Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Sicher nicht zufällig in der derzeit laufenden Aktionswoche für freie Bildungsunterlagen („Open Education Week“) hat heute Wikimedia Deutschland gemeinsam mit dem Deutschen Bibliotheksverband und dem Bündnis Freie Bildung eine „Kampagne für Nutzungsfreiheit bei öffentlich-rechtlichen Bildungsinhalten“ gestartet. Die Forderungen kompakt in einem Absatz zusammengefasst:
Schließen Sie sich der Forderung von Wikimedia Deutschland an und setzen Sie sich dafür ein, dass Bildungsinhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter freie Lizenzen gestellt werden. Denn: Beiträge, deren Erstellung durch öffentliche Gelder finanziert wird, sollen auch der Öffentlichkeit dauerhaft zur Verfügung stehen. Lehrkräfte und Bildungsakteure können die Inhalte so ohne Einschränkungen als Lehrmaterialien im Unterricht nutzen.
Teil der Kampagne ist ein offener Brief samt Möglichkeit, sich dessen Forderungen mit der eigenen Unterschrift anzuschließen. Zu den Erstunterstützer:innen zählen beispielsweise der Filmemacher und Drehbuchautor Mario Sixtus (seine Mockumentary „Operation Naked“ erschien unter Creative-Commons-Lizenz) sowie die Medienwissenschaftlerin Charlotte Echterhoff (hier ein Interview mit ihr in dieser Reihe).
Freie Lizenzen lösen rechtliche Probleme
Begründet wird die Forderung nach freien Lizenzen für öffentlich-rechtliche Bildungsinhalte in einer Aussendung zum Kampagnenstart mit zahlreichen Problemen der geltenden Rechtslage:
Oft ist es nutzungs- oder urheberrechtlich aber gar nicht möglich, die Inhalte herunterzuladen, anzupassen oder in den eigenen Unterricht aufzunehmen. Das fängt schon mit der Mediathek selbst an: Eigentlich dürfen Inhalte daraus nur “zu Privatzwecken” gestreamt werden. Herunterladen? Nur in Einzelfällen wie bei “Terra X” und “Planet Schule” gestattet. Im Unterricht zeigen? In den meisten Bundesländern gilt Unterricht spätestens ab der Mittelstufe oder sobald er auch in klassenübergreifenden Kursen stattfindet als “öffentlich”. Auch zu Bildungszwecken darf hier eigentlich nichts ohne ausdrückliche Genehmigung gezeigt werden, Ausnahmen sind im „Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz“ (UrhWissG) geregelt. Geschützte Sendungen vollständig zu zeigen ist danach aber nicht zulässig, bearbeiten oder kürzen darf man die Inhalte gemäß den Nutzungsbedingungen auch nicht.
Alle diese Einschränkungen oder Rechtsunsicherheiten könnten durch konsequenten Einsatz freier, Wikipedia-kompatibler Lizenzen vermieden werden. Dass außerdem in der Folge mehr öffentlich-rechtliche Videos in der Wikipedia selbst landen dürften, wäre ein auch für die öffentlich-rechtlichen Anstalten attraktiver Zusatznutzen.
Öffentliches Geld, öffentliches Gut?
Besonders empfehlenswert ist ein Blick in die im Presse-Bereich versteckten FAQs zur Kampagne. Dort finden sich Antworten auf Fragen wie „Wieviel würde es den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kosten, diese Forderungen umzusetzen?“ – Antwort: wenig, wenn Inhalte ohnehin online verfügbar gehalten werden – oder: „Dürfen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanbieter das überhaupt?“ Die kurze Antwort auf die letzte Frage lautet „Ja“, wobei Wikimedia das noch mit Verweis auf ein wettbewerbsrechtliches Gutachten untermauert (siehe auch die Slides eines Vortrags von mir zu diesem Thema).
Die neueste Kampagne ist Teil der bereits seit einiger Zeit laufenden Initiative „Öffentliches Geld – öffentliches Gut“, mit der sich Wikimedia Deutschland gemeinsam mit anderen Partnern für freie Lizenzen bei öffentlich finanzierten Inhalten einsetzt. Aus Sicht eines Fernsehrats ist es natürlich erfreulich, dass jetzt auch öffentlich-rechtliche Inhalte stärker in den Fokus gerückt werden. Bleibt zu hoffen, dass das ZDF diesbezügliche Anregungen des Fernsehrats in sein neues Telemedienkonzept mitaufnimmt und es bald mehr frei lizenzierte Inhalte gibt als nur einige wenige Clips der Doku-Reihe Terra X.
