Parlamentarisches Kontrollgremium der Geheimdienste nun voll besetzt

Durch die erfolgreiche Wahl des AfD-Manns Roman Reusch sind alle neun Abgeordneten für das Parlamentarische Kontrollgremium gewählt. Die Arbeit der Kommission kann zwar beginnen, doch mit wirkungsvoller Geheimdienstkontrolle ist weiterhin nicht zu rechnen.

Blick auf das Gebäude der BND-Zentrale in Berlin-Mitte. Vielmehr Einblick werden auch die Abgeordneten nicht bekommen. CC-BY 2.0 rkhvl14656ba95

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags (PKGr), das Einblick in die Arbeit der Geheimdienste nehmen kann, ist nun vollständig besetzt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Roman Reusch, ist das neunte und letzte Mitglied des PKGr, das gestern bestätigt wurde. Mitte Januar war derselbe AfD-Kandidat beim ersten Versuch der Wahl noch durchgefallen. Reusch, der als Oberstaatsanwalt in Berlin arbeitete und zuletzt die Abteilung „Auslieferung ausländischer Straftäter, Internationale Rechtshilfe“ verantwortete, kann nun seine Kontrolltätigkeit über den Bundesnachrichtendienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst beginnen.

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Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags bei der Anhörung der drei Präsidenten der Geheimdienste des Bundes am 5. Oktober 2017. Quelle: Deutscher Bundestag, Mediathek.

In der vergangenen Legislaturperiode war am 23. Oktober 2016 das Gesetz, das die Arbeit des Kontrollgremiums definiert (PKGrG), neu gefasst worden. An dem von früheren Mitgliedern wie Hans-Christian Ströbele oft kritisierten Arbeitsmodus des PKGr wurden jedoch keine Änderungen vorgenommen, so dass die Abgeordneten der Kommission auch in Zukunft zum Schweigen sogar gegenüber ihrer Fraktionsspitze verdonnert sind und die Geheimdienste höchstens nach Medienberichten oder nach Leaks von Dritten zu einer Stellungnahme auffordern können.

Sitzungen der Kommission wurden zuweilen als „Märchenstunde für Abgeordnete“ bezeichnet, wie es das ehemalige PKGr-Mitglied Wolfgang Neškovic ausdrückte. Laut Gesetz sind zwar „Vorgänge von besonderer Bedeutung“ der Kommission seitens der zu prüfenden Behörden eigentlich mitzuteilen. Die Geheimdienste entscheiden jedoch selbst, was darunter fällt, und können auch bei rechtlichen Graubereichen darauf vertrauen, dass die Mauer des Schweigens nicht durchbrochen wird. Denn diese Mauer wird durch das Kanzleramt gestützt: Hier liegt nämlich die Aufsicht über die Geheimdienste, und das PKGr prüft konkret nicht die ausführenden Behörden selbst, sondern die Regierungsberichte zur Aufsicht über deren Tätigkeiten.

Die neuen Geheimdienstkontrolleure

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Roman Reusch, AfD, bei einer Rede im Bundestag im Dezember. Quelle: Deutscher Bundestag.

Bereits ins PKGr gewählt waren die anderen acht Abgeordneten: für die CDU Armin Schuster, der den Vorsitz übernehmen wird, und Patrick Sensburg, für die SPD Burkhard Lischka und Uli Grötsch, für die FDP Stephan Thomae, für die Linke André Hahn, für die Grünen Konstantin von Notz und für die CSU Stephan Mayer.

Der neue Mann ist kein Unbekannter, zumindest in Berlin: Der über die Brandenburger AfD-Landesliste in den Bundestag eingezogene Jurist Reusch wurde von der Boulevardpresse als „Berlins härtester Staatsanwalt“ gefeiert. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hatte hingegen gegen eine Beförderung des AfD-Parteigängers protestiert und zeigte sich besorgt über dessen „xenophobe Einstellung“. Im Wahlkampf verunglimpfte Reusch die Konkurrenz im AfD-Jargon als „Blockparteien“ und sah Deutschland allen Ernstes „auf dem besten Weg in die islamische Republik“, wie der rbb berichtete.

Wer sich einen eigenen Eindruck über den neuen Geheimdienstkontrolleur machen möchte, kann sich eine seiner Reden im Bundestag vom Dezember ansehen. Reusch nennt darin sich und seine Fraktion „die Schmuddelkinder“, mit denen niemand spielen wolle. Ob das auch hinter den verschlossenen Türen in den geheimen Sitzungen des PKGr so sein wird, darf die Öffentlichkeit allerdings nicht wissen.

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