Neues aus dem Fernsehrat (44): Charlotte Echterhoff über „Demokratische Algorithmen“

Wenn öffentlich-rechtliche Online-Angebote eine Alternative zu profitgetriebenen Online-Plattformen sein wollen, müssen ihre Algorithmen Aufmerksamkeit jenseits von Klicks und Verweildauer generieren. Zu diesem Thema und der Frage, ob es „demokratische Algorithmen“ geben kann, habe ich mit der Medienwissenschaftlerin Charlotte Echterhoff gesprochen.

Medienwissenschaftlerin Charlotte Echterhoff

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

In linearen Fernseh- und Radioprogrammen zählen Entscheidungen über Sendeplätze bis heute zu den umkämpftesten. Was läuft zur „Prime Time“? Was erst kurz vor oder nach Mitternacht? Was im Hauptprogramm, was nur in Spartensendern? Gerade auch öffentlich-rechtliche Sender mussten und müssen sich dabei regelmäßig viel Kritik anhören, zum Beispiel dass qualitativ hochwertige Dokumentationen oder Spielfilme erst im Nachtprogramm, dafür vor allem Krimis, Seifenopern und Sportsendungen zur besten Sendezeit laufen.

Derartige Fragen rund um Programmierung und Priorisierung gibt es auch in nicht-linearen Online-Angeboten wie den Mediatheken. Nur dass es dort um Fragen wie die Platzierung auf der Startseite, die Reihung von Suchergebnissen sowie Empfehlungs- und Vorschlagssysteme geht. Gerade auch angesichts der Kritik an algorithmischen Relevanzentscheidungen privater Plattformen wie YouTube und Facebook, die nach primär profitorientierten Kriterien operieren, stellt sich die Frage nach Alternativen.

Kriterien für „demokratische Algorithmen“ jenseits von Quote

Doch als der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck Ende Juni in diesem Kontext die Entwicklung von „demokratischen Algorithmen“ vorgeschlagen hatte, schwankten die Reaktionen zwischen heftiger Kritik und Häme. Dabei ist die Frage durchaus legitim: Wie sollen Algorithmen in zunehmend personalisierten öffentlich-rechtlichen Mediatheken funktionieren? Wenn nicht primär auf Profit oder „Engagement“ hin optimiert wird, welche Kriterien sollten dann herangezogen werden? Zu diesem Thema habe ich deshalb mit der Medienwissenschaftlerin Charlotte Echterhoff gesprochen. Sie hat 2015 zu „Programmentscheidungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen“ promoviert und sich dabei mit Kriterien jenseits von Quote beschäftigt.

Zum Einstieg: Teilst Du die Meinung von Robert Habeck und anderen, dass es so etwas wie demokratische Algorithmen bräuchte, und wenn ja, was würde solche Algorithmen auszeichnen, d. h. zu „demokratischen“ Algorithmen machen?

Charlotte Echterhoff: Es geht in der Diskussion um Öffentlichkeit – um digitale Öffentlichkeit – und darum, wie der gesellschaftliche Diskurs in dieser digitalen Öffentlichkeit organisiert wird. Wenn Habeck einen „demokratischen Algorithmus“ fordert, liegt dem sicherlich die Beobachtung zugrunde, dass der Diskurs, wie er derzeit in sozialen Medien stattfindet, der Demokratie eben nicht dienlich ist. Entsprechend den Algorithmen großer Internetfirmen wie Facebook und Youtube gewinnen z. B. emotionale und polarisierende Beiträge an Wert. Im Kampf um Aufmerksamkeit wird im Zweifel nicht zwischen Fake News und Wahrheit unterschieden. Ich halte es für wichtig, die Frage nach Alternativen zu stellen und nach Lösungen zu suchen, wie wir diese digitale Öffentlichkeit entsprechend unseren demokratischen Werten und Idealen gestalten können.

Die Diskussion um demokratische Algorithmen steht ja im Zusammenhang mit der Frage, wie der öffentlich-rechtliche Auftrag ins Online-Zeitalter zu übertragen ist. Algorithmen ersetzen letztendlich das, was im linearen Bereich die Programmplanung leistet: Themen, Formate und Sendungen mit Zuschauer:innen zusammenzubringen. So wie einem öffentlich-rechtlichen Programm andere Kriterien zugrunde liegen als einem kommerziellen, so liegt es nahe, infrage zu stellen, ob rein kommerzielle, das heißt klickbasierte und nachfrageorientierte Algorithmen der einzige Sortiermechanismus im Netz sein sollte. Als Zukunftsvision stelle ich mir zum Beispiel eine „audiovisuelle Infothek“ vor, ein gemeinsamer Internetauftritt von ARD und ZDF inklusive der Sparten-, Kultur- und regionalen Sender, ein umfassender Themenpool.

Der Zweck eines „demokratischen Algorithmus“ wäre ein Vorschlagssystem, das die gesellschaftliche Vielfalt abbildet. Wie diese Vielfalt erreicht werden soll, muss nachvollziehbar und überprüfbar sein, und führt zur Algorithmenethik. Ethische Ansprüche stelle ich an Algorithmen, die im öffentlichen Gemeinwohl wirken – und da zähle ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk definitiv dazu. Wer sich an dem Begriff „demokratischer Algorithmus“ stört, dem schlage ich „vielfaltsfördernder Algorithmus“ vor, damit wäre auch das Betreiber-Interesse des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegenüber kommerziellen Anbietern transparent gemacht.

Aber ist nicht eine simple Klick- und Verweildauerlogik wie bei YouTube bereits der demokratischste Algorithmus, den es geben kann?

Charlotte Echterhoff: Die Klick- und Verweildauerlogik von Plattformen wie Youtube unterscheidet sich davon grundlegend, da das Ziel kommerziell aufgebauter Algorithmen ja in der Regel darin besteht, die Verweildauer auf dieser Plattform zu maximieren, um Werbeeinnahmen zu generieren. Die Algorithmen bilden diese Geschäftsmodelle ab und arbeiten mit impulsiven Publikumsreaktionen. Das funktioniert durchaus, allerdings sind die populären Ergebnisse in der Regel nicht etwa politisch relevante Debattenbeiträge. Während wir bei Youtube und Co. durch einen noch extremeren Beitrag zum passiven Weiterklicken und -schauen verleitet werden sollen, wäre ein demokratischer Algorithmus so programmiert, dass der Diskurs und nicht die Empörung im Vordergrund steht.

Ein demokratischer Algorithmus würde auf Informationsangebote anderer Anbieter – ob Wikipedia, Presseartikel, bpb-Dossiers, private Blogs, Bundespressekonferenz, Verbraucherzentralen o. ä. – verweisen. Denn es ginge ja nicht darum, die Nutzung der eigenen Plattform monetär zu verwerten, sondern die Nutzung dieser Plattform für die Nutzenden möglichst nachhaltig zu gestalten. Der demokratische Algorithmus würde mir also einen Beitrag vorschlagen, der mich zum Nachdenken bringt, mit Neuem irritiert und mich dazu verleitet, eigenständig einen Zusammenhang zu recherchieren, und der mich vielleicht sogar davon abhält, weiterzuschauen.

Was sagst Du zum Vorwurf, hier ginge es um politische Manipulation des Publikums?

Charlotte Echterhoff: Ich kann die Ängste verstehen, aber der Vorwurf ist meiner Meinung nach nicht berechtigt. Wir Menschen entscheiden manchmal nach einseitigen Maßstäben. Die heute üblichen, d. h. ökonomisch motivierten Algorithmen ordnen sich da völlig unter und bedienen immer weiter unsere kurzfristigen Interessen – dass wir z. B. lieber einen Beitrag anklicken, der eine Meinung vertritt, die wir bereits haben, verstärken also Confirmation Bias. Da muss man jetzt gar nicht überlegen, ob das ein Fehler der menschlichen Natur oder dieses kommerziellen Algorithmus ist – man kann sich aber darauf verständigen, dass es sinnvoll wäre, auch mal einen Beitrag zu hören, der eine Meinung darstellt, die nicht meiner bestehenden entspricht.

Es ist der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, genau dort anzusetzen und ein vielfältiges Angebot zu erstellen, das sich auch dadurch vom kommerziellen Angebot abhebt, dass es über die kurzfristige Nutzungsmotivation der Zuschauer:innen hinausgeht. Das Bedürfnis für Medienkonsum sowohl im linearen als auch im nicht-linearen Bereich ist heute hauptsächlich Unterhaltung und Entspannung. Das kennen wir von uns selbst: Wenn wir überlegen, wann wir den Fernseher einschalten oder Youtube schauen, dann ist das in der Regel zur Erholung. Das ist total legitim, aber ich denke, jede:r gibt mir Recht, dass das Bedürfnis nach Entspannung und Unterhaltung nicht die Hauptgrundlage für die Bewertung von öffentlich-rechtlichen Angeboten sein kann. Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks steht also dem Nutzungsbedürfnis gewissermaßen entgegen – und das ist die Erklärung dafür, dass die Angebote nicht immer den durch Klicks offenkundigen Publikumsinteressen entsprechen. Weil nicht allein anhand der Quantität des Konsums die Qualität des Angebots bestimmt werden kann.

Siehst Du hier einen Unterschied zwischen linearen und nicht-linearen Angeboten der Öffentlich-Rechtlichen?

Charlotte Echterhoff: Wie im linearen Bereich gilt auch im nicht-linearen Bereich, dass eine Unterscheidbarkeit erkennbar sein muss. Ein öffentlich-rechtliches Vorschlagsystem muss sich vom kommerziellen unterscheiden. Um sich vom „more of the same“ kommerzieller Anbieter abzusetzen, könnte also das „some of the other“ als selbstbewusstes Prinzip der gerade schon beschriebenen „audiovisuellen Infothek“ realisiert werden. Wenn es richtig und richtig gut läuft, suchen die Nutzer:innen das öffentlich-rechtliche Angebot dann gezielt auf, um sich zu informieren.

ARD-Programmdirektor Volker Herres hat mal gesagt, er möchte die Leute „verführen“. Es geht also darum, wichtige Themen und Inhalte ins Medium Fernsehen zu übersetzen, sodass diese ein breites Publikum finden. Dafür gibt es dann Programmierungsstrategien wie die Brecht-Doku nach dem Brecht-Spielfilm am Mittwochabend. Ich finde daran nichts Verwerfliches. Wir kennen das alle selbst: Beim Zappen und genauso in der alltäglichen, oftmals nicht zielgerichteten Medien- und Onlinenutzung lassen wir uns treiben von Vorschlägen und bleiben zufällig irgendwo hängen. Wir werden also ständig irgendwohin getrieben – warum nicht zum Besseren? Wenn uns eine Tierdokumentation fesselt, dann ist das doch besser als uns zwei Stunden ziellos durch Instagramfeeds zu scrollen. Natürlich können wir uns danach wundern, weil wir eigentlich gar nichts über Pferde wissen wollten, aber die Souveränität bleibt ja die ganze Zeit bei den Nutzer:innen, wir könnten zu jeder Zeit wegschalten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk liefert nur ein Angebot – wobei der Anspruch natürlich ist, dass ich die Pferdedoku nicht nur konsumiert, sondern mit Gewinn gesehen habe, dass ich durch sie eine höhere Gratifikation erhalte als durch die Flucht in die Facebooktimeline.

Neben dieser grundsätzlichen Äquivalenz von Programmentscheidungen als wertebasierte Entscheidungen, wie unterscheiden sich dann letztlich Programmentscheidungen im linearen Fernsehen von Programmentscheidungen bei nicht-linearen Angeboten?

Charlotte Echterhoff: Im linearen Fernsehen ist das „Programmschema“ ein wichtiges Kriterium: Das Programmschema bestimmt, wann etwas gezeigt wird. Es unterteilt eine Woche in Tage und die 24 Stunden eines Tages anhand von Tageszeiten, Sendeplätzen, Farben, Zielgruppen etc. Im nicht-linearen Bereich entfällt die Frage nach dem Wann, dafür kommt Crossmedialität als neues Kriterium hinzu. Mit der Lösung vom linearen Programmkorsett hin zum nicht-linearen Programmpotpourri eröffnen sich Freiheiten für die Programmplanung. Ich sehe hier einen großen Gewinn, denn die Themen und Nutzer:innen rücken stärker in den Mittelpunkt. Ausgehend von den Themen wird gefragt, wen ich damit erreichen will, und davon hängen dann Medium und Format ab. Das sind ganz neue Arten, Zugänge zu gestalten.

Während es im linearen Bereich wichtig ist, dass eine Sendung immer die gleiche Länge hat und die Aufbereitung eines Themas mit Blick auf diese Länge optimiert wird, bedeutet die Flexibilität des nicht-linearen Bereichs, dass das Thema und die zielgruppenorientierte Ansprache die Länge des Beitrags bestimmt. So kann ich mir vorstellen, dass es ein und dasselbe Thema gibt, dieses aber mehrmals aufbereitet wird: als Video – einmal für eine jüngere, einmal für eine ältere Zielgruppe; als Audiokommentar für Menschen mit hohem politischen Vorwissen; als Sharepic auf Social Media für Menschen mit geringerem Vorwissen; als Hintergrundgeschichte für Zuschauer:innen und Zuhörer:innen aus der entsprechenden Region; und nochmal anders für Leute ohne persönlichen Bezug. Diese Themenfokussierung und Crossmedialität erfordern eine Vernetzung nicht nur der regionalen Sender, sondern auch der Redaktionen. Bei den jungen Wellen wird das schon umgesetzt und Redakteur:innen gehen grundsätzlich crossmedial an ein Thema ran.

Neben dem Programmschema spielt die Konkurrenz als Kriterium eine Rolle. Bereits im linearen Bereich wird die Konkurrenz horizontal berücksichtigt und es werden zum Beispiel gezielt Unterhaltungsformate parallel zu Informationssendungen konkurrierender Sender platziert. Im nicht-linearen Bereich ist die Konkurrenzsituation viel diffuser, man könnte von einer spektralen Konkurrenzsituation sprechen. Das öffentlich-rechtliche Angebot konkurriert nicht nur mit Netflix, Spotify und Amazon Prime, sondern zusätzlich auf Plattformen wie Youtube und Facebook mit Inhalten von Sat1 und Pro7 ebenso wie mit der BBC, mit Rezo, itscoleslaw, TED-Talks und der Daily Show. Innerhalb dieser spektralen Konkurrenzsituation funktionieren solche gezielten Programmierungsstrategien nicht mehr. Meine Beobachtung ist, dass die spektrale Konkurrenz im Moment eher zu Inspiration führt und Innovation begründet. Das sieht man ja am öffentlich-rechtlichen Jugendangebot funk.

In Deiner Promotion geht es ja gerade auch um Kriterien jenseits von Quote. Welche Kriterien wurden und werden dafür herangezogen und wie beurteilst Du das?

Charlotte Echterhoff: Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird neben der Quote meist Qualität als Kriterium herangezogen. Das Kriterium „Qualität“ ist aber zunächst diffus. Daher habe ich in meiner Arbeit die spezifische öffentlich-rechtliche Qualität im Fernsehen bestimmt. Als deren Dimensionen konnte ich die Programmzusammensetzung, die sendungsspezifische Güte und die Akzeptanz bestimmen. Ich habe mit Programmverantwortlichen gesprochen und festgestellt, dass Programmentscheidungen zwischen normativen Erwägungen und der faktischen Publikumsnachfrage gefällt werden. Dahinter liegt immer die hybride Stellung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens und die Frage, ob seine politische oder seine marktwirtschaftliche Bedeutung im Vordergrund steht.

Es wurde deutlich, dass die Quote zwar eine entscheidende Rolle spielt, aber auch die Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit ein wichtiges Kriterium in der Motivationsstruktur der Entscheidungsträger:innen darstellt. Programmmacher:innen reflektieren ihre Entscheidungen auch hinsichtlich deren gesellschaftlicher Wirkung. Ich habe diesen Anspruch als „öffentlich-rechtliches Ethos“ in den Untersuchungen herausgearbeitet. Es stimmt mich optimistisch, dass die Programmentscheider:innen durchaus den Wunsch nach und den Bedarf an wertegeleiteten Kriterien erkennen. Nur an der Umsetzung scheint es zu hapern.

Es entsteht der Eindruck, dass die Verantwortlichen sich von der überhöhten Bedeutung der Quote nicht freimachen können und sich ein normativ begründetes Kriterium wünschen, das schlagkräftig genug ist, um gegen die Quote herangezogen zu werden. Ohne solch ein Kriterium führt die Fokussierung auf die Quote als Erfolgs- und Akzeptanzindikator eher zu einem Teufelskreis, denn die Folge ist zwangsläufig eine Angleichung des öffentlich-rechtlichen an das kommerzielle Programm. Der Blick auf normative Ansprüche ist etwas, das in der Sache selbst liegt, und von vielen dort Arbeitenden bereits mitgedacht wird. Die Konsequenz, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk damit ein „Alternativangebot“ bereitstellt, ist Teil der Legitimation und sollte nicht Grund für Anstoß sein.

Aus allen Überlegungen und Befunden habe ich das Kriterium der Informationsvielfalt entwickelt, denn es ist an zentraler Stelle das Konzept von Information und Vielfalt, mit dem die spezifische öffentlich-rechtliche Qualität gefasst werden kann. Wenn man alle Programmelemente unter dem Kriterium der Informationsvielfalt bewerten würde, wären wir tatsächlich einen Schritt weiter.

Inwieweit sind die etablierten, nicht-quotenbasierten Kriterien der linearen Welt auch in der nicht-linearen Online-Welt anwendbar? Wo braucht es neue Kriterien?

Charlotte Echterhoff: Die Kriterien lassen sich weitgehend übertragen. In beiden Fällen muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk anhand seines Programmangebots legitimieren. Dieses Angebot trägt auch dadurch zur Auftragserfüllung bei, dass es Inhalte bereitstellt, die zwar nicht publikumsträchtig, aber für die Öffentlichkeit von Bedeutung sind. Im linearen wie im nicht-linearen Bereich geht es also um Agenda Setting: darum, Themen zu setzen und diesen Themen zu Öffentlichkeit zu verhelfen. Der Prozess des Agenda Settings ist Usus im Journalismus und gilt letztendlich für jeden redaktionell aufbereiteten Inhalt. Das geschieht ständig in der Programmplanung, zum Beispiel mit der ARD-Themenwoche: 2019 sollen alle dazu gebracht werden, sich mal mit dem Thema „Bildung“ auseinanderzusetzen.

Was aber in der Online-Welt in Zukunft wichtige Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein werden, sind Selektion, Einordnung und Verknüpfung. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsste einen zusätzlichen Mehrwert bieten zur konventionellen journalistischen Aufbereitung von Inhalten, er müsste Dinge noch mehr verknüpfen. Das ist untypisch sowohl im linearen als auch im nicht-linearem Bereich, aber es liegt im Interesse der Nutzer:innen und der Nachhaltigkeit, Dinge zusammenzuführen – und der Bedarf ist da.

Was genau meinst Du mit „Verknüpfung“?

Charlotte Echterhoff: Mit dem Ziel der Verknüpfung hängt die Wiederverwendung von Inhalten zusammen. Während im linearen Bereich der Erfolg einer Sendung durch die Erstausstrahlung bestimmt wird, sehe ich im nicht-linearen Bereich die Chance, den Erfolg der Sendung anhand der langfristigen Nutzung und mehrfachen Verwendungsmöglichkeit zu bestimmen. So ein Kriterium könnte „Nachhaltigkeit“ heißen und auf die gesellschaftliche Relevanz eines Themas verweisen – jenseits von Aktualität und spezifischen Zielgruppen. Wenn z. B. Dokumentationen lange online stehen, kann es sein, dass sie peu à peu ihr Publikum finden, dass sich der Publikumserfolg erst zu einem späteren Zeitpunkt einstellt. Diese Nachhaltigkeit stünde der singulären Rezeption sogenannter „Medienereignisse“ entgegen.

In einer Netzlogik gedacht hätte solch eine nachhaltige Sendung viele Querverweise und wäre ein relevanter Knotenpunkt innerhalb der „audiovisuellen Infothek“. Mit der Unterscheidung von Nachhaltigkeit und singulärer Rezeption sind wir beim Potential von Archiven. An dem Thema bist du ja auch dran. Ich kenne das beispielsweise vom „The Guardian“ mit der Rubrik „Pick from our archive“: Da wird einfach wöchentlich ein Thema aus dem Archiv gekramt und nochmal angeboten. Warum auch nicht? Das sind aufwendig recherchierte, gut durchdachte Stücke, die nur deswegen nicht gelesen werden, weil sie zwei Jahre alt sind oder weil keiner davon weiß. Berücksichtigungen solcher langfristigen Nutzungsmöglichkeiten würden die Erfolgsbewertung ordentlich durcheinanderbringen. Sie dürften aber gerne auch im linearen Bereich Anwendung finden.

Die Nutzungsmöglichkeit über einen langen Zeitraum hinweg wirft dann zwei Fragen auf: zum einen nach dem Sinn zeitlich begrenzter Online-Verfügbarkeit insbesondere von Bildungsinhalten (Depublikationspflicht) und zum anderen nach der Lizenzierung. Durch eine freie Creative-Commons-Lizensierung (CC-BY) wäre unter anderem die Nachnutzung von Angeboten – zum Beispiel für Satire – viel einfacher möglich.

Neben Abwägungen hinsichtlich Quote/Klickzahlen und Qualität ist bei nicht-linearen Angeboten ja auch Personalisierung von Empfehlungssystemen ein großes Thema: Wie lassen sich personalisierte Empfehlungen mit den von Dir beschriebenen, abstrakten Kriterien unter einen Hut bringen?

Charlotte Echterhoff: Wenn wir mal beim Kriterium der Informationsvielfalt bleiben, dann ist das für mich nicht abstrakt, es steht aber für Demokratie und Diskurs. Das lässt sich leicht unter einen Hut bringen. Es heißt für Empfehlungssysteme, die auf einem „demokratischen Algorithmus“ aufbauen, dass in jedem nächsten Vorschlag ein Parameter geändert wird, das bringt dann Vielfalt entweder in den Genres, in den Formaten oder in den Themen. Es werden ja in der Regel immer mehrere Vorschläge generiert, sodass die Nutzer:innen dann weiterhin selbst entscheiden, ob sie mit der Vielfalt gehen. Ich vertrete hier die These, dass, selbst, wenn die Nutzer:innen sich immer gegen dieses „Andere“ entscheiden, es dennoch einen Effekt hat. Konkret: Wer nach „Habeck“ sucht und als Vorschläge Habeck-Satire, Habeck-Tagesschau, Krimi Klimaschutz und Lindner-Fridays-for-Future angezeigt bekommt, fragt sich vielleicht „Was hat Lindner mit Habeck zu tun?“. Damit wäre die bereits beschriebene Irritation vollzogen und schon etwas erreicht.

Weitere „abstrakte“ Kriterien sind Relevanz und Involvement. In einem personalisierten Empfehlungssystem könnte statt der reinen Klickmessung in besonderem Maße berücksichtigt werden, ob die Nutzer:innen sich zu dem Beitrag verhalten, zum Beispiel indem sie kommentieren oder teilen. Man könnte auch hinter jeden Beitrag eine kurze Bewertungsfrage anschließen, um eine qualifizierte Meinung der Nutzer:innen zu erhalten: War das Thema für Sie relevant? Haben Sie etwas Neues erfahren? Werden Sie morgen jemandem von diesem Beitrag erzählen? Wenn solche Fragen mit mehr oder weniger Sternen beantwortet werden, erhält man Informationen zur qualitativen Akzeptanz der Nutzer:innen, die über den reinen Konsum oder ein einfaches „Like“ hinausgehen. Das wäre ein erster Weg, die Gratifikation einer Rezeption zu berücksichtigen.

Der hinter so einem personalisierten Empfehlungssystem stehende Algorithmus wäre natürlich sehr komplex. Es müssten ja thematische Querverbindungen ermöglicht werden, die auf sehr vielen verschiedenen Variablen aufbauen. Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass das durch händische Metadatenpflege geleistet werden kann, sondern denke, dass da Künstliche Intelligenz notwendig wird. Wenn ZDF-Intendant Bellut und ARD-Vorsitzender Wilhelm also in der ZEIT von einem „digitalen Netzwerk“ schreiben, dann ist das schon ein ehrgeiziges Unterfangen – aber es ist absolut notwendig. Die Öffentlich-Rechtlichen müssen digital präsent und attraktiv sein, sonst verkaufen sie sich als Beifang unter Wert, wie es gerade in der App „Joyn“ passiert.

Wobei die öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Mediatheken ja durchaus bereits in Algorithmen investieren. Im Umfeld des BR wird zum Beispiel bereits seit einiger Zeit zu algorithmischen Vorschlagssystemen gearbeitet. Dort wird versucht, mit Teilpublika, also einer Segmentierung des potentiellen Publikums, zu arbeiten. Wie findest Du diesen Ansatz und welche Alternativen wären denkbar?

Charlotte Echterhoff: Die Arbeiten gehen in die richtige Richtung und sind ja ein konkreter Versuch, diesen „demokratischen Algorithmus“ umzusetzen. Es wird überlegt, wie Diversität per Design durch die Gestaltung von Algorithmen erreicht werden kann. Redaktionelle Praxis mit Datenwissen zu kombinieren ist da sicherlich ein guter Weg, um innerhalb der Teilpublika Alternativen zu der aufgrund von Personalisierung entstehenden Informationsselektion zu ermöglichen. Die Sorge, dass individualisierte Selektion dem öffentlich-rechtlichen Auftrag entgegensteht, ist aber meiner Meinung nach kein Problem des nicht-linearen Bereichs. Denn auch im linearen Bereich unterscheiden wir zwischen Öffentlichkeit und Publikum und die Binnenpluralität des Programms wird nicht eins zu eins an die Zuschauer:innen übertragen. Auch im linearen Bereich findet eine Informationsselektion statt, indem die Zuschauer:innen das Angebot nur selektiv nutzen.

Wenn wir uns darauf einigen, dass Selektion immer stattfindet, kann die Lösung nur in den Beiträgen selbst liegen. Mikropluralität sozusagen. Denn wenn man mit jedem Beitrag Vielfalt liefert, wäre trotz einer individualisierten Selektion ein gewisses Maß an Vielfalt berücksichtigt, trotz Selektion wären sowohl Individuen als auch Teilpublika heterogener informiert. Ich denke da an das Ideal der Bürger:innen, die sich eine Meinung bilden wollen. Für sie werden etwa „Pro- und Contra-Beiträge“ erstellt oder ein Beitrag zum Thema Mindestlohn, der sowohl die Perspektive der Arbeitnehmer:innen als auch die Perspektive der Arbeitgeber:innen darstellt.

Insgesamt gewinnen die Kriterien „Thematisierungspflicht“ und „Zugang“ an Bedeutung. Ich würde mir erhoffen, aus den Daten Rückschlüsse auf die Form der Vermittlung ziehen zu können, das heißt: Welche Form muss ich wählen, um eine bestimmte Zielgruppe mit diesem Thema zu erreichen? Es gäbe einen Konsens an Themen und die Personalisierung würde sich allein auf die Aufbereitung von Themen beziehen, es dürfte aber keine personalisierte Themenauswahl stattfinden. Das würde den gesellschaftlichen Diskurs definitiv beflügeln.

Zum Abschluss: Wie stellst Du Dir die Zukunft der Öffentlich-Rechtlichen vor? Oder wird es ihnen wie den Dinosauriern gehen?

Charlotte Echterhoff: In Deutschland hat die Mehrheit der Menschen – in allen Altersklassen und Regionen – großes Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und stuft ihn als unverzichtbar ein. Sie unterscheidet bei der Glaubwürdigkeit deutlich zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Anbietern. Solche Studienergebnisse verweisen auf den offensichtlichen Erfolg und die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, jenseits der Reichweitenmessung einzelner Sendungen. Niemand kann und will sich ein Dschungel-Camp bei den Öffentlich-Rechtlichen vorstellen. Aus diesen Ergebnissen leite ich auch die Reformnotwendigkeit ab. Die Bevölkerung würde ein besser vernetztes öffentlich-rechtliches Online-Angebot oder gar eine europäische öffentlich-rechtliche Plattform à la Hillje zu schätzen wissen, dessen bin ich mir sicher.

Durch mehr Wiederholungen, den Rückgang von kostspieligen Unterhaltungsformaten und durch die Fokussierung auf demokratisch-politisch relevante Themen und deren zielgruppengerechte Aufbereitung könnten die Öffentlich-Rechtlichen ihr Profil schärfen und mit ihrer Stärke im regionalen Bereich die Zukunft der Meinungsbildung im nicht-linearen Bereich gestalten. Für mich liegt die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einem umfassenden Themen- und Genrepool: Darin sind Themen vernetzt und ich finde zum gleichen Thema sowohl einen Zwei-Minuten-Kommentar als auch eine 90-minütige Hintergrundgeschichte – und eben auch immer den Hinweis auf eine andere Perspektive zu dieser politischen Streitfrage.

4 Ergänzungen

  1. Hallo,
    mir fehlen die Aussagen zur politischen Relevanz des ÖrR und die politische Meinungsbildung, auch der Bildungsauftrag fehlte mir.
    Leider wurde auch dem Reformbedarf und der ständigen Ausweitung auf neue Verbreitungsmöglichkeiten ohne jegliche Nachfrage wenig Aufmerksamkeit gegeben.
    Ob die hochgelobte Relevanz des ÖrR an Hand von gekauften Studien bewiesen ist, scheint mir auch fraglich, wenn man alleine die Altersstruktur sieht.
    Leider kommt auch nicht die Frage auf, warum es diese hohe Anzahl von Sendern und Aktivitäten sein muss, wenn es angeblich so eine hohe Qualität gibt?

    1. Hallo,
      die politische Relevanz und der Bildungsauftrag finden sich in der Forderung nach Information und Vielfalt wieder.
      Wenn die öffentlich-rechtlichen auch in Zukunft zur politischen Meinungsbildung beitragen wollen, müssen sie – so bewerte ich es – auch online stattfinden.
      Reformideen sind benannt, die durchaus neue Ausspielwege beinhalten, aber auch Synergien zwischen Sendern und damit Einsparungen ermöglichen sollten.

  2. Ich bin der Meinung, dass es erforderlich ist, ein öffentliches Archiv zu haben.
    Es ist erforderlich, um die historische Vergangenheit (und der Zukunft) zweifelsfrei zu erhalten.

    Ich möchte nur an der unseligen „Bücherverbrennung erinnern oder
    an Veröffentlichung von historisch relevanten Ereignissen von Verlagen und TV/Rundfunkanstalten sowie deren Kommentierungen in der Vergangenheit.

    Es wird also immer wieder Kräfte geben, die geschichtliche Ereignisse, also die Historie (Politik, Wirtschaft, Whistleblower, NSU …), zu fälschen, zu vertuschen oder gar zu löschen.
    Gerade in der „digitalen Welt“ sehe ich diese Gefahr.

    Zum Beispiel benötigen Schüler, Studenten, Wissenschaftler oder auch die Bevölkerung freien Zugriff auf eine gesicherte und zweifelsfreie Historie, die nicht privaten (Internet-) Unternehmen oder Verlagen überlassen bleiben darf.

    Bereits jetzt gibt es Verlage, die ihr gesamtes Archiv (frei zugänglich) veröffentlichen, deren Wahrheitsgehalt für mich nicht zweifelsfrei ist.

    Hier musst dem ÖrR eine führende Rolle zugesprochen werden.
    Denn auch dessen Veröffentlichungen sind für mich auch historische Dokumente in Wort und Bild / Film, die frei zugänglich sein müssen.

    Es ist für mich selbstvertändlich, dass derartige Dokumentationen lizenzfrei zur Verfügung gestellt werden müssen.
    Das gilt ganz klar auch für Verlage, ohne die eine Vielfältigkeit der Darstellung der Ereignisse nicht möglich ist.

    Anmerkung zur bisherigen Internetauftritten von Verlagen:
    Für sehr zweifelhaft halte ich den Versuch der Verlage, erst durch Zustimmung des Zugriffs auf Benutzerdaten, den freien Zugang zu deren Archiven bzw. Internetveröffentlichungen freizugeben.
    Das führt in meinen Augen in eine Sackgasse der „freien Presse“, weil dann möglicherweise nur noch diese Verlage frei zugänglich sind, die m.E. nicht zweifelsfreie Informationen veröffentlichen.

    1. Lieber FairBert, ich finde deine Sorge berechtigt und deinen Wunsch nach zweifelsfreier Geschichtssdarstellung nachvollziehbar. Auch aus meiner Sicht ist die Öffnung der Archive ein wichtiger Schritt und entspräche der Beitragsfinanzierung. Lizenz- und urheberrechtliche Fragen stehen im Weg, aber da sollten Wege im Sinne der Öffentlichkeit und der Demokratie gefunden werden. Es gibt ja schon erste Projekte einzelner Landesrundfunkanstalten oder Journalist*innen, die mit gutem Beispiel voran gehen und zeigen, wie es gelingen kann. Dranbleiben!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.