Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig über Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Diskussionen über öffentlich-rechtliche Angebote im Netz drehen sich vor allem um zwei Themen: Erstens, wie lange dürfen Inhalte in Mediatheken verfügbar gehalten werden? Und zweitens, dürfen öffentlich-rechtliche Angebote „presseähnlich“ sein? Während bei der ersten Frage von Seiten der Politik eine Ausdehnung von Verweildauern bereits angekündigt wurde, steht „Presseähnlichkeit“ prototypisch für die Rückwärtsgewandtheit der Debatte.
Laut Rundfunkstaatsvertrag gelten als „presseähnliches Angebot“
nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle journalistisch-redaktionell gestalteten Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen und Zeitschriften entsprechen.
Solche „presseähnlichen Angebote“ sind öffentlich-rechtlichen Sendern im Internet verboten, sofern sie nicht unmittelbaren Sendungsbezug aufweisen. In den Erläuterungen zu der gesetzlichen Bestimmung wird im Umkehrschluss von den Öffentlich-rechtlichen im Netz ein „Schwerpunkt in einer hörfunk- und/oder fernsehähnlichen Gestaltung“ eingefordert. Auch ohne Sendungsbezug sind Texte erlaubt, zum Beispiel um „dem Nutzer überhaupt den zielgerichteten Zugriff auf ein Telemedium zu ermöglichen“. Wie Stefan Niggemeier anlässlich des Prozesses um die Tagesschau-App 2011 festgestellt hat, lässt „sich all das vielfältig interpretieren“.
Aus der Zeit gefallen
Diese Interpretationsprobleme gibt es allerdings nur insoweit überhaupt an der Sinnhaftigkeit eines Konzepts wie „Presseähnlichkeit“ im Internet des Jahres 2017 festgehalten wird. Genau das wird jedoch zunehmend absurder.
Wie sehr das Konzept der „Presseähnlichkeit“ inzwischen aus der Zeit Gefallen ist, veranschaulicht ein Blick auf die digitalen Angebote von Presseverlagen. Journalismus im Internetzeitalter ist crossmedial. Online-Journalismus ist fast immer eine Kombination aus Text‑, Video- und Audioinhalten. Weit fortgeschritten bei dieser crossmedialen Integration sind dabei gerade die Angebote von Axel Springer. Ab 2018 geht beispielsweise der Fernsehsender N24 komplett in dem Mediengebot der „Welt“ auf und bewirbt diesen Umstand mit einem aufwändig produzierten Video (Direktlink zur MP4-Datei).
Auch das Axel-Springer-Flaggschiff Bild „gibt mächtig Gas bei Bewegbild“, wie Jens Twiehaus im Branchendienst turi2 schreibt. Er zitiert dabei Bild-Videostrategen Jakob Wais wie folgt:
Wir sind kein Fernsehsender, aber eine Marke, die Video ab dem ersten Moment mitdenkt. Und damit können wir Fernsehsendern durchaus Konkurrenz machen.
Dass sich Axel-Springer-Vorstand Mathias Döpfner in seiner Rolle als Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) besonders für eine Beschränkung öffentlich-rechtlicher Angebote im Internet einsetzt, ist deshalb so ironisch wie folgerichtig. Während die Öffentlich-Rechtlichen ihre audio-visuellen Inhalte nicht durch mobil besonders nachgefragte Texte ergänzen sollen, werden die eigenen „Print“-Titel mit massiven Investitionen in Videoinhalte zu crossmedialen Online-Anbietern ausgebaut.
Presseähnlichkeit hat sich überlebt
Der Begriff der „Presseähnlichkeit“ wird damit aber auch noch des letzte Funkens Sinnhaftigkeit beraubt. Presse im Internet ist ein multimedialer Mix aus Text, Bild, Video- und Audiomaterialien. Presseähnlichkeit als Kriterium hat sich damit überlebt. Vielmehr geht es um die Grundsatzfrage, ob es beitragsfinanzierten Journalismus online geben soll oder nicht. Wenn das mit „Ja“ beantwortet ist, stellt sich nur noch die Frage, ob dieser im Gegenzug werbefrei sein sollte – was er in Deutschland auch weitgehend ist.
Denn den Textanteil online zu reduzieren, wie es nach dem ZDF jetzt auch der WDR angekündigt hat, bedeutet letztlich vor allem eines: einen qualitativ schlechteren, öffentlich-rechtlichen Rundfunk im digitalen Zeitalter. Die Beitragszahlenden bekommen weniger und vor allem mobil unpraktischeren Journalismus für ihr Geld. Es handelt sich dabei, wie Deutschlandfunk-Journalist Stefan Römermann so schön formuliert hat, um „Verlegerfreundlichkeit statt Nutzerfreundlichkeit.“ Dieser Weg ist kurzfristig falsch und unterminiert langfristig die Legitimität öffentlich-rechtlicher Angebote im Netz. Ich habe deshalb mal „presseähnlich“ als Unwort des Jahres nominiert.
