Seit Juli 2016 darf ich den Bereich „Internet“ im ZDF-Fernsehrat vertreten. Was liegt da näher, als im Internet mehr oder weniger regelmäßig über Neues aus dem Fernsehrat zu berichten? Eine Serie.
Wie in der letzten Folge berichtet, beraten die Bundesländer gerade über die Regeln für öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet. Im Zuge der Diskussion des „Telemedienauftrages“ wurden interessierte Gruppen zur Teilnahme an einer Online-Konsultation eingeladen. Deren Ergebnisse sind nunmehr in Form von 62 Stellungnahmen mit einem Gesamtumfang von 261 Seiten auf der Webseite der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt als Download verfügbar. Neben 17 (meist kurzen) Stellungnahmen von Einzelpersonen haben sich vor allem Verbände und Interessensvertretungen beteiligt.
Die folgende Analyse der Einreichungen basiert auf meiner Lektüre sämtlicher Stellungnahmen sowie einer rudimentären, deskriptiv-statistischen Auswertung (Rohdaten als Google-Spreadsheet).
Teilnehmer und Themen der Konsultation
Die meisten Eingaben kamen von Verbänden, die vordringlich Interessen der Beitragszahlenden vertreten, wobei sich unter den 16 Stellungnahmen vier quasi identische Einlassungen verschiedener Landesverbraucherzentralen befinden. Die mit 26 Seiten mit Abstand längste Stellungnahme (PDF) stammt von ARD, ZDF und Deutschlandradio, also den öffentlich-rechtlichen Anstalten selbst.
Inhaltlich wurden zwei Themen besonders häufig adressiert: geplante Änderungen bei der Verweildauer von Sendungen in der Mediathek – also Lockerungen bei der Depublizierungspflicht – und das (beibehaltene) Verbot presseähnlicher Angebote abseits eines konkreten Sendungsbezuges.
Die verschiedenen Stakeholder legten in ihren Stellungnahmen durchaus thematisch unterschiedliche Schwerpunkte. Das wird deutlich, wenn man zwei Cluster von Stakeholdern mit tendenziell ähnlicher Ausrichtung bildet und deren thematische Schwerpunkte gegenüberstellt. Konkret habe ich für den Vergleich Stellungnahmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, von Nutzern & Zivilgesellschaft sowie Einzelpersonen (kurz: Nutzer und Rundfunk) auf der einen Seite und jene von Produzenten, Rechteverwertern, Urhebern und Wettbewerbern (kurz: Rechteinhaber) auf der anderen Seite zusammengefasst.
Streit um Verweildauern und Vergütung
Dabei zeigt sich, dass auf Rechteinhaber-Seite vor allem die Themen Verweildauern und Vergütung dominieren. Konkret befürchten sie, dass die längere Verfügbarkeit von Inhalten in Mediatheken bestehende Verwertungsketten unterminiert, die öffentlich-rechtlichen Sender für diesen Einnahmenentgang jedoch nicht ausreichend kompensiert würden. In dieser Beobachtung versteckt sich bereits eine erste Erkenntnis der Konsultation: Die von Nutzer- und Rundfunk-Seite geforderte Ausdehnung von Verweildauern in Mediatheken werden auch von Produzenten und Rechteinhabern nicht prinzipiell abgelehnt, sondern nur insoweit die Ausdehnung nicht ausreichend vergütet wird. Darüber, was eine angemessene Vergütung ist, lässt sich natürlich immer noch trefflich streiten. Letztlich ist ein Konflikt um das „Wie“ einer flexibleren Verweildauer von Inhalten in Mediatheken und auf Drittplattformen produktiver als einer um das „Ob“.
Gleichzeitig ist die Aufteilung in zwei Cluster natürlich sehr grob, vor allem unter den Verbänden von Urhebern und Kreativen ist das Verständnis für die Wünsche nach längeren Verweildauern und presseähnlichen Angeboten durchaus stärker vorhanden (vgl. zum Beispiel die Stellungnahme der Initiative Urheberrecht), die Sorge vor unzureichender Vergütung aber groß. Im Gegensatz dazu kommt die stärkste Ablehnung auch nur der kleinsten Lockerung bzw. die Forderung nach noch schärferen Einschränkungen für öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Netz ausschließlich – und wenig überraschend – von Seiten unmittelbarer Wettbewerber wie der Mediengruppe RTL Deutschland oder dem Bundesverband deutscher Zeitungsverleger. Letzterer beklagt in seiner Stellungnahme, dass bereits heute „unter dem ‚Deckmantel’ des Sendungsbezuges umfangreiche Textportale“ entstehen würden, und fordert „ein grundsätzliches Verbot öffentlich-rechtlicher presseähnlicher Telemedienangebote unabhängig vom […] Sendungsbezug“.
Kritik am Verbot „presseähnlicher“ Angebote
Mit dieser radikalen Ansicht sind die Zeitungsverleger allerdings fast alleine unter den Konsultationsteilnehmern. Die Mehrzahl der Einlassungen zum Thema „presseähnlicher Angebote“ fordern hingegen eine Lockerung oder völlige Abschaffung des Verbotes. Deutlich beispielsweise die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, deren Stellungnahme sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund in seiner Eingabe anschließt:
Das Internet ist nicht allein ein weiterer Verbreitungsweg für Print- und audiovisuelle Inhalte, sondern ein eigenes Medium, das grundsätzlich alle Darstellungsformen umfasst. Über den Begriff der Presseähnlichkeit jedoch sollen die Erzeuger von Zeitungen und Zeitschriften die Definitionshoheit darüber erhalten, was öffentlich-rechtliche Anstalten im Netz dürfen und was nicht – während gleichzeitig Verlage ihrerseits rundfunkähnliche Angebote auf ihren Seiten bereitstellen, die nach derselben Logik eigentlich nur den Rundfunkveranstaltern Vorbehalten wären. ver.di ist deshalb fest davon überzeugt, dass die Frage der Presseähnlichkeit alles andere als zielführend ist und deshalb gestrichen werden muss.
Ganz allgemein ist die Bandbreite der Themen, die von Seiten der Nutzer und Zivilgesellschaft in die Konsultation eingebracht wurden, breiter und stärker zukunftsorientiert. So finden sich nur dort Forderungen nach Ermöglichung und Nutzung offener Lizenzen (neun Stellungnahmen) und der Gründung einer öffentlich-rechtlichen Plattform (acht).
Unstrittig: Innovation bei Eigenproduktionen, Kooperationen und „Open Public Space“
In der Zusammenschau wird auch deutlich, dass manche Änderungen des Telemedienauftrags vergleichsweise unstrittig sind. So klammert Kritik an der Ausdehnung von Verweildauern in Mediatheken teilweise sogar explizit Eigenproduktionen aus. Die AG Dokumentarfilm fordert beispielsweise in ihrer Stellungnahme:
Beschränken Sie die generelle Aufhebung der Standzeitzeiten in öffentlich-rechtlichen Mediatheken auf Eigenproduktionen der Sender!
Mit anderen Worten: Im Bereich von (nicht presseähnlichen) Eigenproduktionen ließe sich auf Basis dieser Konsultation die Aufhebung sämtlicher Einschränkungen rechtfertigen bzw. sollte diesbezüglich, wie mehrfach gefordert, die Einführung einer Langzeitarchivierungspflicht angedacht werden.
Aber auch was die verstärkte Kooperation mit anderen gemeinnützigen und gemeinwohlorientierten Anbietern wie Museen oder Archiven betrifft oder die Einrichtung einer eigenen öffentlich-rechtlichen Plattform, gibt es kaum Kritik jenseits der Fundamentalopposition von Seiten der Wettbewerber.
Fazit und Leseempfehlungen
Im Großen und Ganzen lohnt die Lektüre der Stellungnahmen. Im Bereich der besonders umstrittenen Themen wie jenem der Verweildauer lassen sich auch Lösungen erkennen, die vor allem in neuen Vergütungsvereinbarungen bestehen dürften. Das ist auch nachvollziehbar: Wenn Wiederholungsvergütungen wegfallen und kommerzielle Verwertungswege erschwert werden, müssen die Sender dafür Entschädigungen anbieten. Breit ist auch die Gruppe jener, die sich mehr öffentlich-rechtlichen Journalismus im Internet wünscht. Die Vorschläge zur Neuordnung des Telemedienauftrags wirken dagegen in diesem Bereich rückwärtsgewandt und mutlos.
Einige der Stellungnahmen sind besonders aufschlussreich, weil sie auf Ausgleich bedacht sind oder gleich mehrere innovative Ideen beisteuern. Zum Abschluss deshalb eine kurze Liste mit meinen persönlichen Leseempfehlungen – quasi den Top Ten unter den 62 Stellungnahmen in alphabetischer Reihenfolge:
- ARD – ZDF – Deutschlandradio,
- August-Schwingenstein-Stiftung gGmbH,
- Deutscher Bundesjugendring e. V.,
- Deutscher Journalistenverband e. V.,
- Evangelische Kirche in Deutschland,
- Evangelischer Medienverband in Sachsen e. V.,
- Initiative Urheberrecht,
- Kooperative Berlin, digitale kulturproduktion,
- Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft,
- Wikimedia Deutschland – Gesellschaft zur Förderung Freien Wissens e. V.
Meine eigene Stellungnahme ist verglichen mit den oben angeführten eher knapp ausgefallen.




