Gibt in Belgien ein Beamter als geheim eingestufte Dokumente weiter, um beispielsweise Missstände oder Korruptionsfälle aufzudecken, dann droht dieser Person eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren. Das ist schon skandalös genug. Nun will die belgische Regierung einen Schritt weitergehen und künftig auch Journalist*innen belangen, die über solche von Whistleblower*innen erhaltene Dokumente berichten. Eine saftige Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro sieht ein entsprechendes Gesetz vor, das der Außenminister Didier Reynders im Frühjahr vorgestellt hatte.
Wie die Brussels Times berichtet, wandte sich kürzlich die belgische Journalist*innen-Vereinigung AGJPB mit einem Schreiben an Reynders, in dem sie dessen Gesetzesentwurf kritisiert. So sei eine Einschränkung der Meinungs- und Informationsfreiheit von Whistleblower*innen wie von Journalist*innen zu befürchten. Zudem weist AGJPB auf die Einschätzung des belgischen Staatsrates hin: Das Beratungsgremium der Regierung hatte im Juni ähnliche Bedenken geäußert, die jedoch keinen Eingang in den noch nicht vom Parlament abgesegneten Gesetzentwurf gefunden haben.
Veröffentlichungen im allgemeinen Interesse
Der belgische Journalist Kristof Clerix, Mitglied des Internationalen Netzwerks investigativer Journalist*innen (ICIJ), macht neben dem Schutz von Grundrechten auch öffentliches Interesse geltend. So hätte beispielsweise die Enthüllung des Whistleblowers Edward Snowden, dass der US-Geheimdienst NSA mit Hilfe großer IT-Unternehmen den weltweiten Datenfluss überwacht, im Interesse der Allgemeinheit gelegen.
„In seiner derzeitigen Form könnte das Gesetz investigative Journalisten kriminalisieren und das Recht der belgischen Öffentlichkeit auf Informationsfreiheit bedrohen“, sagt Pauline Adès-Mével von Reporter ohne Grenzen. „Die Regierung muss die Balance wiederherstellen zwischen der Pressefreiheit und dem Schutz geheimer Informationen, sonst könnte das Belgiens Platz in der Rangliste der Pressefreiheit beeinflussen“.
Klarstellung im Gesetz gefordert
Dort liegt das Land derzeit auf Platz neun, zwei Plätze schlechter als im Vorjahr. Geht es nach den Journalist*innen-Vereinigungen, dann ließe sich ein weiteres Abrutschen aber einfach vermeiden: Demnach sollte ein ausdrücklicher Hinweis in dem geplanten Gesetz ausreichen, der Leaks und dazugehörige Berichterstattung straffrei stellt, solange es dem öffentlichen Interesse dient.
Erst im Frühjahr hat die EU eine Whistleblower-Richtlinie abgesegnet. Diese regelt zwar in erster Linie rechtliche Fragen rund um die Hinweisgeber selbst, gibt letzteren jedoch unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich das Recht, mit ihren Informationen an die Öffentlichkeit zu gehen und „hierfür auch die Medien“ zu nutzen. Offenkundig sieht dies die belgische Regierung anders, wenn es sich um möglicherweise sensible staatliche Informationen handelt. Bessert sie beim Gesetzesvorschlag nicht nach, dann dürfte ein Landesverrat Trahison Einschränkung-der-Pressefreiheit-Skandal nur eine Frage der Zeit sein.
— „Eine saftige Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro sieht ein entsprechendes Gesetz vor, das der Außenminister Didier Reynders im Frühjahr vorgestellt hatte.“ —
Warum macht in Belgien der Außenminister Innen- bzw. Justiz-Politik ??