Von Despacito bis Beethoven: Diese fünf Songs erklären das neue Urheberrecht der EU

Warum hat Metallica einen fast 20-jährigen Dauerstreit um Musik im Internet ausgelöst? Und warum streiten EU-Politiker bei geheimen Verhandlungen über ein Pink-Floyd-Lied? Unser Mixtape zu der Reform, die das Internet für immer verändern könnte.

Pink Floyd Another Brick in the Wall Artwork
Eine Homage an Pink Floyd. Deren Hit „Another Brick in the Wall“ sorgt auch nach 30 Jahren für Urheberrechtszwist CC-BY 4.0 Nesta592

Wenn es ums Geld geht, müssen auch Promis mal Politik machen. Darum wirbt Ex-Beatle Paul McCartney gemeinsam mit Placido Domingo und Udo Lindenberg für ein neues EU-Urheberrecht. Hunderte bekannte Künstler schickten jüngst einen offenen Brief ans EU-Parlament. Sie wünschen sich verpflichtende Uploadfilter auf Plattformen wie Youtube, damit mehr Geld bei ihnen landet. Die Pläne ärgern Bürgerrechtler und die Netzgemeinde: Denn die Filter sind ein automatisiertes Zensursystem, das auch viele legale Inhalte als Beifang aus dem Netz fischen könnte. Ganz abgesehen von Zweifeln, ob dadurch wirklich mehr Geld bei den Künstlern landet.

Die Filter sind nur ein Teil der umstrittenen Urheberrechtsreform. Vor einigen Wochen schickte das EU-Parlament seinen Vorschlag in die Geheimverhandlungen über den fertigen Text. Dabei steht einiges auf dem Spiel. Aber keine Angst, Ihr müsst keine Akten wälzen, um die Reform zu verstehen. Wir haben Euch ein Mixtape gemacht:

Metallica,“I Disappear“

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Die Metallica-Nummer vom Mission-Impossible-Soundtrack ist ein Meilenstein in der Musikgeschichte. Nicht nur deshalb, weil es super zu Dosenbier passt und sich zum Mitgröhlen eignet. Im März 2000 verklagte die Band wegen illegaler Kopien des Songs die Tauschbörse Napster – der Beginn eines jahrelangen Endzeit-Kampfes der Musik- und Filmindustrie gegen Tauschbörsen und Videoplattformen im Netz.

Inzwischen sind Tauschbörsen Geschichte und die Gewinne der Musikindustrie sprudeln dank Streaming-Diensten wie Spotify wieder. Mehr als 75 Cent aus jedem Euro, den Spotify einnimmt, gehen an drei Platten-Labels: Sony Music, Warner, Universal. Trotzdem wird die Musikindustrie nicht müde, eine vermeintliche Verwertungslücke („value gap“) bei Plattformen wie YouTube und Facebook zu beklagen. Mit diesen Wünschen stießen die Rechteinhaber bei der EU-Kommission auf offene Ohren, ganz im Gegensatz zu der großen Mehrheit der über 10.000 Menschen, die sich an einer öffentlichen Umfrage der Kommission zum Urheberrecht beteiligt hatten. Deren Wünsche nach mehr Nutzungsfreiheiten und -rechten wurden einfach ignoriert.

Luis Fonsi, „Despacito“

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Der sexy Sommerhit aus Puerto Rico hat beinahe 6 Milliarden Klicks auf Youtube. Also fast so viele, wie die Erde Einwohner hat. Doch das Video könnte bald gemeinsam mit zehntausenden anderen von der Plattform verschwinden, warnte Youtube-Chefin Susan Wojcicki in einem Blogpost. Die Warnung sorgte für einen Aufschrei unter Influencern: Nehmt uns nicht unser Youtube weg!

Dabei ist es schon heute so, dass YouTube mit dem Content-ID-System Inhalte automatisch filtert: Rechteinhaber deponieren ihre Inhalte in einer Datenbank. Wenn YouTube eine Übereinstimmung findet, können diese entscheiden, ob sie die Nutzung dulden, das Video blockieren oder über Werbung – gemeinsam mit Google – zu Geld machen. Mit anderen Worten, Google hat aus Rechtsdurchsetzung ein Geschäftsmodell gebastelt. Das ist möglich, weil Google derzeit nur bei Kenntnis einer Urheberrechtsverletzung haftet.

Mit der Verschärfung des Urheberrechts soll das Haftungsprivileg fallen. YouTube könnte dann dazu übergehen, im Zweifel erst mal zu blocken anstatt wie bisher zu dulden. Das dürfte viele Videos aus dem Netz fegen. Selbst bei einem Welthit wie Despacito sind nicht alle Rechte geklärt, sagt Youtube. Der Konzern lobbyiert deshalb weniger gegen Filter im Allgemeinen als gegen schärfere Haftungsregeln. Besonders hart treffen dürften die Filterpflichten vor allem Gelegenheitsnutzer, die Handyvideos hochladen oder Remixes und Memes teilen wollen.

Pink Floyd, „Another Brick in the Wall“

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Was wäre der Welthit ohne den gruselig-schönen Kinderchor im Background? Die Schülerinnen und Schüler, die für den Pink-Floyd-Klassiker im Chor sangen, erhielten damals einen Scheck über 1.000 Pfund. 25 Jahre später, der Song war mittlerweile Kult, forderten die Kids rechtlich einen etwas gerechteren Anteil für sich ein.

Das neue Urheberrecht soll Künstlern mehr Rechte geben. Eigentlich. Das EU-Parlament schrieb in seine Vorschläge, Autoren und Künstler müssten eine „faire und verhältnismäßige Entlohnung“ für ihre Arbeit erhalten.

So weit die Theorie. In der Praxis sah es so aus: Ein Fall wie „Another Brick in the Wall“ muss verhindert werden, sagten Abgeordnete bei Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Doch die EU-Kommission und Vertreter der Mitgliedsstaaten blieben hart: Sie wollen, dass unfaire Geschäftspraktiken wie Total-Buy-Out und Knebelverträge erlaubt bleiben. Hey, teacher!

Kraftwerk, „Metall auf Metall“

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Seit über 20 Jahren streiten Kraftwerk und Moses Pelham vor Gericht über ein zwei Sekunden langes Sample des Songs „Metall auf Metall“ (1977). Mit dem Schnipsel hatte Pelham 1997 als Endlosschleife Sabrina Setlurs „Nur Mir“ hinterlegt. Zwar hatte 2016 das Bundesverfassungsgericht in einem wegweisenden Urteil zu Gunsten der Samplingfreiheit entschieden, das letzte Wort ist damit aber noch nicht gesprochen. Denn der Bundesgerichtshof wollte nicht entscheiden, ohne die Meinung des Europäischen Gerichtshofs einzuholen. Vereinfacht geht es dabei um die Frage, ob Sampling auf nationaler Ebene erlaubt werden darf oder ob das durch die restriktiven Regeln des EU-Urheberrechts unmöglich ist.

Das führt zu einem der größten Versäumnisse der EU-Urheberrechtsreform. Weder für Sampling- und Remixkultur noch für Internet-Memes und andere Bagatellnutzungen wie Hintergrundmusik in Handyvideos findet sich eine Lösung im Reformentwurf. Die Reformlücke wächst und es fehlt weiterhin an Verhältnismäßigkeit. Während es im US-Copyright mit dem Fair-Use-Prinzip eine flexible und innovationsoffene Ausnahmebestimmung gibt, fehlt vergleichbares im EU-Urheberrecht. Das deutsche Justizministerium regte an, die Einführung eines Recht auf Remix zu prüfen. Doch die Rufe verhallten. Deshalb könnte es gut sein, dass der Europäische Gerichtshof auch in Zukunft selbst kurze Samples wie jene zwei Sekunden „Metall auf Metall“ ohne Zustimmung der Rechteinhaber verbietet.

Beethoven, Fünfte Symphonie


Beethovens Fünfte, auch Schicksalssymphonie genannt, erkennen selbst Musikbanausen wegen des dramatischen „Ta-ta-ta-ta“ am Anfang. Das Werk ist über 200 Jahre alt und nicht mehr urheberrechtlich geschützt. Doch das ist Youtube egal. Als der deutsche Musiktheoretiker Ulrich Kaiser zuletzt eine alte, lizenzfreie Aufnahme der 5. Symphonie hochlud, unterstellte ihm Youtubes Filter eine Urheberrechtsverletzung. Offenbar vermag selbst der High-Tech-Filter des Google-Konzerns nicht zwischen unterschiedlichen Aufnahmen desselben klassischen Musikstücks zu unterscheiden. Mehr noch, Rechteinhaber beanspruchen via Content-ID-Algorithmus Rechte an Aufnahmen, über die sie gar nicht verfügen, um an den Werbeeinnahmen zu verdienen.

Einsprüche Kaisers blieben vergebens. Youtube hält das Stück bis dato für urheberrechtlich geschützt. Das Beispiel zeigt, wie unzulänglich automatische Filtersysteme in vielen Fällen sind. Verpflichtende Filter könnten die Lage deutlich verschärfen. Tausende klassische Musikstücke und andere gemeinfreie Werke sind durch die Filterpflicht bedroht. Beethovens „Ta-ta-ta-ta“ könnte bald verhallen.

Und andere Verstimmungen

Die Liste der Misstöne im neuen Gesetz lässt sich im Übrigen fortsetzen. Die Vorschläge sollen eine Lizenzpflicht selbst auf kurze Textschnipsel durchsetzen, das sogenannte Leistungsschutzrecht. Jedes Bild oder Video bei einer Sportveranstaltung könnte bald eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Und Vorschriften beim Thema Text- und Datamining könnten sogar die Entwicklung Künstlicher Intelligenz bedrohen. Könnte darüber nicht mal wer einen Song schreiben?

10 Ergänzungen

  1. Meist populäre Musik, die als Evergreens, aufgrund einfacher und eingängiger Struktur mit Ohrwurm-Qualität, sich Millionenfach durchgesetzt hat. Wird so ein Lied nun gesperrt: Wetten der populäre Massen-Geschmack findet einfach ein Lied ähnlicher Struktur und hyped halt das?

    Die einzigen, die an dem alten „Publisher“-System verdienten, in dem sich im 20sten Jahrhundert eben nur die großen durchsetzen konnten und in den 90igern einen globalen Musik-Einheitsbrei geschaffen hatten, waren auch die einzigen, die davon profitierten. Sie haben mit all den CDs und Kassetten, und dem billigen Elektroschrott zum Abspielen dieses Schmus ( xD ), dazu auch ordentlich die Umwelt verschandelt.

    Daß der kapitalistische Musikbetrieb ihre eigenen, teils verstorbenen oder renitenten, Musiker heute, 2018, irgendwie versucht zu instrumentalisieren, sollten alle Musik-Fans ihnen ganz übel nehmen: Denn nicht die Mitglieder des Pink-Floyd’schen Kinderchors werden von denen ein faires „Buy-Out“ zu erwarten haben, sondern Die, die das Lied verwenden, weiterverbreiten und auch über 35 Jahre später populär halten – sollen abgemahnt werden dürfen.

  2. Ich frage mich immer noch, woher die völlig falsche Vorstellung kommt, dass es beim Urheberrecht tatsächlich um die Urheber (also Künstler) geht? Beim Urheberrecht gehts de facto nur um die Rechteinhaber und das sind eben zumeist nicht die Urheber.

    1. Das Urheberrecht lässt sich nicht abtreten und liegt immer beim Urheber. Du meinst warscheinlich die Verwertungsrechte.
      Der Urheber selbst hat aber sobald er die Verwertungsrechte jemand anderem überlässt (was meisstens passiert wenn man bei einer Plattenfirma bzw einem Verlag einen Vertrag unterzeichnet) defacto keine Möglichkeit die Verwertung seiner eigenen Werke zu beeinflussen. Selbst wenn er selbst nichts dagegen hat dass seine Werke germixt werden oder auf Youtube & co landen kann er nicht verhindern dass sich die Plattenfirma dagegen wehrt.

  3. Boah ey, dieser ganze Mist regt mich so auf!
    Urheberrecht macht aus dem Kulturgut Musik eine Klassenangelegenheit: Entweder du kannst es dir leisten, oder eben nicht!
    Und es ist so dumm, die Leute die es sich nicht leisten können ziehen es sich illegal oder lassen sich die neue Scheibe brennen!
    Lösung: Weg mit dem Urheberrecht, alles frei in’s netz stellen und einen spenden Button hinzufügen, wer Geld hat zahlt bitte und wer nicht wird nicht Opfer kultureller Exklusion!

  4. Hot take: Was wäre, wenn wir das komplette Urheberrecht einfach ersatzlos in die Tonne kloppen und das Problem vertraglich statt gesetzlich regeln?
    Unternehmen müssten mit Nutzern ihrer Produkte einen Nutzungsvertrag abschließen, der im Falle der Weiterverbreitung Strafen vorsieht und sie müssten ihre Produkte individuell Kryptographisch kennzeichnen um im Streitfall eindeutig nachweisen zu können, welcher Nutzer das Werk verbreitet hat.
    Das hieße, dass man zwar z.B. bei jedem Kinobesuch einen Vertrag unterzeichnen müsste aber das würde nur die beiden Vertragspartner betreffen. Es wäre nicht mehr möglich versehentlich Copyright-Verletzungen mit den Werken von Dritten zu begehen. Sobald etwas frei verfügbar ist, ist es gemeinfrei und bleibt es auch. Wer nichts unterschrieben hat ist fein raus und wer was unterschreibt und es dennoch verbreitet muss halt ein paar Milliarden Vertragsstrafe blechen.

    1. Warum nicht einfach das Urheberrecht oder besser die Verwertungsrechte um die es eigentlich wirklich geht, analog zum Patentrecht gestalten?
      Nach zwanzig Jahren ist Schluss.
      Viel einfacher.
      Zumal eine Erfindung wie der Microchip der die Dampfmaschine wohl wesentlich bedeutender war als jedes Musikstück oder jeder Film.
      Wer es in zwanzig Jahren nicht schafft mit seinen Schaffen Geld zu verdienen, schafft es später auch nicht oder ist dann eh schon tot.
      Läuft es wirklich gut könnte man den Rechteinhabern ja die Möglichkeit einräumen für Geld ihre Schutzrechte zu verlängern.
      Analog zu technischen Innovationen, wäre etwas vergleichbares wie eine Interoperabilitätsklausel denkbar welche unterbindet das mit Knebelverträgen sowas wie das remixen unmöglich gemacht wird. Aber eben nicht das man für lau 100 Jahre plus X Geld immer wieder für das Selbe abfassen kann.

      1. 20 JAHRE??? UNTERGANG!!! VERHUNGERNDE KÜNSTLER!!!

        Deswegen. Was meinst du, wie lange die Frist einmal war?

        1. Die genaue Zahl weis ich nicht mehr so genau aber es waren höchstens 50 Jahre. Genau aus dem Grund das man annahm das der Künstler dann schon die Früchte seines Werkes nicht mehr ernten könne. Sagen wir durch körperliche Abwesenheit. Disney hatte Angst das dann die Mickey Mouse auch einfach kopiert werden könne und erstritt sich vor Gericht eine Verlängerung. Ich glaube über 100 Jahre mit Option auf Verlängerung.
          All diese Spinner haben das womit sie sich jetzt rühmen auch nur geklaut. Nehmen wir Disney. Was hat Disney erfunden? Dornröschen? Ist klar……..
          Ich sage auch.
          Musik 20 Jahre
          Film 15 Jahre
          Programme wie z.B. Spiele 5. Danach Open Source und Netzwerkpatch. Es kann nicht sein das mittlerweile gut 25% meiner Spiele nicht mehr gehen nur weil der Publisher die Server abgeschaltet hat. Alles sollte irgendwann zum allgemeingut werden.

  5. Geiler Artikel, schönes Format – sehr gern mehr davon! Ist schön, etwas über das Thema zu lesen, was nicht so trocken ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.