Neues aus dem Fernsehrat (41): Zur Nutzung von ARD- und ZDF-Ausschnitten auf YouTube

Politische Parteien bedienen sich gerne am Bild- und Tonmaterial der Öffentlich-Rechtlichen. Das ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht, sollte es aber eigentlich nicht sein. Eine Erwiderung auf Nico Semsrott von „DIE PARTEI“.

Nico Semsrott von „DIE PARTEI“ CC-BY-SA 3.0 Stefan Brending (2eight) / Montage: netzpolitik.org

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Die unabgesprochene Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte durch politische Parteien ist ein wiederkehrendes Thema. Erst im Oktober 2018 kündigten ARD und ZDF nach einer Recherche von t-online.de an, rechtliche Schritte in diesem Zusammenhang zu prüfen. Die Kollegen von t-online.de hatten dutzende Beispiele mutmaßlicher Verwendung von Bild- oder Tonmaterial durch alle im Bundestag vertretenen Parteien gefunden.

Bereits damals habe ich es in einem Interview begrüßt, dass sich öffentlich-rechtliche Sender nicht als Abmahner hervortun. Kurz vor der EU-Wahl hat jetzt Nico Semsrott, Kandidat für die Satirepartei „Die PARTEI“, mit folgendem Tweet neuerlich an das Thema erinnert:

Eilfertig versprach zumindest die ARD ebenfalls via Twitter, sich der Sache neuerlich anzunehmen. Und wie Boris Rosenkranz per Screenshots und bei Übermedien dokumentiert, dürfte diese Diskussion bereits eine erste Löschorgie am CDU-YouTube-Kanal zur Folge gehabt haben:

Problem ist die politische Position, nicht die Nutzung

Ich bin jedoch skeptisch, dass ein verschärftes Vorgehen gegen derartige Urheberrechtsverletzungen durch öffentlich-rechtliche Medien die richtige Antwort darstellt. Das Problem sind nicht die CDU-Nutzungspraktiken auf YouTube und Facebook. Warum sollten Parteien nicht Ausschnitte aus der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien über ihre politische Arbeit auch auf diese Weise nutzen dürfen? Zumindest, solange nicht sinnentstellend geschnitten wird, entspricht das einer zeitgemäßen Nutzung digitaler Kanäle. Das gilt umso mehr, wenn Mitschnitte von Parlamentsreden oder TV-Diskussionen betroffen sind. Solche Inhalte sollten ohnedies längst unter offenen Lizenzen für alle frei nutzbar im Netz stehen.

Das Problem sind die Positionen der CDU in Urheberrechtsfragen, die solche Nutzungen erschweren bis unmöglich machen. Denn nach Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie könnte es mit der bisherigen Praxis der Duldung derartiger Inhalte vorbei sein. Anstatt solche Nutzungen zu erlauben und eine pauschale Vergütung vorzusehen, von der auch die Urheberinnen und Urheber etwas hätten, müssen für jeden Video-Schnipsel individuell Rechte geklärt werden. Ein hoffnungslos umständliches Unterfangen. Dieser Widerspruch zwischen politischer Position und alltäglicher Nutzungspraxis der Partei selbst hat auch schon Axel Voss viel Spott und Hohn eingebracht – für eine Ablehnung der EU-Urheberrechtsrichtlinie hat es aber letztlich nicht gereicht.

Offene Lizenzierung von der Ausnahme zur Regel

Bei all dem stellt sich die Frage, wer etwas davon hat, wenn politische Parteien ihre YouTube-Channels säubern und künftig auf Ausschnitte öffentlich-rechtlicher Sendungen verzichten müssen? Es gibt dadurch nicht mehr Einkommen für Sender oder Redaktionen. Die öffentliche Auseinandersetzung mit politischen Inhalten wird erschwert. Und es trifft ja nicht nur die Parteien selbst: auch eine kritische Auseinandersetzung durch Dritte leidet darunter, weil längst nicht jede Nutzung vom Zitatrecht gedeckt ist oder weil Videos im Uploadfilter hängen bleiben.

ARD und ZDF sollten deshalb auch nichts an der Zurückhaltung bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Informationsbereich ändern. Mehr noch, gerade bei politischen Informationssendungen sollte die offene Lizenzierung zur Regel werden. Verfolgt werden sollen und müssen nur inhaltliche Verfälschungen und fälschliche Zuschreibung von Inhalten. Das lässt sich aber auch mit offenen Lizenzen problemlos bewerkstelligen.

13 Ergänzungen

  1. Hallo Netzpolitik,

    ich habe eigentlich keine Ahnung von Twitter, aber in einer Antwort oder so auf den Tweet behauptet jemand, von der ARD geblockt worden zu sein (https://twitter.com/GunstickULM/status/1131563560822349826), und weiter unten schreibt dann der ARD twitteraccount, dass jemand* gesperrt wird wenn er oder* sie gegen die Netiquette verstößt.

    Nettiquette klingt für micht nicht sehr „gerichtsfest“ und dort wird zum Beispiel auch darum gebeten Sachlich zu bleiben.

    Ihr hattet auch am 09. März 2018 einen Artikel darüber, dass die Polizei in einem parlamentarischen Gutachten gerügt wurde, weil sie Nutzer blockiert und damit vom Zugang zu öffentlichen Informationen ausschließt (https://netzpolitik.org/2018/parlamentsgutachten-ruegt-polizei-fuer-blockieren-von-nutzern-auf-twitter/).

    Verhält es sich bei einer Blockierung von jemandem* durch einen offiziellen, öffentlich rechtlichen Twitter-Account genau so? Oder gäbe es da einen entscheidenden Unterschied?

  2. „Anstatt solche Nutzungen zu erlauben und eine pauschale Vergütung vorzusehen, von der auch die Urheberinnen und Urheber etwas hätten, müssen für jeden Video-Schnipsel individuell Rechte geklärt werden.“
    Laut Artikel 12.1 der EU-Richtlinie 2019/790 (der Artikel vor dem berühmten Artikel 13) eben doch. Wenn ich diesen Artikel richtig verstehe, genügt es, eine Lizenzvereinbarung mit einer Verwertungsgesellschaft abzuschließen, auch wenn der*die betroffene Urheber*in dort nicht Mitglied ist. Dadurch wird die Nutzung legal und die Vergütung erfolgt (theoretisch) durch die VG.

    1. EU-Richtlinien haben keine direkte Wirkung (im Gegensatz zu Verordnungen).
      Sie müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Das ist noch nicht passiert.

      Und selbst wenn: Die Videos, die von der CDU verwendet wurde, stammen aus verschiedensten Sendungen und/oder Veranstaltungen. Muss jetzt die CSU Hintertupfing Süd nen Vertrag mit der Gema abschließen, damit der OV Hintertupfing Nord deren Videos verwenden darf?

      Ich würde eher sagen, es braucht eine klare „Fair Use“-Regelung: Wer kaum Geld mit Videos verdient, sollte immer alles hochladen und einbetten dürfen.

      1. Das hast völlig falsch verstanden oder gelesen. Nicht die CSU HIntertupfingen oder sonstwer muss sich nach Inkraftreten der Reform um eine Lizenz bemühen. AKTUELL ist es so, dass Sie das muss !! AKTUELL handelt Hintertupfingen oder sonstwer illegal bei Einstellung von Werken, die Sie NICHT SELBST lizenisert haben. Nach der Reform hingegen, kann YouTube die durch Inhalteeinstellungen Dritter erzielten Mrd. Gewinne auch dafür einsetzen, als EINZIGE Institution für ALLE Nutzer schlank per Pauschalzahlung an VGs Rechtgültigkeit der Uploads und Rechtsicherheit der Uploader zu schaffen. Jetzt Verstanden ?

  3. Wenn die Allgemeinheit die ÖR finanziert, sind deren Produkte Eigentum der Allgemeinheit.
    Jeder sollte frei darauf zugreifen und sie weiterverbreiten können!
    Der Auftrag der ÖR ist nicht anders interpretierbar.

  4. Ehrlich gesagt sehe ich nicht, warum man ausgerechnet die verantwortlichen Parteien von den Folgen ihrer Gesetzgebung ausnehmen soll.

    Ich stimme der Ansicht, es solle kein Problem sein und es muesse eine entsprechende Regelung geben, vollstaendig zu. Aber die Loesung kann nicht sein, zZt klare Verstoesse bei Parteien durchgehen und alle anderen dem Verfolgungsrisiko ausgesetzt zu lassen. Das fuettert dann wieder direkt die Politik- und OeR-Verdrossenheit, kontraproduktiv.

  5. „ARD und ZDF sollten deshalb auch nichts an der Zurückhaltung bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Informationsbereich ändern. Mehr noch, gerade bei politischen Informationssendungen sollte die offene Lizenzierung zur Regel werden. “

    Ich freue mich schon, Euch HEULEN zu hoeren, wenn die AfD davon Gebrauch macht. Dann wird es schnell heissen, das ist jetzt aber Verfaelschung und deshalb BOESE.
    Die CDU ist bereits so abgestorben wie die SPD, wenn wir die CSU rausrechnen. AKK ist wie NAHLES Totengraeberin.

    1. Kein Heulen hier. Die oben verlinkten t-online.de-Artikel hatten ursprünglich genau eine solche Nutzung öffentlich-rechtlicher Inhalte durch die AfD zum Anlass. Ich vermute nur, dass man bei der AfD besonders auf „inhaltliche Verfälschungen und fälschliche Zuschreibung von Inhalten“ wird achten müssen. ;-)

  6. Im Prinzip stimme ich zu, dass die Produktionen des ÖR für die Allgemeinheit frei verwendbar sein sollten, da sie diese schließlich (mit) finanziert hat und sogar dazu gezwungen wird diese zu finanzieren (Rundfunkbeitrag). Da aber die Politik dies nicht durchsetzt, sollten sie als Erste ihre eigene Medizin kosten!

  7. Ich habe übrigens ein Riesenproblem damit, wenn Sendungen bei ARD und ZDF aus den Mediatheken (eh so ein Trauerspiel, aber das ist ein anderes Thema) »depubliziert« werden müssen, weil sich Presseverleger in den Dunkelkammern des Reichstages ein entsprechendes Gesetz herbeilobbyiert haben, und dann nur noch auf der Website der größten Überwachungs- und Reklamevermarktungsklitsche der Welt (mit einem in meinen Augen hoch unseriösen und kriminalisierungswürdigen Geschäftsmodell) verfügbar sind. Wenn sie auch noch von »wertkonservativen« Parteien dort verfügbar gemacht werden, wird die bittere Realsatire so überbittert, dass mir das Lachen vergeht.

  8. Das Problem bei Nichtverfolgung liegt vielmehr in dem neuerlichen Ausdruck der Nähe. Wenn die ÖRR bei der unlizenzierten Nutzung durch Parteien ein Auge zudrücken, ist es vielmehr ein Eingestehen der Abhängigkeit von den Noch-Volksparteien. Gerade in Zeiten mit der immer lauter nicht gestellten Legitimationsfrage sollten ARD und ZDF den Eindruck all zu großer Nähe zu den Parteien vermeiden und mit CDU und SPD genauso verfahren wie mit jedem anderen Raubkopierer auch.
    Das Zögern beim Durchsetzen in diesem Fall wirkt aber so als sähen ARD und ZDF in den Parteien so etwas wie ihre Hauptaktionäre, wie von Nico angedeutet.

  9. Eine erfreulich besonnene und unaufdringliche Stimme auch bei Maischberger.

    Die Feuertaufe käme vielleicht eines Tages noch mit einem Wasserfall-Rhetoriker bei versagender Moderation – obwohl ja eigentlich jedem klar sein sollte, das Durchsetzungsfähigkeit nicht per se gut ist, insofern sind die ganzen fiesen Methoden aus den Social Media eigentlich schon aus Talkshows bekannt. Von Verwirrung durch Fakten über Nullsummenmultiplikation bis hin zu Fake-Demagogie. Fehlen tut schon die Personalisierung durch die Plattform und weitere Targetierungsmechanismen, wie z.B. bei Werbung, über die alle sich ja auch eine Meinung bilden lässt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.