge sind trotz hohem Gewicht auch in unwegsamem Gelände tauglich und sollen Barrikaden mühelos durchbrechen, wirbt jedenfalls der Hersteller Rheinmetall.

Der spätere Kläger hatte zu diesen Wasserwerferstaffeln eine Übersicht verlangt, welche Polizeien des Bundes und der Länder mit welchen Begleitfahrzeugen ausgestattet sind. Außerdem sollten die Kosten in Erfahrung gebracht werden, die zwischen dem BMI und den Bundesländern aufgeteilt sind. Soviel ist bekannt: Der „Survivor R“ liegt preislich pro Stück bei 500.000 Euro aufwärts.

Das Ministerium gab zu der Informationsfreiheitsanfrage nichts heraus. Das BMI berief sich auch auf § 3 Nr. 4 IFG, weil die gesuchten Informationen bei der Bundespolizei als „VS – NfD“ eingestuft, also geheim seien. Damit scheide eine Herausgabe von Angaben zur Verteilung der Fahrzeuge aus. Entsprechend klagte der Anfragesteller zusammen mit FragdenStaat.de im August 2020 vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

Wer trägt die Kosten?

Das Gericht hatte am Tag der Verhandlung allerdings wenig zu tun: Nach nur einer Stunde war der Rechtsstreit vorbei, sowohl Kläger als auch das beklagte BMI einigten sich mit einer Erledigungserklärung. Denn nach einigen Klärungen von Begriffsdefinitionen des Polizeijargons und ein paar Nachfragen des Richters hatte der Ministeriumsvertreter den verdutzten Verhandlungsteilnehmern mitgeteilt, die gesuchten Informationen seien in seinem Haus „nicht bekannt“.

Da hätten sich alle viel Arbeit erspart, wenn das dem Ministerium ein wenig früher aufgefallen wär. Der Richter zeigte sich entsprechend irritiert. Aber was nicht vorhanden ist, kann natürlich auch nicht herausgegeben werden.

Immerhin weiß der Kläger nun, wo die gesuchten Informationen zu den militärisch anmutenden Fahrzeugen denn sein sollen, und er kann neue Anträge nach dem IFG stellen. Nach Informationen von netzpolitik.org sind diese neuen Anfragen bereits geplant. Der Kläger Lennart Mühlenmeier zeigte sich wenig erfreut über das Ministerium:

Dass die Bundesregierung es in einer Pandemie auf eine mündliche Verhandlung ankommen lässt, um dann mitzuteilen, dass sie die Informationen nicht hätte, verstehe ich nicht. Auch stieß das BMI beim Richter auf Unverständnis.

Was bleibt, sind die Kosten des Verfahrens, immerhin mehr als zweitausend Euro. Die brummte der Richter in seiner Kostenentscheidung dem Ministerium auf, mithin dem Steuerzahler.


Offenlegung: Der Kläger der Verwaltungsstreitsache war vor vier Jahren in unserer Redaktion erst Praktikant, dann bei uns angestellt und arbeitet derzeit bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

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8 Ergänzungen

  1. Warum soll ich als Steuerzahler dafür blechen, wenn so ein professioneller Aktenwender im Ministerium seine Arbeit nicht macht?!?

    1. @Gwyn
      Der Staatsdiener ist Arbeitnehmer unseres Staates, also auch Deiner. Da musst Du schon für geradestehen.

      1. Ein Diener, den wir aber zwangsweise beschäftigen und bezahlen müssen. Der Staat macht uns ja stets Angebote, die wir nicht ablehnen können. ;-)

      2. Richard, auch als Arbeitgeber und Souverän müsste ich nur dafür geradestehen, falls mein Diener auf meine Dienstanweisung hin diese Anfrage verschleppt hat. Da ich keine solche Dienstanweisung zur Auskunftsverschleppung gegeben habe, hat irgendjemand weiter unten in der Hierarchie diese Auskunft in Eigenverantwortung verschleppt oder Anweisung dazu gegeben. Diese Person ist zu finden und zur Verantwortung zu ziehen.

    2. Aus Sicht des Ministeriums hat der Mitarbeiter aber doch alles richtig gemacht: Tarnen, Täuschen, usw..
      So etwas wie eine 3-monatige 30% Sanktion vom Grundgehalt bei Pflichtverletzungen im Beamtenverhältnis ist auch nicht vorgesehen.

  2. Vielleicht muss man einen Umweg schlagen und über das Informationsfreiheitsgesetz mit Fokus auf CO2 Emissionen/Emissionsschutz/Umweltdaten eine Auflistung aller Fahrzeuge der Polizei nach Bundesländern mit Modellbezeichnung anfordern. Schließlich gibt es ein berechtigtes Interesse zu erfahren wie viel Emissionen von wie viel (Panzern) ausgestoßen werden :D

    1. Ihre Idee über den Umweltschutz versickert aber ganz schnell wieder /dev/null wenn man bedenkt dass die Gegenseite immer noch im Besitzer der Joker-Karte „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ ist.

      1. Wenn man allerdings so argumentiert, dass Politik dieser Tage selbst eine Gefahr für die Sicherheit (für nahezu jeden Bürger) ist… und das wäre sogar global belegbar an hunderten von Beispielen… Panzer schaffen sich auch nicht von selbst. Ressourcen wachsen nicht auf Bäumen. Auch unsere Steuergelder nicht.

        Sehe auch keinen Grund, wie das der Aufschrift „Dem Deutschen Volke“ im Eingangsbereich auch nur in irgendeiner Art und Weise helfen sollte. Im Gegenteil.

        Auch hier zeigt sich das die DSGVO und zur Verfügung stehende Gesetze und Regulierungen nur zahnlose Papiertiger sind und sich Firmen wie auch Aussagen von Behörden mit solchen Dingen ohne weiteres schützen können. Einseitig. Wie immer.

        War da nicht mal eine Diskussion, bezüglich Transparenz und Eingriff in die Selbstregulierung? Scheint auch wieder verpufft zu sein…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.