Die Bundesregierung weist Vorwürfe einer mangelhaften Geheimdienstkontrolle zurück: Eingestufte Dokumente seien den Aufsichtsgremien zugänglich. Diese Aussage ist nicht die einzige, die in einer gestern veröffentlichten Stellungnahme der Regierung mindestens fragwürdig erscheint.
Die Vorwürfe mangelhafter Kontrolle stammen vom Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muižnieks. Dieser hatte in seinem jüngsten Bericht die unzureichende Ausstattung und Koordinierung der deutschen Geheimdienstaufsicht kritisiert. Zur Verbesserung der Menschenrechtslage in Deutschland schlägt er eine Erhöhung der Personenzahl und IT-Expertise im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) vor (Ziffer 73 des Berichts). Zudem sollen Aufsichtsgremien Zugang zu allen Informationen erhalten, die für die Erfüllung ihres Mandats relevant sind (Ziffer 74).
Eine solche Forderung dürfte nicht von ungefähr kommen: Muižnieks hatte bei seinen Besuchen in Deutschland im April und Mai dieses Jahres unter anderem mit dem Vorsitzenden des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses, Patrick Sensburg (CDU), gesprochen. Der Untersuchungsausschuss arbeitet unter erschwerten Bedingungen: Verspätete oder ausfallende Bereitstellung von Akten und seitenweise Schwärzungen in den angelieferten Dokumenten sind an der Tagesordnung.
Die Kommentare der Bundesregierung zum Europarat-Bericht wirken jedoch, als hätte es nie einen Untersuchungsausschuss gegeben:
Der Informationszugang von Aufsichtsgremien ist nicht durch eine Verschlusssachenklassifizierung beschränkt, sondern unabhängig davon gesetzlich gewährleistet und wird auch tatsächlich in der Praxis sichergestellt.
Die Aufsichtsgremien würden in ihrer Arbeit zudem nicht durch Geheimhaltungspflichten beschränkt werden, eingestufte Dokumente seien ihnen zugänglich. Diese Aussage ist mit Blick auf die Vorgänge im Untersuchungsausschuss anzuzweifeln: Neben den oben genannten Schwierigkeiten, dürften die Selektoren als Kern der zu untersuchenden Zusammenarbeit von Bundesnachrichtendienst (BND) und NSA gar nicht erst vom Ausschuss eingesehen werden. Wenn es also um die Praxis geht, schränkt die Bundesregierung den „Informationszugang von Aufsichtsgremien“ nur allzu gerne ein.
Was eine zu geringe Anzahl der Kontrolleure im PKGr anbelangt, so gibt es laut Bundesregierung neben dieser parlamentarischen Kontrolle auch noch die Fachaufsicht. Die liegt für den BND beim Bundeskanzleramt, für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beim Innenministerium. Dort sei ausreichend Personal vorhanden. Doch auch mit der von der Bundesregierung gepriesenen Fachaufsicht ist es nicht so gut bestellt: Da werden trotz Moratorium Mails mit Selektoren gelöscht und fragwürdige Rechtskonstrukte geschaffen. Auch in der gestrigen Sitzung des Ausschusses wurde wieder eindrucksvoll bewiesen, was Aufsicht vom Fach bedeutet.
Schon beim flüchtigen Blick auf die Vorgänge im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss darf denn auch der Verweis der Regierung auf eine „ausgeprägte Organisation des Datenschutzes, der Qualitätssicherung und der Innenrevision“ angezweifelt werden. Doch, damit niemand mehr wegen der Kritik der Menschenrechtskommissars besorgt sein kann, hat die Bundesregierung auch noch was zu Pflichten und wahrheitsgemäßer Auskunft im Kommentar auf den Europarat-Bericht:
Parlamentarische Kontrolle wird typischerweise durch Fragerechte des Parlaments und Antwortpflichten der Regierung ausgeübt. Im Rechtsstaat beruht dies verlässlich darauf, dass die Regierung zutreffend berichtet. Die Grundannahme, die Regierung werde nicht wahrheitsgemäß informieren und das Parlament benötige deshalb in der allgemeinen Aufbauorganisation einen dauernden Verwaltungsunterbau, der in der Lage ist, Regierungsantworten permanent zu überprüfen, ist der rechtsstaatlichen Gewaltenteilung und dem Verständnis der Bundesregierung fremd.
Da hat wohl jemand das Memo aus dem Untersuchungsausschuss nicht bekommen.
