Was vom Tage übrig blieb: Hass im Netz, Maaßens AfD-Kontakte und noch mehr Rechtsextremismus

Youtube macht Hass und Hetze zu Geld, eine Datenrecherche zu Rechtsextremismus gibt beängstigende Einblicke, Maaßen muss AfD-Kontakte offenlegen und Australien nimmt Plattformen in die Pflicht. Zudem gibt’s Hintergrund zu deutschen Polizeigesetzen. Die interessantesten Reste des Tages.

Ein Wölkchen sorgt für Kontrast.

Verschwörungstheorien auf YouTube: Hass ist Geld. (SpOn)
Sascha Lobo geht in seiner Spiegel-Online-Kolumne auf die aktuellen Recherche von Bloomberg ein, dass Youtube zugunsten von Profitinteressen die Verbreitung von Verschwörungstheorien gefördert hat.

Hass im Netz: Wie rechte Hetze designt wird (Zeit.de)
Daniel Hornuff versucht sich bei Zeit Online an einer Kategorisierung von rechtsradikalen Memes.

Teilerfolg für Tagesspiegel-Klage: Verfassungsschutz muss Einzelheiten zu Maaßens AfD-Kontakten offenlegen. (Tagesspiegel)
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nach einer Klage des Tagesspiegels gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz im Eilverfahren entschieden, dass die Behörde dazu verpflichtet ist, die Öffentlichkeit über vertrauliche Treffen zwischen dem früheren BfV-Präsidenten Hans-Georg Maaßen und der AfD zu informieren.

Attacks by White Extremists Are Growing. So Are Their Connections. (New York Times)
Die New York Times hat in einer Datenrecherche die vergangenen Attentate von Breivik bis Christchurch mit rechtsradikalem Hintergrund ausgewertet. Das ist interessant und verängstigend zugleich, zumal es viele dokumentierte Fälle in Deutschland gibt.

Neue Polizeigesetze in den Bundesländern: Mehr Befugnisse, mehr Sicherheit? (DLF)
Der Deutschlandfunk hat vergangene Woche in der Sendung „Hintergrund“ über die neuen Polizeigesetze berichtet.

Australia passes social media law penalising platforms for violent content (Guardian)
Das ging schnell: Rund drei Wochen nach dem rechten Terroranschlag im neuseeländischen Christchurch hat das australische Parlament ein Gesetz beschlossen, das die Verbreitung von „abscheulichem Gewaltmaterial“ unter Strafe stellt. Allerdings richtet sich das Gesetz zuvorderst gegen die Betreiber selbst: Online-Plattformen sind dazu angehalten, solche Inhalte unverzüglich von ihren Diensten zu löschen. Tun sie das nicht, droht den Firmen hohes Bußgeld, verantwortlichen Mitarbeitern sogar Gefängnisstrafen.

Jeden Tag bleiben im Chat der Redaktion zahlreiche Links und Themen liegen. Doch die sind viel zu spannend, um sie nicht zu teilen. Deswegen gibt es jetzt die Rubrik „Was vom Tage übrig blieb“, in der die Redakteurinnen und Redakteure gemeinschaftlich solche Links kuratieren und sie unter der Woche um 18 Uhr samt einem aktuellen Ausblick aus unserem Büro veröffentlichen. Wir freuen uns über weitere spannende Links und kurze Beschreibungen der verlinkten Inhalte, die ihr unter dieser Sammlung ergänzen könnt.

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