In einer Rede auf dem Kyffhäusertreffen des extrem rechten „Flügel“ mit tausend Teilnehmern malt Höcke das völkisch-nationalistische Bild von „fremden Völkerschaften“, welche die „hochstehende Kultur“ der Deutschen hinwegfegen. Er beschwört die Migrationsdebatte als Kampf „um nichts weniger als um alles“. Auf einer Pegida-Demonstration peitscht ein Bundestagskandidat die Teilnehmer auf und warnt vor Gefahren für die „deutsche Volksgemeinschaft“.
Solche Fälle hat der Verfassungsschutz zahlreich und akribisch dokumentiert, bevor er die AfD als Prüffall einstufte. Doch Gruppierungen und Politiker der Partei verbreiten ihre rassistischen und verfassungsfeindlichen Inhalte nicht nur auf Veranstaltungen, sondern maßgeblich im Internet. Vor allem auf Facebook. Bei der Auswertung des 436 Seiten langen Verfassungsschutzgutachtens, das wir veröffentlichen, fällt auf: In den 965 Quellenangaben des Dokuments wird Facebook 379 Mal genannt.
Internetauftritte ließen sich „auf einen formellen Willensbildungsprozess“ innerhalb der Partei oder Teilorganisationen zurückführen, schreibt die Behörde in ihrem Vorwort. Nach eigenen Angaben sichteten die Geheimdienstler die Facebook-Profile von etwa 80 Parteifunktionären und analysierten Internet- und Facebookauftritte „aller AfD- und aller JA-Landesverbände, des ‚Flügels‘, der ‚Patriotischen Plattform‘ sowie zahlreicher nachgeordneter Parteigliederungen wie beispielsweise Kreis- und Ortsverbänden.“
Facebook-Posts durch alle Parteiebenen hindurch
In beinahe allen dieser Gruppen und Verbände ist der Bundesverfassungsschutz, dem die Landesämter zugearbeitet haben, fündig geworden. Am meisten stechen Björn Höcke, der 608 Mal im Gutachten erwähnt wird, und seine innerparteiliche Gruppierung „Der Flügel“ heraus. Die Rechtsaußen-Gruppe gründete sich 2015 rund um Höcke und André Poggenburg, auch der jetzige Parteivorsitzende Alexander Gauland unterschrieb die Gründungsresolution. Der Flügel wird vom Verfassungsschutz im Zuge des Gutachtens als sogenannter Verdachtsfall deklariert, zu dessen Beobachtung auch geheimdienstliche Mittel zulässig sind.
Der Geheimdienst findet laut dem Gutachten auf der Homepage und Facebook-Seite des Flügels „eine Vielzahl an Aussagen, hinter denen sich eine völkisch-nationalistische Ideologie verbirgt“. Die Aussagen stellten die Garantie der Menschenwürde in Frage, verstießen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip und böten „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“.
Auffällig häufig zieht auch der sachsen-anhaltinische Landtagsabgeordnete Hans-Thomas Tillschneider die Aufmerksamkeit des Inlandsgeheimdienstes auf sich. In seinen Reden und Facebook-Posts spricht er sich gegen Religionsfreiheit aus und fordert offen den Schulterschluss mit rechtsextremen Gruppierungen wie der Identitären Bewegung.
Doch es sind nicht nur die bekannten Rechtsaußen-Gesichter der Partei, die Erwähnung finden. Auch der eher unbekannte Lokalpolitiker Carsten Härle aus dem hessischen Heusenstamm taucht häufig im Gutachten auf. Er stelle in Facebook-Posts muslimische Geflüchtete „in völlig undifferenzierter Weise als Vergewaltiger und Mörder“ dar, so der Verfassungsschutz. In anderen Posts behauptet er, es sei ein „Genozid am deutschen Volk“ beschlossen worden.
Den Verfassungsschutz interessiert, was AfDler teilen
In sozialen Netzwerken verbreiten AfD-Politiker und -Gruppierungen nicht nur ihre eigenen Inhalte. Sie pushen sich gegenseitig, vor allem Orts- und Kreisverbände teilen eifrig die Beiträge einzelner AfD-Politiker. Etwa der Kreisverband Potsdam-Mittelmark, der einen Beitrag der Brandenburger Landtagsabgeordneten Steffen Königer teilte, der den UN-Migrationspakt mit einer „Deutschlandauflösung“ gleichsetzte. Oder der Kreisverband Nordwestmecklenburg, der einen Beitrag von Björn Höckes verbreitete, in dem dieser gegen Asyl für Muslime hetzte.
Den Geheimdienstlern fiel auch auf, dass AfD-Funktionäre Beiträge externer rechtsextremer Gruppen teilen: Der bayerische Bundestagsabgeordnete Petr Bystron likte und retweetete wiederholt Beiträge der Identitären Bewegung, die seit Mitte 2016 als Verdachtsfall vom Bundesverfassungsschutz beobachtet wird. Bystron wurde bis zu seiner Wahl in den Bundestag bereits selbst vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet.
Der Verfassungsschutz schaute sich auch Hashtags an
Der Bundesvorstand lehnt den Schulterschluss mit den rechtsextremen Aktivisten, zumindest offiziell, vehement ab. Für den Verfassungsschutz ist die Verbreitung der Inhalte von Identitären aber ein Indiz, dass eine Distanzierung oder Ablehnung fehlschlägt.
Neben der Identitären Bewegung bekommen auch noch andere rechtsextreme Initiativen Schützenhilfe von der AfD. Der Landesvorsitzende von Mecklenburg-Vorpommern, Dennis Augustin, sowie diverse andere Landtagspolitiker teilten wiederholt Beiträge der Aktion „120 Dezibel“. Hinter der Kampagnen-Website steht Daniel Fiß aus dem Bundesvorstand der Identitären Bewegung. Der sächsische Abgeordnete Roland Ulbrich warb explizit für Likes auf der Facebook-Seite der Kampagne, welche die MeToo-Debatte über sexualisierte Übergriffe nutzte, um gegen Geflüchtete zu hetzen.
Ähnlich verläuft die Unterstützung für das Netzwerk „Ein Prozent“: Jörg Urban, Vorsitzender der AfD Sachsen, teilte Videos dieses rechtsradikalen Projektes. Es gilt als weiterer Arm der Identitären, an der Organisation sind auch das Magazin Compact und die neurechte sogenannte Denkfabrik „Institut für Staatspolitik“ beteiligt.
Es ist auffällig, dass der Verfassungsschutz bereits die Nutzung von Hashtags als Anhaltspunkt interpretiert. So rechnet er die Verwendung von #120db durch mehrere Landesgruppen der Junge Alternative (JA) als Indiz für die Unterstützung der Identitären Bewegung. Ein Hashtag allein lässt sich nicht als inhaltliche Zustimmung werten, da diese oft auch von politisch entgegengesetzten Gruppen genutzt werden, etwa um Gegenaktionen anzukündigen. Im inhaltlichen Kontext, den der Verfassungsschutz bei seiner Analyse beachtet, dienen die Hashtags jedoch dazu, Inhalte noch weiter zu verbreiten oder auch Aussagen zu framen. So verurteilte der damalige sächsische JA-Landesvorsitzende Matthias Scholz im Juni 2018 auf Facebook zunächst die Unrechtstaten der Nazis. Laut Verfassungsschutz „nur um sie – insbesondere mit dem Hashtag ‚#Schuldkultbeenden‘ – sogleich wieder zu relativieren“.
Die Junge Alternative wird im Zusammenhang mit der Identitären Bewegung am häufigsten erwähnt, sie kooperieren auch in sozialen Medien. Der stellvertretende JA-Vorsitzende Jörg Sobolewski betreibt mit anderen JAlern einen Videokanal, der auch über Aktionen der Identitären berichtet. Eine der Mitwirkenden hatte Modell gestanden für die Modemarke „Deutsches Gewand“, die Kampfbegriffe der Identitären wie „Reconquista“ auf hippe Klamotten druckt. Deutsches Gewand präsentiert den von JA-Funktionären betriebenen Kanal „MachtBewusst“ – eine weitere Form der Verflechtung aus Sicht der Geheimdienstler.
Unmoderierte rassistische Kommentare
Der Verfassungsschutz hat sich auch angeschaut, wie Kommentare auf Facebook-Seiten von Parteigruppen moderiert werden. Externe Kommentare seien der Partei letztlich nicht zuzuschreiben. Doch wenn menschenverachtende Kommentare wochenlang nicht gelöscht werden, sei das ein Hinweis darauf, dass die Partei „nicht flächendeckend“ gegen menschenverachtende Äußerungen vorgeht.
Als Beispiel zieht der Inlandsgeheimdienst einen Post des Landesverbandes Schleswig-Holstein heran, der Seenotrettung als „illegale Schlepperei“ bezeichnete. Der Post zog zahlreiche Kommentare anderer Facebook-Nutzer auf sich. In ihnen bringen die Kommentierenden zum Ausdruck, dass sie sich über das Ertrinken von Geflüchteten freuen – für den Verfassungsschutz Ausdruck einer „krassen Menschenverachtung“.
Facebook als Hauptschlagader der Partei
Das Gutachten trägt mit seinem starken Fokus auf Facebook-Quellen nicht nur der Verschiebung politischer Diskurse in soziale Netzwerke Rechnung, sondern auch der besonderen Stärke der AfD auf Facebook. Andere soziale Medien wie Twitter oder Instagram erwähnt der Verfassungsschutz nur vereinzelt. YouTube dient dem Inlandsgeheimdienst vor allem als Quelle zu öffentlich zugänglichen Aufzeichnungen von Reden auf Parteiveranstaltungen oder Demonstrationen. Rechte Nischennetzwerke wie gab.ai spielen im Gutachten überhaupt keine Rolle.
Dafür 379 Facebook-Quellen. Immer wieder Facebook. Keine im Bundestag vertretene Partei hat so viele Anhänger in dem sozialen Netzwerk wie die AfD, sie hat dort mehr Fans als CDU und SPD zusammen. Die Spitzenpolitiker liegen regelmäßig in Rankings ganz vorne, die Postings von Partei und Funktionären bekommen viele Interaktionen: Facebook ist die kommunikative Hauptschlagader dieser Partei.
Es ist also nur folgerichtig, dass der Verfassungsschutz da ansetzt, wo die Partei ihr wahres Gesicht zeigt. In geschickt formulierten Wahlprogrammen und geschliffenen Reden hat die Partei die Chance, ihre selbstverordnete strategische Mäßigung zu pflegen. Im schnellen Medium Facebook hingegen sprechen ihre Funktionäre das aus, was sie wirklich denken. Dort entsteht ein realistischeres Bild von antidemokratischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der Partei, ihrer Mitglieder und Verbände.
https://www.hmkv.de/programm/programmpunkte/2019/Ausstellungen/2019_ART.php
Nur als Randnotiz: Ich bin Vorsitzender des HMKV.
Danke, guter Hinweis!
@red: wär das nen gastartikel wert? Fände ich schön
Die Grafik: „AFD Verbände, deren Facebook Seiten…“ ist mir nicht ganz klar geworden. Was heißt denn jetzt die Einfärbung genau? Dunkelbraun, dass der Landesverband genannt wurde? Oder soll das nur zeigen, dass es da einen gibt?
Die Titel suggeriert, dass ich anhand der Grafik sehen kann, welche Landesverbände auftauchen, aber gleichzeitig ob da ein Orts oder Kreisverband auftauchen. Der Rote Punkt symbolisiert vermutlich dann den genannten Kreis oder Ortsverband?
Eine Erklärung fände ich hilfreich. Danke.
Dunkelbraun heißt, dass der Landesverband erwähnt wird, hellbraun heißt, dass es mindestens Orts-/Kreisverbände gibt, die erwähnt wurden. Die Verbände sind dann einzeln nochmal mit einem roten Punkt erwähnt.
Danke für die Antwort. Aber nochmal nachgefragt. Hellbraun mit Roten Punkt heitß was? –> Das Ortsverband genannt wurde, aber nicht der Landesverband?
Dunkelbraun mit Roten Punkt heißt was? –> Das Landesverband und Ortsverband genannt wurde?
Ich Frage, weil es beides gibt und mich zum Bsp. überrascht hat, dass der Landesverband von Bernd Höcke „Thüringen“ nicht Dunkelbraun ist. Das überrascht in anbetracht seiner prominenten Platzierung in dem Bericht. Bzw. ab wann ist es eine Erwähnung? Reicht der Abschnitt 1.4 für Thüringen nicht aus weil es z.B. einen Untschied zwischen Fraktion und (Landes)-Verband gibt?
Oder das z.B. Sachsen-Anhalt mit Poggenburg als ehemaliger Vorsitzender nicht auch dunkelbraun ist, hat mich z.B. auch überrascht.
Genau.
Das liegt daran, dass wir nur die Landesverbände an sich angeschaut haben. Einzelpersonen aus allen möglichen Bundesländern findest du natürlich noch viel mehr.