Niederlage für Uber vor Europäischem Gerichtshof

Das Geschäftsmodell von Uber gilt in Europa nun als Verkehrsdienstleistung und kann entsprechend reguliert werden.

Uber hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine empfindliche Schlappe kassiert. Die Richter urteilten, dass Uber als Verkehrsdienstleister anzusehen sei und von den EU-Mitgliedsstaaten deshalb wie ein klassisches Taxi-Unternehmen reguliert werden könne. Sie schließen sich damit der Einschätzung des Generalanwalts Maciej Szpunar an, der bereits im Frühjahr eine entsprechende Stellungnahme [PDF] veröffentlicht hatte. Das Unternehmen selbst betrachtet sich hingegen lediglich als digitale Plattform, die Fahrten von Privatleuten vermittelt.

Das Urteil beendet nun ein Gerichtsverfahren, das ein spanisches Taxi-Unternehmen gegen den Dienst „Uber Pop“ angestrengt hatte. Uber hatte den Dienst allerdings schon vor der jetzigen Entscheidung durch den EuGH in Europa weitgehend eingestellt, da es immer wieder zu Rechtsproblemen kam. Das Urteil wird über den Einzelfall hinaus in ganz Europa Wirkung entfalten.

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