Open GovernmentOffenheit fördert die Bundesregierung am liebsten, wenn es nicht sie betrifft

Vorreiter sein bei offenen Daten – dieses Vorhaben hat die Bundesregierung bisher nicht umgesetzt. In einem neuen Aktionsplan gibt es einige Fortschritte. Dabei fällt auch auf: Daten über die Umwelt zu veröffentlichen, fällt der Bundesregierung leichter als solche, die das aktuelle Regierungshandeln transparent machen würden.

Eine Glasfassade
Glas kann auch spiegeln. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Michael

Die Bundesregierung will offener werden. In einem Aktionsplan, den das Bundeskabinett am Mittwoch billigte, zählt sie neun Ziele auf, die sie in den nächsten zwei Jahren erreichen möchte. Darunter fallen die Digitalisierung und Öffnung großer Teile des außenpolitischen Archivs im Auswärtigen Amt, eine Förderung für regionale Open-Government-Labore sowie eine neue Open-Data-Strategie für die Bundesverwaltung.

Den Aktionsplan hat das Bundeskanzleramt in den letzten Monaten im Austausch mit der Zivilgesellschaft entwickelt. Zwei Vorhaben, die im zivilgesellschaftlichen Open-Government-Netzwerk gründlich ausgearbeitet und begründet wurden, fehlen aber in den jetzt beschlossenen Zielen: ein verpflichtendes Lobbyregister für den Bund sowie die Öffnung des Transparenzregisters zur Korruptionsbekämpfung. Dafür haben einige Länder wie Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein eigene Initiativen auf den Weg gebracht.

Die Open Government Partnership, 2011 ins Leben gerufen von der Obama-Administration, soll weltweit offenes Regierungshandeln fördern und damit die Beziehung zwischen Bürger:innen und Staat neu gestalten. Die Bundesregierung trat 2016 bei. Im Mai dieses Jahres rückte sie in den Lenkungsauschuss der Partnerschaft auf. Das zeigt, das die Bundesregierung das Thema ernst nimmt, erhöht aber auch den Druck, schnell zu handeln.

18 Millionen historische Dokumente aus dem Auswärtigen Amt

Wirklich neu ist vor allem der digitale Zugang zum politischen Archiv des Auswärtigen Amtes (AA). Darin finden sich auch prominente Dokumente wie eine Ausfertigung des Vertrags von Versaille. Ab nächstem Jahr sollen 18 Millionen Digitalisate nach und nach online verfügbar sein, zusätzlich können die Metadaten von 20 Regalkilometern Papierakten durchsucht werden.

Ein Wermutstropfen dabei: Die Digitalisate werden unter einer eher restriktiven Lizenz veröffentlicht. Das könnte erschweren sie in den korrespondierenden Wikipedia-Artikeln darzustellen. Der Aktionsplan selbst steht dagegen vorbildlich unter der Lizenz CC-BY 4.0 – es müssen lediglich Urheber und Lizenz genannt werden.

Dass die Bundesregierung bald Gesetzentwürfe auf einer eigenen Plattform veröffentlichen und zur Diskussion stellen wird, ist dagegen begrüßenswert – und nicht zuletzt der Kampagne für „Gläserne Gesetze“ von FragDenStaat zu verdanken. Der Vorschlag eines „legislativen Fußabdrucks“ wurde dagegen abgelehnt. Er würde Ministerien dazu verpflichten, etwa Treffen mit Lobbyvertretern offenzulegen. Genau wie wissenschaftliche Studien und andere Dokumente, die für den Entwurf eines Gesetzes herangezogen wurden.

Andere jetzt geplante Vorhaben sind aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition bekannt. Darunter fällt der Aufbau einer E-Government-Agentur im Bundesinnenministerium (BMI). In einem Netzwerk sollen „Partner aus Wirtschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft […] zusammengebracht [werden], um gemeinsam an innovativen Lösungen zu arbeiten.“ – wohl auch um den deutschen Behörden in Sachen Onlinedienstleistungen auf die Sprünge zu helfen. Die sind nämlich im internationalen Vergleich ziemlich abgehängt.

Open Government im Vergleich noch in der Nische

Die Förderung für regionale Open-Government-Labore ist ebenso dort angesiedelt. Ziel ist, „deutschlandweit bis zu 16 regionale Open-Government-Labore“ aufzubauen und damit einen „Rahmen für die Zusammenarbeit von Kommunalverwaltungen, Kommunalpolitik und Zivilgesellschaft“ zu schaffen. Die Labore sind vorerst auf zwei Jahre angelegt, mit einer Förderungssumme von drei Millionen Euro. Zum Vergleich: Ein Förderprogramm des BMI für Smart Cities hat eine Laufzeit von fünf Jahren und stellt insgesamt 750 Millionen zur Verfügung.

2017 vereinbarten Union und SPD im Koalitionsvertag, in Zukunft auf offene Daten in der Verwaltung zu setzen. Das Ziel war ehrgeizig: „internationaler Vorreiter“ werden.

Das Versprechen war vor einem Jahr längst nicht eingelöst. Doch in den vergangenen Monaten gab es auch Fortschritte: Das Umweltministerium kündigte zuletzt etwa eine Umweltdatencloud an. Das Statistische Bundesamt bietet eine eigene Plattform für die Überwachung der 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen an und stellt darauf auch Datensätze zur Verfügung.

Weiterhin Gebühren für viele Datenbanken

Ein Transparenzregister mit Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen gibt es bereits. Doch die Gebühren für den Zugriff bleiben wie auch bei anderen staatlichen Datenbanken bestehen, etwa im Gesundheitswesen. Sie stehen heute weniger den Bürger:innen als interessierten Verbänden und Unternehmen mit dem nötigen Kleingeld offen – und wären damit ein potentieller Überprüfungsfall im Rahmen der angekündigten Open-Data-Strategie der Bundesverwaltung.

Michael Peters, der das zivilgesellschaftliche Open-Government-Netzwerk koordiniert, sagt: „Open Government bedeutet, Bürger:innen von Anfang an in die politische Entscheidungsfindung einzubeziehen und ihnen die Weiternutzung und -verarbeitung staatlicher Informationen zu ermöglichen. Dass die Regierung hier keine klare Linie fährt, zeigt auch die Klage eines Bundesinstituts gegen die Veröffentlichung eines staatlichen Gutachtens.“

Das Kanzleramt möchte von anderen lernen

Der jetzt veröffentlichte Aktionsplan macht weitere Grenzen deutlich: Die Forderung etwa, das Gemeinsame Ministerialblatt online verfügbar zu machen, wird lediglich „geprüft“, heißt es in einer unverbindlichen Antwort auf den Vorschlag aus der Zivilgesellschaft.

Im Ministerialblatt werden etwa Weisungen von Ministerien an ihre nachgeordneten Behörden veröffentlicht. Wären sie standardmäßig öffentlich, gäbe das einen detaillierteren Einblick in die tatsächliche Arbeit der Exekutive. Daten über die Umwelt oder die Bevölkerung zu veröffentlichen, fällt der Verwaltung leichter.

Im Fall des Glyphosat-Gutachtens nutzt eine Bundesbehörde das Urheberrecht, um die Verbreitung öffentlich finanzierter Dokumente zu verhindern. Die Europäische Kommission machte zuletzt das Gegenteil vor: Sie veröffentlicht Dokumente unter Creative-Commons-Lizenzen.

Dass es noch Luft nach oben gibt, ist auch Kanzleramtsminister Helge Braun klar. Er sagt, dass man als Mitglied des Lenkungsausschusses „von der Vorreiterrolle anderer lernen“ und sich „gleichzeitig daran messen“ wolle. Dass die Bundesregierung damit auch den aktuellen US-amerikanischen Präsidenten meint, der zuletzt ein geheimes Satellitenbild via Twitter veröffentlichte, ist hier unwahrscheinlich.

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