Alles begann mit einem Zwischenruf der Grünen-Politikerin von 1986, den die Welt 2015 wieder hervorgeholt hatte. Während einer Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus reagierte Künast auf die Zwischenfrage eines CDU-Abgeordneten. Dieser fragte nach einem Beschluss der Grünen in Nordrhein-Westfalen, in dem gefordert wurde, die Strafandrohung wegen sexuellen Handlungen an Kindern aufzuheben. Künast rief laut Protokoll dazwischen: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist!“
Der rechte Blogger Sven Liebich hatte den Beitrag aufgegriffen und ergänzt: „Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz ok. Ist mal gut jetzt.“ Nutzer:innen beleidigten Künast unter dem Beitrag unter anderem als „Drecks Fotze“ und „Geisteskranke“.
Renate Künast wollte vor dem Landgericht Berlin erwirken, dass Facebook die persönlichen Daten von insgesamt 22 der Kommentatoren herausgeben muss. Das Landgericht Berlin entschied jedoch, dass die angebrachten Kommentare eine „Auseinandersetzung in der Sache“ und zulässig seien.
Künast und HateAid gehen in die nächste Instanz
Gemeinsam mit der gemeinnützigen GmbH HateAid legt Künast nun Beschwerde gegen diesen Beschluss ein. „Im Unterschied zum Landgericht halte ich die getätigten Äußerungen über mich keineswegs für hinnehmbar!“, so Künast in einer Pressemitteilung von HateAid. „Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren.“ Das verdränge laut Künast politisch Aktive aus der öffentlichen Debatte und ihrem Engagement. Stellvertretend für viele andere gehe sie deshalb in die nächste Instanz.
Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von HateAid berichtet von großer Verunsicherung unter Betroffenen nach dem Beschluss des Berliner Landgerichts:
Viele Menschen fragen uns jetzt in der Beratung, ob es überhaupt Sinn macht, sich rechtlich gegen Hass im Netz zu wehren. Denn sie fragen sich, welche Beleidigungen sie selbst ertragen müssen, wenn es in Ordnung ist, eine Frau als „Drecksf***e“ zu bezeichnen. Diese Entwicklung ist besorgniserregend
Den Schritt einer Kanzlei aus dem Rhein-Main-Gebiet, die die Berliner Richter:innen wegen Rechtsbeugung angezeigt haben, halten Künast und HateAid für den falschen Weg. Der nächste Schritt sei immer die nächste Instanz. Ähnlich argumentierte der Verfassungsblog zu Beginn der Woche.
Nun muss das Berliner Kammergericht entscheiden, ob es den Beschluss aufhebt. Selbst wenn es dazu kommt, sei Facebook nicht verpflichtet, die Daten herauszugeben, sagte Künasts Anwalt Severin Riemenschneider der dpa. Um dies zu erzwingen wäre eine weitere Klage notwendig.
Der Rechtpolitische Korrespondent der taz ist der
Ansicht, dass das Gericht nach der Betrachtung einer Schmähkritik noch zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht abzuwägen müsste, was unterblieb:
https://taz.de/Prozess-wegen-Beleidigung/!5624981/