Digitalpakt: Bundesregierung will Schulen keine Endgeräte bezahlen

CC-BY 2.0 James Thompson (Grafik wurde zugeschnitten)

Über den „Digitalpakt #D“ zur Förderung der „Digitalen Bildung“ in Deutschland ist bislang wenig Konkretes bekannt. Lediglich die Höhe der Bundesinvestitionen für die technische Ausstattung von Schulen steht im Koalitionsvertrag: 3,5 Milliarden Euro sollen in dieser Legislaturperiode fließen. Etwas mehr Aufschluss bietet jetzt eine noch nicht veröffentlichte Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP, über die der Tagesspiegel heute berichtet. Ihr zufolge setzt die Große Koalition auf eine „Bring Your Own Device“-Strategie. Schulen sollen im Rahmen des Digitalpakts nicht mit digitalen Endgeräten aufgerüstet werden.

Voraussetzung für die Realisierung des Digitalpaktes ist eine bislang noch nicht abgeschlossene Bund-Länder-Vereinbarung, in der Details festgelegt werden. Schon bisher war bekannt, dass der Schwerpunkt der Bundesförderung darauf liegen soll, Schulen mit schnellem Internet zu versorgen. Dass gar kein Geld für Endgeräte fließen soll, sei mit den Ländern abgestimmt, heißt dem Bericht zufolge vom Parlamentarischen Staatssekretär im Bildungsministerium, Thomas Rachel. Dem widerspricht die FDP:

Aus der FDP heißt es auch, dass die Kulturministerkonferenz (KMK) keineswegs das Modell „Bring Your Own Device“ favorisiere, wie es die Bundesregierung in ihrer Antwort schreibt. Dies werde von den Ländern allenfalls als „Option“ gesehen. Tatsächlich findet sich in dem von der KMK 2016 verabschiedeten Strategiepapier „Bildung in der digitalen Welt“ keine eindeutige Festlegung auf eben jene Handhabung.

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9 Ergänzungen

  1. Ich freu mich schon, meine Kinder mit 21″Röhrenbildschirm und größtmöglicher Rechenkiste an der Schule abzusetzen, um mir nachmittags erzählen zu lassen, daß es niemandem gelungen ist, das Teil mit dem Schulnetzwerk ans laufen zu bringen.

  2. Tja, der Digitalpack besteht halt mehr aus Nullen als aus Einsen, „Bring Your Own Device“ hieß früher einfach nur „Hilf Dir selbst, dann hilft Dir Gott“ oder „Briketts mitbringen sonst wird die Schule nicht geheizt“* und das mit der Infrastruktur läuft seit mind. 15 Jahren genauso erfolgreich wie der BER. Ich glaube, das nennt man ein schlüssige Konzept.
    * Kriegsgeschichte meiner Mutter; wer keine Kohlen zum Heizen mitbrachte wurde nicht unterrichtet.

  3. Wenigstens kann sich dann kein Hersteller ein Monopol verschaffen.

    Allerdings gäbe es genügend Möglichkeiten, in Kursen die von anderen Einrichtungen verschrotteten PC’s gemeinsam mit Schülern auszuschlachten, damit diese die Basics über Computer lernen, sich mit den Kisten in der Schule identifizieren können (weniger Vandalismus, Diebstahl etc.) und nebenbei enorm Kosten sparen.

    Aber das wäre vmtl. zu nachhaltig und überfordert die durchschnittliche Kompetenz von Lehrern die mit Projektoren schon überfordert sind ^_^

  4. Und was ist, wenn ein Kind aus einer Familie kommt, die nicht über den Etat verfügt jedem Kind ein geeignetes „Endgerät“ zu kaufen?

    1. Na, die machens so, wie ich.

      Danke für den Denkschubs!
      Nach Schulgesetz, zumindest Berlins, ist das Gekröte sowieso (mal wieder) Unfug.
      „Insbesondere erhält sie die erforderlichen Sachmittel für:

      1. Lernmittel,
      2. Lehrmittel und Unterrichtsmaterial einschließlich der Informations- und Kommunikationstechnik,
      3. schulische Veranstaltungen,
      4. Geschäftsbedarf,
      5. die Ausstattung mit Schul- und Hausgeräten,
      6. kleine bauliche Unterhaltungsmaßnahmen.“
      http://www.schulgesetz-berlin.de/berlin/schulgesetz/teil-ii-schulgestaltung/abschnitt-i-selbstaendigkeit-eigenverantwortung-qualitaetssicherung/sect-7-schulische-selbstaendigkeit-und-eigenverantwortung.php
      Oder können die „Endgeräte“ umdefiniert werden?

  5. Ohne den genauen Wortlaut der Antwort zu kennen: Verantwortlich für die Ausstattung der Schulen sind die Schulträger selbst. Sie sind der Ansprechpartner und könnten jederzeit Endgeräte für Ihre Schülerinnen bereitstellen. Tun die Länder und Kommunen nicht. Selbst die von der KMK veröffentlichten Eckpunkte haben übrigens keine Förderung aus dem Digitalpakt für Endgeräte der Schülerinnen vorgesehen…
    https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2017/DStGB%20zu%20den%20Eckpunkten%20der%20Bund-L%C3%A4nder%20Vereinbarung%20%E2%80%9EDigitalPaktSchule%E2%80%9C/Ergebnis_Eckpunkte_St-AG_230517.pdf

  6. Dem Digitalpakt basiert auf dem Beschluss der KMK : „Bildung in der digitalen Welt“.
    (Anmerkung: Aha, diese Bikdung ist nicht von dieser Welt …..)

    https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/2016/Bildung_digitale_Welt_Webversion.pdf

    Nachdem ich diesen Artikel gelesen hatte dachte ich, es sei der Leitfaden zur Abschaffung der Lehrer oder anders Gesagt: Hallo Ihr Bildungsverlage, jetzt seid ihr dran.

    Naka, ich will ja nich schwarz malen, aber die technische Umsetztung (2.2) halte ich unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht für wasserfest.
    Ebenso der Punkt „ID-Management-Systeme“, wenn ich mir vorstelle, dass auch in der Grundschule damit begonnen werden soll.

    Ich hoffe, dass dieses Dokument einmal gesondert geprüft wird.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.