Neues aus dem Fernsehrat (26): Neuer Telemedienauftrag und 8 Gründe für öffentlich-rechtliche Texte im Netz

Die Einigung der Länder über neue Regeln für öffentlich-rechtliche Angebote im Internet folgt den Wünschen der privaten Medienhäuser und zwingt ARD, ZDF und Deutschlandfunk zum weitgehenden Verzicht auf Textinhalte. Warum das ein Fehler ist, versuche ich mit 8 Gründen für mehr öffentlich-rechtliche Texte im Netz zu dokumentieren.

Noch besser passen würde hier ein Mainzelmännchen-Facepalm. Zumindest unter freier Lizenz habe ich da noch keines gefunden. CC-BY 2.0 Alex E. Proimos

Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig über Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.

Änderungen im Rundfunkrecht sind Sache der Länder, es gilt Einstimmigkeitsprinzip. Insofern ist es wenig verwunderlich, dass Änderungen lange dauern. Umgekehrt ist es fast erstaunlich, dass es doch immer wieder zu größeren Reformen kommt. Auf eine solche Reform haben sich nach einer öffentlichen Konsultation und mit einiger Verspätung jetzt die Ministerpräsidenten im Bereich des Telemedienauftrags geeinigt. Dieser regelt, was öffentlich-rechtliche Anbieter im Internet tun dürfen und sah bislang eine Reihe von Beschränkungen vor: Zwang zur Depublikation von Inhalten trotz vorhandener Rechte, Verbot „presseähnlicher“ Angebote und keine Erlaubnis gekaufte Serien in der Mediathek zugänglich zu machen.

Kompromiss? Kapitulation!

Die Einigung der Länder folgte aber erst auf einen „Kompromiss“ zwischen privaten Verlegerverbänden – angeführt von Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner – und Verhandlungsführern von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Ein Umstand, der dokumentiert wie sehr die Rundfunkpolitik auf ihr demokratisches Regulierungsprimat verzichtet und den Konflikt mit Interessen privater Medienkonzerne scheut  – etwas, das sich auf europäischer Ebene gerade genauso beim „Quatschgesetz“ (© Sascha Lobo) des Leistungsschutzrechts für Presseverleger beobachten lässt.

Kompromiss steht oben deshalb unter Anführungszeichen, weil er in Sachen „Presseähnlichkeit“ einer Kapitulation der Öffentlich-Rechtlichen vor der Verlegerlobby gleichkommt: Nicht nur wird am Unwort „Presseähnlichkeit“ festgehalten, öffentlich-rechtliche Anbieter sollen sich in Zukunft auf audiovisuelle Inhalte konzentrieren und auf Texte weitgehend verzichten. Im Streitfall soll ein privates Schiedsgericht entscheiden, ob ein Angebot „presseähnlich“ ist. Dass im Gegenzug die sogenannte 7-Tage-Regelung für Depublikation von öffentlich-rechtlichen Online-Inhalten wegfallen wird, ist ein Alibi-Zugeständnis, war diese Frist doch in den meisten Fällen schon lange nicht mehr ausschlaggebend. Außereuropäische Filme und Serien dürfen weiterhin nicht in der Mediathek angeboten werden.

Einziger nennenswerter Fortschritt – soweit die Ergebnisse der Einigung bekannt sind – ist die Erlaubnis europäische Filme und Serien länger sowie „zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Inhalten“ dauerhaft online zugänglich machen zu dürfen. Rätselhaft ist deshalb für mich, weshalb Fernsehratsvorsitzende Marlehn Thieme via Twitter verkündete, dass die Einigung „wegweisend“ sei.

8 Gründe für öffentlich-rechtliche Texte im Netz

Wegweisend wäre gewesen, das Verbot presseähnlicher Angebote ersatzlos zu streichen. Das bestehende Werbeverbot im Umfeld öffentlich-rechtlicher Onlineangebote ist absolut ausreichend, um Differenz zu privaten Angeboten herzustellen. Stattdessen wird der Textverzicht öffentlich-rechtliche Angebote im Netz zwangsverschlechtern. Denn mir fallen sofort eine Reihe von Gründen ein, warum es eher mehr statt weniger öffentlich-rechtliche Texte im Netz braucht:

  1. Auffindbarkeit: Suchmaschinen lieben Texte. Und zukünftige semantische Suchmaschinen können mit Texten noch besser umgehen. Weniger Text bedeutet deshalb, teuer produzierte öffentlich-rechtliche Inhalte im Internet zu verstecken.
  2. Mobile Nutzbarkeit: Mobile first, also die Dominanz mobiler Nutzung von Online-Angeboten ist ein allgemeines Phänomen. Gerade journalistische Inhalte eignen sich aber besonders gut für unterwegs. Mobil sind aber Texte am unkompliziertesten zu konsumieren. Im Ergebnis führt Textverzicht deshalb zu einem schlechteren journalistischen Produkt und geringerer Reichweite für teure und qualitativ hochwertige Inhalte.
  3. Medienkonvergenz: Journalismus im Internetzeitalter ist cross-medial. Online-Journalismus ist fast immer eine Kombination aus Text-, Bild-, Video- und Audioinhalten. Presseähnlichkeit als Kriterium hat sich damit überlebt.
  4. Medienkompetenz: Ein wesentlicher Teil des öffentlich-rechtlichen Auftrags ist Vermittlung von Medienkompetenz. Zentral für digitale Medienkompetenz ist aber auch die Wahl der jeweils passenden Ausdrucksform sowie die Kombination verschiedener Formen und Formate. Wie sollen Öffentlich-Rechtliche das aber vermitteln, wenn sie es selbst nicht tun dürfen?
  5. Innovationsoffenheit: Eine unmittelbare Folge von Medienkonvergenz ist auch der Umstand, dass innovative Online-Formate verschiedene Kategorien von Inhalten auf neue Art und Weise miteinander rekombinieren. Ein weitgehender Verzicht auf Text wirkt damit als öffentlich-rechtliche Innovationsbremse.
  6. Barrierefreiheit: Textinhalte lassen sich von Menschen mit Behinderung relativ einfach in ein wahrnehmbares Format umwandeln. Sie sind jedenfalls Leidtragende einer Beschränkung des Textanteils in öffentlich-rechtlichen Angeboten.
  7. Weil Textverzicht die Verlage nicht retten wird: Abgesehen davon, dass die lautesten Kritiker von öffentlich-rechtlichen Textinhalten Vertreter hochprofitabler Medienkonzerne sind, ist öffentlich-rechtliche Konkurrenz kein Grund für wirtschaftliche Probleme einzelner Verlag(sangebot)e. Das lässt sich in den USA beobachten, wo das Zeitungssterben besonders weit fortgeschritten ist, es aber keine nennenswerte öffentlich-rechtliche Konkurrenz gibt.
  8. Weil Textverzicht die Legitimität öffentlich-rechtlicher Angebote untergräbt: Der letzte Punkt ist eine Folge der bisher genannten. Mit weniger Texten bekommen die Beitragszahlenden weniger, mobil unpraktischeren und schlechter auffindbaren Journalismus für ihr Geld. Dieser Weg ist kurzfristig falsch und unterminiert langfristig die Legitimität öffentlich-rechtlicher Angebote im Netz.

Kommt es zum öffentlich-rechtlichen Blogsterben?

Leider standen inhaltliche Argumente in der Auseinandersetzung um die Neuformulierung des Telemedienauftrags nicht im Vordergrund. Es ging um einen Machtkampf, in dem sich die privaten Presseverleger letztlich durchgesetzt haben. Als nächstes wird es deshalb darum gehen, ob bestehende, eher „textlastige“ Angebote der Öffentlich-rechtlichen im Netz überleben werden. Klar ist, dass Transkripte von Hörfunkinterviews weiterhin erlaubt sein sollen. Weniger klar ist, ob öffentlich-rechtliche Blogs wie Digitalistan vom WDR oder das überaus lesenswerte Altpapier-Blog bestehen bleiben. Auf Letzterem argumentierte Christian Bartels, dass das Altpapier „[i]n seiner extremen Länge und mit der Vielzahl externer Links […] nicht im geringsten ‚presseähnlich'“ sei. Juliane Wiedemeier wiederum zeigte sich jedoch ebendort skeptischer und resümierte die Presseähnlichkeits-Debatte wie folgt:

Erst wenn der letzte Text bei tagesschau.de verschwunden, Google News vom Netz gegangen und der Fortbestand von bild.de im Grundgesetz verankert ist, werdet ihr merken, dass euer aktuelles Geschäftsmodell echt scheiße ist.

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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22 Ergänzungen

  1. Vielleicht muss man ganz anders an die Sache herangehen und nicht von „presseähnlichen“ ausgehen sondern auf audio-visuell Wahrnehmbarem abstrahieren. Da drängt sich mir der Begriff „hörbar“ auf, der ja zu Assoziationen wie „unerhört“ oder „hörig“ einlädt.
    „Hörig“ wäre dann in dem im Beitrag geschilderten Zusammenhang alles das, was schnell und problemfrei ins Ohr rutscht, genauso schnell aus dem anderen wieder rausflutscht und so belanglos ist, dass es selbst in Textform als des Archivierens nicht mehr wertvoll erscheint. Zumindest scheint es mir so, als wolle man die öffentlich-rechtlichen Sender weiter in genau diese Ecke drängen: Dass es eben keinen essentiellen Unterschied mehr macht, ob man sich RTL oder WDR reinzieht.
    Archivieren ist der Angelpunkt, um den es geht: Sollen Beiträge noch leicht und unbürokratisch erreichbar bleiben, oder sollen sie auf dem Müllhaufen der Leitz-Zentralen (Archive) landen, wo Historiker mit Herzblut und Glück in 100 Jahren einen Hinweis finden können, um das Zeitgeschehen des Jahres 2018 nachzuvollziehen?

    Ein blindes business as usual bei Verhandlungen zwischen Ländern und organisierter / gewinnorientierter Interessengruppen, die definieren, was Journalismus und Pressearbeit eigentlich zu sein haben, führt selbstverständlich in eine Abwärtsspirale von Qualität der Inhalte und offenbar sogar zu der Frage, welches Wissen über gesellschaftlich relevante Inhalte überhaupt noch weitergegeben werden kann – oder genauer: aufgrund von Staatsverträgen innerhalb einer gewissen Zeitspanne oder auch über Generationen hinweg transparent weitergegeben werden darf.
    Nimmt man jetzt noch die Diskussion dazu, wie wilkürlich und unsozial momentan die Gebüreneintreibungspraxis der GEZ-Nachfolgeorganisation betrieben wird (und die ist ehrlich gesagt wirklich zum kotzen), bleibt für all diejenigen, die sich nicht so sehr ’nen Kopf über solche Fragestellungen machen, nur übrig: „Öffentlich-rechtlicher Rundfunk? –> Weg damit!“ Hätte ich als kommerzieller Anbieter oder als Vertreter einer entsprechenden Interessengruppe genau dieses langfristige Anliegen der Abschaffung, ginge ich genau so vor.

  2. Tja, da gilt weiterhin das Wort des SPD-Kanzlers: „Zum Regieren brauche ich BILD, BamS und Glotze“.

    Alles weitere ist in der deutschen Politik irrelevant und #neuland.

    Das witzige ist ja, dass Axel Springer selber massiv in eben dieses Neuland aufbricht. Aber natuerlich lebt es sich dort viel gewinnbringender und meinungsfuehrender ohne laestige oeffentlich-rechtliche Konkurrenz.

    Wie in anderen Bereichen auch wird Staat und Gesellschaft nicht von den sogenannten Radikalen zerstoert, sondern von den etablierten Parteien.

    1. Ergaenzend: das ist nicht als Aufforderung zu lesen, den Radikalen die Gelegenheit zu geben.

      Aber man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Teile der etablierten diese Gelegenheit durchaus recht(sic!) kommt.

  3. Die Glotze währe ja dann auch ARD/ZDF und Co
    Bei dem Thema kann ich dem Autor auch nicht zustimmen. Das ganze Konzept GEZ und öffentlicher Rundfunk muss überarbeitet werden und diese sollten eher weniger tun als jetzt, als mehr und ihr Auftrag sollte klarer umrissen werden.

    Fußball, Harry Potter und Tatort haben im öffentlichen Rundfunk imho nichts zu suchen. Sie sind reine Unterhaltung und stehen massiv subventioniert und von öffentlichen Geldern bezahlt in konkurenz zur Wirtschaft. Wer das möchte soll eben jene Bezahlen.

    Wenn es um Nachrichten geht, suche ich mir meine Quellen gerne auch selbst aus und da bevorzuge ich die freie Presse (Oder nennen wir die auch im Linken Spektrum neuerdings Lügenpresse oder bitterböse „Presselobby“? Die Argumentation kennen wir ja von der AFD).
    Nachrichten, Bildung und Übertragungen politischer Ereignisse, Veranstaltungen und z.B. Sitzungen im Bundesrat gehören zu den Dingen die der öffentliche Rundfunk meiner Meinung nach leisten sollte. Da steht er aber außer konkurenz, weil ohne wirtschaftlichen Druck der freien Wirtschaft gegenüber und hier muss ein Ausgleich her oder die Finanzierung des ÖR muss geändert werden. Bei Kulturprogrammen kann man streiten ob wir als Gesellschaft wollen das Staatsoper und Musikantenstadel im ersten, Rock am Ring und Wacken in SWR und Arte übertragen und gesponsort werden.
    Bei so starker Bevorteilung des ÖR und der Tatsache das die klassische Presse eh schon stark am Straucheln ist, finde ich den neuen Telemedienauftrag besser als vorher – auch wenn ich ihn ganz klar noch nicht gut finde. Ich möchte jedenfalls nicht in einer Welt leben bei der die Menschen ihre Nachrichten nur noch aus Facebookposts, Twitternachrichten, Schwurbelblogs und einseitig berichtenden Netzseiten bekommen (wohin sich Netzpolitik.org leider immer mehr hinentwickelt)

    Weitere lose Gedanken:
    Grade als Mensch aus den niederen Einkommensschichten überlege ich es mir doch zwei Mal ob ich zusätzlich zur GEZ noch ein Abo für etwas anderes abschließe.
    Warum sollte ich als neuer Marktteilnehmer in Konkurenz zum ÖR treten?
    Warum sollte ich als gefragter Journalist/Medienschaffender/Kreativer einen möglicherweise Riskanten (weil Finanzierung nicht gesichert) Job bei der freien Presse anfangen, wenn ich es mir auch beim GEZ finanzierten ÖR gemütlich machen kann?

  4. „zum weitgehenden Verzicht auf Textinhalte.“

    Das klingt nach weitgehender Verstümmelung und Amputation des Informationswertes?
    Wie lange dauert Lesen im Gegensatz zum Videobilderstrom.
    Wie ist das sinnvoll und gezielt durchsuchbar?
    Deren Vorhaben nenne ich eher Intelligenzbeleidigend.

    Was machen Hörbehinderte und Sehbehinderte?
    Wer wenig informiert ist, lässt sich leichter beeinflussen/manipulieren?

  5. Wenn man den Begriff „presseähnlich“ als Unwort ansieht, dann muss man aber auch den Begriff „Telemedium“ als Unwort ansehen, zumal sich dieser auf eine viel grundlegendere Frage bezieht, auf der dann erst die Problematik der „Pressähnlichkeit“ aufbaut: Was haben redaktionell aufbereitete/betreute Inhalte des ÖRR überhaupt im Internet verloren?
    Das Internet (bidirektionaler Broadcast) ist kein Rundfunk (unidirektionaler Broadcast) und umgekehrt. In dem Begriff des Telemediums steckt aber gerade der Versuch der Politik – nicht zuletzt aufgrund von entsprechendem Druck seitens des ÖRR, das Internet zu „irgendetwas mit Rundfunk“ zu erklären, damit der ÖRR sich hier auch noch ausbreiten und dafür (zunächst) Gebühren bzw. (seit 2013) Beiträge kassieren kann. Des Weiteren geht es selbstverständlich auch darum, die deutsche Rundfunkregulierung auf alle wie auch immer gearteten Angebote im Internet auszuweiten, am liebsten natürlich weltweit. Und die Landesmedienanstalten wollen auch noch was zu tun haben und suchen sich neue Betätigungsfelder, ansonsten könnte ja noch jemand auf die Idee kommen, das sie eigentlich überflüssig sind, eine Frage, die sich beim ÖRR ebenso stellt. Das der ÖRR die Beschäftigung mit dieser Frage konsequent verweigert ist nur allzu verständlich, die Politik jedenfalls wird das Thema aber nicht auf ewig vor sich herschieben können, dazu macht schon die Sache mit dem Rundfunkbeitrag zu viel Ärger. Aber das ist erst einmal ein anderes Thema.
    Wenn man also acht Gründe für öffentlich-rechtliche Texte im Netz veröffentlicht, dann muss man genauso konsequent aber auch acht Gründe dafür, das der ÖRR Zeitungen druckt, veröffentlichen. Allerdings ist dies dem ÖRR aus gutem Grund untersagt. Eine direkte Konkurrenz von ÖRR und Presseverlagen war nämlich ursprünglich explizit nicht beabsichtigt, mit der Expansion redaktionell aufbereiteter/betreuter Inhalte des ÖRR ins Internet ist genau diese Situation dann aber eingetreten. Anschließend wurde die Rundfunkgebühr dann auf internetfähige Geräte („neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ – noch so ein Unwort) ausgeweitet, da das aber nicht so recht funktioniert hat, kam dann anschließend der Rundfunkbeitrag für jeden, der nicht gleich auswandern oder dauerhaft unter den Kölner Rheinbrücken campieren will.
    Wie ein Vorkommentator schon angedeutet hat, kann man als Bürger aber nicht alles doppelt oder gar dreifach bezahlen. Das gilt auch nicht nur für Geringverdiener, gerade die Belastung der Abseitseinkommen der Mittelschicht in Deutschland mit Steuern und Abgaben, wovon eben eine der Rundfunkbeitrag ist, ist schlicht irrwitzig. Ich habe daher auch keine Neigung, neben dem mir von Staats wegen aufgezwungenen Abonnement des ÖRR etwa noch eine Tageszeitung zu abonnieren. Die €17,50, die jeden Haushalt das ÖRR-Zwangsabo pro Monat kostet, können nur einmal ausgegeben werden und das Medienbudget wird eben durch jene €17,50 konstant verringert. Mal abgesehen davon, dass ich es insbesondere an Wochentagen aus Zeitgründen so gut wie gar nicht schaffe, eine SZ oder FAZ zu lesen, geschweige denn, dann auch zusätzlich noch fernzusehen. Ein weiterer Grund auf Abonnements zusätzlich zu dem erzwungenen ÖRR-Abo zu verzichten.
    Wenn also weiterhin jeder Haushalt zur Entrichtung eines Rundfunkbeitrags gezwungen werden soll und der Rundfunkbegriff fälschlicherweise weiterhin auch das Internet beinhalten soll, kann das eigentlich nur bedeuten, dass der Rundfunkbeitrag zu einem allgemeinen Medienbeitrag weiterentwickelt werden muss und alle Anbieter von Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsmedien nach gewissen Kriterien davon profitieren, wozu dann im Zweifelsfall aber auch Netflix, YouTube und Amazon gehören, ebenso wie Anbieter von Computerspielen. Oder die Angebote des ÖRR werden mit Zugangssperren versehen, wer die Angebote nutzen will, zahlt dafür, wie jetzt auch – aber freiwillig, wer nicht will, eben nicht, kann die Angebote dann natürlich auch nicht nutzen, zahlt aber vielleicht für andere Angebote stattdessen.

    PS: Wenn ich mir einen gut mit Zeitungen bestückten Kiosk an einem Bahnhof einer größeren Stadt ansehe, dann kann das Problem mit der Zahlungsbereitschaft eigentlich nur die Tageszeitungen betreffen. Anders kann ich mir nicht erklären, warum sich Zeitungen, deren Redakteure sich im Wesentlichen nur mit der Zubereitung von Fleisch oder mit Schwerlastkränen beschäftigen, sonst über Jahre auf dem Markt halten. Damit muss sich wohl noch Geld verdienen lassen.

    1. 1.) Natürlich ist „Telemedium“ ebenfalls ein Unwort.
      2.) Der ganze Beitrag basiert auf der Prämisse, dass öffentlich-rechtliche Medien prinzipiell wünschenswert sind. Weil sie eben primär einem Auftrag und nicht primär einer Marktlogik folgen und damit zu demokratisch wünschenswerter Medienvielfalt beitragen.
      3.) Diese Prämisse muss man nicht teilen, aber nur wenn man es tut, dann ergibt es überhaupt Sinn, über die konkrete Ausgestaltung von öffentlich-rechtlichen Medien im Netz zu diskutieren.
      4.) Gerade Menschen mit niedrigem Einkommen können sich von Rundfunkabgaben/-beiträgen befreien lassen.

      1. Ordnungspoliutisch ist der Kompromis absolut richtig – und auch überfällig.

        Medien Institutionen, die durch staatliche Zwangsabgaben (GEZ) und Steuergelder finanziert werden, sollen und dürfen nicht offenkundig in Konkurrenz mit privaten Medienunternehmen treten, die – anders als ÖR Sender – einen Gewinn erzielen müssen um ihre Mitarbeiter bezahlen zu können.

        Das müßte eigentlich jeder verstehen. Insofern ist Ihr Beitrag nur durch eigenützige Überlegungen zu erklären und daher nicht überzeugend.

        Sinnvoll sind die Überlegungen von „Kennstenicht“ – der eine neue, enger gefasste Festlegung der Aufgaben für ÖR vorschlägt.

        Vielleicht können Sie dazu einmal einen Beitrag liefern.

  6. Heißt das, dass im Umkehrschluss die Printmedien keine Videos auf ihre Webseiten stellen dürfen? Das wäre ja zu begrüßen.

    1. Warum? Das sind Private Unternehmem die mit ihrem Geld machen können was sie wollen… Sie können auch eine Restaurant-Kette eröffnen wenn sie wollen. Die Ör finanzieren sich aus Öffentlichen Geldern deshalb können sie damit nicht machen was sie wollen…

      1. „deshalb können sie damit nicht machen was sie wollen“

        Im Umkehrschluss heisst das, dass dieses Geld sinnvoll ausgegeben werden soll.
        Eine Flut von bunten Bildern -nur Videos- ohne Text ist das definitiv nicht. Dies den öffentlich-rechtlichen zwangsweise reinzudrücken zeugt nicht gerade von Redlichkeit.

        1. „Eine Flut von bunten Bildern -nur Videos- ohne Text ist das definitiv nicht.“
          Also machen wir die linearen Fernsehsender der Ör dicht wo nur sowas kommt? ?
          Es ist halt die Frage was man unter sinnvoll versteht… Was nötig ist… Was wünschenswert ist… Was wirtschaftlich ist.

      2. „deshalb können sie damit nicht machen was sie wollen“

        Im Umkehrschluss heisst das, dass dieses Geld sinnvoll ausgegeben werden soll.
        Eine Flut von bunten Bildern -nur Videos- ohne Text ist das definitiv nicht, sinnvoll. Dies den öffentlich-rechtlichen zwangsweise reinzudrücken zeugt nicht gerade von Redlichkeit.

  7. Ich kann zwischen öffentlich rechtlichen und privaten Medien keinen inhaltlichen Unterschied erkennen.
    Denn einzigen Unterschied sehe ich nur in der Finanzierung, und das kotzt mich an.

  8. Sind trotz Rundfunkbeitrag dann nicht mehr alle öffentlich-rechtlichen Inhalte auf allen Wegen/Kanälen – Radio, Fernsehn, Mediathek, Netz erreichbar? Dann sollte man diesen ebenfalls schleunigst überarbeiten.

    1. Das finde ich, 22, w, aber auch. Ich bin schon jetzt super enttäuscht, wenn ich bei Tagesschau.de und co. mich informieren will (z.B. während meiner Pause bei der Arbeit oder kurz vor einer Vorlesung in der Uni) und dort nur überwiegend Videos sind. Diese haben häufig nicht einmal Untertitel. Wenn ich unterwegs bin, ist es nicht immer/überall angebracht das Handy im Lautmodus zu haben oder Kopfhörer zu benutzen, da würde ich gerne meine Zeit nutzen und die Sachen lesen. Zudem kosten mich die Videos zu viel Datenvolumen, als dass ich so viel Nutzen davon hätte, denn manche dieser Videos müssten gar keine sein. Meistens können sie audiovisuell nicht mehr bieten, als ein Text es ohnehin schon tut. Trotz allem bin ich natürlich nicht gegen Videos/Audioinhalte, da auch Menschen die mehr gut sehen/lesen können auch die Möglichkeit haben sollten sollten sich zu informieren. Wenn ich Tagesschau.de nutzen will habe ich einfach das Gefühl, dass Menschen die nicht hören können oder Lautsprecher/Kopfhörer nutzen können oder einfach nur leiber Lesen nicht die 100% für ihr Geld kriegen. Wir werden ja gezwungen Geld zu bezahlen, da möchte man auch was davon haben.

  9. Der postulierte Versorgungsauftrag ist in einer Zeit, in der allen Ortes Versorgungsmonopole (Engergieversorger, Post & Telekom) erfolgreich abgebaut worden sind und der freie Wettbewerb eingeführt wurde ein Treppenwitz.
    Immerhin haben wir seit 30 Jahren private Rundfunk- und Fernsehanbieter, und die kommen inclusive Internetauftritten ohne jede Zwangsabgabe klar. Und auch die alten Printmedien gehen in das Netz.
    Wir alle zahlen keine Zwangsgebühren für Telekom, Stromversorger und die Deutsche Post und doch funktioniert der Markt.

    Ergo:
    Weg mit den Gebühren und freier Marktzugang auch zum Medium Internet für die privatwirtschaftlich betriebenen EX-Monopolisten!
    Wo ist das Problem?
    Die öffentlich-rechtlichen Sender sind ein Fossil aus der Zeit als private die Investitionen nicht schultern konnten oder wollten. Entlast Sie in die freie, demokratische Marktwirtschaft!

  10. Großartiger Vorschlag. Machen wir den Weg frei für ein deutsches Fox-News unter dem Axel-Springer-Verlag, das monopolistisch aktiv und bewusst zur Uninformiertheit seiner Zuschauer beiträgt.

  11. Es gab eine Zeit ohne Internet. Da war es teuer zu produzieren und nur wenigen vorbehalten Inhalte zu erstellen und der breiten Masse zugänglich zu machen. Die Zeit ist vorbei. Das Internet ermöglicht jedem Inhalte zu erstellen, die auch wahr genommen werden – sofern sie auf Interesse stoßen.
    Das Denken und die Strukturen bei den Öffentlich-Rechtlichen – genau wie bei vielen Verlagen – sind aber in der Zeit ohne Internet stecken geblieben. Und das ist das eigentliche Problem. Nur wenn der Geldstrom gekappt wird, wird sich daran etwas ändern. Deshalb wird daran auch früher oder später kein Weg daran vorbei gehen. Politische Interessen hin oder her.
    Dumm, dass sich Populisten das Thema auf die Fahnen geschrieben haben. Sie fürchten guten Journalismus und machen vielen Angst. So retten sich die Öffentlich-Rechtlichen noch eine Zeit lang über die Runden und blockieren echte Fortschritte. Komische Situation.

  12. Ich weiß, es handelt sich um einen Beitrag con 2018 – ABER
    … die Frage war :
    „Kommt es zum öffentlich-rechtlichen Blogsterben?“

    Es gibt bis heute noch keinen neuen Digitalistanbeitrag seit 29.12.2021.
    Schon sehr merkwürdig.

    Zitat aus dem Beitrag:
    „Leider standen inhaltliche Argumente in der Auseinandersetzung um die Neuformulierung des Telemedienauftrags nicht im Vordergrund. Es ging um einen Machtkampf, in dem sich die privaten Presseverleger letztlich durchgesetzt haben. Als nächstes wird es deshalb darum gehen, ob bestehende, eher „textlastige“ Angebote der Öffentlich-rechtlichen im Netz überleben werden. Klar ist, dass Transkripte von Hörfunkinterviews weiterhin erlaubt sein sollen. Weniger klar ist, ob öffentlich-rechtliche Blogs wie Digitalistan vom WDR oder das überaus lesenswerte Altpapier-Blog bestehen bleiben. Auf Letzterem argumentierte Christian Bartels, dass das Altpapier „[i]n seiner extremen Länge und mit der Vielzahl externer Links […] nicht im geringsten ‚presseähnlich’“ sei. Juliane Wiedemeier wiederum zeigte sich jedoch ebendort skeptischer und resümierte die Presseähnlichkeits-Debatte wie folgt:

    Erst wenn der letzte Text bei tagesschau.de verschwunden, Google News vom Netz gegangen und der Fortbestand von bild.de im Grundgesetz verankert ist, werdet ihr merken, dass euer aktuelles Geschäftsmodell echt scheiße ist.

    Dem ist nichts hinzuzufügen.“

    Anmerkung für die Redaktion:
    Vielleich habe ich die falsche Vermutung, aber es gibt noch keinen Beitrag für Jan/2022.

  13. Im Letzten Blog-Beitrag (https://blog.wdr.de/digitalistan/) Antwortete auf einer Leserfrage Jörg Schieb :

    Jörg Schieb am 01.01.2022 16:48
    “ …der/das Blog ist ab sofort stillgelegt. Es wird leider keine weiteren Einträge geben.
    Der Newsroom des WDR (der den Blog verantwortet) setzt andere Schwerpunkte.
    Vor allem auf aktuelle Themen. Dort werden Digitalthemen weiterhin vorkommen,
    allerdings nun deutlich seltener und nicht als Blog.“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.