EU-Urheberrecht: Verhandler meißelten Uploadfilter in Stein

Nach monatelangem Tauziehen steht fest: Die Europäische Union verpflichtet künftig Webseiten und Apps zum Filtern von Inhalten. Die Freiheit im Internet schwindet damit, fürchten Netzaktivisten. Am Text der Reform ist nicht mehr zu rütteln, die endgültige Abstimmung kommt in wenigen Wochen.

CC-BY-SA 2.0 Steven Lilley

Die Reform des EU-Urheberrechts steht nach monatelangen Verhandlungen vor dem Abschluss. Verhandler in Straßburg einigten sich nach Angaben der EU-Kommission auf einen endgültigen Reformtext. Der gemeinsame Vorschlag von EU-Staaten, Kommission und Parlament schreibt  Internetseiten und Apps vor, von Nutzerinnen und Nutzern hochgeladene Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen. Praktisch allen Plattformen, die Nutzerinhalte hosten, droht damit die Pflicht, Uploadfilter einbauen zu müssen.

Die Reform sollte eigentlich das Urheberrecht fit für das 21. Jahrhundert machen. Doch leider dominierten die Rechteinhaber-Lobby und große Tech-Firmen den Prozess. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf enthält Vorschläge, die aus Sicht von Vertretern der Zivilgesellschaft und Netzaktivisten eine Gefahr für die Meinungsfreiheit im Internet darstellen.

Uploadfilter und Leistungsschutzrecht

Uploadfilter sind der umstrittenste Teil der Reform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des Vorschlags jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video vor der Veröffentlichung prüfen. Das gilt für Webseiten oder Apps, die von Nutzern erstellte Inhalte anbieten. Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit Filtern, die für kleine Anbieter teuer und schwer umsetzbar sind und bei den großen Plattformen fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegen.

Der Text nimmt auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich lediglich Plattformen aus, die jünger als drei Jahre sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz machen und weniger als 5 Millionen Besucher pro Monat haben. Damit sind selbst viele kleine Unternehmen und Organisationen von der Filterpflicht betroffen, klagte die Piraten-Abgeordnete Julia Reda nach Verkündung der Einigung.

Artikel 11 erweckt mit der Vergütungspflicht selbst auf kurze Anreißertexte einen politischen Zombie zum Leben, das Leistungsschutzrecht. Die Verlagslobby will sich damit einen Anteil an den Werbeeinnahmen sichern, die Google mit Werbung neben Links verdient. Die Maßnahme nutzt vor allem großen Verlagshäusern: Einer Berechnung zufolge würde bei Einführung des EU-Leistungsschutzrechts 64 Prozent der Einnahmen in Deutschland allein an den Axel-Springer-Verlag gehen. Google droht indes mit dem Ende von Google News in Europa.

Die Reform bringt freilich auch einige klare Verbesserungen. Künftig ist klar geregelt, dass durch originalgetreuen Vervielfältigungen gemeinfreier Werke keine neuen Rechte entstehen. Das erleichtert die Einbindung solcher Werke auf Wikipedia, schrieb die Wikimedia-Stiftung in einem Blogbeitrag. Zudem wird der Zugang zu vergriffenen Werken erleichtert, in dem Verwertungsgesellschaften für die Rechteinhaber handeln dürfen.

Netzaktivisten und einige Politiker zeigten sich trotzdem enttäuscht über den verhandelten Text. Der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken kritisierte die Entscheidung zu verpflichtenden Uploadfiltern. Der Koalitionsvertrag seiner Partei mit der Union habe die Filter noch als unverhältnismäßig abgelehnt. Es sei „völlig unverständlich“, warum sich die Regierungsmitglieder von CDU und CSU nicht stärker gegen Filter eingesetzt hätten. Wütende Youtuber ließen als Protest den Hashtag #NieMehrCDU trenden.

Die Reform muss nun noch eine letzte Hürde nehmen: In wenigen Wochen stimmt das Europaparlament über den endgültigen Text ab. Julia Reda und andere Gegner der Uploadfilter drängen auf eine Ablehnung der ganzen Reform. Das ist möglich, allerdings ist die Ablehnung eines von allen drei EU-Institutionen (Rat, Kommision, Parlament) ausverhandelten Textes sehr ungewöhnlich.

Googles Werk und Springers Beitrag

Der Gesetzestext zur Urheberrechtsreform ist Ergebnis jahrelangen Tauziehens. Anstoß für die Reform war ein Vorschlag des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger, einem CDU-Politiker mit guten Kontakten zu Lobbyisten und der Industrie. Schon im Erstentwurf legte die Kommission das klare Ziel fest, die Position der Presseverlage und anderer Rechteinhaber zu stärken. Auf zeitgemäße Ideen wie einem Recht auf Remix und großzügige Ausnahmeregeln für nichtkommerzielle Verwendung von Inhalten verzichteten die Vorschläge hingegen.

Zu den Gegnern der Reformvorschlägen zählen Google und Facebook. Die Internetkonzerne setzen selbst bereits Uploadfilter ein, dennoch warnten sie vor Artikel 13. Strengere Haftungspflichten, wie sie der Paragraph vorsieht, würden Google zwingen, für fast alle Inhalte auf seiner Plattform Lizenzen zu erwerben. Das könnte den Konzern Milliarden kosten.

Im Lobby-Kampf gegen Artikel 13 verbreiteten die Internetkonzerne, insbesondere Google, die Kritikpunkte der Netzaktivisten. Das ließ Vorwürfen der Vereinnahmung aufkommen. Dennoch kämpften Gegner der Uploadfilter einen größtenteils erfolglosen Abwehrkampf.

Schlüsselfigur: CDU-Mann Voss

Axel Voss freut sich - CC0 Wikimedia

Die Befürworter der Vorschläge konnten indes auf eine starke Stimme vertrauen: Wichtigster Freund der Rechteinhaber im EU-Parlament ist der Abgeordnete Axel Voss. Der CDU-Politiker schrieb als Berichterstatter den Gesetzesvorschlag des Parlaments. Dabei blieb er nahe an Ideen der Musik- und Verlagslobby. Selbst seine Kritik am letzten Ratsvorschlag für den fertigen Text war praktisch Wort für Wort von einem Text des Bertelsmann-Verlages abgekupfert, wie eine Bericht von golem.de aufzeigt. An der harten Haltung von Voss änderten auch zaghafte Einschübe von CSU-Digitalisierungsstaatsministerin Dorothee Bär nichts, die an die Kritik an Uploadfiltern im Koalitionsvertrag erinnerte.

Voss erfüllte einen zentralen Wunsch der Presseverlage: Das Leistungsschutzrecht, auf das Axel-Springer-Verlagschef Mathias Döpfner immer wieder lautstark gedrängt hatte.

Der fertige Text ist das Ergebnis diesen Lobbyings. Das Urheberrecht der Europäischen Union ist nun auf Jahre, vielleicht Jahrzehnte ganz und gar nach dem Maßstab der Rechteinhaber gestaltet.

21 Ergänzungen

  1. Mit dieser Entscheidung wird sicher Otto Normali beim Normali -Dienst nicht mehr mit Meinungsfreiheit rechnen dürfen. Ähnlich wie SciHub wird sich damit eine Szene im Graubereich ergeben. Und im Endeffekt wird damit bald auch das Darknet unterhalb von TOR als Alternativraum gesellschaftsfähig. Leider nur mit Reibungsverlusten, weil die EU an längst überholten Märkten ohne Perspektive fest hält. An sich ökonomisch voll neben dem Gleis.

  2. Die Entscheidung für Uploadfilter zeigt, dass unsere Gesellschaft es nicht gelernt hat mit Demokratie umzugehen. Dazu gehört es nun einmal, extreme aller Seiten zu ertragen und sich mit diesen zu Streiten. Dazu gehört es, aufzuklären und zu informieren – das bedeutet natürlich Arbeit, Nachdenken, sich mit unbequemen auseinander zu setzen. Tugenden die in Deutschland mal existiert haben, aber leider immer mehr verschwinden.

    Ich arbeite als Kreativer und bin selbst mit der Problematik des Urhebers vertraut, einen Uploadfilter lehne ich aber ab – er ist der Anfang vom Ende und die Kontrolle großer Verlage über das Netz.

  3. Wichtiger Punkt: „Der Text nimmt auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich lediglich Plattformen aus, die die jünger als drei Jahre sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz machen und weniger als 5 Millionen Besucher pro Monat haben“ – sind diese 3 Bedingungen wirklich mit *und* verknüpft? M.a.W. wenn eine Plattform älter als 3 Jahre ist, muss sie filtern, auch wenn sie keinen Umsatz macht und nur 1 Bescuher pro Monat hat?

    1. Die Schweiz, bzw. deren Bürger, welche dank direkter Demokratie ein effektiv Mitbestimmen können werden solch Unsinniges Treiben hoffentlich ablehnen.
      Nicht zuletzt auch um die Geschäfte zu übernehmen, die sich im EU Raum nicht mehr lohnen (falls die nicht nach UK ins Exil gehen).
      Die Schweiz wird hoffentlich auch das erste Land sein, welches die Unnatürlichen Konstrukte Urheberrecht / Copyright / Patent sowie Datenschutz und Privatsphäre abschaffen. Wenn alle Daten offen und frei verfügbar sind, verlieren sie ihren Wert und die Attraktivität.
      Ich werde mich auf jeden Fall dafür einsezten.

  4. Wo finde ich den aktuellen Text der Reform?
    (Der Link auf die Angaben der EU-Kommission habe ich durchgesehen.)

  5. > Es sei „völlig unverständlich“, warum sich die Regierungsmitglieder von CDU und CSU
    > nicht stärker gegen Filter eingesetzt hätten.

    Hä?
    Mitglieder sogenannter „konservativer“ Parteien werden *immer* für mehr (vermeintliche) Kontrolle votieren, v. a. bei allem, was ihnen „neu“ – lies: alles, was > 20 Jahre nach ihrer Geburt auftaucht – erscheint.

  6. Kurze Nachfrage/Präzisierung:

    > Der Text nimmt auf Vorschlag von Deutschland und Frankreich lediglich Plattformen aus, die die
    > jünger als drei Jahre sind, weniger als 10 Millionen Euro Umsatz machen und weniger als 5 Millionen
    > Besucher pro Monat haben.

    (btw ein Wort ist doppelt)
    Müssen die Bedingungen alle gelten, damit man eine Ausnahme ist? Also zum Beispiel, ein kleines nichtkommerzielles Webforum mit 200 Usern, das aber seit fünf Jahren existiert. Ist das betroffen? Wir sind ja nicht jünger UND xyz.

    1. Ich habe den Vorschlag so verstanden, dass alle drei Bedingungen zutreffen müssen, damit die Ausnahme gilt. Noch ist im Übrigen der Text, auf den sich die Trilog-Verhandler geeinigt haben, nicht öffentlich. Wir werden sehen, wie der Text genau formuliert ist und wie weit sich die Ausnahme interpretieren lässt.

      1. Ich würde erwarten, dass alle drei Bedingungen gelten müssen. Sonst würde garantiert irgendwer auf die Idee kommen, seine Plattform alle 2,99 Jahre dichtzumachen und neu zu starten. Oder seine Gesamt-Einnahmen über Tricks so zu aufzusplitten, dass sie einzeln unter der Grenze bleiben. Oder die Plattform einfach in x Teile zu teilen, die für sich unter der Besuchergrenze bleiben, aber zufällig alle miteinander Daten austauschen können.

        Wobei natürlich: IANAL, also keine Ahnung, ob solche Tricks rechtlich überhaupt möglich wären oder schon berücksichtigt wurden.

        Falls aber tatsächlich jedes x-beliebige Forum mit ein paar Teilnehmern betroffen sein sollte, nur weil es älter als 3 Jahre ist – Wow, da hätten unsere Experten wirklich ein richtig fantastisches Monster geschaffen. Respekt.

      2. > Noch ist im Übrigen der Text, auf den sich die Trilog-Verhandler geeinigt haben, nicht öffentlich.
        > Wir werden sehen, wie der Text genau formuliert ist

        Bei den vielen Kommentaren welche ich ab Donnerstag gelesen und gehört habe, beziehen die sich dann nicht auf den Orginaltext, sondern auf eine Interpretation? Oder ist der Text „intern“ schon so im Umlauf, dass nur die Öffentlichkeit es noch nicht zu sehen bekommt? Wann ja, warum eigentlich nicht?

  7. Hm, ein Gedankenspiel. Auf den ersten Blick erscheint mir dieser durchaus naiv. Auf den zweiten bin ich auf jeden Fall auf eine Antwort sehr gespannt.

    Ich selbst betreibe eine kleine Webseite und erstelle dabei meine eigenen Inhalte. Andere Fotografieren ein wenig oder haben im Selfpublishing ein Buch veröffentlicht oder haben Freude an Ihrer Teilnahme an einer lokalen Musikband, oder, oder, oder. Überall fallen dabei natürlich Inhalte an. Wie können all diese Leute jetzt sicherstellen, das Uploads darauf geprüft werden das Ihre Urheberrechte geachtet werden?

    Oder anders gefragt, es muss ja für jedermann einfach ermöglicht werden das die Uploadfilter auch gegen die eigenen Inhalte prüfen? Wie ist da der vorgesehene Weg? Wie wird die „Quelle“ der Uploadfilter gefüttert. Was schreibt hier der Gesetzgeber in der Praxis vor?

    Und bevor der Shitstorm kommt. Mir geht es nicht darum die Uploadfilter zu befördern und gutzuheißen. Doch soweit mir zu Augen gekommen adressierte bislang kein Artikel dieses Gesetz aus diesem Blickwinkel. Der Aspekt ist aber nicht uninteressant, denn wenn wie wahrscheinlich, nur Verwertungsgesellschaften oder ähnlich hier Input liefern dürfen oder umständlichste, kostspielige Verfahren durchzuführen sind, dann würde das die Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahme auch aus anderer Sicht belegen.

  8. Sollen die Upload-Filter auch für Text-Kommentare wie hier zum Beispiel gelten?
    Ich könnte ja urheberrechtlich geschützte Texte hier rein kopieren.

    Dieser Vorschlag ist jedenfalls das Todesurteil für die eh schon schwächelnde europäische Internet-Industrie.
    Wenn diese Politiker Europa wirtschaftlichen Schaden zufügen wollten ist ihnen das mit diesem Gesetzesvorschlag sehr gut gelungen! *facepalm*

    1. Lieber Kollege, ein 7-Sekunden-Soundbite im Radio vermag nicht immer die volle Breite einer Position wiederzugeben. Für ein volleres Verständnis meiner Aussagen empfehle ich den begleitenden Artikel, in dem ich etwas mehr Text erhalte: https://orf.at/stories/3111471/

      Ich habe mit den Kollegen vom ORF länger zu Uploadfilter und der Urheberrechtsreform gesprochen. Irgendwann wurde ich dann auch gefragt, ob dies „das Ende des Internets“ sei. Antwort:

      „Hiobsbotschaften über ein vermeintliches Ende des Netzes hält er für überzogen, er glaubt aber durchaus, dass es zu einer Verschiebung und Veränderung der Inhalte auf großen Plattformen kommen wird.“

      Dazu stehe ich auch.

  9. Danke für den Hinweis auf den Begleitartikel. Das ist deutlich klarer (mir ist schon klar, dass du keinen Einfluss darauf hast, was gesendet wird ?)

  10. Wie genau muss man sich das eigentlich vorstellen? Werden dann Inhalte, die außerhalb der EU hochgeladen werden, innerhalb der EU gesperrt. À la Gema damals? Nach dem Motto ‚dieser Tweet ist für sie gesperrt‘? Und man müsste einen neuen Youtube&Co Unblocker verwenden oder generell mit Proxies surfen? Würde das heißen, ich könnte auf Inhalte, die ich auf Twitter mittels eines Proxies hochgeladen hab, ohne Proxy dann selbst gar nicht mehr zugreifen?
    Auch wenn es heißt die Inhalte verschieben und verändern sich, dann tun sie das doch nur in unserer kleinen EU, die restliche Welt macht weiter wie zuvor und wir stehen halt außen vor und machen nur noch so halb mit.

  11. Ich bin Google Fan, und mag deren Ideen und Produkte. TROTZDEM… Konzerne wie G., die mit dem Content vieler Anbieter, Geld verdienen haben hoffentlich nicht ernsthaft geglaubt, dass Kreative diesen Content auf ewig für Lau liefern? Jede Industrie zahlt für ihren Rohstoff. Die Internetindustrie ist die mir einzig bekannte, die glaubt Daten umsonst verwerten zu dürfen!? Die eigene Freiheit wird höher angesiedelt, als das Recht auf Vergütung anderer Teilnehmer. Die Kreativbranche ist immerhin die dritt größte Industrie Deutschlands. Mit dieser Größe sollte diese auf Augenhöhe, und nicht als Bitsteller, behandelt werden. Die Internettbranche hätte all das abwenden können, wenn sie sich freiwillig mit den Rechteinhabern geeinigt hätte. Hat sie aber nicht immer, oder nur auf grossen Druck hin. Siehe GEMA vs. YouTube. Jeder Mensch will für seine Arbeit entlohnt werden. Dieser Grundsatz muss für alle gelten.

    1. Den Schaden haben aber letztlich die Künster:innen die ihre Werke auf Youtube veröffentlichen. Das ist einfach viel zu simpel gedacht. Das Internet funktioniert schon lange nicht mehr so. Viele die ihr mit ihrer Arbeit im Internet Geld verdienen wissen vermutlich nichtmal was ein Server ist. Jeder Mensch will für seine Arbeit entlohnt werden. Dieser Grundsatz muss für alle gelten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.