Vorratsdatenspeicherung: Europäischer Gerichtshof soll deutsches Gesetz prüfen

– Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Bernard Hermant

Die Bundesregierung will in Sachen Vorratsdatenspeicherung eine Prüfung des Europäischen Gerichtshofs einholen. Das geht aus Dokumenten hervor, die Falk Steiner vom Deutschlandfunk Hauptstadtstudio vorliegen.

Obwohl es aus Luxemburg bereits ein deutliches Urteil von Dezember 2016 gibt, nach dem eine Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist, will die Bundesregierung die etwas abgeminderte deutsche Version, die 2015 von der damaligen Großen Koalition beschlossen wurde, noch einmal genau prüfen lassen:

Die Bundesregierung sieht trotz des EuGH-Urteils vom Dezember 2016 „im vorliegenden Fall kein acte éclairé“, keine offensichtliche Rechtslage. Damit begründet die Regierung eine Vorlagepflicht sowohl für die Leipziger Verwaltungs- als auch für die Karlsruher Verfassungsrichter. Für Klarheit müssten dann die Luxemburger EuGH-Richter sorgen, ob auch die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen höherrangiges europäisches Recht verstößt.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die Vorlage als politisch motivierte Herauszögerung der Rechtsklärung:

Da die Urteile des EuGH eindeutig sind, besteht kein Anlass, die Entscheidung über unsere Verfassungsbeschwerde durch erneute Befassung des EuGH zu verzögern. Schon gar nicht sind dem EuGH so suggestive und verharmlosende Fragen vorzulegen wie von der Bundesregierung vorgeschlagen.

Ulf Buermeyer, Mitblogger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, hält das vorgehen für „nachvollziehbar und vernünftig“:

Das Bundesverfassungsgericht kann nur prüfen, ob eine Norm gegen das Grundgesetz verstößt. Europäische Maßstäbe kann das Gericht in Karlsruhe nur anwenden, wenn die Rechtslage völlig eindeutig wäre, es kann solche Maßstäbe aber nicht selbst setzen. Daher ist es sinnvoll, den EuGH anzurufen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

0 Ergänzungen

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.