EU-Verhandler einigen sich auf mehr Schutz für Whistleblower

Parlamentarier und NGOs konnten den Widerstand von Deutschland und anderen EU-Staaten überwinden: Menschen, die Rechtsverstöße in ihren Organisationen melden, sind künftig EU-weit rechtlich geschützt.

Wenn Whistleblower mit Journalisten reden, sind sie künftig EU-weit besser geschützt – Alle Rechte vorbehalten European Union

Die Europäische Union möchte den Schutz für Whistleblower stärken. In der Nacht auf heute erzielten Verhandler des Parlaments mit den EU-Staaten und der Kommission einen Kompromiss, der europaweit eine Garantie für den Schutz von Hinweisgebern schaffen soll, die Verstöße gegen EU-Recht melden. „Hinweisgeber tun das Richtige für die Gesellschaft und sollten von uns geschützt werden, damit sie dafür nicht bestraft, entlassen, degradiert oder vor Gericht verklagt werden“, sagte EU-Kommissionsvizechef Frans Timmermans.

Die Whistleblower-Richtlinie soll Hinweisgeber in Fällen wie den Panama-Papers oder Luxleaks schützen, in denen Mitarbeiter Informationen über rechtswidrige Vorgänge an die Öffentlichkeit brachten. Den Vorschlag zur Richtlinie machte die EU-Kommission vergangenen April. Im November positionierte sich das Parlament auf Vorschlag von Berichterstatterin Virginie Rozière von den französischen Sozialisten nochmal für deutlich stärkeren Schutz als der Entwurf der Kommission vorsah. Die EU-Staaten blockierten zunächst eine Einigung.

Streitpunkt Meldesystem

Streitpunkt in den Verhandlungen war die Frage, in welchen Fällen Whistleblower rechtlichen Schutz genießen, wenn sie die Medien oder die Behörden über Missstände in ihrer Organisation informieren. Deutschland und weitere EU-Staaten forderten deutlich schwächeren Schutz. Das Bundesjustizministerium von SPD-Politikerin Katarina Barley und weitere Stimmen im Rat setzten sich dafür ein, dass Whistleblower sich immer zuerst an eine interne Stelle in der eigenen Organisation wenden müssen, bevor sie Informationen nach außen weitergeben dürfen. Das hätte wohl viele Hinweisgeber abgeschreckt.

Der nun erzielte Kompromiss lautet, dass Hinweisgeber sich künftig mit Berichten über Missstände unter bestimmten Bedingungen direkt an die zuständigen Behörden wenden dürfen. Das soll etwa der Fall sein, wenn sie Vergeltungsmaßnahmen fürchten müssen. Auch Leaks an die Medien sind demnach in einigen Fällen rechtlich geschützt.

„Wenn nach der Meldung an die Behörden keine geeigneten Maßnahmen ergriffen werden, eine drohende oder offenkundige Gefahr für das öffentliche Interesse zu erkennen ist oder eine Meldung an die Behörden keine Option wäre, beispielsweise weil die betreffenden Behörden und der Straftäter Absprachen getroffen haben, können Hinweisgeber mit ihren Informationen an die Öffentlichkeit gehen und hierfür auch die Medien nutzen“, schreibt die Kommission in ihrer Erläuterung. Ein vollständiger Text der Einigung liegt noch nicht vor. Sobald die Einigung in Textform gegossen ist, wird sie an die EU-Staaten und an das Parlament zu endgültigen Verabschiedung geschickt.

Jubel im Parlament

Abgeordnete begrüßten die Einigung. Die Länder, die eine Einigung blockiert hätten, seien von der Zivilgesellschaft und NGOs zu einer Lösung bewegt worden, twitterte Chefverhandlerin Rozière. „Das ist ein Durchbruch für den Schutz von Hinweisgebern. Whistleblower bekommen zukünftig in Europa den Schutz, den sie verdienen. Die Pressefreiheit wird durch einen sicheren Regeln [sic] für Whistleblower gestärkt“, sagte der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold.

Auch NGOs begrüßte die Einigung. Whistleblower in der EU, etwa Howard Wilkinson, der Hinweisgeber im Fall Danske Bank, haben allzu lange ungerechtfertigte Revanche-Maßnahmen dafür erfahren, dass sie handelten. Es ist ein ziemlicher Erfolg, dass die Verhandlungen zwischen den [EU-]Institutionen zu einem positiven Ergebnis gekommen sind“, sagte Nick Aiossa von Transparency International.

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Eine Ergänzung

  1. „Zu den Auslieferungsvoraussetzungen nach dem Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika gehört insbesondere, dass das dem Auslieferungsersuchen zugrunde liegende Verhalten des Verfolgten nach dem Recht beider Staaten strafbar ist und eine nicht unerhebliche Straftat darstellt. “
    => Wird uns dieses neue Whistleblower-Recht der EU denn nun helfen, Edward Snowden nach Berlin einladen zu können, weil wir eine Auslieferung an die USA gegen seinen Willen ausschließen dürfen ?

    ( Genau das hätte natürlich eigentlich schon gelten müssen seit dem 29.10.2015, als das EU Parlament die Schutz-Resolution für Edward Snowden verabschiedete – aber das war nur eine Aufforderung an die Regierungen der EU-Staaten, während nun allgemein-gültiges Whistleblower-Recht in der EU entsteht. )

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