Der UN-Sonderberichterstatter für Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte, Ben Emmerson, stellt in seinem Bericht an den UN-Menschenrechtsrat fest, dass das BND-Gesetz in seiner jetzigen Form menschenrechtswidrig ist. Darauf weist Eric Töpfer, Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte, auf Twitter hin.
Emmerson geht in seinem Bericht auf mehrere Menschenrechtsverstöße durch Regierungen ein und verweist per Fußnote auf das BND-Gesetz im Zusammenhang mit Deutschland:
33. Diese Beschränkungen [der staatlichen Überwachung; Anm. d. Red.] haben jedoch nicht die ernsthaften und fortdauernden Sorgen über extraterritoriale Massenüberwachungsprogramme und die Verbreitung von Gesetzen, die asymmetrische Schutzregelungen für Staatsangehörige und Ausländer rechtfertigen, beseitigt. Solche Gesetze bestehen in Deutschland, Frankreich und den Vereinigten Staaten. Der Sonderberichterstatter erinnert daran, dass eine differenzierte Behandlung von Staatsangehörigen und Nichtstaatsangehörigen sowie von Personen innerhalb oder außerhalb der Zuständigkeit des Staates mit dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung unvereinbar ist, was ein wesentlicher Bestandteil einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ist. (Eigene Übersetzung; Hervorhebung durch uns)
Über den Ausbau von Massenüberwachung durch den BND und die Legalisierung seines Schaffens durch die Bundesregierung haben wir bereits früher berichtet. Das Gesetz stieß auf breite Kritik von Oppositionsparteien, Bürgerrechtsorganisationen, Journalistenverbänden und internationalen Organisationen.
Lieber Lennart Mueller,
da haben Sie ja was aufgedeckt … nur waere es besser gewesen, dass Sie die Dinge auch genau lesen. Auch wenn Ben Emmerson UN-Sonderberichterstatter fuer Terrorismusbekaempfung UND Menschenrechte ist, ist nicht alles was er opponiert menschenrechtswidrig. Offenbar ist Ihnen bereits die feine Unterscheidung zwischen Menschen- und Buergerrechten nicht vertraut. Zu Ihrer Erinnerung: Menschenrechte sind elementare Grundrechte, die auch nicht einschraenkbar sind. Buergerrechte hingegen schon.
In keiner Zeile steht, dass die Zeilen, die Sie zitieren, etwas mit Menschenrechtsverletzungen zu tun haben. Es handelt sich bei dem Bericht nicht einmal um den Teil „Menschenrechte“, sondern den Teil „Terrorismusbekaempfung“, der sich vorallem um die Frage der Vereinbarkeit mit Buergerrechten dreht.
Es handelt sich also nicht um eine Menschenrechtsverletzung, die Emmerson anfuehrt, sondern um eine Buergerrechtsverletzung. Dies mag ein kleiner, aber durchaus feiner Unterschied sein – der erleichtert feststellbar ist, wenn man der englischen Sprache ebenso maechtig ist wie der deutschen.
Das Recht auf Privatsphäre, welches durch die Massenüberwachung eingeschränkt wird und von Herrn Emmerson in dem Bericht angesprochen wird, befindet sich in Artikel 12 der Universal Declaration of Human Rights. Dieses Menschenrecht wird beschnitten.
Zudem ist die Funktion von Herrn Emmerson nicht zweigeteilt, sodass er sich nur um eins seiner beiden Themen getrennt von einander kümmert.
Privatsphäre ist zwar ein Menschenrecht, aber darin eingreifen darf der Staat schon, nur nicht willkürlich (Art.12 Menschenrechte). Was das BND-Gesetz nach Meinung des UN-Berichterstatters menschenrechtswidrig macht, ist offenbar auch nicht die Massenüberwachung, sondern dass dabei zwischen In- und Ausländern unterschieden wird (Diskriminierungsverbot, Art.2 Menschenrechte).
Drehen Sie sich die Welt immer so zurecht wie Sie Ihnen gefaellt?
nicht füttern
@Horst Kevin
Wenn @Harald Andreesen auftaucht ,ist dessen Intimus @gedy nicht weit.
Die 2Trolls vom Amt.
Ach egal, Menschenrechte sind doch total überbewertet.
Nur Sicherheit ist ein Supergrundrecht.
Mein Elektrohändler hat mir bessere Sicherungen für die Sicherheit verkauft.
Tja, leider eben nur eine harmlose Fußnote. Die wird die Bundesregierung wohl kaum von ihrem Kurs abbringen. Die scheint sich in letzter Zeit ja nicht mal mehr vom Europäischen Gerichtshof jucken zu lassen. [1]
Da klingt die Überschrift dieses Artikels ja schon fast reißerisch dagegen.
[1] https://netzpolitik.org/2017/informationsfreiheits-ablehnung-des-tages-justizministerium-denkt-monatelang-ueber-vorratsdatenspeicherung-nach/
https://www.youtube.com/watch?v=Np-3nZe12vw
Das kann ja dann auch weg.
Als ob eine Regierung, welche einen Krieg ohne UN Mandat in Syrien führt, sich von sowas aufhalten lassen würde. :-/
Als ob das die deutsche Bundesregierung stören würde, so gehirnschmerzfrei die ist.
Schaut einfach auf deren gebaren im NSU -und NSA-Ausschuss und wie sie sich gleichzeitig über Fake-News pseudoaufregen.
Da kann ich nur sagen…..Ihr habt im September die Möglichkeit eine Änderung herbei zu führen und andere Parteien wählen, als die, die die Regierung bilden. Das Kreuz bei der AfD dabei möglichst vermeiden.;-)