In einem neuen Bericht (PDF) kritisiert Amnesty International die Bundesregierung für ihre Unterstützung des US-Drohnenprogramms. Sie toleriere unter anderem, dass das US-Militär den Luftwaffenstützpunkt in Ramstein nutzt, um Drohnen in Pakistan, Afghanistan und Jemen zu steuern. Außerdem leiteten deutsche Behörden geheimdienstliche Informationen wie Telefonnummern und Mail-Adressen an die USA weiter, was das gezielte Töten von Einzelpersonen möglich macht. Eine Analyse von Medienberichten und öffentlichen Stellungnahmen ergab, dass die Bundesregierung damit Völkerrechtsverstöße in Kauf nimmt.
In dem Bericht werden auch andere europäische Staaten wie Großbritannien, die Niederlande und Italien für ihre Zusammenarbeit angeklagt. Sie seien Teil eines oft informellen Informationsaustausches, der Menschenrechte verletzt:
Im Jahr 2011 wurde der erste bekannte Mord an einem deutschen Staatsbürger, Bünyamin Erdogan, in einem US-Drohnenangriff in Pakistan berichtet. Eine anschließende parlamentarische Untersuchung und Medienberichte warfen ernsthafte Fragen auf über die Art der Beteiligung Deutschlands an der beabsichtigten, möglicherweise ungesetzlichen Tötung von Staatsangehörigen. (Eigene Übersetzung)
Verbindliche Regelungen schaffen
Europäische Menschenrechtler fordern Deutschland schon länger auf, sich mit völkerrechtlichen Fragen um die Unterstützung des US-Drohnenprogramms auseinanderzusetzen. Auch Maria Scharlau von Amnesty International in Deutschland sagt:
Aus Sicht von Amnesty International schöpft die Bundesregierung ihren Handlungsspielraum gegen völkerrechtswidrige Drohnenangriffe der USA nicht aus: Sie muss dringend Safeguards entwickeln, mit denen sichergestellt wird, dass die Bundesregierung keine wissentliche Beihilfe zu Völkerrechtsbrüchen leistet.
Als angemessene Maßnahme schlägt Amnesty International in dem Bericht vor, von einer weiteren Unterstützung der USA abzusehen. Unter anderem sollen die Staaten einen öffentlichen Untersuchungsausschuss zum Drohnenprogramm einleiten und verbindliche Regelungen zur Prävention von ungesetzlichen Tötungen schaffen. Insbesondere im Rahmen der rigorosen Militärpolitik des US-Präsidenten Donald Trump gewinnt der Bericht an Brisanz. Dieser hatte der CIA bereits 2017 die Erlaubnis erteilt, auch im Geheimen und ohne Abstimmung mit dem Pentagon eigene Drohnenangriffe durchzuführen.
Solange keine Christen sterben ist alles in Ordnung.
Warum sollte hier Artikel 26 des Grundgesetzes nicht zutreffen?
Warum kann das Abstellen auf „Unwissenheit“ überhaupt erwägt werden?!
Danke für den Artikel!
Lapidarer Kommentar der Bundesregierung: „Uns liegen keine Erkenntnisse vor“. So war es bisher und so wird es auch in Zukunft heissen. Stattdessen werden Drohnen angeschafft, um auch mal ein paar Unschuldige über die Klinge hopsen zu lassen. Schliesslich müssen wir unserer Verantwortung in der Welt Taten folgen lassen.
Die Tötung von Menschen ohne Gerichtsverfahren, Anklage, Verteidigungsmöglichkeit; Urteil, stellt einen Bruch Jahrhunderte langer Zivilisation dar. – Keine Strafe ohne Urteil – heißt es schon 500 v. Chr. bei den Römern. Dieses Recht ist eine der Grundlagen unserer sooft beschworenen ‚westlichen Werte‘.
Dazu der unsägliche Sachverhalt der mit ‚Kollateralschäden‘ bezeichnet wird! Und wir, Deutschland, ist Helfershelfer! Es ist unerträglich!!!
warum bitchen die so rum nur weil keiner der [unseren] dabei stirbt oder sterben kann.