Mit dem Internet wurde das Urheberrecht von einem Nischenthema zu einem relevanten Aspekt im digitalen Alltag von uns allen. Unsere neue Serie Copyright Update widmet sich der Debatte über dessen ausgewogene und zeitgemäße Gestaltung.
Richtungsweisende Entscheidungen fallen auf europäischer Ebene oft lange vor den finalen Abstimmungen in Plenum und Rat. Gleichzeitig ziehen sich die Gesetzgebungsprozesse über viele Jahre hin. Das gilt gerade auch für den Bereich des EU-Urheberrechts. Seit der letzten großen Reform im Zuge der EU-Urheberrechtsrichtlinie im Jahr 2001 wird kontinuierlich über notwendige Anpassungen an neue digitale Gegebenheiten diskutiert.
Als Jean-Claude Juncker 2014 sein Amt als Präsident der EU-Kommission antrat, nannte er den digitalen Binnenmarkt – unter expliziter Nennung des Urheberrechts – als erste Priorität, um die er sich persönlich kümmern würde. Seit September 2016 liegt zwar ein Entwurf der EU-Kommission vor, statt eines mutigen (Harmonisierungs-)Schrittes in Richtung digitaler Binnenmarkt finden sich darin jedoch Vorschläge wie eine verpflichtende Einführung von Uploadfiltern (Art. 13) für Plattformen wie YouTube oder Wikipedia und eine EU-Fassung des in Deutschland umstrittenen Leistungsschutzrechts (LSR) für Presseverleger (Art. 11).
Streit im Parlament…
Sah es zwischenzeitlich so aus, als würde das EU-Parlament diese beiden Vorschläge entschärfen, hat sich seit der Ablöse von Therese Comodini Cacha (Malta) durch den deutschen Fraktionskollegen Axel Voss (CDU) der Wind gedreht. Während sich Comodini Cacha gegen ein LSR für Presseverleger ausgesprochen hatte und auch eine vom Rechtsausschuss des Parlaments selbst beauftragte Studie klar davon abgeraten hat, bekräftigte Voss erst kürzlich wieder in einem Interview seine Unterstützung für diese Idee:
per Video an die Öffentlichkeit wandte, um nachdrücklich vor den geplanten Upload-Filtern zu warnen:
Die vorentscheidende Abstimmung im Rechtsausschuss des Parlaments wurde angesichts der heftigen Proteste jedenfalls zum wiederholten Male verschoben, vorerst auf Ende März – weitere Verschiebungen sind nicht ausgeschlossen, wenn nicht sogar wahrscheinlich.
… und Streit im Rat
Parallel zu Verhandlungen im Parlament haben sich seit Beginn des Jahres auch die Verhandlungen im Rat intensiviert. Zumindest vorerst wurde auch im Rat keine Einigung bei den umstrittenen Artikeln erzielt, wobei sich Österreich unter der neuen Regierung im Lager der LSR- und Upload-Filter-Befürworter einsortiert haben dürfte (Quelle hinter Paywall). Ihre Einschätzung der aktuellen Positionierung der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zu den umstrittenen Artikeln 11 und 13 veröffentlichte die deutsche Piratenabgeordnete Julia Reda auf ihrem Blog.
Zwar wird über die endgültigen Formulierungen erst nach den bislang ausstehenden Beschlüssen in Parlament und Rat im Rahmen von Trilog-Verhandlungen entschieden werden. Die Abstimmungen im federführenden Rechtsausschuss sowie im Rat werden hier jedoch bereits die Eckpfeiler fixieren. Kein Wunder also, dass auch die Seite der Rechteinhaber und -verwerter gestern noch einmal mit einem offenen Brief an die neue bulgarische Ratspräsidentschaft (PDF) das Schließen einer vermeintlichen Verwertungslücke („value gap“) im Zuge der Urheberrechtsreform eingefordert hat. So sollen die Haftungsregeln für Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten verschärft werden. Das Schreiben bildet damit den radikalen Gegenpol zu einem offenen Brief von 57 Bürgerrechtsorganisationen, die sich Ende letzten Jahres gegen Uploadfilter und für Meme-Freiheit ausgesprochen hatten.
Was fehlt?
Auch wenn über die Kommissionsvorschläge zur EU-Urheberrechtsreform heftig debattiert wird, handelt es sich letztlich um die falsche Kontroverse. Anstatt zu überlegen, wie technologische Potentiale für kreative Gestaltung und Verbreitung von Inhalten im Netz legal ausgeschöpft werden könnten, wird mit Upload-Filtern wie schon in den 1990er Jahren vor allem über neue Maßnahmen zur Rechtsdurchsetzung diskutiert. Anstatt ein ohnehin zu weitreichendes Urheberrecht durch (vergütete) Schranken wie einem Recht auf Remix wieder alltagstauglich zu machen, soll es durch ein neues Leistungsschutzrecht noch weiter ausgedehnt werden. Und wie bei den Protesten gegen ACTA geht es damit vor allem darum, Verschlechterungen zu verhindern anstatt ein veraltetes Urheberrecht internetfit zu machen.
Weil die große Masse an Kreativen und Urheber von den Verwertungsgesellschaften betrogen und entmachtet werden, stehen sie nicht hinter der Urheberrechtsreform..Verwertungsgesellschaften beklagen sich über Monopole wie Google, YouTube, Facebook das diese Monopole sind die Kreativen betrügen und ausbeuten. Aber selber wollen die Verwertungsgesellschaften mit aller macht Monople bleiben. Da sie so die Interessen der Eliten vertreten können und betrogene nicht zur Konkurrenz abwandern können. Diese große Lüge schwächt eine gute Urheberrechtsreform.+++++++++++++++++++++++++++ So wird betrogen+++++++Wie sollen wir in der Kreativwirtschaft erfolgreich sein wenn selbst der Musiker von Verwertungsgesellschaften und Staat betrogen wird. Wir Musiker erhalten seit 2010 keine Gelder mehr von der Verwertungsgesellschaft GVL .
So werden wir Musiker von der GVL mit Hilfe der Staatlichen Überwachung um unsere Einnahmen betrogen. Das DPMA (Deutsches Parten und Markenamt) und die GVL sind sich nicht nur einig. GVL macht Bock zum Gärtner. Die Staatliche Überwachung das DPMA erarbeitet für und mit der #GVL (#Verwertungsgesellschaft ) das Verteilungssystem gegen den kleine #Musiker/ #DJ Mixer ! Erstes Geld wenn Überhaubt minimal (4 Millionen von über 450 MillionenSchulze Liedermachere einnahmen) nach 10 Jahren für Musiker die nicht in den großen Radiosender gesendet werden. 60% der Einnahmen sind außerhalb des Radiogeschäftes. Herr Küppers vom DPMA:“ wir wissen nicht wie WIR gerecht verteilen können. Deswegen dauert das 10 Jahre“ Dabei ist das garnicht seine Aufgabe der Verteilungsplan herzustellen. (Extrageld 400 000Euro für DPMA von Heiko Maas ) Wenn eine Verwertungsgesellschaft wie die GvL nach 8 Jahren immer noch kein Plan hat gerecht zu verteilen, dann sollte diese das Recht der Verwertung entzogen bekommen. Das wäre die aufgabe des #DPMA. Leider ist die Staatliche Überwachung Mittäter!(Die Autowerkstatt ist gleichzeitig der Tüff ) Und alle verdienen an den Betrug an uns Musiker mit(korrupte Partein;Politiker,Orkester Bands der #Öffentlich rechtlichen,#Kulturrat .Labelbosse). Auch die Verlagspartei #SPD. Schlimm. Die hat dafür gesorgt das wir keine Mitsprachrecht bei der GEMA haben. Nur Mitglieder dürfen mitreden. Nur die 6% #Elite ist echtes Mitglied von der #GEMA und darf bestimmen zu 100%was mit dem Geld passiert (950 Millionen ).
Hier die versprechen für Musiker und Kreative von der Regierung (Maas SPD) die nicht eingehalten worden sind.Das neue VGG Gesetz von Herrn Maas benachteiligt uns Musiker und Kreative Urheber weiter
Zitat Maas:::: Erstens. Wir stärken die Mitbestimmung. Unser Gesetzentwurf enthält neue Kompetenzen und Verfahren, die dafür sorgen, dass alle Mitglieder und Berechtigten in ihrer Verwertungsgesellschaft mitreden und auch mitentscheiden können. http://www.bmjv.de/SharedDocs/Reden/DE/2016/01152016_BT_VG-Richtlinien-Umsetzungsgesetz.html
Echte Mitglieder bei der GEMA ist nur die Elite. Die große Masse über 90% sind nur an oder außerordentliche Mitglieder. Ohne Rechte! Berechtigte haben keine Rechte bei der GEMA durch das neue VGG Gesetz von Maas SPD. Nur echte Mitglieder mitreden und auch mitentscheiden. Es wird von der Regierung und GEMA so dargesellt das die vielen Berechtigten(an und außerodentliche Mitgleider) über 60 000 bei der GEMA ja durch 64 Deligierten mitreden und auch mitentscheiden können. Da gegen stehen die echten Mitglieder über 3000. Also echte über 3000 Mitglieder und 64 Deligierten die über 60 000 Berechtigte vertreten(An und Außerodentliche. Das hält die Regierung für eine Demokratie und Gerecht. Schlimm (Halt SPD)
Hier was sie später wirklich gemacht haben. Den Mitglieder Trick bei der GEMA.
Das BMJV schreibt ….“““““So schließen Musikurheber und Musikverleger in der Regel Verträge, in denen Grundlage der Zusammenarbeit ist, dass ihnen die Erträge aus der Musikverwertung seitens der GEMA so zufließen sollen, wie die Gremien der GEMA dies beschließen“““““……………………. Die Gremien der GEMA sind von den Eliten gewählt worden. Die große Masse hat keine Rechte dank der SPD (Maas) und CDU …Schlimm
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2016/12162016_BT_Urhebervertragsrecht.html
Hier wichtige Ausschnitte vom VGG Gesetz von Maas und Regierung:
§ 20 Mitwirkung der Berechtigten, die nicht Mitglied sind
(1) Die Berechtigten, die nicht Mitglied sind, wählen mindestens alle vier Jahre aus ihrer Mitte Delegierte.
https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__20.html
Freunde hier habt ihr es schwarz auf weis. Es hat nicht der Rechte wer Kreativ war oder Urheber ist . Sonder ganz die Eliten der GEMA und GVL können entscheiden was mit dem Geld passier und wer es bekommt.(Das ist der erlaubte Diebstahl vom Gesetzgeber Maas und Co)..Schlimm.
(Verwertungsgesellschaftengesetz – VGG)
§ 27 Verteilungsplan
(1) Die Verwertungsgesellschaft stellt feste Regeln auf, die ein willkürliches Vorgehen bei der Verteilung der Einnahmen aus den Rechten ausschließen (Verteilungsplan).
(2) Nimmt die Verwertungsgesellschaft Rechte für mehrere Rechtsinhaber gemeinsam wahr, kann sie im Verteilungsplan regeln, dass die Einnahmen aus der Wahrnehmung dieser Rechte unabhängig davon, wer die Rechte eingebracht hat, nach festen Anteilen verteilt werden.
https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__27.html
Hier auch wieder der Beweis das nur Mitglieder (Bei der GEMA ist das nur die Elite) mitbestimmen können. Keine Rede mehr von Berechtigten.
(2) In dem Aufsichtsgremium müssen die verschiedenen Kategorien von Mitgliedern fair und ausgewogen vertreten sein.
https://www.gesetze-im-internet.de/vgg/__22.html
Hier möchte ich Euch nochmal aufzeigen wie wir Musiker Künstler von der GVL betrogen werden die nicht im Radio gesendet werden.
Hier das Video von der GVL mit den falschen Versprechen t!!!
https://www.youtube.com/watch?v=iSXhcym7UQY
Seit 2010 hat kein Musiker Künstler Geld erhalten. Es erhalten nur Musiker Gelder die in von der GVL bestimmten Radio wie öffentlich rechtliche gesendet werden. Der größte Teil Musiker Künstler (Discofox, Trashmetal,Jazz,Pank, Rock,Techno usw.) werden nicht im Radio gesendet. Sie erhalten so gut wie nichts von der GVL . Für das Jahr 2010 hat die GVL über 150 Millionen Einnahmen gemacht. 2017 über 350 Millionen. Der größte Teil an Musiker die ja nicht gesendet werden erhalten ab 2020 (erst nach 10Jahren) Gelder unter einen kleinen 5 Millionen Topf für das Jahr 2010,2011,2012.
https://www.gvl.de/rechteinhaber/kuenstler/verteilung/verteilung-2010/tontraeger-ohne-sendenutzung
Das Deutsche Patent und Markenamt DPMA hat die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaft. Sie sollte uns Musiker eigentlich vor diese abzocke schützen. Aber ganz im gegenteil. Sie befürworten diese Abzocke und segnet sie ab. Der Boss des DPMA ist der Justizminister Herr Heiko Maas von der SPD. Sie sorgen gesetzlich weiterhin das wir Musiker,Kreativen, Künstler keine Rechte bei den Verwertungsgesellschaften haben.(Mitgliedertrick) So können wir selber nicht für unsere Rechte kämpfen.
Hier ein link GVL Einnahmen…dort könnt ihr sehen das die Einnahmen der GVL ca 50% außerhalb des Radiogeschäftes ist. Trotzdem bekommen die Einnahmen so gut wie alles die im Radio gesendet werden…unterstützt und gewollt von unsre Regierung, DPMA und Justizminister Maas. Sie schaffen die Rahmenbedingungen.
https://www.gvl.de/gvl/ueber-uns/wirtschaftliche-kennzahlen
Echte Konkurrenz bei den Monopolen Verwertungsgesellschaften würde allen Helfen und für Gerechtigkeit sorgen.(So wie bei der Post Telefon). Da die Verwertungsgesellschaften dann die Interessen der Kreativen, Künstler und Urheber vertreten müssen. Und es sich nicht mehr erlauben können der kleinen reichen Elite zu folgen.
Ich hoffe auf mehr Gerechtigkeit für Kreative, Künstler und Urheber.
Für Vielfalt, Kultur und Arbeitsplätze in der Kreativwirtschaft