#219a
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Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen: „Man braucht ein dickes Fell“
Der Kampf um reproduktive Rechte existiert schon lange. Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen: „Man braucht ein dickes Fell“ Seit über einem halben Jahr ist das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aus dem Gesetz gestrichen. Wir haben mit der Sexualpädagogin Nina Schernus darüber gesprochen, was sich seitdem verändert hat. Und was sich noch ändern muss, damit ungewollt Schwangere an zuverlässige Informationen kommen.
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Roe-Urteil gekippt: Massiver Angriff auf reproduktive Rechte
Die reproduktiven Rechte von über 26 Millionen Frauen sind nun eingeschränkt. (Symbolbild) Roe-Urteil gekippt: Massiver Angriff auf reproduktive Rechte Nach einem historischen Urteil des Supreme Court werden die USA in zwei Hälften gespalten: Staaten, in denen ein Recht auf Abtreibung besteht und andere, in denen dies nicht mehr gilt. Aktivist:innen warnen vor verräterischen Datenspuren und geben Tipps, wie sich Betroffene im Netz sicher bewegen können.
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Schwangerschaftsabbrüche: Welche Kliniken in Deutschland noch Abbrüche durchführen
Die Datenbank von Correctiv zeigt, welche öffentlichen Krankenhäuser Schwangerschaftabbrüche durchführen. Schwangerschaftsabbrüche: Welche Kliniken in Deutschland noch Abbrüche durchführen Die öffentliche Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland ist lückenhaft. Das zeigt eine aktuelle Recherche, die erstmals Überblick über die Lage in den öffentlichen Krankenhäusern bietet. Die Datenbank gibt ungewollt Schwangeren endlich Zugang zu Informationen, die sie bisher kaum im Netz fanden.
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Schwangerschaftsabbrüche: Das Informationsverbot soll weg
Der Kleiderbügel steht für gefährliche Methoden des Schwangerschaftsabbruchs, wenn ungewollt Schwangere keinen einfachen Zugang zu medizinischer Versorgung haben. Schwangerschaftsabbrüche: Das Informationsverbot soll weg Bis heute machen sich Ärzt:innen strafbar, wenn sie nähere Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen auf ihren Webseiten bereitstellen. Damit soll nun Schluss sein. Bundesjustizminister Marco Buschmann stellte einen Gesetzentwurf vor, um § 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
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: § 219a: Urteil gegen Kristina Hänel aufgehoben
Kristina Hänel bei einer Preisverleihung der Heinrich-Böll-Stiftung. : § 219a: Urteil gegen Kristina Hänel aufgehoben Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel aufgehoben. Sie sollte 6.000 Euro Strafe zahlen, weil sie auf ihrer Website zu Schwangerschaftsabbrüchen informiert hat. Der kürzlich geänderte Paragraf 219a sei zu ihren Gunsten auszulegen, urteilte das Gericht. Nun wird es eine Neuverhandlung geben müssen.
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: NPP 176: Auf der Suche nach guten Informationen zum Schwangerschaftsabbruch
Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen im Netz zu finden, ähnelt immer noch der Suche nach einer Nadel im Heuhaufen : NPP 176: Auf der Suche nach guten Informationen zum Schwangerschaftsabbruch Wer auf Google nach „Abtreibung“ sucht, landet zuerst bei den Fake-Seiten radikaler Abtreibungsgegner:innen. Wie wurden diese zu Profis der Suchmachinenoptimierung? Und was können jene tun, die ungewollt Schwangere im Netz trotzdem gut informieren wollen? Darüber sprechen wir mit Tina Reis, Expertin für feministische SEO-Strategien.
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: NPP 167 Off The Record: Welchen Rahmen gibt sich die ARD?
: NPP 167 Off The Record: Welchen Rahmen gibt sich die ARD? In der neuen Ausgabe unseres Redaktions-Podcasts sprechen wir über die Recherchen zur Sparkasse und wie sie die Einwilligung für Werbung erschleicht. Außerdem geht es um das „Framing Manual“ der ARD, das wir im Volltext veröffentlicht haben und den Paragrafen 219a, der Informationen zu Abtreibung unter Strafe stellt. Mit dabei: Simon Rebiger, Markus Beckedahl und Chris Köver.
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: NPP165 mit Anke Domscheit-Berg zum NetzDG: „Dann mach doch kein Facebook.“
Das NetzDG zwingt Plattformen zum Löschen von illegaler Hassrede, trägt aber wenig zur Lösung des Problems bei. : NPP165 mit Anke Domscheit-Berg zum NetzDG: „Dann mach doch kein Facebook.“ Seit knapp einem Jahr gilt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, das Hass und illegale Hetze im Netz eindämmen sollte. Anke Domscheit-Berg ist Abgeordnete, Netzaktivistin und Frau, also bestens vertraut mit den Drohungen, vor denen das Gesetz eigentlich schützen soll. Wir sprachen mit ihr über planlose Polizisten und die Frage, was der Staat tun könnte statt Hass nur löschen zu lassen.
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: Kampf um 219a: Medien dürfen Yannic Hendricks beim Namen nennen
Anzeigen gerne, aber bitte nicht öffentlich genannt werden: Anti-Abtreibungs-Aktivist Yannic Hendricks : Kampf um 219a: Medien dürfen Yannic Hendricks beim Namen nennen Yannic Hendricks zeigt Ärzt*innen an, die auf ihren Webseiten gegen Paragraph 219a verstoßen, möchte aber lieber anonym bleiben. BuzzfeedNews wehrte sich gegen seine Unterlassungsklage – und hat damit vor Gericht gewonnen.