Freies WissenEU-Kommission stellt ihre Publikationen unter offene Lizenzen

Die EU-Kommission stellt ihre Inhalte unter Creative-Commons-Lizenzen und unterstützt die Organisation bei der Übersetzung von Lizenztexten. Damit geht sie der Bundesregierung mit gutem Vorbild voraus.

Frau in Schwarzweiß schreit einen Gesetzestext aus einem EU-Stern heraus
„Viele EU-Publikationen nun unter einer freien Lizenz verfügbar!“, schreit die Frau. (Collage: netzpolitik.org) CC-BY 4.0 Europäische Kommission

Seit Anfang diesen Jahres stehen viele Inhalte und Publikationen der EU-Kommission standardisiert unter zwei Creative-Commons-Lizenzen zur Verfügung. Beide erlauben eine weitgehend freie Nutzung solcher Inhalte, die sich nun praktisch beliebig remixen, weitergeben und kommerziell weiterverwenden lassen.

Ende Februar gab die EU-Kommission bekannt, künftig das meiste von ihr produzierte Wissen unter eine „CC BY 4.0“-Lizenz zu stellen. Demnach steht es allen frei, solche Inhalte zu teilen, zu verändern und für jeglichen Zweck zu nutzen, solange der Urheber genannt wird. Für Metadaten, Rohdaten und „andere Dokumente von vergleichbarer Natur“ geht die EU-Kommission sogar noch einen Schritt weiter und stellt sie unter die noch liberalere CC-Public-Domain-Lizenz.

Unterstützung von Creative Commons durch die EU-Kommission

Damit ergänzt die Brüsseler Behörde einen Beschluss von 2011, in dem Nutzer*innen zwar ähnliche Rechte garantiert werden, in dem allerdings keine expliziten Creative-Commons- oder andere vergleichbare Lizenzen genannt werden. Durch die Ergänzung zeigt die EU-Kommission, dass sie sich für eine einfachere Verbreitung und Wiederverwendung ihrer Inhalte ausspricht.

Neben der eigenen Anwendung solcher Lizenzen setzt sich die EU-Kommission auch für die Übersetzung der Lizenztexte in möglichst alle offiziellen Sprachen der EU ein. Ziel ist es, dass so viele Menschen wie möglich in ihrer Muttersprache auf die Lizenzen zugreifen können.

Die Wikimedia Foundation begrüßt das Vorgehen der EU-Kommission:

Durch die Entscheidung, ihre Arbeit unter einer standardisierten, offenen Lizenz freizugeben, werden die Dienste der Europäischen Kommission Teil des Gemeinwesens [„commons“] – des öffentlichen Teils des Internets, der es allen Nutzer*innen und Bürger*innen ermöglicht, zu teilen, zu spielen, und kreativ und innovativ zu sein. (Unsere Übersetzung)

Auch Creative Commons zeigte sich erfreut über die Unterstützung der EU-Kommission und ihre Nutzung der Creative-Commons-Lizenz. Die Kommission schließe sich damit anderen Staaten, inter-staatlichen Organisationen und Stiftungen in ihrem Bestreben an, ihre Inhalte der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

Bundesregierung zeigt keine vergleichbare Initiative

Trotz anderer, weniger erfreulicher Nachrichten zum Thema Urheberrecht aus Brüssel Anfang des Jahres setzt die EU-Kommission einen begrüßenswerten Schritt, elementare Informationen frei zugänglich zu machen. Von der Bundesregierung lässt sich derweil noch nicht das selbe behaupten.

Für die Publikationen und Dokumente von Ministerien, Behörden und Ressorts gibt es auf der Seite der Bundesregierung keinen Hinweis auf allgemein gültige, einheitliche Lizenzen. Die Rechte für Nutzung und Verbreitung der Inhalte hängen damit von den jeweiligen Herausgebenden ab.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

3 Ergänzungen

  1. »Creative-Commons-Lizenz« ist nicht gleich »freie Lizenz«. Bitte vermeidet die Wortwahl »Creative-Commons-Lizenz« als Synonym dafür.

    Creative Commons veröffentlicht 7 Lizenzen, von denen nur 3 als frei gelten (CC0, CC BY, CC BY-SA).

    Die Wortwahl »Creative-Commons-Lizenz« sollte vermieden werden, weil sie das weit geglaubte Märchen verbreitet, dass CC-Lizenzen grundsätzlich frei seien. Oder noch schlimmer, dass es DIE eine Creative-Commons-Lizenz gibt.

    1. Alles richtig, nur hat die Kommission eben zwei CC-Lizenzen gewählt, die als frei gelten. Insofern kann ich den Einwand nicht so recht nachvollziehen.

  2. Im Hinblick auf § 5 UrhG kann ich den kompletten letzten Absatz des Artikels nicht nachvollziehen. Was fehlt der Autorin in der gesetzlichen Regelung, was durch eine Lizenz besser abgedeckt werden würde?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.