Ein heute vorgestellter Vorschlag der EU-Kommission soll Ermittlungen im digitalen Raum gegen schwere Verbrechen erheblich schneller machen. In Europa tätige Unternehmen müssen demnach innerhalb von zehn Tagen oder in Notfällen sechs Stunden die verlangten Daten – E‑Mails, in der Cloud gespeicherte Dokumente oder auch Vorratsdaten – an die jeweiligen europäischen Ermittlungsbehörden herausgeben, unabhängig davon, wo sie ihren Firmensitz haben oder die Daten ihrer Nutzer speichern.
Damit will die Kommission den Zugang zu elektronischen Beweismitteln bei grenzüberschreitenden Ermittlungen vereinfachen. „Während viele Straftäter die modernsten und schnellsten Technologien nutzen, müssen sich die Strafverfolgungsbehörden mit überholten, schwerfälligen Verfahren herumschlagen“, erklärte die EU-Justizkommissarin Věra Jourová in einer Pressemitteilung.
Rechtshilfeabkommen sollen der Vergangenheit angehören
Bislang kamen in der Regel sogenannte Rechtshilfeabkommen zum Einsatz, die einen rechtsstaatlich abgesicherten Austausch solcher Daten über Landesgrenzen hinweg gewährleisten. Doch nicht ausreichend ausgestattete Abteilungen und stetig steigende Anfragen haben dazu geführt, dass sich solche Verfahren oft über Monate hingezogen haben. Auch die letztes Jahr in Kraft getretene Europäische Ermittlungsanordnung, die eine Frist von 120 Tagen statt zehn Monaten vorsieht, war aus Sicht der Kommission nicht ausreichend.
Diesen Zeitraum soll nun die Europäische Vorlageanordnung drastisch absenken, während eine ebenfalls neu geschaffene Europäische Datenspeicherungsanordnung das Löschen von Daten verhindern soll. Beide Anordnungen, die sich direkt an die Betreiber der Dienste richten, kommen nur bei Strafverfahren in Betracht. Verlangen Ermittler Inhaltsdaten, muss die Strafhöhe mindestens drei Jahre betragen oder es müssen bestimmte „cyber-gestützte“ Verbrechen vorliegen.
Bei Vorratsdaten muss mindestens ein Staatsanwalt eingeschaltet werden, wenn es um Inhaltsdaten geht ein Richter. Der Vorschlag bezieht sich lediglich auf gespeicherte Daten, ein Abhören in Echtzeit, etwa von VoIP-Telefonaten, umfasst er nicht. Genausowenig regelt er ein Knacken von verschlüsselten Verbindungen. Freilich würde er Unternehmen, die bislang über keinen Sitz in Europa verfügen, dazu verpflichten, zumindest einen Ansprechpartner in der EU zu benennen, an den sich die Behörden wenden können. Unter die geplante Regelung fallen generell Anbieter von Kommunikationsdiensten aller Art, Cloud-Anbieter, Netzbetreiber wie auch IP- und Domain-Registrierungsstellen.
Vorstoß erhöht Druck auf Unternehmen
Doch würde der Kommissionsvorschlag, der wie üblich noch das EU-Parlament und den Ministerrat passieren muss, Druck auf Unternehmen ausüben, im Zweifel immer Daten herauszugeben – selbst wenn es sich um eine nicht gerechtfertigte Anordnung handeln sollte. Tatsächlich enthält der Vorschlag keinen entsprechenden Sicherungsmechanismus. „Staaten haben rechtliche Verpflichtungen, die Grundrechte ihrer Bürger zu respektieren und zu verteidigen“, sagte Maryant Fernández Pérez von der digitalen Bürgerrechtsorganisation EDRi. „Unternehmen haben haben diese Verpflichtungen nicht.“
Sollten private Unternehmen dazu gezwungen werden, Daten von Bürgern herauszugeben, dann würde das bestehende Rechte riskieren. Anstatt neue Regelungen zu schaffen, sollte die Kommission lieber das bestehende System der Rechtshilfeabkommen verbessern. Zudem habe man mit der Europäischen Ermittlungsanordnung ein effizientes Instrument geschaffen, um innerhalb Europas solche Daten zugänglich zu machen.
Für Ralf Bendrath, Mitarbeiter des grünen EU-Abgeordneten Jan Philipp Albrecht, öffnet die Kommission noch ein weiteres gefährliches Schlupfloch. „Das zentrale Problem ist hier das Sägen am Grundprinzip der Territorialität exekutiver Gewalt und der damit verbundenen Rechtsstaatlichkeit“, sagte Bendrath. Und wenn dies ausgehöhlt werde, dann würde niemand China, Russland, die Türkei oder andere Staaten daran hindern, sich ähnliche Rechte zuzugestehen. „Anstatt unilateral vorzugehen, sollte die Kommission besser an effektiveren internationalen Abkommen zur Rechtshilfe arbeiten.“
