NPP165 mit Anke Domscheit-Berg zum NetzDG: „Dann mach doch kein Facebook.“

Seit knapp einem Jahr gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Hass und illegale Hetze im Netz eindämmen sollte. Anke Domscheit-Berg ist Abgeordnete, Netzaktivistin und Frau, also bestens vertraut mit den Drohungen, vor denen das Gesetz eigentlich schützen soll. Wir sprachen mit ihr über planlose Polizisten und die Frage, was der Staat tun könnte statt Hass nur löschen zu lassen.

Feuerlöscher steht in der Ecke
Das NetzDG zwingt Plattformen zum Löschen von illegaler Hassrede, trägt aber wenig zur Lösung des Problems bei. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Tommaso Pecchioli-

„Hass im Netz ist der wahre Feind der Meinungsfreiheit“, sagte der damalige Justizminister Heiko Maas im Bundestag, bevor im Sommer 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verabschiedet wurde. Die Absicht: illegale Hassrede und Hetze im Netz bekämpfen, indem Plattformen wie Facebook, Twitter oder YouTube diese zügig löschen müssen.

Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes sagt die Abgeordnete Anke Domscheit-Berg, selbst regelmäßig Zielscheibe von Hass im Netz: Das Gesetz geht am Ziel vorbei. „Mir kommt es nicht darauf an, dass etwas aus dem Netz verschwindet.“ Viel wichtiger sei doch, dass Straftaten auch tatsächlich angezeigt und verfolgt werden. Was der Staat tun sollte, was aber auch jede*r Einzelne im Netz dazu beitragen kann, dass andere vom Hass nicht erschlagen werden, erklärt sie im Gespräch.

Als Bonusrunde des knapp 40 Minuten langen Podcasts sprechen wir noch über das Thema, mit dem Domscheit-Berg jede ihrer Reden im Bundestag schließt: Dem Paragraphen 219a im Strafgesetzbuch, der Informationen zum Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt.


Wie immer könnt ihr den Podcast auch als OGG-Datei herunterladen.

Shownotes:

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.