Zweckentfremdungsverbot-Gesetz ist ein sehr deutsches Wort und ein sicherer Gewinn beim Scrabble. Was es allerdings nicht zu sein scheint, ist effektiv. Das Gesetz schreibt seit August dieses Jahres die Registrierung von kurzzeitig vermietetem Wohnraum in Berlin vor, um AnwohnerInnen zu schützen und dem rasanten Anstieg der Berliner Mieten entgegenzuwirken. Wohnungen sind zum Wohnen da und nicht zur teuren Vermietung an Party-Touristen, die nachts die Nachbarn aus dem Bett klingeln, weil sie den Weg zum Berghain vergessen haben. Wer seine Wohnung ganz oder teilweise, Voll- oder Teilzeit vermieten will, braucht dafür jetzt in der Regel eine Lizenz.
So weit so gut, aber an der Durchsetzung scheint es noch zu hapern. Eine exklusive Studie des rbb zeigt im Ergebnis, dass die Anzeigen für Berliner Airbnb-Inserate trotz Androhung von Strafen von bis zu 500.000 Euro immer noch mehrheitlich ohne Lizenz laufen, wenn auch die Anzahl der aktiven Inserate rückläufig ist. Die AnbieterInnen machen auch nach wie vor ein gutes Geschäft mit der Vermietung. Die Untersuchung stützt sich dabei auf Zahlen der Website insideairbnb.com und AirDNA:
Doch obwohl die Zahl der Inserate sinkt – die Kontrollen der Bezirke also offenbar Wirkung zeigen -, bleibt die Vermietung an Touristen über Plattformen wie Airbnb eine Gelddruckmaschine. Alle Berliner Airbnb-Gastgeber zusammen haben alleine im Oktober 2018 laut Berechnung der Analysten der Firma AirDNA 16 Millionen Euro Umsatz erwirtschaftet. Während der Hochsaison im Juli, August und September 2018 waren es fast 20 Millionen Euro pro Monat. Durch die Registrierpflicht lässt sich in diesen Zahlen jedenfalls kein Einbruch erkennen.
Die gesamte Recherche gibt es hier zu lesen.
Wie doch klar vorhersehbar gewesen, wiedermal ein Gesetz, das kaum durchzusetzen ist, geht es doch klar an den Interessen, Bedürfnissen und einer nicht definierten Ethik vorbei. Da solch leicht anarchische Großstädte einen großen Abstand zur Gestzeslage eher noch befördern, dürfte zusammen mit dem vorherrschenden Egoismus und einer bereits eingetretenen Toleranzbildung kaum auf eine durchgängige Verhaltensänderung der Betroffenen zu hoffen sein. Auch ein Verbot von AB&B griffe wahrscheinlich zu kurz. Die Seuche ist da, vernichtet verfügbaren Wohnraum zulasten einer zumeist bedürftigen Klientel und könnte im ersten Schritt nur mit einer stringenten und mit den richtigen Argumenten versehenen öffentlichen Diskussion einzudämmen versucht werden. Ein Prozeß, den die Politik zumeist zu vermeiden sucht, da viele unangenehme Wahrheiten zutage gefördert werden könnten. Fazit: Abhilfe leider sehr schwierig. Über die Stadtverwaltung/ Ordnungsamt wären theoretisch Kontrollen möglich, bei der Menge der Vorgänge und der hohen Dunkelziffer aber schier nicht umzusetzen. Die Sache stinkt solange, wie der persönliche Vorteil /Bereicherung als sozial gerechtfertigt angesehen wird, nach dem Motto auf das zusätzliche nicht einsehbare Einkommen angewiesen zu sei. In manchen Fällen mag dies sogar zutreffen. Insofern bleibt viel zu tun…..
zweckentfremdungsverbot hat 22 buchstaben und scrabble hat nur 15 mal 15 felder